Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Eignungsprüfung Musik der Universität Koblenz-Landau. Vom 03. Januar 2017

Ähnliche Dokumente
Anforderungen in der Eignungsprüfung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Musik am Campus Koblenz für Level B und Level C

Ordnung für die Eignungsprüfung Musik der Universität Koblenz-Landau. Vom 05. August 2015 i. d. F. vom 03. Januar 2017

Übersicht Prüfungsbedingungen Eignungsprüfung Musik

Ordnung für die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium des Studienfaches Musikpädagogik an der Universität Bremen Vom 1. Februar 2017

Mitteilungsblatt. der Universität Koblenz-Landau. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 1/2014 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 11.

Ordnung für die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium des Studienfaches Musikpädagogik an der Universität Bremen vom 27. April 2016

Ordnung für die Aufnahmeprüfung im BA Musikpädagogik der Universität Bremen vom 8. April 2011

Informationen zur Eignungsprüfung im Fach Musik (Lehramt Grund-, Haupt-, Realschule; BA Erziehungswissenschaft)

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

Anforderungen bei den Eignungsprüfungen im Hauptfach und den Pflichtfächern am Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg

FolkwangHochschule Information zur Eignungsprüfung in Musiktheorie

INHALTE DER EIGNUNGSPRÜFUNG / DES EIGNUNGSVERFAHRENS FAGOTT

Ist die Kernfachprüfung nicht bestanden, müssen keine weiteren Prüfungen abgelegt werden.

DES EIGNUNGSVERFAHRENS

Erste Änderung der Studien- und Prüfungsordnung. für den Studiengang Bachelor of Music Education, Lehramt

Die Dekanin des Fachbereichs 1: Der Dekan des Fachbereichs 5: Der Dekan des Fachbereichs 2: Der Dekan des Fachbereichs 6:

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

INHALTE DER EIGNUNGSPRÜFUNG / DES EIGNUNGSVERFAHRENS FLÖTE

Mainz, den 23. Februar Der Prodekan des Fachbereichs 1: Der Dekan des Fachbereichs 5:

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

Vom 20. Oktober 2015*

Kernfach Gitarre (Prüfungsdauer bis zu 20 Minuten) Zweitinstrument frei wählbar (Prüfungsdauer ca. 6 Min.)

Universität zu Köln. Informationen zur Eignungsprüfung (Stand: ) Inhaltsverzeichnis. Humanwissenschaftliche Fakultät

vom 6. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 06/2015, S. 263)

INHALTE DER EIGNUNGSPRÜFUNG / DES EIGNUNGSVERFAHRENS SAXOFON

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Eignungsprüfungsordnung Musik. Vom 23. August [erschienen im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23, geändert mit Ordnungen. vom 9.

Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen

* Veröffentlicht im Mitteilungsblatt 1/2016 der Universität Koblenz-Landau, S. 3

vom 2. Oktober 2012 Anwendungsbereich

Kernfach Gesang (Prüfungsdauer ca. 6 Minuten) Zweitinstrument Klavier (Prüfungsdauer ca. 6 Minuten)

Bewerber/innen für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang legen zusätzlich eine Prüfung in Musikpädagogik (Prüfungsdauer ca.

1 Eignungsprüfung. 2 Schulbildung. 3 Prüfungsanforderungen. 4 Zulassungsvorfahren, Prüfungstermine

c) In Modul 2, 3, 4, 5, 6 werden bei der Beschreibung der Modulprüfung jeweils die Worte abschließende sowie, mündliche Prüfung (15 min) gestrichen.

vom Inhaltsübersicht: 1 Zweck des Eignungsfeststellungsverfahrens

Musik im Studiengang L2/L5

Mitteilungsblatt der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar

Studienbegleiter für das Studium des Fachs Musik für die Grund-, Haupt- und Realschule (GHR) als Erweiterungsfach an der Universität Siegen

Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Ordnung für die kirchenmusikalische D-Prüfung in der Bremischen Evangelischen Kirche

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Eignungsprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt Musik der Hochschule für Musik Detmold

Komposition/Musiktheorie

Alte Musik »FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY« Studienangebote:

Musik lernen nach Noten

MUS-LA-URS-011. Nr. Veranstaltungen SWS LP 1 Übung: Gesang/ Sprechen 6 2 Übung: Instrument * 6

Anforderungen Theorietest

MUSIK (GRUNDLAGENFACH) GROBZIELE UND INHALTE

1 Eignungsprüfung. 2 Prüfungsanforderungen

Gliederung: I. Allgemeine Bestimmungen II. Inhaltliche Anforderungen III. Formale Bestimmungen IV. Termin der Eignungsprüfung V.

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Computerlinguistik (Haupt- und Nebenfach)

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

MUS-LA-UHS-011. Nr. Veranstaltungen SWS LP 1 Übung: Gesang/ Sprechen 6 2 Übung: Instrument * 3 Übung: Schulpraktisches Instrumentalspiel

Vom 24. Mai 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 07/2017, S. 228)

Vom Der Rektor der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat am seine Zustimmung erteilt.

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

a) Chorleitung: Dirigieren und Partiturspiel eines vorbereiteten Chorstückes z.b. Schütz: Motette So fahr ich hin

Auszug aus der Anlage zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 Zuletzt aktualisiert durch Senatsbeschluss vom 22.

