Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni Stand 1. April
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- Oskar Brauer
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1 Einwohnergemeinde Cham 0. Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 7. Juni 00 Stand. April 0 Gestützt auf 8 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz ) vom. September 980 und auf das kommunale Reglement zur Förderung umweltverträglicher Energienutzung (Energiereglement ) vom 7. Juni 00 erlässt der Gemeinderat diese Verordnung. Zweck Mit dieser Verordnung regelt der Gemeinderat gestützt auf Abs. des Energiereglements die Umsetzung der Förderung, den Ablauf, die Beratung, die Auswahl, die Beitragssätze, die Überprüfung, die Information sowie die mit dem Vollzug beauftragten Organe. Beitragsberechtigung Beitragsberechtigt sind Neubauten nach MINERGIE -P und MINERGIE -A-Standard, MINER- GIE -Modernisierungen und Neubauten nach SIA Effizienzpfad Energie, Photovoltaikanlagen und weitere Anlagen mit besonders hohem Wirkungsgrad oder mit einem besonders hohen Anteil an erneuerbarer Energie (z.b. Holzheizungen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Anlagen zur Abwärmenutzung). Anlagen zur Stromerzeugung werden nur unterstützt, sofern nicht die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in Anspruch genommen wird. Der Ersatz von bestehenden Anlagen wird nur unterstützt, wenn damit der Anteil nicht erneuerbarer Energie markant reduziert und/oder die Umweltbelastung erheblich verringert wird. Durch gesetzliche oder planerische Auflagen geforderte Massnahmen an Bauten oder Anlagen werden nicht gefördert (z.b. bei Arealbebauungen). Ausgenommen von der finanziellen Unterstützung sind Gebäude und Anlagen von Bund und Kanton. Geändert am 8. März 0 (GRB 77); in Kraft ab. April 0 BGS 7. ESC 0. Geändert am 8. Dezember 0 (GRB 8); in Kraft ab. Januar 0 Geändert am. Dezember 008 (GRB 79); in Kraft ab. Januar 009
2 Energieverordnung vom 7. Juni 00 (0.) MINERGIE -Modernisierungen werden an Bauten gefördert, welche mindestens 0 Jahre alt sind. 7 Energieberatungen werden gemäss Abs. und Abs. gefördert. Gesuchseingabe und Beratung Das Gesuch um Förderbeiträge ist vor Baubeginn einzureichen. Vor Eingabe des Beitragsgesuchs kann eine kostenlose Vorgehensberatung (Stufe ) durch den Verein energienetz-zug beansprucht werden. Wird eine weitergehende Beratung (Stufe ) inklusive GEAK (Gebäudeausweis der Kantone) durch den Verein energienetz-zug gefördert, so hat sich die Bauherrschaft mit CHF zu beteiligen. Anforderungen an Bauten und Anlagen MINERGIE -Bauten: Es gelten die jeweils aktuell gültigen Standards des Vereins MINERGIE. Aufgehoben. Bei Photovoltaik-Anlagen müssen die eingesetzten Module nach der jeweils gültigen IEC Norm oder einer vergleichbaren Norm geprüft sein. Gefördert werden nur Bauten und Anlagen, die technisch korrekt erstellt wurden, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und einer ökologischen Gesamtbetrachtung standhalten. Die Energiestadtkommission behält sich das Recht vor, Förderbeiträge von der Nachreichung relevanter Angaben zu den Anlagekosten, Anlagedaten oder Messwerten über maximal fünf Jahre abhängig zu machen. Förderbeiträge Der gemeindliche Beitrag pro Projekt beträgt maximal CHF ' und darf % der energetisch relevanten Investitionskosten nicht überschreiten. Pro Baugesuch wird nur ein Förderbeitrag gesprochen. Ein Anspruch auf Beiträge besteht nur, solange die von der Einwohnergemeinde bewilligten finanziellen Mittel gemäss Energiereglement nicht ausgeschöpft sind. Aufgehoben. Bei Gemeinschaftsanlagen (z.b. Stockwerkeigentümergemeinschaften, Wohnbaugenossenschaften, Solarstrombörsen etc.) muss der Förderbeitrag an die effektiven Investoren und Konsumenten weitergegeben werden. Bei Mietwohnungen ist der Eigentümer beitragsberechtigt. Beiträge unter CHF ' werden nicht ausbezahlt. Geändert am. März 00 (GRB 9); in Kraft ab. Januar 00 Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham Seite von
3 Energieverordnung vom 7. Juni 00 (0.) Beitragssätze Die Einwohnergemeinde fördert in vier Bereichen. Die Beitragssätze können den folgenden Tabellen entnommen werden:.modernisierungen Beitrag pro m EBF in CHF MINERGIE MINERGIE-P, MINERGIE-A oder SIA-Effizienzpfad Energie 0.00 Bonus für die zugehörigen ECO -Zertifikate plus 0.00 Pro Wohneinheit ist eine Energiebezugsfläche (EBF) von maximal 00 m anrechenbar.. Neubauten Beitrag pro m EBF in CHF MINERGIE-P, MINERGIE-A SIA Effizienzpfad Energie 0.00 Bonus für die zugehörigen ECO -Zertifikate plus 0.00 Pro Wohneinheit ist eine Energiebezugsfläche (EBF) von maximal 00 m anrechenbar.. Bei planerischer oder gesetzlicher Vorgabe des MINERGIE - Standards (z.b. Arealbebauungen) Beitrag pro m EBF in CHF MINERGIE-P, MINERGIE-A 0.00 SIA Effizienzpfad Energie 0.00 Bonus für die