NEUBAU des ORTSFEUERWEHRHAUSES der GEMEINDE ST.GALLENKIRCH

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Transkript:

Gemeinde St. Gallenkrich GELADENER REALISIERUNGSWETTBEWERB ZUR ERLANGUNG VON VORENTWÜRFEN FÜR DEN NEUBAU des ORTSFEUERWEHRHAUSES der GEMEINDE ST.GALLENKIRCH Donnerstag 30. Juni 2011 1

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Teil 1.1Auslober 1.2 Gegenstand des Wettbewerbes 1.3 Art des Verfahrens 1.4 Rechtsgrundlagen 1.5 Termine 1.5.1 Ausgabe der Unterlagen 1.5.2 Hearing und Rückfragen 1.5.3 Fragebeantwortung 1.5.4 Abgabe der Unterlagen 1.5.5 Vorprüfung 1.5.6 Tagung des Preisgerichts 1.5.7 Bekanntgabe des WB Ergebnisses 1.5.8 Ausstellung der Wettbewerbsunterlagen 1.6 Formale Bedingungen und Kennzeichnung 1.6.1 Verfasserbrief 1.7 Teilnahmebedingungen 1.7.1 Teilnahmebericht 1.7.2 Arbeitsgemeinschaften 1.7.3 Mehrfachteilnahme 1.7.4 Varianten 1.7.5 Mitarbeiter 1.7.6 Konsulenten 1.7.7 Ausschließungsgründe 1.7.8 Nachweise 1.8 Preise 1.8.1 Preisgeld und Entschädigung 1.8.2 Aufhebung der Anonymität 1.9 Absichtserklärung des Auslobers 1.10 Preisgericht und Vorprüfung 1.10.1 Zusammensetzung des Preisgerichts 1.10.2 Vorprüfung 1.11 Eigentum und Urheberrecht 2. Besonderer Teil 2.1 Wettbewerbsaufgaben 2.1.1 Beschreibung der Aufgabe 2.1.2 Raum u. Funktionsprogramm 2.1.3 Mehrfachnutzungen 2.1.4 Kostenrahmen 2.2 Bauflächen 2.2.1 Lage der Grundstücke 2.2.2 Erschließung 2.2.3 Auflagen 2.4 Planungsrichtlinien 2.5 Beurteilungskriterien 2.6 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen 2.6.1Planunterlagen 2.6.2 Baumassenmodell 2.6.3 Formblätter 2.6.4 Publikationsdatei 2.6.5 Verfasserbrief 2.6.6 Erläuterungsbericht 2.6.7 Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen 2.7 Bereitgestellte Unterlagen 2

1. Allgemeiner Teil 1.1. Auslober Gemeinde Immobilien Gesellschaft GF BM Ewald Tschanhenz St.Gallenkrich Hnr. 4 6791 St. Gallenkirch 1.2 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau des Feuerwehrhauses Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch. 1.3 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener Realisierungswettbewerb ausgeschrieben. 1.4 Rechtsgrundlagen Rechts- und Verfahrensgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: 1.4.1 die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2010 i.d.g.f. 1.4.2 der Inhalt dieser Wettbewerbsunterlagen 1.4.3 das Protokoll des Hearings 1.4.4 die schriftliche Fragenbeantwortung 1.4.5 die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) 2010 i.d.g.f. Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Für alle Teilnehmer gelten die gleichen Bedingungen. 1.5 Termine Aussendung der Unterlagen: 30.06.2011 Hearing Schriftliche Anfragen Schriftliche Beantwortung Abgabe 19. 07.2011 14.00 Uhr (verpflichtende Teilnahme) Treffpunkt Eingang Gemeindesaal St. Gallenkrich bis 26.07.2011 12.00 Uhr einlangend bei der Wettbewerbsbetreuung 02.08.2011 an alle Teilnehmer Datum: 16.09.2011, bis 12:00 Uhr Ort: bauwerk architektur u. baumanagement gmbh Hauptstraße 4 6706 Bürs Vorprüfung: Datum: 16.09.2011 29.09.2011 Preisgericht: Datum: 30.09.2011 Ort: Gemeinde St. Gallenkirch Ausstellung: Die Wettbewerbsarbeiten werden am Standort des Auslobers ausgestellt. Der genaue Ort und der Zeitraum wird gesondert bekannt gegeben. 3

