Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Kirchenmusik (ev./kath.)

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Transkript:

Seite 1 Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Kirchenmusik (ev./kath.) vom 10.11.2017 Aufgrund von Art. 13 i.v.m. Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Ergänzung zu 6 und 12 ASPO... 2 3 Ergänzung zu 19 ASPO... 2 4 Übergangs- und Schlussvorschriften... 6 Anlagen... 8

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 2 1 Allgemeines (1) Entsprechend der Regelungen in 1 Abs. 3 S. 1 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Hochschule für Musik Würzburg werden die Inhalte und Anforderungen des Bachelor-Studiengangs Kirchenmusik (ev./kath.) in den nachfolgenden Studiengangspezifischen Bestimmungen (SsB) näher geregelt. Alle Anlagen sind Bestandteile dieser Satzung. (2) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 2 Ergänzung zu 6 und 12 ASPO Strukturierung, Module, Prüfungsleistungen (1) 1 In Ergänzung zu 6 Abs. 3-4, 12 Abs. 5 ASPO werden Anzahl und Beschreibung der Module (Studienverlaufsplan) nachfolgend festgelegt. Zur individuellen Schwerpunktsetzung bzw. als Ergänzung zum Kerncurriculum sind in dem Wahlbereich aus den Wahlmodulen Lehr-/Lernangebote im angegebenen Umfang zu belegen, wobei künstlerischer Einzelunterricht im Wahlbereich ausgeschlossen ist. 2 Der Studiengang Kirchenmusik (ev./kath.) wird mit folgenden Modulen angeboten: a) Kerncurriculum /Lernformen Modul CP Lehr- Prüfungssemester Prüfungsform Prüfungsumfang Künstlerisches Kernfach I (KK I) 1 Künstlerisches Kernfach II (KK II) 41 E, S, G, Ex 4 kppr. 20 bis 30 Minuten 37 E, S, Ex 7 kppr. 30 bis 40 Minuten Künstlerisches Kernfach III 10 E, S, Ex 8 ul 1 Es wird empfohlen, im Verlaufe des 2. Fachsemesters mit dem Kernfachlehrer ein Orientierungsgespräch durchzuführen.

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 3 (KK III) Summe 88 Kantorale Praxis I (KP I) Kantorale Praxis II (KP II) 8 E, G 4 kppr. 15 bis 20 Minuten 7 E 7 kppr. 15 bis 20 Minuten Summe 15 Kirchenmusik und Theologie I (KuT I) Kirchenmusik und Theologie II (KuT II) Kirchenmusik und Theologie III (KuT III) 5 G, S 2 mpr. 20 Minuten 4 G, S 4 mpr. 20 Minuten 4 G, S 6 mpr. 40 Minuten Summe 13 Künstlerische Ergänzung I (KE I) 2 Künstlerische Ergänzung II (KE II) 2 14 E 3 kppr. 10 bis 15 Minuten 8 E 7 kppr. 15 bis 20 Minuten Summe 22 Musikbezogene Kontexte I (MK I) Musikbezogene Kontexte II 6 V,S 2 K. 90 Minuten 8 S, Ü 4 Pf. (MK II) Summe 14 Musikalische Strukturen I (MS I) 11 G, S, Ü 2 mpr. 10 Minuten 2 Vom 1.-3. Semester findet im Modul KE I Unterricht in folgenden historischen Tasteninstrumenten statt: Historische Orgel, Clavichord, Harmonium, Hammerflügel, Cembalo. Vom 4. 7. Semester kann im Modul KE II zwischen Klavier und Cembalo gewählt werden. Die Prüfung findet im gewählten Instrument statt.

