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Transkript:

Hygieneverordnung des EDI (HyV) Änderung vom 7. März 2008 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Hygieneverordnung des EDI vom 23. November 2005 1 wird wie folgt geändert: Art. 36 Abs. 3 3 Bei der Herstellung von Kollagen muss ein Verfahren angewendet werden, das gewährleistet, dass die Rohstoffe einer Behandlung unterzogen werden, die das Waschen, eine ph-anpassung unter Verwendung von Säure oder Lauge mit einem oder mehreren nachfolgenden Spülvorgängen sowie anschliessend ein Filtrieren und Extrudieren umfasst. Bei der Herstellung niedermolekularen Kollagens aus Rohstoffen, die aus Nichtwiederkäuern gewonnen wurden, kann das Extrudieren entfallen. Art. 49 Sachüberschrift und Abs. 5 Behandlung 5 Rahm gilt nur dann als genussfertig, wenn er einer Hitzebehandlung gemäss Artikel 27 Absatz 2 unterzogen worden ist. Art. 52 Kolostrum und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis 1 Für den Umgang mit Kolostrum und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis sowie für die Verarbeitung und die Hitzebehandlung von Kolostrum und von Erzeugnissen auf Kolostrumbasis gelten die Artikel 46, 48 Absätze 1 und 2, 49 Absätze 1 und 3 sowie 50 Absatz 1 sinngemäss. 2 Wird Kolostrum nicht täglich abgeholt, so kann es nach dem Melken eingefroren werden. In diesem Falle muss es nach Annahme im Verarbeitungsbetrieb bis zur Verarbeitung gefroren bleiben. II 1 Die Anhänge 1 und 3 erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage. 2 Anhang 2 wird gemäss Beilage geändert. 1 SR 817.024.1 2007-1225 1167

III Übergangsbestimmungen der Änderung vom 7. März 2008 Lebensmittel, die den Änderungen vom 7. März 2008 dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. März 2009 nach bisherigem Recht eingeführt und hergestellt werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. IV Diese Änderung tritt am 1. April 2008 in Kraft. 7. März 2008 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin 1168

Anhang 1 (Art. 3 Abs. 2 Bst. b, Art. 5, 25 Abs. 2, 58a Abs. 2, 58b Abs. 1 und 2 sowie 58f Abs. 1 und 5) Lebensmittelsicherheitskriterien, Grenzwerte Legende: nn KBE MPN n c = nicht nachweisbar = koloniebildende Einheit = most probable number = Anzahl Probeeinheiten der Stichprobe = Anzahl Probeeinheiten, deren Werte zwischen m und M liegen dürfen Methoden: Referenzmethoden des Schweizerischen Lebensmittelbuches 2 Geltungsbereich: In den Handel gebrachte Produkte während der Haltbarkeitsdauer Interpretation der Untersuchungsergebnisse: Das Ergebnis ist unbefriedigend, wenn mehr als c/n Untersuchungen einen Wert M (Grenzwert) ergeben. 2 In der AS nicht veröffentlicht; zu beziehen beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern. 1169

Mikroorganismen Produktegruppen/Produkt Probenahmeplan Grenzwert KBE Bemerkungen n c m = M Listeria monocytogenes Genussfertige Lebensmittel, welche die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können Genussfertige Lebensmittel, welche die Vermehrung von Listeria monocytogenes nicht begünstigen können Genussfertige und nicht genussfertige Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung 5 0 10 2 pro g Die verantwortliche Person muss nachweisen können, dass das Produkt den Grenzwert während der Haltbarkeitsdauer nicht übersteigt. 5 0 nn in 25 g Dieses Kriterium gilt für die Produkte, bevor sie die unmittelbare Kontrolle der verantwortlichen Person verlassen, wenn diese nicht nachweisen kann, dass das Produkt den Grenzwert von 100 KBE/g während der Haltbarkeitsdauer nicht überschreiten wird. 5 0 10 2 pro g Produkte mit einem ph-wert von 4,4 oder aw-wert von 0,92, Produkte mit einem ph-wert von 5,0 und 10 0 nn in 25 g aw-wert von 0,94 und Produkte mit einer Haltbarkeitsdauer unter fünf Tagen werden automatisch dieser Kategorie zugeordnet. 1170