1.5.1 Ausgabe der Unterlagen Die Unterlagen werden entweder in Form einer CD oder durch Übermittlung von Zugangsdaten zu einem Downloadbereich zur Verfügung gestellt. 1.5.2 Hearing und Rückfragen Am 19.07.2011 findet um 14:00 Uhr für alle Teilnehmer und die Preisrichter ein Besichtigungsund Begehungstermin vor Ort statt. Im Anschluss erfolgt das gemeinsame Hearing im Gemeindesaal St. Gallenkirch. Treffpunkt: Gemeindsaal St. Gallenkrich Dorfstraße 4 6791 St. Gallenkrich Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis spätestens 26.07.2011, 12:00 Uhr einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos schriftlich (Post, Fax, Mail) an bauwerk architektur + baumanagement gmbh Email office@bauwerk.at Fax 05552-32510-33 Hauptstraße 4 6706 Bürs zu übermitteln. 1.5.3 Fragebeantwortung Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen Teilnehmern per E-Mail bekannt gegeben. 1.5.4 Abgabe der Unterlagen Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens bis 16.09.2011-12:00 Uhr, im Büro des WB Betreuers bauwerk architektur + baumangement gmbh, z.h. Architekt DI Harald Bitschnau Hauptstraße 4 6706 Bürs unter Wahrung der Anonymität (verpackt gemäß WOA) und gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung einlangen. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Als Absender ist die Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol u. Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzugeben. 1.5.5 Vorprüfung Die Vorprüfung wird im Zeitraum von 16.09.2011 29.09.2011 durch den WB Betreuer durchgeführt und hierüber ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst. 4

Die Wettbewerbsarbeiten werden von den Vorprüfern ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: - Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen - Vollständigkeit der geforderten Leistungen - Vergleichbare Kennwerte 1.5.6 Tagung des Preisgerichtes Die Tagung des Preisgerichtes ist für den 30.09.2011 vorgesehen. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anonymität durch Öffnung des Verfasserkuverts und die Überprüfung des Nachweises der Befugnis. Die Beratungen des Preisgerichtes sind geheim. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Realisierungswettbewerb verpflichtet. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. 1.5.7 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Die Wettbewerbsergebnisse werden unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. 1.5.8 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes am Standort des Auslobers ausgestellt. Der genaue Ort und der Zeitraum wird gesondert bekannt gegeben. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters sind die Wettbewerbsteilnehmer damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken (siehe Pkt 2.6.6 - Publikationsdatei). Die Unterlagen der prämierten Projekte verbleiben beim Auslober, die übrigen Wettbewerbsarbeiten können von den Verfassern innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Ausstellung bei der WB Betreuung abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). 1.6 Formale Bedingungen und Kennzeichnung Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern mit einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge besteht. Die Kennzahl ist in der rechten oberen Ecke der Planunterlagen zu platzieren. 5

Alle weiteren Unterlagen, als auch allfällige Einzelstücke sind mit der Aufschrift Wettbewerb Neubau Feuerwehrhaus St. Gallenkirch und der Kennzahl zu beschriften und in gebundener Form beizulegen. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der oben genannten Bezeichnung zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 1.6.1 Verfasserbrief Den Ausarbeitungen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und folgenden Inhalt aufweist: Verfasserbrief gemäß Vorlage mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter (siehe beiliegendes Formblatt). Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, und die E-Mail -Adresse, sowie die Kontonummer des Teilnehmers (Vertretungsbefugten) zu enthalten. 1.7 Teilnahmebedingungen 1.7.1 Teilnahmeberechtigt sind: folgende Personen, Architektur- und Planungsbüros. (ohne Titel u. Anschrift) Cukrowicz-Nachbaur, Bregenz Dietrich Untertrifaller, Bregenz Drexel Reinhard, Hohenems Atelier Ender, Nüziders Heim u. Müller, Dornbirn Gohm-Hiessberger, Feldkirch Hein-Troy, Bregenz Kaufmann Johannes, Bezau Nägele Waibel, Dornbirn Schwärzler J., Feldkirch Spagolla Bruno, Bludenz Arge Matt Tiefentaler, Hohenems Bregenz Hohenfellner Hans, Feldkirch Nägele Johannes, Vandans Hepberger Thomas, Vandans Hackel und Klammer, Röthis Lang u. Vonier, Göfis Rimmelmoser Hans, Bregenz Malin Markus, Bludenz König-Larch Claudia, Thüringerberg Stemer Roland, Götzis 6

