Willkommen Zur Präsentation über die bevorstehenden Anforderungen der EASA (EC) 2042/2003 Annex 1 Part M Subpart G

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Transkript:

Willkommen Zur Präsentation über die bevorstehenden Anforderungen der EASA (EC) 2042/2003 Annex 1 Part M Subpart G Paul Baumann BAZL-STLO-November 2006

EASA Part M Sub-Part G 2

Themen der Präsentation Das EASA Regelwerk Wer ist davon betroffen Änderungen durch die EASA Anforderungen Die Part M Technischen Anforderungen Die Anwendbarkeit der Subparts Anforderungen an die Betriebe (CAMO) Anforderungen an das Personal Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) Der BAZL Implementierungsplan 3

Definitionen EASA CAM CAME CAMO CAMO + ARC Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency) Verantwortlicher für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Manager) Handbuch für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Exposition) Unternehmen mit Berechtigung zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. (Continuing Airworthiness Management Organisation) Unternehmen mit Berechtigung zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und mit Berechtigung für die Prüfungen der Lufttüchtigkeit. Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (Airworthiness Review Certificate) 4

European Aviation Safety Agency (EASA) IS NO S FIN Standort der EASA ist Köln EASA Mitglieder P E IRL UK F NL B L CH M C DK D IT CZ A S I PL S KHU EE LV LT HR BH YU MK AL EL RO BG MD UA TR GO AM AZ JAA Mitglieder MT CY 5

Der EASA Hauptsitz in Köln 6

EASA Verordnungen VERORDNUNG (EG) Nr. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit VERORDNUNG (EG) Nr. 2042/2003 DER KOMMISSION vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen VERORDNUNG (EG) Nr. 1702/2003 DER KOMMISSION vom 24. September 2003 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben 7

Gesetzgebung im EASA Kontext Gründungsverordnung Verordnung (EG) 1592/2002 of 15 July 2002 Annex I : Essential Requirements for Airworthiness Annex II : Excluded Aircraft Europa Parlament Verordnung (EC) 1702/2003 Lufttüchtigkeit, Umweltzeugnissen, Zulassung Herstellungsbetrieben Annex (Part 21) Section A: Application Requirements Section B: administrative Procedures Appendices: EASA forms Verordnung (EC) 2042/2003 Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Annex I (Part-M): Continuing Airworthiness Requirements Annex II (Part-145): Maintenance Organisation Approvals Section A: Technical Requirements Section B: Administrative Procedures Appendices: EASA forms EU Kommission Annex III (Part-66): Certifying Staff Annex IV (Part-147): Training Organisation Requirements Gesetzlich bindend Guidance Material Part 21 AMC 20 AMC 21 CS 25 CS 34 CS 36 CS E CS P CS APU Certification Specifications CS AWO CS ETSO CS Definitions CS 22 CS 23 CS 27 CS 29 CS VLA CS VLR AMC & Guidance Material Part M, 145,66,147 EASA Agentur EASA 8

Das EASA Regelwerk Gründungsverordnung 1592/2002 Durchführungsbestimmungen Zulassung Verordnung (EG) 1702/2003 Durchführungsbestimmungen Lufttüchtigkeit Verordnung (EG) 2042/2003 Annex 1 Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit = Part-M Annex 2 Unterhaltsbetriebe = Part-145 Annex 3 Beschein. Berechtigtes Personal =Part-66 Annex 4 Ausbildungsbetriebe = Part-147 9

Struktur der Verordnung Technischen Anforderungen Verordnung (EG) 2042/2003 Gesetzlich bindend Abschnitt A Anlagen Technischen Anforderungen Abschnitt B Anlagen Verfahren für Zuständige Behörden annehmbare Nachweisverfahren Acceptable Means of Compliance (AMC) Anlagen 10

Annex 1 - Part M Technischen Anforderungen Subpart A Allgemeines Subpart B Zuständigkeit Subpart C Aufrechterhaltung der der Lufttüchtigkeit Subpart D Instandhaltungsnormen Subpart E Komponenten Subpart F Instandhaltungsbetrieb Anwendbar ab 28. Sept. 2005 Subpart G Unternehmen zur zur Führung der der Aufrechterhaltung der der Lufttüchtigkeit Anwendbarkeit CH ab Mitgliedsch. Subpart H Freigabebescheinigung CRS CRS Anwendbar ab 28. Sept. 2008 Subpart II Bescheinigung über über die die Prüfung der der Lufttüchtigkeit 11