Mikroorganismen Produktegruppen/Produkt Probenahmeplan Grenzwert KBE Bemerkungen n c m = M Salmonella spp. Getrocknete Säuglingsanfangsnahrung und getrocknete Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge unter sechs Monaten bestimmt sind Genussfertige Lebensmittel, die rohes Ei enthalten, ausser Produkte, bei denen das Salmonellenrisiko durch das Herstellungsverfahren oder die Zusammensetzung ausgeschlossen ist Lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken 30 0 nn in 25 g Dieses Kriterium muss nur eingehalten werden, wenn das Prozesshygienekriterium für diesen Produktetyp das Vorhandensein von Enterobacteriaceae aufzeigt. 5 0 nn in 25 g 5 0 nn in 25 g Gekochte Krebs- und Weichtiere 5 0 nn in 25 g Genussfertige Keimlinge 5 0 nn in 25 g Vorzerkleinertes, genussfertiges Obst und Gemüse 5 0 nn in 25 g Nicht pasteurisierte, genussfertige Obst- und Gemüsesäfte Eiprodukte, ausser Produkte, bei denen das Salmonellenrisiko durch das Herstellungsverfahren oder die Zusammensetzung ausgeschlossen ist Speiseeis, ausser Produkte, bei denen das Salmonellenrisiko durch das Herstellungsverfahren oder die Zusammensetzung ausgeschlossen ist 5 0 nn in 25 g 5 0 nn in 25 g 5 0 nn in 25 g Dieses Kriterium gilt nur für Speiseeis unter Verwendung von Milchbestandteilen. 1171

Mikroorganismen Produktegruppen/Produkt Probenahmeplan Grenzwert KBE Bemerkungen n c m = M Käse, Butter und Rahm, hergestellt aus Rohmilch oder aus Milch, die einer Hitzebehandlung unterhalb der Pasteurisierungstemperatur unterzogen worden ist 5 0 nn in 25 g Ausgenommen Produkte, für welche die verantwortliche Person zur Zufriedenheit der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen kann, dass auf Grund der Reifungszeit und des aw-werts des Produkts kein Salmonellenrisiko besteht. Milchpulver und Molkepulver 5 0 nn in 25 g Gelatine und Kollagen 5 0 nn in 25 g Fleischerzeugnisse, die zum Rohverzehr bestimmt sind, ausser Produkte, bei denen das Salmonellenrisiko durch das Herstellungsverfahren oder die Zusammensetzung ausgeschlossen ist Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die zum Rohverzehr bestimmt sind 5 0 nn in 25 g 5 0 nn in 25 g Separatorenfleisch 5 0 nn in 10 g Hackfleisch und Fleischzubereitungen aus allen Fleischarten, die zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt sind; Fleischerzeugnisse aus Geflügelfleisch, die zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt sind 5 1 nn in 10 g C = 0 für Produkte, die in Länder nach der Liste in Artikel 9a der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 3 über Lebensmittel tierischer Herkunft exportiert werden. 3 SR 817.022.108 1172

Mikroorganismen Produktegruppen/Produkt Probenahmeplan Grenzwert KBE Bemerkungen n c m = M Enterobacter sakazakii Getrocknete Säuglingsanfangsnahrung und getrocknete Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge unter sechs Monaten bestimmt sind Escherichia coli Lebende Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken Pseudomonas aeruginosa Kosmetika für Babys und für die Anwendung in Augennähe 30 0 nn in 10 g Dieses Kriterium muss nur eingehalten werden, wenn das Prozesshygienekriterium für diesen Produktetyp das Vorhandensein von Enterobacteriaceae aufzeigt. 1 0 230 MPN/100 g Fleisch und Schalenflüssigkeit 1 0 10 1 pro g Sammelprobe aus mindestens zehn einzelnen Tieren. 1173

Anhang 2 (Art. 3 Abs. 2 Bst. b, Art. 5, 25 Abs. 2 und 58a Abs. 2) Einleitung vor A. Produktegruppen Lebensmittelsicherheitskriterien, Toleranzwerte Legende: KBE = koloniebildende Einheit Methoden: Referenzmethoden des Schweizerischen Lebensmittelbuches 4 Geltungsbereich: Liste A: Von Einzelhandelsbetrieben hergestellte, verarbeitete oder zubereitete Produkte während ihrer Haltbarkeitsdauer. Die in Anhang 3 festgelegten Produkte bleiben vorbehalten, das heisst: in Anhang 3 geregelte Produkte können nicht nach Untersuchungskriterien von Anhang 2 beurteilt werden. Liste B: Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser und Eis 4 In der AS nicht veröffentlicht; zu beziehen beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern. 1174