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 4 Musikalische Strukturen II (MS II) Musikalische Strukturen III (MS III) 8 G, S, Ü 4 mpr. 20 Minuten 9 G, S, Ü 6 K. 150 Minuten Summe 28 Ensemblepraxis I 12 G, S 4 ul (EP I) 3 Ensemblepraxis II (EP II) 3 22 G, S 8 kppr. 15 bis 20 Minuten Summe 34 Professionalisierung 9 S, V, G, Ü 8 ul (PRF) Summe 9 Fine 4 (F) 10 8 kppr. 90 bis 105 Minuten Summe 10 Gesamtsumme 233 b) Wahlbereich Wahlbereich CP Fachsemester Prüfungsleistung Wahlmodul I 7 6-8 ul (WM I) Summe 7 Gesamt 7 3 Anwesenheitspflicht gem. 8 Abs. 1 ASPO 4 13 ASPO.

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 5 c) Gesamtverteilung Aus dem Kerncurriculum und dem Wahlbereich ergibt sich folgende Verteilung der Gesamtzahl der Credit-Points: CP Fachsemester Prüfungsleistung Kerncurriculum 233 1-8 Siehe unter a) Wahlbereich 7 6-8 Siehe unter b) Gesamt 240 3 Ergänzung zu 19 ASPO Bewertung der Prüfungsleistungen Für die Berechnung der Gesamtnote werden die Modulnoten prozentual wie folgt gewichtet: Modulbezeichnung Anteil (in %) Künstlerisches Kernfach I (KK I) 8 Künstlerisches Kernfach II (KK II) 12 Summe 20 Kantorale Praxis I (KP I) 4 Kantorale Praxis II (KP II) 4 Summe 8 Kirchenmusik und Theologie I (KuT I) 2 Kirchenmusik und Theologie II (KuT II) 2 Kirchenmusik und Theologie III (KuT III) 3 Summe 7 Künstlerische Ergänzung I (KE I) 4 Künstlerische Ergänzung II (KE II) 4 Summe 8 Musikbezogene Kontexte I (MK I) 4 Musikbezogene Kontexte II (MK II) 4 Summe 8 Musikalische Strukturen I (MS I) 4

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 6 Musikalische Strukturen II (MS II) 4 Musikalische Strukturen III (MS III) 4 Summe 12 Ensemblepraxis II (EP II) 7 Summe 7 Fine (F) 30 Summe 30 Gesamt 100 4 Übergangs- und Schlussvorschriften (1) 1 Diese Studiengangspezifischen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/2017 ihr Bachelorstudium an der Hochschule für Musik Würzburg im 1. Fachsemester beginnen oder begonnen haben. 2 Die Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Musik Studienfach Kirchenmusik (ev./kath.) vom 20.02.2012 in der jeweils aktuellen Fassung gelten für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, fort; Dies gilt auch für Studierende, die ihr Bachelorstudium zwar erst ab dem Wintersemester 2016/2017 aufnehmen oder aufgenommen haben, aber aufgrund von Anrechnung von Studienzeiten in ein höheres Fachsemester eingestuft werden, und zwar bei Studienbeginn im Wintersemester 2016/2017 in das 3. Fachsemester, bei Studienbeginn im Wintersemester 2017/2018 in das 5. Fachsemester und bei Studienbeginn im Wintersemester 2018/2019 in das 7. Fachsemester. (2) Diese Studiengangspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung vom 01.09.2016 in Kraft. Die Studiengangspezifischen Bestimmungen für den Bachelor- Studiengang Kirchenmusik (ev./kath.) vom 8.2.2017 treten gleichzeitig außer Kraft. (3) 1 Studierende, die ihren Bachelorstudiengang im Wintersemester 2014/15 im 1. Fachsemester und Studierende, die ihren Bachelorstudiengang im Wintersemester 2015/16 im 1. oder 3. Fachsemester aufgenommen haben und Studierende, die ihren Bachelorstudiengang im Wintersemester 2016/17 im 5. Fachsemester aufnehmen werden, können bis spätestens 15.09.2016 schriftlich erklären, dass diese Studiengangspezifischen Bestimmungen ab dem Wintersemester 2016/17 für sie gelten. 2 Diese Erklärung ist unwiderruflich. 3 Mit dem Wechsel in diese Studiengangspezifi-

