Ereignis Bezeichnung 2016-07-31 Brand in einer Düngermittellagerhalle einer Biogasanlage Einstufung des Ereignisses Einstufung Anhang VI Teil1: I 1 Anlagedaten Anlageart 4.BlmSchV, Nr. 1. Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie Betroffener Anlageteil - Lagerraum für getrocknete Gärreste, - Gärrestetrocknung inkl. Luftwäsche, - Schwefelsäure-Tank. Produkt Ort des Ereignisses Oebelitz PLZ 18461 undesland / Land Mecklenburg-Vorpommern Betreibername Ereignisdaten Art des Ereignisses Freisetzung (Luft), Brand Datum / Zeit 31.07.2016 18:00 bis 01.08.2016 14:30 Ursache (Kategorie) chemische Reaktion Betriebsvorgang Prozess 1
Beteiligte Stoffe Stoff CAS-Nr. UN-Nr. R-Satz Stoffmenge in kg Kat.: Hochentzündlich 8) Biogas Freigesetzter Stoff (Luft) Schwefelsäure (conc > 15%) 78 %ig Freigesetzter Stoff (Luft) 3946,66 7664-93-9 1830 6680,00 2
Auswirkungen innerhalb der Anlage Verletzte Beschäftigte Einsatzkräfte Tote 0 Beschäftigte 0 0 Einsatzkräfte 0 Sonstige Beeinträchtigungen 2 Feuerwehrleute sind prophylaktisch ins Krankenhaus gebracht worden. Nach Untersuchungen der Atemwege wurden sie nach wenigen Stunden gesund wieder entlassen. Art der Schäden Kosten Sachschäden Ja 700000 Art der Sachschäden Infolge des Brandes wurde die Gärrestetrocknung vollständig außer Betrieb genommen und demontiert. Zudem waren Teile des Gebäudes zu erneuern. Zweieinhalb der sechs Stahlgebinde sowie Teile der Dacheindeckung waren auszutauschen. Löschwasserbedingt kam es ebenfalls zu notwendigen Reparaturen an der BHKW-Peripherie sowie am BHKW selbst. Die restlichen Anlagenteile der Biogasanlage (Behälter, Dosierer, etc.) waren nicht beeinträchtigt. Der Einsatz einer Gaskamera am 09.08.2016 bestätigte zudem die Unversehrtheit der Gasspeicher-Folien. Umweltschäden Nein 0 Art der Umweltschäden 3
Auswirkungen außerhalb der Anlage Verletzte Beschäftigte Einsatzkräfte Bevölkerung Tote 0 Beschäftigte 0 0 Einsatzkräfte 0 0 Bevölkerung 0 Art der Schäden Kosten Sachschäden Nein 0 Art der Sachschäden Umweltschäden Ja 0 Art der Umweltschäden Freisetzung von Biogas. 4
Beschreibung des Ereignisses Bedingungen: kontinuierlicher Betrieb Auslöser: In einer Düngermittellagerhalle anliegend an einer Biogasanlage ist am 31.07.2016 um ca. 18.00 Uhr ein Brand ausgebrochen.der Vermutung der Kriminalpolizei zufolge hat eine Selbstentzündung der Gärreste zu diesem Brandereignis geführt.durch den in der Trocknung und der Luftwäsche verbauten Kunststoff breitete sich das Feuer im hinteren Teil der Halle aus. Neben der Gärrestetrocknung und der Luftwäsche erfasste das Feuer einen Schwefelsäure-Tank.Feuerwehr und Katastrophenschutz waren vor Ort.Um die Abkühlung zu beschleunigen wurden ab 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages (01.08.2016) die getrockneten Gärreste aus der Halle geborgen. Um ca. 14.30 Uhr übergab der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr die Verantwortung an den Betreiber zurück.die Stromversorgung der Biogasanlage (auch des BHKW und der Gasfackel) wurde auf Grund des Brandes der anliegenden Halle abgestellt. Dies geschah zum Schutze der Einsatzkräfte vor Ort. Die zum BHKW hinführenden Gasleitungen wurden direkt nach Eintreffen des Betriebsleiters um ca. 18.30 Uhr geschlossen und das BHKW außer Betrieb genommen.somit konnte das Biogas weder energetisch genutzt noch