zugehörigen ECO -Zertifikate plus 0.00 Pro Wohneinheit ist eine Energiebezugsfläche (EBF) von maximal 00 m anrechenbar.. Photovoltaikanlagen < 0 kw peak Swissgrid: nur Einmalförderbeitrag 0-0 kw peak und falls Sie bei Swissgrid den Einmalförderbeitrag gewählt haben 0-0 kw peak und falls Sie bei Swissgrid die Kostendecken-de Einspeisevergütung gewählt haben (KEV) > 0 kw peak Swissgrid: nur KEV Beitrag in CHF pro kwp Zusätzlich zum Swissgrid-Beitrag CHF pro Kilowatt zertifizierter Spitzenleistung (kw peak ). Zusätzlich zum Swissgrid-Beitrag CHF pro Kilowatt zertifizierter Spitzenleistung (kw peak ) pro Kilowatt zertifizierter Spitzenleistung (kw peak ). Rückzahlungsregelung der Gemeinde Cham bei Eintritt in das KEV Programm pro Kilowatt zertifizierter Spitzenleistung (kw peak ). Rückzahlungsregelung der Gemeinde Cham bei Eintritt in das KEV Programm. Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham Seite von
4 Energieverordnung vom 7. Juni 00 (0.). Studien und/oder Anlagen Anlagen zur Energieversorgung (z.b. Nahwärmenetze, Holzheizungen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Anlagen zur Abwärmenutzung) Anschluss an Wärmeverbund, wenn die Wärme im Wärmeverbund mindestens zu 0% durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt wird. Beratung für Sanierung der Aussen- und Innenbeleuchtung im allgemeinen Bereich. Energiecoaching bei einer umfassenden Gebäudeerneuerung (Begleitung der Bauherrschaft während der Planungsund Ausführungsphase z.b. durch energienetz-zug) konventionelle, thermische Solaranlagen und elektrische Wärmepumpen Beiträge Beiträge für Planung, Machbarkeitsstudien und Förderbeiträge werden individuell festgelegt. Die Beurteilung erfolgt durch die Energiestadtkommission. Beiträge werden individuell festgelegt. Die Beurteilung erfolgt durch die Energiestadtkommission. Beiträge für Beratung einer energieeffizienten allgmeinen Aussen- oder Innenbeleuchtung werden individuell festgelegt. Die Beurteilung erfolgt durch die Energiestadtkommission. Beiträge werden individuell festgelegt. Die Beurteilung erfolgt durch die Energiestadtkommission. keine Beiträge Förderbeiträge für weitere Anlagen mit besonders hohem Wirkungsgrad oder besonders hohem Anteil an erneuerbarer Energie (z.b. Holzheizungen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Anlagen zur Abwärmenutzung) werden von der Energiestadtkommission individuell festgelegt. Beiträge an Planungen, Machbarkeitsstudien oder ähnliches werden ebenfalls von der Energiestadtkommission individuell festgelegt. 7 Auszahlung Die Auszahlung erfolgt nach der Überprüfung der funktionstüchtigen Anlage durch mindestens ein Mitglied der Energiestadtkommission. Der Beitrag verfällt, wenn die Inbetriebsetzung und/oder Fertigstellung nicht innert Monaten nach der Beitragszusage erfolgt. Beiträge, die durch falsche oder irreführende Angaben erwirkt wurden, sind mit Zins zurückzuerstatten. Der Zinssatz beträgt % pro Jahr. Die Auszahlung für die MINERGIE - Beiträge erfolgt nach Vorliegen des entsprechenden Zertifikats. Die Auszahlung für den Förderbeitrag SIA-Effizienzpfad Energie erfolgt nach Vorliegen der definitiven Bestätigung einer anerkannten Fachstelle, dass die Zielwerte gemäss SIA Effizienzpfad Energie erfüllt werden. Eingefügt am. März 00 (GRB Nr. 9); in Kraft ab. Januar 00 Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham Seite von
5 Energieverordnung vom 7. Juni 00 (0.) 8 Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung Die Abteilung Verkehr und Sicherheit kann Aktionen und Massnahmen zur Förderung der umweltschonenden und rationellen Energienutzung sowie der erneuerbaren Energie durchführen oder unterstützen. Die Abteilung Verkehr und Sicherheit stellt eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit sicher. Sie orientiert über Förderbeiträge, Aktionen, die Energieberatung und die Resultate der geförderten Projekte. Die Abteilung Verkehr und Sicherheit stellt eine angemessene Energieberatung sicher. Sie kann damit auch Dritte beauftragen. Sofern für die genannten Aktivitäten Förderbeiträge beansprucht werden, ist die Zustimmung der Energiestadtkommission erforderlich. 9 Vollzug Für den Vollzug des Energiereglements und dessen Verordnung ist, wo nichts anderes vermerkt, die Energiestadtkommission zuständig. Die Energiestadtkommission ist eine Fachkommission. Die Zusammensetzung und die Amtsdauer sind im Pflichtenheft der Energiestadtkommission geregelt. Das Sekretariat der Energiestadtkommission wird von der Abteilung Verkehr und Sicherheit geführt. 0 Rechtspflege Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Energiestadtkommission ist der Gemeinderat. Inkrafttreten Diese Verordnung tritt per. Januar 00 in Kraft 7. 7 GRB Nr. 9 vom 9..00s Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham Seite von
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