EASA Anforderungen im Internet http://www.easa.eu.int 12

Bestimmungen der Annex 1 Die Bestimmungen der Annex I (Part M) sind gültig für Luftfahrzeuge im Commercial Air Transport ab: 29 Nov. 2003 M.A.201(h)(2) & M.A.708(c) M.A.201(h)(2) - in Übereinstimmung mit Teil-145 anerkannt sein oder einen solchen Betrieb unter Vertrag nehmen M.A.708(c) Betreiber muss einen schriftlichen Instandhaltungsvertrag zwischen einem gemäss Teil-145 genehmigten Instandhaltungsbetrieb abschließen. 28 Sept. 2005 Alle Elemente des Part M ausser Subpart I (Opt-Outs) Subpart I Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit 28 Sept. 2008 Part M Subpart I Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, die Bestimmungen bis am 28 September 2008 zu verschieben. (Opt-Outs) 13

Bestimmungen der Annex 1 Die Bestimmungen der Annex I (Part M) sind gültig für Luftfahrzeuge im Non Commercial Air Transport ab: 28 September 2005. Verordnung 2042/2003 Artikel 7(3) - Abweichend von Absatz 1 und 2 können die Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, die nachfolgend genannten Bestimmungen zu verschieben: Bestimmungen von Annex I für Luftfahrzeuge, die nicht für die gewerbsmässige Beförderung genutzt werden, bis 28. September 2008. (CAMO/CAMO +) Bestimmungen von Annex I, Subpart I (ARC) für Luftfahrzeuge, die für die gewerbsmässige Beförderung genutzt werden, bis 28. September 2008. (CAMO +). Das BAZL wird beginnen die Bestimmungen ab 1. Quartal 2007 umzusetzen. 14

Die Änderungen durch EASA Bei nicht Erfüllung der EASA Bestimmungen, besteht eine begründete Gefahr das Ihr Flugzeug nach dem 28. September 2008 am Boden steht. Die jeweiligen Unternehmen müssen nach den gültigen EASA Anforderungen zugelassen sein: Die Unterhaltsarbeiten dürfen nur durch berechtigtes Personal oder Unterhaltsbetriebe Part-145 oder Subpart F durchgeführt werden. Die gemäss Subpart F genehmigte Unterhaltsbetriebe dürfen nur Unterhaltsarbeiten an Non Commercial Luftfahrzeuge durchführen. 15

Die Änderungen durch EASA Das zeitlich unbegrenzte Lufttüchtigkeitszeugnis wird durch das ARC bestätigt. Für die jährliche Verlängerung des ARCs durch die CAMO + Organisation, muss sich das Luftfahrzeug in einem «überwachten Umfeld» befinden. 16

Die genehmigte Instandhaltung EASA Part 145 Commercial Air Transport (CAT) Luftfahrzeuge (ohne Einschränkungen) Commercial Air Transport (CAT) Helikopter (ohne Einschränkungen) Non CAT Luftfahrzeuge und Helikopter (ohne Einschränkungen) Komponenten für obige Luftfahrzeuge EASA Part M Subpart F Non-CAT Luftfahrzeuge < 5,700Kg MTOM Non-CAT einmotorige Helikopter Komponenten für obige Non-CAT Luftfahrzeuge EASA Part 66 Mechaniker. (ausserhalb eines Betriebes) * Non-CAT Luftfahrzeuge < 5,700Kg MTOM Non-CAT einmotorige Helikopter * Beschränkter Unterhalt gemäss Appendix XIIII 17

Part M - Subpart G Wer ist betroffen CAT JAR-OPS 1 CAT National Approval Non CAT Alle Commercial Air Transport Operators > 10 T. MTOW & > 20 Pax (Zert.) zugelassen gemäss JAR-OPS 1 per 01 April 1998 Alle Commercial Air Transport Operators < 10 T. MTOW & < 20 Pax (Zert.) Zugelassen gemäss JAR-OPS 1 per 01 April 1999 18

Part M - Subpart G Wer ist betroffen CAT JAR-OPS 1 CAT National Approval Non CAT Alle Commercial Air Transport Operators (Flugzeuge und Helikopter) Halter einer nationale Betriebsbewilligung für die gewerbsmässige Beförderung von Personen und Güter von A nach B 19