Anhang 3 (Art. 3 Abs. 2 Bst. b, Art. 5, 58a Abs. 2, 58b Abs. 1 und 2 sowie 58f Abs. 1 und 5) Prozesshygienekriterien, Toleranzwerte Legende: KBE n c = koloniebildende Einheit = Anzahl Probeeinheiten der Stichprobe = Anzahl Probeeinheiten, deren Werte zwischen m und M liegen dürfen = nicht nachweisbar nn Methoden: Referenzmethoden des Schweizerischen Lebensmittelbuches 5 Geltungsbereich: Produkte am Ende des Herstellungsprozesses Interpretation der Untersuchungsergebnisse Das Ergebnis ist unbefriedigend, wenn mindestens eine Untersuchung einen Wert M aufweist oder wenn mehr als c/n Untersuchungen Werte m ergeben. Produkt Mikroorganismen Probenahmeplan Toleranzwerte KBE Bemerkungen und Massnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse n c m M 1 Hackfleisch, Separatorenfleisch Aerobe, mesophile Keime 5 2 500 000/g 5 000 000/g Dieses Kriterium gilt nicht für auf Einzelhandelsebene erzeugtes Hackfleisch, sofern die Haltbarkeitsdauer des Produkts weniger als 24 Stunden beträgt. Escherichia coli 5 2 50/g 500/g Herstellungshygiene und bei der Auswahl und Herkunft der Rohstoffe. 5 In der AS nicht veröffentlicht; zu beziehen beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern. 1175

Produkt Mikroorganismen Probenahmeplan Toleranzwerte KBE Bemerkungen und Massnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse n c m M 2 Fleischzubereitungen Escherichia coli 5 2 500/g 5 000/g Herstellungshygiene und bei der Auswahl und Herkunft der Rohstoffe. 3 Pasteurisierte Milch und Enterobacteriaceae 5 2 < 1/ml 5/ml Dieses Kriterium gilt nicht für Produkte, die zur sonstige pasteurisierte flüssige Milchprodukte 4 Käse, hergestellt aus Milch oder aus Molke, die einer Hitzebehandlung unterzogen worden ist 5 Käse, hergestellt aus Rohmilch 6 Käse, hergestellt aus Milch, die einer Hitzebehandlung unterhalb der Pasteurisierungstemperatur unterzogen worden ist weiteren Verarbeitung bestimmt sind. Massnahmen: Kontrolle der Wirksamkeit der Hitzebehandlung, Verhinderung einer erneuten Kontamination und Kontrolle der Rohstoffqualität. Escherichia coli 5 2 100/g 1 000/g Dieses Kriterium gilt für den Zeitpunkt, in dem die E.-coli-Zahl voraussichtlich am höchsten ist, in der Regel nach dem Pressen. Rohstoffe. Koagulasepositive Staphylokokken Koagulasepositive Staphylokokken 5 2 10 000/g 100 000/g Dieses Kriterium gilt für den Zeitpunkt, in dem die Zahl der koagulasepositiven Staphylokokken voraussichtlich am höchsten ist, in der Regel nach dem Pressen. Rohstoffe. Wird der Wert von 100 000 KBE/g überschritten, ist die Partie auf Staphylokokken-Enterotoxine zu untersuchen. 5 2 100/g 1 000/g Dieses Kriterium gilt für den Zeitpunkt, in dem die Zahl der koagulasepositiven Staphylokokken voraussichtlich am höchsten ist, in der Regel nach dem Pressen. 1176

