Sanierung Haustechnik Heizung, Warmwasser. Rolf Moser Energieberater AEK Energie AG

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Transkript:

Sanierung Haustechnik Heizung, Warmwasser Rolf Moser Energieberater AEK Energie AG

Entscheidungskriterien bei der Wahl des richtigen Heizsystems Finanzielle Aspekte Kosten für nvestition, Energie und Wartung Preisentwicklung des Energieträgers Aktuelle Förderprogramme Bauliche Gegebenheiten Umbau Möglicher Raumgewinn Umwelt- und Klimaverträglichkeit Gesetzgebung Versorgungssicherheit und Reichweite der Energievorräte 12. März 2015 / 2

Kantonales Energiegesetz Das ist neu ab 1. Januar 2015 Elektroheizungen Die Neuinstallation ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen ist nicht zulässig Der Ersatz von zentralen Elektroheizungen ist verboten Kleine Reparaturen dürfen vorgenommen werden Der Ersatz von dezentralen Elektroheizungen ist zulässig, Übergangsfrist bis 31. Dezember 2030 Elektroboiler Neuinstallation verboten (wie bisher) Ersatz ist verboten, wenn Umbau technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist 12. März 2015 / 3

MuKEn 2014 Ziel: bis 2017 im kantonalen Recht umgesetzt Effizienzsteigerung oder Einsatz erneuerbarer Energien beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen Ersatzpflicht von zentralen Elektroheizungen bis 2030 Ersatzpflicht von zentralen Elektro-Boilern bis 2030 GEAK Plus Pflicht für Förderbeiträge Pflicht zur Betriebsoptimierung 12. März 2015 / 4

Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser Anteil Warmwasser wird immer grösser Gebäude 1970 Anteil Warmwasser: <10% jährlicher Energieverbrauch: 20 Liter/m 2 Gebäude 1998 Anteil Warmwasser: <20% jährlicher Energieverbrauch: 10 Liter/m 2 MNERGE-Gebäude Anteil Warmwasser: 30% bis 50% jährlicher Energieverbrauch: 3.8 Liter/m 2 MuKEn 2014 Anteil Warmwasser: >40% jährlicher Energieverbrauch: 3.5 Liter/m 2 12. März 2015 / 5

Ersatz von Öl- und Gasheizungen Gilt für den Ersatz mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen in Wohngebäuden oder in Gebäuden mit gemischter Nutzung mit mindestens 150 m 2 Wohnbereich Verpflichtung: Mindestens 10% vom Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien oder Effizienzsteigerung des Gebäudes Die Effizienzsteigerung muss mit einer von 11 vorgegebenen Standardlösungen nachgewiesen werden 12. März 2015 / 6

Standardlösungen für Wärmeerzeugerersatz MuKEn 2014 Mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen und mit thermischen Sonnenkollektoren Mindestfläche 2% der EBF Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mind. 5W p /m 2 EBF Ersatz der Fenster Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach/Estrichboden, Fläche mind. 0.5 m 2 pro m 2 EBF Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung 12. März 2015 / 7

Vergleich Heizsysteme Öl-Heizung Gas-Heizung Elektro-Heizung Klimafreundliche Heizsysteme Wärmepumpen-Heizung Luft, Wasser, Erdreich Holz-Heizung Stückholz, Schnitzel, Pellets Wärmeverbund ARA, KVA, Holzschnitzel, Pellets Thermische Solaranlage 12. März 2015 / 8

Grundlagen Wärmepumpe Jeder Körper, der wärmer als der absolute Nullpunkt (-273 C) ist, enthält Wärmeenergie Mit der Wärmepumpe kann Wärme von kalt zu warm transportiert werden. Das geht aber nicht ohne Aufwand. Wärmequellen- und Wärmeabgabetemperatur (Verteilsystem) haben einen entscheidenden Einfluss auf den Wirkungsgrad 12. März 2015 / 9

Wärmepumpen-Heizungen Luft EFH bis ca. 20 Wohnungen, JAZ: 2.5-3.5 Erdwärme ab EFH, JAZ: 3.5 4.5 Grundwasser ab ca. 50 Wohnungen, JAZ: 4.0 5.5 12. März 2015 / 10