1. Allgemeiner Teil 1.7.2 Arbeitsgemeinschaften Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft unter den geladenen Teilnehmern muss vor dem Hearing dem Wettbewerbsbetreuer bekannt gegeben und von der Jury zugelassen werden. 1.7.3 Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. 1.7.4 Varianten Varianten sind nicht zugelassen und werden bereits im Zuge der Vorprüfung ausgeschieden, wovon das Hauptprojekt jedoch nicht betroffen wird. 1.7.5 Mitarbeiter Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten, Zivilingenieurs für Hochbau oder Baumeisters verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. 1.7.6 Konsulenten Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. 1.7.7 Ausschließungsgründe Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß 2 WOA 2010 bzw. in der gültigen Fassung. 1.7.8 Nachweise der Befugnis, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit Der Auslober behält sich das Recht vor, Nachweise bezüglich der Befugnis, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit, jederzeit während der Wettbewerbsvorbereitung bzw. dem laufenden Verfahren von den Wettbewerbseilnehmern einzufordern. 1.8 Preise und Anonymität 1.8.1 Preisgeld und Entschädigung für den Sieger sind 7.000.- den Zweitplatzierten 5.500.-- den Drittplatzierten 3.500.-- und drei Annerkennungspreise zu je 2.500.-- netto vorgesehen. Die Gesamtsumme von 23.500.- wird auf jeden Fall an die Wettbewerbsteilnehmer vergeben. 7

Das Preisgericht ist verpflichtet die Auswahl bzw. eine Reihung der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. In jedem Fall ist ein 1. Rang und ein evtl. Nachrücker zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Das Preisgericht behält sich jedoch eine generelle Änderung der Vergabe der Preisgelder unter Angabe einer Begründung vor. Die Gesamtsumme ist jedoch in jedem Fall zu vergeben. Die Aufwandsentschädigung für das Siegerprojekt wird, sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet, bei Auftragsvergabe an den Sieger in Abzug gebracht. 1.8.2 Aufhebung der Anonymität Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der prämierten Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. 1.9 Absichtserklärung des Auslobers Der Auftraggeber beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß 30 Absatz 2 Z 6 Bundesvergabegesetz zur Beauftragung der Planungsleistungen zu führen. Die Bestellung der notwendigen Fachplaner und der Bauleitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Verfasser des Siegerprojekts. Die Vergaben dieser Leistungen werden von diesem Wettbewerb getrennt vorgenommen. Als Basis der Verhandlungen wir die HIA 2010 i.d.g.f. vereinbart. Der Auslober behält sich das Recht vor, aus allfälligen gemeindebaulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen, erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung vom beauftragten Projektverfasser zu verlangen. 1.10 Preisgericht und Vorprüfung 1.10.1 Zusammensetzung des Preisgerichtes Fachpreisrichter Herr Architekt DI Dietmar Walser (Vorsitzender) Herr Architekt DI Peter Wimmer (Vo. Stellvtr.) Herr Architekt DI Wolfgang Reitbrugger (Schriftführer) Ersatzfachpreisrichter Herr Architekt Mag. arch. Philip Lutz Frau Architekt DI Ute Wimmer-Armellini Herr Architekt DI Robert Gau (SF Stellvtr.) Sachpreisrichter Herr Ewald Tschanhenz, Bürgermeister Herr Arno Salzmann, Gemeindevorstand Herr Werner Maier, OF St. Gallenkirch Ersatzsachpreisrichter Herr Thomas Lerch, Vizebürgermeister Herr Alois Bitschnau, Gemeindevorstand Herr Christoph Ganahl, OF St.Gallenkirch Herr Ulrich Welte, Landesfeuerwehrverband Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen auch bei Anwesenheit der Hauptpreisrichter ohne Stimmrecht teilnehmen. Außerdem sind Experten ohne Stimmrecht zur Teilnahme an den Preisgerichtssitzungen zugelassen. 8

1.10.2 Vorprüfer Die Vorprüfung wird durchgeführt durch bauwerk architektur u. baumanagement gmbh Architekt DI Harald Bitschnau Hauptstraße 4 6706 Bürs 1.11 Eigentum und Urheberrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Pläne, Skizzen und sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) verbleiben bei den Verfassern. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und der darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. 9