Part M - Subpart G Wer ist betroffen CAT JAR-OPS 1 CAT National Approval Non CAT Non Commercial Air Transport Operators (Flugzeuge und Helikopter) Halter einer nationale Betriebsbewilligung für die nicht gewerbsmässige Beförderung von Personen von A nach A Rundflüge Aerial Work, Flugschulen (FTOs) (sind vom Subpart G nicht betroffen) 20

Variante für Non CAT Operators M.A. 201 (i) 1 - Wenn ein Betreiber von einem Mitgliedstaat dazu aufgefordert wird, für seine betrieblichen Tätigkeiten, ausgenommen denen einer gewerbsmässigen Beförderung, ein Zeugnis/eine Genehmigung zu führen, bedarf es einer entsprechenden Genehmigung in Übereinstimmung mit M.A. Subpart G (CAMO) für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen oder eines Vertrages mit einem solchen Unternehmen.. (Appendix 1 to AMC M.A.201) Non CAT CAT JAR-OPS 1 CAT NATIONAL NON CAT STANDALONE CAMO 21

Part 147 Approved Training Organisation Part 66 Certifying Staff Commercial Air Transport & All Large Aircraft & multi-engine Helicopters Part 145 Maintenance Organisation Part M Subpart G Continuing Airworthiness Management Organisation (M)Subpart F Maintenance Org EASA Part M Subpart D Maintenance Standards Licensed Aircraft Engineer Owner / Lessee Continuing Airworthiness (M. Subpart C ) Management Non Commercial Air Transport Aircraft below 5700 Kg & single-engine Helicopters Valid Certificate of Airworthiness All Commercial Air Transport Aircraft Obligatory All Large aircraft & multi-engine Helicopters Light Aircraft below 5700 Kg and single engined helicopters used for Non Commercial Air Transport Alternatives Valid Certificate of Airworthiness 22

Part M - Subparts Anwendbarkeit Die folgenden Subparts sind ab 28 September 2005 Anwendbar Subpart A Allgemeines Subpart B Zuständigkeit Subpart C Aufrechterhaltung Lufttüchtigkeit Subpart D Instandhaltungsnormen Subpart E Komponenten Subpart G Führung der Aufrechterhalung Lufttüchtigkeit Dieser Subpart ist ab 28 September 2005 annwendbar Umsetzung des Subparts kann bis zum 28 September 2008 verschoben werden (Opt( Opt-Out) Subpart F Instandhaltungsbetriebe Subpart I Bescheinigung über Die Prüfung der Lufttüchtigkeit 23

Subpart G Umfang Dieser Subpart enthält die Anforderungen, die ein Betrieb (CAMO) für die Erteilung oder Aufrechterhaltung von Genehmigungen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen erfüllen muss. Für CAT Unternehmen ist die CAMO Genehmigung ein Bestandteil der Betriebsbewilligung. Die CAMO Organisation muss ein Handbuch für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit CAME erstellen. Das Unternehmen muss einen Fachbereichsleiter ernennen - Continuing Airworthiness Manager- (CAM), für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Das Unternehmen muss sicherstellen, dass Personal zur Prüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen nachweisen kann, dass es neuere einschlägige Erfahrung in der Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit besitzt. Das Unternehmen muss über genügend ausreichend qualifiziertes Personal für die zu erwartenden Arbeiten verfügen. 24

CAMO - Anforderungen an das Personal Continuing Airworthiness Manager (CAM) 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindest 2 Jahre auf dem Gebiet der Luftfahrt. Eine Position innerhalb eines Betriebs mit einschlägigen Verantwortlichkeiten. Formelle Ausbildung eines Luftfahrzeugtyps oder Baumusters. Einschlägige Kenntnisse über die Betriebsverfahren und Inhalt des (CAME). Kenntnisse des Qualitätssicherung (wenn anwendbar). Eine technische Berufsbildung, oder Ausbildung als Luftfahrzeugmechaniker. Grundkenntnisse der operationellen Anforderungen Kenntnisse über die Unterhaltsverfahren. 25

Rechte des CAMO Unternehmens Berechtigungen einer CAMO Organisation Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen in der nicht gewerbsmässigen Beförderung gemäss der Auflistung in seinem Approval (EASA Form 14) Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen in der gewerbsmässigen Beförderung wahrnehmen, wenn diese in seinem Approval aufgeführt sind, Die Durchführung von Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit innerhalb der Grenzen seiner Genehmigung durch ein anderes Unternehmen veranlassen, das gemäss seinem Qualitätssicherungssystem arbeitet. ** **Gilt nicht für Stand alone CAMO 26

