Universität Münster Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Einführung in die Masterprüfungsordnung
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- Dennis Böhme
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1 Universität Münster Einführung in die Masterprüfungsordnung
2 Informationen zum Masterstudium: Einführung in die Masterprüfungsordnung Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Dr. Ulrike Augustin
3 Informationen zum Masterstudium: Einführung in die Masterprüfungsordnung Allgemeine rechtliche Grundlagen, das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss Prüfungsmodalitäten (Verteilung der PIN- und TAN-Listen)
4 Prüfungsamt und Prüfungsausschuss Das Prüfungsamt ist für die Organisation von Prüfungen und für die Information der Studierenden in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Hüfferstr. 27, Münster Sprechzeiten: Mo.- Fr Uhr, Di. & Do Uhr : Mo.- Fr Uhr, Mo.- Do Uhr Der Prüfungsausschuss ist für die Einhaltung und Anwendung der Prüfungsordnung zuständig und entscheidet über Widersprüche.
5 Allgemeine rechtliche Grundlagen Prüfungsordnung VWL Master of Science vom xx. xx (zuletzt geändert am xx.xx.20xx) Modulbeschreibung Studienverlaufsplan Prüfungsangebot
6 Studiengang VWL/Economics 4 Pflichtmodule 24 ECTS -Wechsel einmalig (wenn Modul noch nicht abgeschlossen) 11 Wahlpflichtmodule 66 ECTS Projektstudium 6 ECTS 120 ECTS Masterarbeit 24 ECTS - zwei Versuche pro Leistung - max. 3 Drittversuche
7 Klausuranmeldung und Meldefristen Ohne vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist keine Prüfung möglich! Meldefristen sind verbindlich! Meldetermine vorgezogen (ab h) (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt Kontrollaushang: Klausurabmeldung vorgezogen (= Rücktritt ohne triftige Gründe ): bis Do., (bis h) Persönlich: am Freitag, dem ( h) im PAM Voraussichtliches Klausurende:
8 Klausuranmeldung und Meldefristen Ohne vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist keine Prüfung möglich! Meldefristen sind verbindlich! Meldetermine regulär (ab h) (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt Kontrollaushang: Klausurabmeldung regulär (= Rücktritt ohne triftige Gründe ): bis Do., (bis h) Persönlich: am Freitag, dem ( h) im PAM Voraussichtliches Klausurende:
9 Anmeldung Online (1) Online- Dienste/Schnellzugriff (2) notwendig: Passwort und TAN-Nummern (3) Vorgehen: Eingabe Matrikelnummer + Passwort; Auswahl der Klausuren ; TAN verwenden und streichen (4) abmelden: entfernen (5) alles ok? (6) Bestätigungs + Studentendaten + Kontrollaushang Fristen
10 Anmeldung Persönlich Fristen persönlich im PAM Bevollmächtigung: - schriftlich - zweckgebunden - Bevollmächtigte Person: Lichtbildausweis
11 Rücktritt von Prüfungen Annullierung einer Meldung = Rücktritt von einer Prüfung mit triftigem Grund (Ohne triftige Gründe: Abmeldung während der Abmeldefrist.) Eine Prüfungsleistung gilt als mit nicht ausreichend bewertet, wenn der Kandidat/die Kandidatin nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung ohne triftige Gründe nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt (Versäumnis). Eine Annullierung ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen und die triftigen Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
12 Annullierung Annullierung: Schriftlicher Antrag (im Downloadbereich) + Nachweis des triftigen Grundes (z.b. ärztliches Attest) Ärztliches Attest: Arztbesuch spätestens am Klausurtag; ggf. muss der Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen werden. Unverzüglichkeit ist gegeben, wenn: der Annullierungsantrag und das Attest spätestens nach drei Werktagen (Mo. Fr.) nach der nicht begonnenen Prüfung im Prüfungsamt während der Sprechstunden gegen Empfangsbescheinigung oder durch Abgabe bei der Post per Einschreiben abgegeben werden. Ein unbegründeter oder zu spät eingereichter Annullierungsantrag führt zu einem Versäumnis!
13 Klausurteilnahme Hörsaal- und Platzzuweisung durch Aushang: Hörsaalzuweisung: ca. 14 Tage vor den Klausuren; Platzzuweisung: per Aushang am/im Klausurraum; Während der Klausur findet eine Ausweiskontrolle statt. Hilfsmittel: Bekanntgabe durch die Prüfer; Handys dürfen während einer Klausur nicht mitgeführt werden; Unzulässige Hilfsmittel führen zu einem Täuschungsversuch! Die Klausur wird dann mit nicht ausreichend bewertet. Offizielle Notenbekanntgabe ( ) Einsichtnahme
14 Bestehen und Wiederholen Eine automatische Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt nicht! Einmalig kann eines der gewählten Wahlpflichtmodule, abgewählt werden, solange es noch nicht abgeschlossen ist. Bestandene Leistungen in einem abgewählten Wahlpflichtmodul gelten als nicht unternommen und werden nicht mehr auf die 120 ECTS angerechnet. Bleibt nach Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten noch mindestens eine Leistung mit nicht ausreichend bewertet, so ist die Masterprüfung endgültig nicht bestanden.
15 Zeugnisse und Bescheinigungen Zeugnis: Das Zeugnis enthält die Modulnoten, Note und Thema der Masterarbeit, Fachstudiendauer und die Gesamtnote. Notenübersicht: Erhältlich während der Sprechstunden des Prüfungsamtes gegen Vorlage eines Lichtbildausweises; enthält alle Leistungen (bestandene und nicht bestandene)! Online-Datenblatt: Studentendaten -> Datenblatt erzeugen. Abgangsbescheinigung: Kann nach dem endgültigen Nichtbestehen ausgestellt werden; enthält alle bestandenen Leistungen sowie die Leistungen, welche noch zum Bestehen gefehlt haben und den Vermerk endgültig nicht bestanden.
16 Ihre Studienkoordination VWL Dorothee Ihle Tel.: 0251/
17 Der VWL-Master-Blog
18 Einführung in die Masterprüfungsordnung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei Ihrem Studium! FRAGEN?
19 PIN / TAN-Listen VWL A - Z
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