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 7 schen Bestimmungen geht zugleich die Anrechnung der nach den bisherigen Fachspezifischen Bestimmungen absolvierten Studienzeit einher. 4 Die Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist somit ausgeschlossen. 5 Mit dem Wechsel in diese Studiengangspezifischen Bestimmungen geht zugleich die Anerkennung der nach den bisherigen Fachspezifischen Bestimmungen absolvierten Modulen einher, soweit diese im Wesentlichen den in den Studiengangspezifischen Bestimmungen vorgesehenen Modulen entsprechen. 6 Das nochmalige Ablegen der entsprechenden Modulprüfungen oder Teilen davon zur Notenverbesserung ist somit ausgeschlossen. 7 Sind zum Zeitpunkt des Wechsels Module begonnen, aber noch nicht abgeschlossen, entscheidet der Prüfungsausschuss, ob sie nach den bisherigen Fachspezifischen Bestimmungen oder nach den neuen Studiengangspezifischen Bestimmungen abgeschlossen werden. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Würzburg vom 7.11.2017 und der Genehmigung des Präsidenten durch Schreiben vom 9.11.2017, Az.: R-S 282/2017 Würzburg, den 10.11.2017 Prof. Dr. Christoph Wünsch Die Studiengangspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Kirchenmusik (ev./kath.) sind am 10.11.2017 in der Hochschule für Musik Würzburg niedergelegt, die Niederlegung am 13.11.2017 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht worden. Tag der Bekanntmachung ist daher der 13.11.2017. Würzburg, den 13.11.2017 Prof. Dr. Christoph Wünsch

Seite 8 Anlagen Anlage 1: Modulplan Kirchenmusik (ev./kath.)

Seite 9 Anlage 2: Legende Diese Legende dient der Erklärung der verwendeten Begriffe, die sich in der Regel aus der ASPO ( 9 Abs. 1 und 12 Abs. 6 ASPO) ergeben. a) E Ex G Einzelunterricht Exkursionen Gruppenarbeit H. Hausarbeit K. Klausur Ko kppr. kppr. u. mpr. Lp. ul OG P PA Pf. Pp. S T Ü V Kolloquium künstlerisch praktische Prüfung künstlerisch praktische Prüfung unbenotet mündliche Prüfung Lehrprobe unbenotete Lernstandserhebung Orientierungsgespräch (optional) Praktikum Projektarbeit Portfolio Projektpräsentation Seminar Tutorium Übung Vorlesung b) -In der Spalte Lehr-/Lerninhalte der Modulpläne bedeutet ein Schrägstrich ( / ): oder. Bei Ensembleprojekten ist eine Wahl semesterweise möglich. Bei instrumentalem oder vokalem Einzelunterricht ist ein Wechsel grundsätzlich nur modulweise möglich. -Die Prüfungsdauer ist im Modulplan vereinfacht dargestellt. Maßgebend sind die Angaben in der Spalte Prüfungsform, Prüfungsumfang in der Tabelle des 2.

Studiengangspezifische Bestimmungen Kirchenmusik (ev./kath.) Seite 10 Prüfungsleistungen, die nicht einem einzelnen Lerninhalt zugeordnet sind: kombinierte Prüfung der einschlägigen Lerninhalte Die Prüfungen MS II und MS III sind auf dem Modulplan vereinfacht dargestellt. Es handelt sich jeweils um kombinierte Prüfungen mit den Prüfungsgegenständen Tonsatz und Gehörbildung. Falls ul kursiv und nicht einem einzelnen Lerninhalt zugeordnet: Studierende haben die Wahl, in welchem Lerninhalt die unbenotete Lernstandserhebung statt findet. -* im Modulplan bedeutet: flexibel belegbar -Im Modulplan werden bei den Fachsemesterspalten die einzelnen Module innerhalb einer Modulschiene durch einen vertikalen Strich voneinander getrennt. Die Benennung der Module erfolgt durch römische Ziffern aufsteigend von links nach rechts.