Holzpellet-Heizung Leistungsgrösse: ab EFH bis unbegrenzt Erneuerbare Energie CO 2 -neutral Unabhängig vom Ausland Stabile Preise Förderbeiträge Platzbedarf für Pellet-Lager Wartungsaufwand 12. März 2015 / 11

Pelletheizung Varianten 12. März 2015 / 12

Übersicht Förderbeiträge Kanton Solothurn Modernisierung / Sanierung Haustechnik Wärmepumpen als Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen bis 20 kw Wärmequellen Erdwärme / Wasser CHF 3 600 Neues Verteilsystem beim Ersatz von Einzelöfen und direktelektrischen Bodenheizungen CHF 5 000 als Bonus Automatische Holzfeuerungen bis 25 kw Pellets- und Schnitzelheizungen CHF 4 600 Ersatz bestehender Holzheizungen CHF 1 840 Neues Verteilsystem beim Ersatz von Einzelöfen und direktelektrischen Bodenheizungen CHF 5 000 als Bonus 12. März 2015 / 13

Herzlichen Dank für hre Aufmerksamkeit 12. März 2015 / 14

Sonnenergienutzung Rudolf Lanz Energieberater AEK Energie AG

Unerschöpfliche Energiequelle: Sonne n einer Stunde liefert die Sonne so viel Energie, wie die gesamte Menschheit in einem Jahr verbraucht! Nur leider nicht unmittelbar an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, wo sie gebraucht wird. 12. März 2015 / 16

Sonneneinstrahlung Schweiz 12. März 2015 / 17

Sehr viele Gebäude sind geeignet 12. März 2015 / 18

Vielseitig platzierbar 12. März 2015 / 19

Angebaute und integrierte Anlagen Angebaute Anlagen (Aufdach) ntegrierte Anlagen (ndach) Vorteile: - einfach montiert Vorteile: - optisch attraktiv - gute Hinterlüftung (niedriger Effizienzverlust) - praktisch bei Dachsanierung Nachteil: - optisch unattraktiv Nachteile: - nur für Schrägdächer - kostenaufwendiger 12. März 2015 / 20

Nutzungsmöglichkeiten Thermische Solaranlage mit Sonnenkollektoren Photovoltaikanlage mit Solarzellen Warmwassererzeugung und Heizungs-Unterstützung Speichertank erforderlich Stromerzeugung für Eigenverbrauch oder Verkauf Mit oder ohne Speicher 12. März 2015 / 21

Thermische Solaranlagen 12. März 2015 / 22

Berechnungsbeispiel Sonnenkollektor-Anlage Durchschnittlicher Energieverbrauch für Warmwasser Vier-Personen-Haushalt 4 000 kwh Berechnungsbeispiel Solarboiler für Einfamilienhaus Kollektorfläche 5 m 2 Speichertank 500 Liter Deckungsbeitrag Solaranlage 70% 2 800 kwh/jahr Jährliche Stromkosteneinsparung 14Rp/kWh 390 CHF/Jahr *Geschätzte Mehrkosten gegenüber Standardanlage Jährliche Finanzierungskosten 7 000.- nvestition 2% Zins, 25 Jahre 7 000 CHF 360 CHF/Jahr Gestehungskosten pro kwh 12,8 Rp/kWh Unverbindliches Rechenbeispiel. Die geschätzte Jahresproduktion ist witterungs- und anlagenabhängig, die geschätzten Kosten sind abhängig von der tatsächlichen Ausführung. *Förderbeitrag Kanton SO und Steuererleichterung abgezogen. 12. März 2015 / 23

Photovoltaik / Solarstromanlagen Direkte Umwandlung von Lichtenergie zu elektrischer Energie mit Solarzellen Seit 1958 in Raumfahrt genutzt Seit 70er-Jahren zur Stromerzeugung im öffentlichen / privaten Bereich Ungiftiges, recycelbares Material Silizium-Herstellung aus Quarzsand Lebensdauer 30 Jahre und mehr Leistungsgarantie 80% nach 25 Jahren 12. März 2015 / 24

Photovoltaik / Solarstromanlagen Die graue Energie, die zur Produktion aufgewendet werden muss, wird innerhalb von 2 bis 3 Jahren produziert Der Wirkungsgrad beträgt 15 bis 18 % 150 bis 180 Watt Leistung/m 2 Pro kw installierte Leistung kann bei optimaler Ausrichtung mit einem durchschnittlichen Ertrag von mindestens 1 000 kwh pro Jahr gerechnet werden 12. März 2015 / 25

