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Transkript:

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 18 4458 Eptingen Telefon: 062 299 12 62 Fax: 062 299 00 14 E-Mail: gemeinde@eptingen.ch Internet: www.eptingen.ch Öffnungszeiten Mo.: 07.00 11.30 Uhr Di.: 14.00 18.00 Uhr Do.: 14.00 17.15 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E p t i n g e n Mitteilungsblatt Februar 2014

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 1 Inhaltsverzeichnis Hundegebühr 2014... 2 Start Meliorationsprojekt ELL Eptingen... 2 Sirenentest am Mittwoch 05. Februar 2014... 3 Abstimmungen vom vom 09. Februar 2014... 3 Baugesuchsauflagen... 4 Mutationen Einwohnerkontrolle... 4 Zuzüge... 4 Wegzüge... 4 Todesfälle... 4 Geschwindigkeitskontrolle... 4 Veranstaltungskalender Februar / März 2014... 5 Notfallnummern... 6 Impressum... 6 Redaktionsschluss... 6 Auflage... 6 Druckvorlagen... 6 Inseratekosten... 6 Jahresabo... 6 Gratispublikationen... 6

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 2 Hundegebühr 2014 Alle bei der Gemeinde gemeldeten Hundebesitzer haben in den letzten Tagen die Rechnung für die Hundegebühr 2014 erhalten. Die bisherigen Hundemarken behalten ihre Gültigkeit. Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit wieder einmal daran erinnern, dass sie gemäss 6 vom kommunalen Hundereglement verpflichtet sind, den Erwerb, die Weitergabe oder den Tod eines Hundes innert 10 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Erfasst werden alle Hunde die auf dem Gemeindegebiet gehalten werden und älter als vier Monate sind. Hundebesitzer die ihre Hunde bisher in Eptingen noch nicht eingelöst haben, sind gebeten, sich persönlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Bestätigung Mikrochip, Versicherungsnachweis) auf der Verwaltung zu melden. Start Meliorationsprojekt ELL Eptingen An der letzten Gemeindeversammlung wurde ein Kredit für eine Vorstudie Entwicklungskonzept Landwirtschaft und Landschaft Eptingen (ELL) gesprochen. Die Vorstudie bildet die Grundlage zur Bearbeitung und Koordination von Bodenverbesserungen (Meliorationen) und Infrastrukturverbesserungen zur Sicherung der Produktionsbasis der aktiven Landwirtschaftsbetriebe. Die Studie soll die Entscheidungsgrundlage zur Festlegung der Entwicklungs- und Finanzierungsschwerpunkte ausserhalb des Siedlungsgebiets für die nächsten 15 20 Jahre bilden. Im Wesentlichen geht es um Wegebau, Wegunterhalt so wie Sanierung und Unterhalt des Hauptleitungs- und Drainagesystems und der Strassenentwässerung. Das Projekt wird in den nächsten Wochen gestartet. Es werden öfters fremde Autos mit AG-Nummernschildern im Eptinger Bann bei Feldbegehungen unterwegs sein. Haben Sie Interesse anlässlich von zwei bis drei Workshops aktiv am Projekt mitzuarbeiten? Melden Sie sich in diesem Fall bis Mitte Februar auf der Gemeindeverwaltung oder bei der zuständigen Gemeinderätin Melanie Wussler.

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 3 Sirenentest am Mittwoch 05. Februar 2014 Am Mittwoch, 5. Februar 2014 findet zwischen 13.30 Uhr und 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen geprüft, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Der Alarm wird mehrmals, von verschiedenen Stellen ausgelöst (Polizei, Zivilschutz, lokal vor Ort). Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten des Telefonbuches im Merkblatt Alarmierung der Bevölkerung sowie im Internet unter (www.sirenentest.ch). Abstimmungen vom vom 09. Februar 2014 Eidgenössische Vorlagen: a. Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative) "Für den öffentlichen Verkehr"; b. Volksinitiative vom 4. Juli 2011 "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung"; c. Volksinitiative vom 14. Februar 2012 "Gegen Masseneinwanderung". Kantonale Vorlage: d. Formulierte Verfassungsinitiative vom 10. August 2012 "Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus"

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 4 Baugesuchsauflagen Nichtforstliche Kleinbaute: Maschinenweg und Verlegung Wasserleitung im Waldareal, Parz. 1404 und 1400. Gesuchsteller Martin Bitterli, Unter Chall. Kleinbaute gemäss 92 Abs. 1 Verordnung RBV. Gartenhaus auf Parzelle 1187, Gesuchstellerin Edith Reist, Stutzweg Die Unterlagen zu den beiden Baugesuchen können während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Planauflage dauert bis zum 10. Februar 2014 Allfällige Einsprachen sind innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eptingen zu richten. Mutationen Einwohnerkontrolle Zuzüge Wegzüge Gerber Jessica, Schulstrasse 3 12.01.2014 Krüger Andrea, Hauptstrasse 14 02.01.2014 Schäublin Karin, Stock 102 01.01.2014 Sieber Heinz, Ober Bölchen 109 29.12.2013 Jaberg Katrin, Schulstrasse 7 21.01.2014 Todesfälle Schweizer Theodor, Hauptstrasse 12, verstorben am 14.01.2014 Geschwindigkeitskontrolle Datum Strasse V max. km/h 30.12.13 Hauptstrasse Richtung Diegten Kontrollzeit Anz. Übertretungen von bis Fz Anzahl in % 50 12:33-13:33 39 3 7.7%