über die Gasfackel verbrannt werden. Nach Erreichen des maximalen Gasspeichervolumens des Gasspeichers mussten die überschüssigen Mengen Biogas über die Überdrucksicherung des Gasspeichers in die Atmosphäre abgegeben werden. Sicherheitsfunktion: Zur Verhinderung des Biogas-Austritts über die Überdrucksicherung wurde an der Biogasanlage im Jahre 2011 eine Notfackel (NF) mit einem Volumenstrom von 300 m3/h installiert. Somit ist mit ausreichender Reserve sichergestellt, dass im Bedarfsfall das gesamte Biogas gefahrlos und umweltfreundlich entsorgt werden kann. Zur zusätzlichen Gewährleistung des Betriebs der NF steht ein Notstromaggregat auf dem Anlagengelände zur Verfügung.Am 31.07.2016 um ca. 18.45 Uhr ist die Abschaltung der NF bewusst durch den Betriebsleiter erfolgt, als dieser zum Schutz der Feuerwehrleute den Strom abgeschaltet hat. Das Anlagengelände musste auf Grund des Einsatzes von Wasser usw. zwingend vollständig spannungsfrei sein.das vorhandene transportable Notstromaggregat konnte dementsprechend ebenfalls aus Sicherheitsgründen nicht angeschlossen werden. Dies hätte zudem nur direkt neben dem Brandherd erfolgen können und war somit ausgeschlossen - das Betreten der Anlage war untersagt.zur Beschleunigung der Abkühlung und zur Verhinderung erneuter Bildung von Glutnestern wurden die, sich durch das Löschwasser selbst entzündeten, getrockneten Gärreste, ab ca. 12.00 Uhr (01.08.2016) aus dem Lager geborgen.die Freigabe der Brandstelle erfolgt erst am Montag den 01.08.2016 gegen 14.30 Uhr. Anschließend wurde die Stromverbindung direkt wieder hergestellt und die Fackelanlage wieder in Betrieb genommen. Parallel dazu wurde zur Sicherstellung der Gewährleistung des Fackelbetriebs das vorhandene Notstromaggregat bereitgestellt.nach Abschluss der Löscharbeiten wurde die Brandstelle bis zum Ende der Ermittlungen durch die Kriminalpolizei gesperrt. Diese Ermittlung fand erst am Dienstag den 02.08.2016 statt.in Bezug auf das Brandereignis gibt es verschiedene Sicherheitssysteme, die die Löscharbeiten vereinfachen sollen. Hierzu zählen beispielsweise der angelegte Löschwasserteich, die Feuerwehr-Einweisungspläne oder der Notschlüsselkasten.In einer durch den Betreiber am 30.11.2016 eingeladenen Sitzung zwischen der Betreiber, dem zuständigen Ordnungsamt, der Bürgermeisterin der Gemeinde sowie den Wehrführern der anliegenden Freiwilligen Feuerwehren wurde über die bestehenden Systeme und entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. Vermutlich durch Selbstentzündung von Gärresten musste zur Sicherung der Anlage das Ausströmen von Biogas im Brandbereich verhindert werden. Dazu wurde die gesamte Biogasversorgung gekappt. Das konnte nur durch Absperren der Hauptleitung am Fermenter realisiert werden, sodass auch kein Biogas mehr an der Gasfackel ankommen konnte. Dies hatte zur Folge, dass das Biogas nicht abgefackelt, sondern über die Überdrucksicherung in die Atmosphäre abgegeben wurde. Umgebungsbedingte Freisetzung von Biogas durch den Ausfall des Stroms infolge eines Brandes in einer benachbarten Halle. Ähnliche Ereignisse: Keine vergleichbaren Ereignisse im Betriebsbereich bekannt. 5