2. Besonderer Teil 2.1 Wettbewerbsaufgaben Den Teilnehmern steht aus städtebaulichen Gründen ein für die Aufgabenstellung größeres Areal zur Verfügung, als tatsächlich in Anspruch genommen werden darf. Die städtebauliche Lösung ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe. Die übrigen, von der Feuerwehr nicht benötigten Flächen, müssen so ausgebildet sein, dass sie gut nutzbar bleiben (KEINE restflächen. Die Gemeinde ist bestrebt, ihr eigenes Grundstück für das neu zu errichtenden Feuerwehrhaus zu verwenden. Ein Grundtausch mit den freigegebenen angrenzenden Flächen ist nur bei einem Zugewinn an Nutzen sowohl für die Feuerwehr als auch der betroffenen Grundeigentümer möglich. 2.1.1 Beschreibung der Aufgabe Neubau Feuerwehrhaus St.Gallenkirch St. Gallenkirch hat Aufgrund des weit ausgedehnten Gemeindegebietes eine Ortsfeuerwehr und jeweils eine Feuerwehr in den Weilern Gortipohl und Gargellen. Die derzeitigen Räumlichkeiten der Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch sind im Gemeindehaus Hnr. 4 untergebracht. Diese entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind auch nicht mehr zeitgemäß. Das für die gesamte Talschaft vorgesehene bereits angeschaffte Drehleiterfahrzeug wird bei der Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch stationiert. Durch diese Gegebenheit wurde der Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch unumgänglich. Eine detaillierte Beschreibung der Aufgabe befindet sich im Anhang. (Feuerwehrgerätehaus Raumbedarf bzw. Raumliste) Soweit durch den Entwurf möglich, sollte das Fahrzeughallengschoß über die L188 erschlossen werden. 2.1.2 Raum- und Funktionsprogramm Siehe Beilagen Raumliste (Stand Juni 2011) bzw. Raumbedarf Feuerwehrgerätehaus Stand 01.06.2011 2.1.3 Mehrfachnutzungen Die Gemeinde beabsichtigt, den Schulungsraum, die Küche und die WC Anlagen für größere Sitzungen bzw. Zusammenkünfte mit zu benützen. Eine möglichst variable, von den restlichen Feuerwehrräumlichkeiten abtrennbare Anordnung dieser Aufenthaltsbereiche sollte in der Planung Berücksichtigung finden. 10

2.1.4 Kostenrahmen Das Kostendach für die Errichtungskosten KB 1-9 (inkl. Honorare, ohne Einrichtung und Aufschließung) beträgt für das Feuerwehrhaus 1,675 Mio. Euro netto. Die Überprüfung der Einhaltbarkeit dieser Kosten erfolgt durch die Vorprüfer auf Basis der vom Wettbewerbsteilnehmer zu liefernden Berechnungspläne, Formblätter und Unterlagen bzw. eigener Erhebungen. Die Kosten gelten als wesentliches Entscheidungskriterium. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden und eine wirtschaftlich sinnvolles Gebäudes sind Voraussetzung. 2.2 zur Verfügung stehende Flächen und Abstände Zur Realisierung stehen folgende Grundstücke zur Verfügung: Parzelle 2171 ist im Eigentum der Gemeinde und steht zur Gänze zur Verfügung und soll möglichst verwendet werden. Parzellen 2169/7 und 2169/3 sind derzeit im Privatbesitz, stehen soweit unbedingt erforderlich zur Verfügung. Die Zufahrt zum Stall bzw. der Auffahrtsrampe mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug inkl. Hänger/Ladewagen muss gewährleistet sein. Ebenfalls muss für die Flächen unterhalb der Parzelle 2169/7 eine Zufahrtsmöglichkeit gegeben sein. Parzelle 2169/1 Ist ebenfalls im Privatbesitz. Diese Fläche darf bis zur fiktiven Grenze (Verlängerung der Grenze zu Parzelle 2169/7 zur Projektierung verwendet werden. Es gelten grundsätzlich die Abstandsbestimmungen laut Baugesetz. Dies gilt insbesondere auch für den Abstand zur L188 Landesstraße, jedoch innerorts, und somit im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Die Abstandsflächen zur Langen Gasse - öffentlicher Weg und zur L188 dürfen bis zur Straßenachse reichen. Siehe dazu Beilage Landesstraßenbauamt. 2.2.1 Lage der Grundstücke Die Grundstücke befinden sich, Tal einwärts kommend, auf der rechten Seite der Ortseinfahrt zur Gemeinde St. Gallenkirch. Das neu zu errichtende Gebäude steht somit in markanter bzw. exponierter Lage. Es bildet in Kombination mit den umliegenden Gebäuden, den Anfang bzw. das Tor des Ortszentrums. Auf diese Gegebenheit sollte im Projekt besonderes Augenmerk gelegt werden. Das gesamte Freifläche bzw. das sogenannte Glaser Arial ist mit mittlerer Hanglage südwestseitig orientiert. 2.2.2 Erschließung Die Erschließung der Flächen erfolgt über die L 188. Ein direktes Parken (längs oder quer) an der L188 ist nicht möglich. Siehe Beilage Landesstraßenbauamt. Eine zusätzliche Erschließungsmöglichkeit besteht über die angrenzende Wohnstraße Lange Gasse in südwestlicher Richtung. Die Ausfahrt der Feuerwehr sollte möglichst über die L188 erfolgen. Zumindest 10 der 20 geforderten Parkplätze müssen sich auf der Ebene der Fahrzeughalle befinden. 11