Produkt Mikroorganismen Probenahmeplan Toleranzwerte KBE Bemerkungen und Massnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse n c m M 7 Gereifter Käse, hergestellt aus Milch oder aus Molke, die pasteurisiert oder einer Hitzebehandlung über der Pasteurisierungstemperatur unterzogen worden ist Koagulasepositive Staphylokokken Dieses Kriterium gilt nicht, wenn die verantwortliche Person zur Zufriedenheit der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen kann, dass kein Risiko einer Belastung mit Staphylokokken-Enterotoxinen besteht. Rohstoffe. Wird der Wert von 100 000 KBE/g überschritten, ist die Partie auf Staphylokokken-Enterotoxine zu untersuchen 5 2 100/g 1 000/g Dieses Kriterium gilt für den Zeitpunkt, in dem die Zahl der koagulasepositiven Staphylokokken voraussichtlich am höchsten ist, in der Regel nach dem Pressen. Dieses Kriterium gilt nicht, wenn die verantwortliche Person zur Zufriedenheit der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen kann, dass kein Risiko einer Belastung mit Staphylokokken-Enterotoxinen besteht. Rohstoffe. Wird der Wert von 100 000 KBE/g überschritten, ist die Partie auf Staphylokokken-Enterotoxine zu untersuchen. 1177

Produkt Mikroorganismen Probenahmeplan Toleranzwerte KBE Bemerkungen und Massnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse n c m M 8 Nicht gereifter Weichkäse (Frischkäse), hergestellt aus Milch oder aus Molke, die pasteurisiert oder einer Hitzebehandlung über der Pasteurisierungstemperatur unterzogen worden ist 9 Butter, hergestellt aus Rohmilch oder aus Milch, die einer Hitzebehandlung unterhalb der Pasteurisierungstemperatur unterzogen worden ist 10 Rahm, hergestellt aus Rohmilch oder aus Milch, die einer Hitzebehandlung unterhalb der Pasteurisierungstemperatur unterzogen worden ist Koagulasepositive Staphylokokken 5 2 10/g 100/g Dieses Kriterium gilt nicht, wenn die verantwortliche Person zur Zufriedenheit der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen kann, dass kein Risiko einer Belastung mit Staphylokokken-Enterotoxinen besteht. Rohstoffe. Wird der Wert von 100 000 KBE/g überschritten, ist die Partie auf Staphylokokken-Enterotoxine zu untersuchen. Escherichia coli 5 2 10/g 100/g Rohstoffe. Escherichia coli 5 2 10/g 100/g Rohstoffe. 11 Milch- und Molkepulver Enterobacteriaceae 5 0 10/g Die Kriterien gelten nicht für Produkte, die zur weiteren Verarbeitung bestimmt sind. Massnahmen: Kontrolle der Wirksamkeit der Hitzebehandlung und Verhinderung einer erneuten Kontamination. 1178

Produkt Mikroorganismen Probenahmeplan Toleranzwerte KBE Bemerkungen und Massnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse n c m M 12 Getrocknete Säuglingsanfangsnahrung und getrocknete Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge unter sechs Monaten bestimmt sind 13 Speiseeis und vergleichbare gefrorene Produkte auf Milchbasis Koagulasepositive Staphylokokken 5 2 10/g 100/g Herstellungshygiene. Wird der Wert von 100 000 KBE/g überschritten, ist die Partie auf Staphylokokken-Enterotoxine zu untersuchen. Enterobacteriaceae 10 0 nn in 10 g Herstellungshygiene zur Minimierung der Kontamination. Werden in einer Probeneinheit Enterobacteriaceae nachgewiesen, ist die Partie auf E. sakazakii und Salmonella zu untersuchen. Enterobacteriaceae 5 2 10/g 100/g Dieses Kriterium gilt nur für Speiseeis unter Verwendung von Milchbestandteilen. Herstellungshygiene. 14 Eiprodukte Enterobacteriaceae 5 2 10/g oder ml100/g oder ml Massnahmen: Kontrolle der Wirksamkeit der 15 Krebs- und Weichtiererzeugnisse gekocht, ohne Panzer bzw. Schale 16 Vorzerkleinertes, genussfertiges Obst und Gemüse Hitzebehandlung und Verhinderung einer erneuten Kontamination. Escherichia coli 5 2 1/g 10/g Herstellungshygiene Koagulasepositive Staphylokokken 5 2 100/g 1 000/g Escherichia coli 5 2 100/g 1 000/g Stufe, für die das Kriterium gilt: während der Herstellung. Rohstoffe. 1179

Produkt Mikroorganismen Probenahmeplan Toleranzwerte KBE Bemerkungen und Massnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse n c m M 17 Nicht pasteurisierte, genussfertige Obst- und Gemüsesäfte Escherichia coli 5 2 100/g 1 000/g Stufe, für die das Kriterium gilt: während der Herstellung. Rohstoffe, 1180