Rechte des CAMO + Unternehmens Eine CAMO zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit kann zusätzlich anerkannt werden für: Die Ausstellung von Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Form 15(b) ARC für Luftfahrzeuge die im Approval aufgelistet sind, sofern sich diese in einem Überwachten Umfeld befinden. Die Erteilung von Empfehlungen für die Prüfung der Lufttüchtigkeit an einen Mitgliedstaat, in dem eine Eintragung eines Luftfahrzeugs erfolgte. Erteilung einer Empfehlung für die Ausstellung oder Verlängerung eines ARCs für Luftfahrzeuge die im Approval aufgelistet sind, oder für Luftfahrzeuge die sich in den letzten 12 Monaten ausserhalb des Überwachten Umfeld befanden. Durchführung der Lufttüchtigkeitsprüfung und Ausstellung einer Empfehlung für die Ausstellung des ARCs für den Import von Luftfahrzeugen (gebraucht) aus nicht EU Staaten. (Ref. 21A.174(b)3(ii)). 27

Cont. Airworth. Management Exposition CAME Inhalt Part 0 Part 1 Part 2 Part 3 Part 4 Part 5 Einleitung CAW Verfahren Qualitätssystem Unterhalt unter Vertrag Prüfung der Lufttüchtigkeit Formulare (Beispiele) 28

Cont. Airworth. Management Exposition CAMOE Inhalt Part 0 Part 1 Part 2 Part 3 Part 4 Part 5 Part 6 Part 7 Part 8 Part 9 Organisation allgemein Management Unterhaltsverfahren Qualitätssystem Verträge mit Operators Formulare (Beispiele) CAW Verfahren FAA Anhänge TCCA Anhänge Verfahren über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Nicht zu Empfehlen 29

Part M - Subpart I Bescheiningung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit Airworthiness Review Certificate (ARC) 30

CAMO + Anforderungen an das Personal Um für die Prüfungen der Lufttüchtigkeit anerkannt zu sein, muss ein Unternehmen geeignetes Personal für die Prüfung der Lufttüchtigkeit haben, um Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) oder Empfehlungen gemäss M.A. Subpart l erteilen zu können. Hauptanforderungen mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit erworben haben und; eine einschlägige Lizenz nach Teil-66 oder einen luftfahrttechnischen Abschluss oder gleichwertiges besitzen und; eine Ausbildung in der luftfahrttechnischen Instandhaltung erhalten haben und; eine Position innerhalb eines anerkannten Betriebs mit einschlägigen Verantwortlichkeiten einnehmen. Eine Lufttüchtigkeitsprüfung unter Aufsicht 31

ARC Überwachtes Umfeld Bei einem Luftfahrzeug in einer überwachten Umgebung handelt es sich um ein Luftfahrzeug, das fortlaufend von einem Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) betreut wird, das in den vergangenen zwölf Monaten nicht das Unternehmen gewechselt hat und; das von genehmigten Unterhaltsbetrieben Part-145 oder Subpart F - instand gehalten wird. Dies beinhaltet die Instandhaltung gemäss M.A.803(b) und die Freigabe in Übereinstimmung mit M.A.801(b)2 oder M.A.801(b)3. M.A.803(b) = Berechtigung des Piloten/Eigentümers ( gilt nur für nicht gewerbsmässigen Einsatz (Non CAT)) 32

ARC Berechtigung NON Commercial ARC Form 15 B CAMO + Commercial Part 145 Subpart F Unabhängig ARC Recommendation BAZL ARC Empfehlung ARC Form 15 A 33

ARC Überwachtes Umfeld OPERATOR ARC Form 15 B CAMO + Part 145 / Sub F Maint. Org. Base and Line Maintenance 34

ARC Überwachtes Umfeld OPERATOR Part 145 / F Maint. Org. ARC Form 15 B CAMO + Base and Line Maintenance 35

ARC Überwachtes Umfeld Non COMMERCIAL OPERATOR Part 145 / F Maint. Org. Vertrag ARC Form 15 B CAMO + Base and Line Maintenance 36