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 5 Veranstaltungskalender Februar / März 2014

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 6 Notfallnummern Es ist immer zuerst der Hausarzt/die Hausärztin anzurufen. Falls er/sie nicht erreichbar sein sollte, die Medizinische Notrufzentrale Basel, Tel. 061 261 15 15. Bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel wird an 24 Stunden am Tag während 7 Tagen in der Woche der Anruf von einer Krankenschwester entgegengenommen, welche zusätzlich zur kompetenten Beratung auch die Möglichkeit hat, den Anrufer direkt mit dem diensttuenden Arzt zu verbinden. Über die Medizinische Notrufzentrale Basel kann auch der Notfall-Zahnarzt und die diensttuende Apotheke erfragt werden. Bei einem Vergiftungsunfall wählen Sie 145. Impressum Redaktionsschluss Jeweils am 25. des Monats, 11.00 Uhr. Fällt der 25. auf einen Sonnoder Feiertag, wird der Redaktionsschluss auf den letztmöglichen Werktag vorverlegt. Auflage 280 Exemplare, Ausgabe erscheint monatlich per Anfang Monat. Druckvorlagen Berichte, Fotos, Texte und Inserate bitte wenn immer möglich in elektronischer Form liefern. Die zu publizierenden Texte/Inserate müssen spätestens bei Redaktionsschluss der Gemeindeverwaltung vorliegen. Später eintreffende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Beitrage können von der Redaktion gekürzt werden. Inseratekosten Ortsansässige Auswärtige Ganze Seite (A5) 50.- Fr. 70.- Fr. Halbe Seite (A6) und kleiner 25.- Fr. 35.- Fr. Jahresabo Haushaltsversand an Ortsansässige gratis, CHF 20.00 für auswärtige Privatpersonen, per E-Mail gratis. Gratispublikationen Für ortsansässige Vereine und gemeinnützige Institutionen sind die Publikationen im Mitteilungsblatt kostenlos.

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Ausbildungsstätten für Geistliche; Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Handels- und Verwaltungsschulen; Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht. Ab dem Ausbildungsjahr 2014/15 mit Beginn nach dem 1.08.2014 gelten leicht geänderte Bedingungen (wir werden rechtzeitig im Amtsblatt informieren). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen wird für Ausbildungsjahre, die nach dem 1.08.2014 beginnen, die Berechnung von Stipendienberechtigung und -höhe angepasst. Die neuen Formulare können ab April 2014 unter obiger Telefonnummer angefordert werden. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder - diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.

Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den 30.04.2014 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2014 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31.08.2014 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2014 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31.10.2014 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2014 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 28.02.2014 haben Gesuche für das Lehrjahr 2013/14 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2013 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den 28.02.2015 haben Gesuche für das Lehrjahr 2014/15 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2014 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge Separatdruck aus dem Amtsblatt Nr. 1 vom 9. Januar 2014

Einladung zur Blutspende Mittwoch, 05. Februar 2014 18.00 20.30 Uhr Gemeindesaal 4457 Diegten Achtung: Die nächste Blutspende Aktion findet am Mittwoch 13. August 2014 in Eptingen statt. Herzlich willkommen Euer Samariterverein Diegten und Umgebung Samariterverein Diegten und Umgebung

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Hotel Bad Eptingen Donnerstag 13. Feb. 2014 20:30 Uhr

Mittagstisch Eptingen Am Donnerstag, 20. Februar 2014 kocht das Mittagstischteam vom Frauenverein für Gross und Klein Jung und Alt - Nutzen Sie die Gelegenheit Mehlsuppe oder Salat *** Pastetli, Reis Erbs und Rüebli *** Fruchtsalat Preise ink. Mineral + Kaffee: Erwachsene 14.--, Schüler 7.--, Kindergärtner 5.--, Kleinkinder gratis Die Mehrzweckhalle ist ab 12:00 Uhr geöffnet, das Essen beginnt um 12:30 Uhr Ihre Anmeldung nehmen wir gerne bis spätestens am Dienstag, 18. Februar 10.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung entgegen. (Tel. 062 299 12 62, Mail: gemeinde@eptingen.ch oder durch Einwurf des Anmeldetalons in den Gemeindebriefkasten) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldung Mittagstisch vom Donnerstag, 20.02. 2014 (Abgabetermin 18.02.2014 10.00 Uhr Gemeindeverwaltung) Name: Vorname: Anzahl Erwachsene: Mit Suppe oder Salat? Schüler: Kindergärtner: Personen mit Suppe Kleinkinder: Personen mit Salat Bemerkungen:

MUSIGSTUBETE OBERBÖLCHEN Florian Schneider singt Oberbaselbieterlieder mit Adam Taubitz,Violine Samstag, 22. Februar 2014 Berghaus Oberbölchen, Eptingen Restauration ab 19 Uhr, Konzertbeginn 20.30 Uhr Eintritt: Fr. 50. inkl. Oberbölchenteller (Käse/Trockenfleisch) Beschränktes Platzangebot, Reservationen erforderlich unter: Telefon: 062 299 20 73 E-Mail: info@triple-s.ch FLO SOLO DUO TRIO www.florian-schneider.ch