2.2.3 Auflagen Für die bereitgestellten Grundstücke sind Auflagen einzuhalten, welche sich im Anhang befinden (bereitgestellte Unterlagen). 2.4 Planungsrichtlinien Es sind alle einschlägigen Bauvorschriften und Normen einzuhalten, unter anderem - die OIB Richtlinien i.d.g.f. - das Vorarlberger Baugesetz - die Bautechnikverordnung - die Straßenverkehrsordnung - Arbeitnehmerschutzverordnung etc. 2.5 Beurteilungskriterien Die Jury wird die eingereichten Projekte nach den entsprechenden Kriterien beurteilen. Baukünstlerische Kriterien - Orts gestalterische und städtebauliche Lösung - Architektonische Durchbildung - Qualität der Gesamtstruktur - Gestaltung und Qualität der Innenräume Funktionelle Kriterien - Erfüllung des Raum u. Funktionsprogramms - Zuordnung der Funktionsbereiche - Orientierbarkeit und Tauglichkeit der Mehrfachnutzung. Wirtschaftliches Kriterium - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb der Anlage - Möglichst geringer Grundverbrauch - Sinnvolle Ausgestaltungsmöglichkeit der restlichen Grundstücksflächen. 2.6 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Es wird erwartet, dass die einzureichenden Arbeiten so ausgearbeitet sind, dass der grundsätzliche Lösungsansatz mit hinreichender Deutlichkeit ablesbar ist. Von den Wettbewerbsteilnehmern sind folgende Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen: 2.6.1 Planunterlagen Maximal zwei Blätter im Format A1 Hochformat mit folgendem Inhalt Lageplan Maßstab 1:500 Grundrisse, Ansichten und Schnitte jeweils im Maßstab 1:200 Beim Hallengeschoß sind die Abstandsflächen, die Außenanlage und das Verkehrskonzept darzustellen. Die benötigte Grundstücksfläche ist planlich inkl. einer Quadratmeter-Angabe darzustellen. Projektbeschreibung nach Funktion, Gestaltungselementen u. Material. Zusätzlich werden maximal zwei Schaubilder erlaubt, weitere Schaubilder werden von der Vorprüfung überklebt. 12

Für die Vorprüfung sind die Pläne bzw. Blätter in Kopie mit den wesentlichen Bemaßungsketten der Grundrisse und Schnitte abzugeben. 2.6.2 Baumassenmodell Das Arbeitsmodell im Maßstab 1:500 über die zur Verfügung stehenden Grundstücke wird von Auslober zur Verfügung gestellt. Das Modell ist in matt weiß zu halten. 2.6.3 Formblätter Die Formblätter Formblatt Nutzflächen und das Formblatt BGF/ BRI sind sowohl in Papierform als auch als Excel File (auf dem Datenträger) abzugeben. 2.6.4 Publikationsdatei Es ist vorgesehen die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen. Folgender Inhalt ist in einfacher Ausführung auf CD-ROM oder DVD unter Einhaltung folgender Regeln abzugeben: Je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf Format) entsprechend den eingereichten Plänen. Falls Schaubilder erstellt werden, sind diese in Einzeldarstellungen im jpg- Format; einzureichen. 2.6.5 Verfasserbrief Siehe Beilage Vordruck 2.6.6 Erläuterungsbericht, (pdf Format) 2.6.7 Verzeichnis aller abgegebenen Unterlagen 2.7 Bereitgestellte Unterlagen Zur Verfügung gestellte Bearbeitungsunterlagen auf Datenträger CD bzw. per download übermittelt. die vorliegende Wettbewerbsunterlage Raumbedarf Stand Juni 2011 (Landesfeuerwehrverband Vorarlberg) Raumliste - Stand Juni 2011 Vorgaben der ÖBFV-RL FH01(download unter http://www.bundesfeuerwehrverband.at) Stellungnahme des Landesstraßenbauamtes Stellungnahme der Wildbach und Lawinenverbauung Gebietsbauleitung Bludenz Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Gallenkirch Auszug aus dem Gefahrenzonenplan der Gemeinde St. Gallenkirch Darstellung der möglichen Baufläche Ortofoto Katasterplan Formblatt Nutzflächen Formblatt BGF/ BRI Planausschnitt mit Höhenschichten (1 Schicht = 0,5m) im dwg dxf Fomat Verfasserbrief 13