ARC Überwachtes Umfeld ARC Recommendation CAMO COMMERCIAL OPERATOR Part 145 Maint. Org. ARC Empfehlung CAMO + Base and Line Maintenance 37

ARC Überwachtes Umfeld ARC Form 15 B Non COMMERCIAL OPERATOR CAMO + CAMO ARC Recommendation COMMERCIAL OPERATOR ARC Empfehlung 38

ARC Überwachtes Umfeld CAMO + COMMERCIAL OPERATOR CAMO + CAMO ARC Recommendation COMMERCIAL OPERATOR ARC Empfehlung 39

ARC Überwachtes Umfeld CAMO + COMMERCIAL OPERATOR CAMO + Non COMMERCIAL OPERATOR ARC Form 15 B 40

ARC Nicht überwachtes Umfeld Ein Luftfahrzeug befindet sich in einem NICHT «überwachten Umfeld» wenn: Das Luftfahrzeug < 12 Monate durch dieselbe CAMO + verwaltet wurde oder Das Luftfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monaten die CAMO + gewechselt hat. Wenn sich ein Luftfahrzeug nicht innerhalb einer überwachten Umgebung befindet oder von einer CAMO betreut wird das nicht zur Durchführung von Lufttüchtigkeitsprüfungen berechtigt ist, wird das ARC (Form 15 A) vom BAZL nach einer zufrieden stellenden Beurteilung ausgestellt. Diese basiert auf der Empfehlung eines entsprechend genehmigten Unternehmens (CAMO +), die zusammen mit dem Antrag des Eigentümers oder Betreibers zugesandt wird. 41

Lufttüchtigkeitsprüfung (Airworthiness Review) Um der Anforderung an eine Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäss M.A.902 gerecht zu werden, muss das anerkannte CAMO + Unternehmen vollständige dokumentierte Prüfung der Luftfahrzeugaufzeichnungen durchführen, um sich zu überzeugen, dass : die Flugstunden und die zugehörigen Flüge für die Zelle, den Motor und den Propeller ordnungsgemäss aufgezeichnet wurden und das Flughandbuch für die Luftfahrzeugkonfiguration Gültigkeit hat und auf dem neuesten Stand ist und sämtliche für das Luftfahrzeug fällige Wartung in Übereinstimmung mit dem genehmigten Unterhaltsprogramm durchgeführt wurde und alle bekannten Mängel behoben oder, wenn zutreffend, auf eine festgelegte Weise gemeldet wurden, und alle anzuwendenden Lufttüchtigkeitsanweisungen durchgeführt und ordnungsgemäss aufgezeichnet wurden, und 42

Lufttüchtigkeitsprüfung (Airworthiness Review) alle Änderungen und Reparaturen, die an dem Luftfahrzeug durchgeführt worden sind, aufgezeichnet und gemäss Teil-21 genehmigt sind, und alle in das Luftfahrzeug eingebauten lebensdauerbegrenzten Komponenten ordnungsgemäss gekennzeichnet und erfasst wurden und ihre genehmigte Lebensdauer nicht überschritten haben, und alle Instandhaltungsarbeiten in Übereinstimmung mit diesem Teil freigegeben wurden, und der laufende Wägebericht die Konfiguration des Luftfahrzeugs wiedergibt und gültig ist, und das Luftfahrzeug dem neuesten von der Agentur genehmigten Änderungsstand seines Muster entspricht. Zusätzlich muss eine Zustandskontrolle am Flugzeug vorgenommen werden. 43

Lufttüchtigkeitsprüfung (Airworthiness Review Certificate) Wenn überwachtes Umfeld aufrecht erhalten bleibt 2007 2008 2009 2010 CAMO + erteilt ARC (Form 15b) - kann 2 mal durch die CAMO + verlängert werden Wenn überwachtes Umfeld NICHT aufrecht erhalten bleibt 1 Jahr CAMO + erstellt Empfehlung zhd. des BAZL für die Erteilung des ARCs (Form 15a) 44

EASA Part M Implementation Plan 20 November 28 September 4 Quart 1 Quart 28 September 2003 2005 2006 2007 2008 Entry in Force of 2042/2003 Implementation Part- M In EU Countries - Swiss Membership to EASA -Subpart G Implemented for JAR-OPS 1 Operators Start of Implementation Subpart I Part- M Implemetd 45

46

Danke für Ihre Aufmerksamkeit 47