Eigenverbrauch oder Verkauf Solarstrom 12. März 2015 / 26

Kostendeckende Einspeise-Vergütung K E V Für integrierte Anlagen > 100 kw gelten die Tarife für angebaute Anlagen 12. März 2015 / 27

Einmalvergütung Für Anlagen zwischen 10 und 30 kw besteht ein Wahlrecht Einmalvergütung oder Einspeisevergütung 12. März 2015 / 28

Steuern und Versicherungen Die nvestitionen in eine Solaranlage können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden Höheres steuerbaren Einkommen durch Verkauf von Solarstrom Durch den Bau einer Solaranlage wird der Wert des Gebäudes gesteigert Anpassung der Gebäudeversicherungsprämien Erhöhung Eigenmietwert 12. März 2015 / 29

Erstellungskosten Photovoltaik-Anlage nstallationskosten 7 kw-anlage Satteldachfläche 60 m 2 Modulfläche 50 m 2 Mögliche Leistung 7 kw Durchschnittlicher Jahresertrag 7 000 kwh Geschätzte nvestition 22 000 CHF Einmalvergütung 1400.- CHF + 7 kw * 680.- CHF/kW (ab 1.4.2015) Steuererleichterung Annahme ca. 20% von Anlagekosten abzüglich Einmalvergütung 6 160 CHF 3 140 CHF Anlagekosten netto 12 700 CHF 12. März 2015 / 30

Berechnungsbeispiel Photovoltaik-Anlage 4 000 kwh Eigenverbrauch Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr Vier-Personen-Haushalt in Einfamilienhaus mit Wärmepumpe 10 000 kwh Kosten Betrieb 7 kw-anlage 7 000 kwh/jahr Stromkosteneinsparung durch Eigenverbrauch 4 000 kwh, 0.25 Rp./kWh *Verkauf Solarstrom 3 000 kwh, 10 Rp./kWh inkl. ökologischer Mehrwert Jährliche Finanzierungskosten 12 700.- CHF nvestition, 2% Zins, 25 Jahre 1 000 CHF 300 CHF -650 CHF Jährliche Unterhaltskosten 5 Rp./kWh -350 CHF Steuern auf Solarstromverkauf und Eigenmietwert inkl. Gebäudeversicherungsprämien -150 CHF Jährliche Netto-Rendite 150 CHF Gestehungskosten pro kwh 16,5 Rp/kWh Unverbindliches Rechenbeispiel. Die geschätzte Jahresproduktion ist witterungs- und anlagenabhängig, die geschätzten Kosten sind abhängig von der tatsächlichen Ausführung und hren wirtschaftlichen Verhältnissen. *Vergütung AEK aktuell 12 Rp./kWh exkl. ökologischer Mehrwert (Vergütung allgemein sinkend!). 12. März 2015 / 31

Gut geplant ist halb gebaut Fenster ersetzen? Fassaden, Dach oder Keller isolieren? Neue Heizung welches System? Thermische Solarenergienutzung? Photovoltaikanlage? 12. März 2015 / 32

Keine Sanierung ohne Konzept Grundsätzlich Gebäudehülle vor Heizungsersatz Vor Sanierung klären: Sparpotenzial und Kosten der einzelnen Gebäudehüllenelemente berechnen dealen Wärmeerzeuger für die Zukunft ausfindig machen Kosten und Nutzen von Solarenergie berechnen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung (Förderbeiträge) auf Vorhaben bezogen abklären 12. März 2015 / 33

Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK GEAK mit Beratungsbericht (GEAK plus) klärt all diese Fragen Aufnahme st-zustand und Zuteilung in Klasse A bis G Berechnung von 3 verschiedenen Erneuerungs-Varianten Energieverbrauch und Kosten nvestitionskosten Förderbeiträge Wirtschaftlichkeitsrechnung über 25 Jahre Zuteilung in Klasse A bis G 12. März 2015 / 34

Energetische Sanierung mit AEK Nach der Beratung ist alles klar aber wie umsetzen? Steueroptimierte Etappierung festlegen Offerten einholen & vergleichen Baubewilligung einholen Gesuche Fördergelder einreichen Bauprogramm erstellen Kontrolle der Bauarbeiten Kontrolle Rechnungen Auszahlung Fördergelder veranlassen 12. März 2015 / 35