Notfallmaßnahmen Ergriffene Schutzmaßnahmen: - Während der Ereignisses waren Schutzmaßnahmen des Betreibers nicht möglich (siehe Sicherheitsfunktionen). - Bergung der getrockneten Gärreste aus der Düngermittellagerhalle zur Verhinderung erneuter Bildung von Glutnestern. - Wiederherstellung der Stromversorgung nach Freigabe der Brandstätte. Dadurch wurde der Fackelbetrieb wieder hergestellt. - Sicherung der Gewährleistung des Fackelbetriebs durch ein bereitgestelltes Notstromaggregat. Beseitigte Sachschäden: - Demontage und Entsorgung der beschädigten Gebäude-Elemente und des außer Betrieb genommenen Gärreste-Trockners. - 15 BImSchG Änderungsanzeige für Erneuerung der Trocknertechnik. - Bauantrag für einen Brandersatzneubau. Beseitigte Umweltschäden: Das verwendete Löschwasser wurde im Löschwasserteich der Biogasanlage gesammelt. Da unter anderem Löschschaum eingesetzt wurde, lassen sich geringe Werte an perfluorierte Tenside (PFT) ermitteln. Das Löschwasser wurde über eine Kläranlage entsorgt. Messung des Schwefelgehalts der Luft in Windrichtung seitens der Feuerwehr. 6
Schlussfolgerungen Vorkehrungen zur Vermeidung: Maßnahmen zur Reduzierung der Brandgefahr in der Umgebung der Biogasanlage: - Modernisierung der Trocknungs-Technik. In Zukunft soll anstelle eines Bandtrockners ein sogenannter Mississippitrockner verwendet werden. Anstelle der vollständigen Trocknung eines Teils der Gärreste auf einen Trockensubstanz (TS)-Gehalt von 98 % wird der Gärrest nur verdickt und anschließend wieder zurück in das Endlager gepumpt. Es wird zukünftig somit keine Lagerung von getrockneten Gärresten nötig sein. Zudem ist im Gegensatz zur Bandtrockner-Technik bisher noch kein Fall bekannt, in dem es durch einen Mississippitrockner zu einen Brand kam. - Die Lagerung von Schwefelsäure in größeren Mengen ist hier ebenfalls nicht mehr notwendig. Es wird zwar weiterhin H2S04 benötigt, jedoch wird dieses nicht mehr vorgelagert, sondern bedarfsgerecht in IBC-Containern angeliefert. - Ein Treffen wurde organisiert. Teilgenommen haben der Betreiber, das zuständige Ordnungsamt, die Bürgermeisterin der Gemeinde sowie die Wehrführer der anliegenden Freiwilligen Feuerwehren. Hierbei konnten einige Empfehlungen zusammengefasst werden, wie der Betreiber die Bedingungen für einen Löscheinsatz optimieren könnte. Insbesondere hat sich der Betreiber bereiterklärt, den Löschwasserteich der Ortschaft zu erweitern und somit die Versorgungslage der gesamten Ortslage zu verbessern. - Eine externes Institut wurde am 06.10.2016 mit der Aktualisierung des bestehenden Brandschutzkonzeptes beauftragt. Die genannten Forderungen sind im Bauantrag enthalten und werden bei Wiedererrichtung umgesetzt. Maßnahmen zur Verhinderung von Biogasimmissionen: - Ein Notstromaggregat auf dem Anlagengelände sichert die Stromversorgung der Anlage und der Gasfackel weiterhin zusätzlich ab. - Der Einsatz einer Gaskamera bestätigte die Unversehrtheit der Gasspeicher-Folie. - Der Betreiber plant im Zuge der Flexibilisierung die Errichtung eines weiteren externen Gasspeichers auf dem Anlagengelände. Sollte es daher zu einem vergleichbaren Fall kommen, würde das Biogas, anstelle durch die Gasfackel verbrannt oder durch Überdruckventile abgegeben zu werden, in den externen Gasspeicher umgeleitet werden. Vorkehrungen zur Begrenzung:. " "- 7
Ausgewertete Unterlagen Abschließende Mitteilung nach 19 Abs. 2 Störfall-Verordnung und Stellungnahme vom 25.09.2017 (Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V). 8