Mainz, den 17. April Der Dekan des Fachbereichs 1: Der Dekan des Fachbereichs 5:

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

* Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau 05/2015, S. 16

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach)

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geschichte

Philosophische Fakultät III

Studienordnung für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik an der Hochschule für Musik Saar für den Studiengang Musikerziehung

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Grundschulen

Auszug aus der Anlage 1 zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 Stand

Aufnahmebedingungen für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (Bachelor)

Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Fakultät II Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer:

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 17/2014 Seite 94

Amtliche Mitteilungen

Vom 3. Juli Artikel 1 Änderung der Ordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der

Eignungsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musik an der Universität Augsburg vom 12. Juni 2008, geändert durch Satzung vom 13.

Die Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Musik für das Lehramt an Gymnasien vom wird wie folgt geändert:

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Musik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg

Universitätsbibliothek Paderborn

Verkündungsblatt Nr. 1/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

Studienbegleiter für das Studium des Fachs Musik für Gymnasien und Gesamtschulen (GY-GE) als Erweiterungsfach an der Universität Siegen

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach)

Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt

Auszug aus der Anlage 1 zur Immatrikulationssatzung vom 11. November 2009 INHALTE DER AUFNAHMEPRÜFUNGEN NACH 6 8 DER IMMATRIKULATIONSSATZUNG

EIGNUNGSPRÜFUNGS- ORDNUNG

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN

Modulhandbuch. des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs. im Basisfach Musikwissenschaft, im Wahlfach Musikwissenschaft sowie im Profilbereich

5. Semester: 27 Jahre (zu Beginn des Studiums)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach)

GEHÖRÜBUNGSTESTS: Bestandteil der praktischen Prüfungen in allen Fächern

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach)

- 22/10 - Vom 28. Juni 2001

Die Vierte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen

Transkript:

Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Eignungsprüfung Musik der Universität Koblenz-Landau Vom 03. Januar 2017 Aufgrund des 66 Abs. 1 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (Hoch- SchG) des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl., S. 505), BS 223-41, hat der Rat des Fachbereichs 2: Philologie / Kulturwissenschaften am 01. Juni 2016 die folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Eignungsprüfung Musik erlassen. Zu dieser Ordnung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom 01. September 2016 Az.: 15507-Tgb.-Nr. 1714/16 das Einvernehmen erteilt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel 1 Die Ordnung für die Eignungsprüfung Musik der Universität Koblenz-Landau vom 05. August 2015 (Mitteilungsblatt 05/2015 der Universität Koblenz-Landau, S. 3) wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 S. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Eignungsprüfungsordnung regelt die Eignungsprüfung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang im Fach Musik für das Lehramt an Grundschulen und an Realschulen plus am Campus Koblenz. b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) Durch das Bestehen der Eignungsprüfung werden die besonderen künstlerischen, fachpraktischen, musiktheoretischen sowie pädagogischen Fähigkeiten nachgewiesen, die neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in den lehramtsbezogenen Studiengängen der Universität gemäß Absatz 1 erforderlich sind. c) In Absatz 3 werden die Worte und der Prüfungsordnung für die Prüfung im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Universität Koblenz-Landau vom 29. Januar 2013 (Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau 2/2013, S. 7), in der jeweils geltenden Fassung gestrichen. 2. 6 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 S. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die künstlerisch-praktische Prüfung erstreckt sich auf das künstlerische Hauptfach (Instrument oder Gesang), das Nebenfach (Instrument oder Gesang), auf das schulpraktische Instrumentalspiel, auf Gehörbildung (mündlich) sowie auf die Anleitung zum Gruppenmusizieren. b) Absatz 2 wird gestrichen. c) In Absatz 3 werden nach den Worten die Eignungsprüfung die Worte für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang oder den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang gestrichen.

3. 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die einzelnen Bereiche gemäß 6 Abs. 1 werden jeweils von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern gemäß 8 Abs. 1 benotet. Die Note für die fünf Prüfungsbereiche gemäß 6 Abs. 1 wird vom Prüfungsausschuss aus dem Durchschnitt der Noten aller Prüfer auf 1 Dezimalstelle hinter dem Komma errechnet. 4. 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Nummer 3 folgende neue Nummer 4 eingefügt: 4. Note für die Anleitung zum Gruppenmusizieren. b) Absatz 4 wird Absatz 2 und wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 werden nach dem Wort Hauptfach die Worte im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang bzw. im künstlerischen Fach im 2- Fach-Bachelorstudiengang gestrichen. bb) Nummer 4 erhält folgende Fassung: 4. wenn die Note im schulpraktischen Instrumentalspiel oder in der Anleitung zum Gruppenmusizieren unter 4,0 liegt, c) Absatz 5 wird Absatz 3 und wie folgt geändert: aa) In Satz 6 werden die Worte und bei der Einschreibung für den Zwei- Fach-Bachelorstudiengang, wenn das Basisfach Musikwissenschaft studiert werden soll gestrichen. bb) In Satz 7 wird das Wort beiden durch das Wort lehramtsbezogenen ersetzt. 5. In 10 Nummer 3 werden die Worte der Studiengang durch die Worte den Level ersetzt und die Worte und ggf. der Level werden gestrichen. 6. 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Im Rahmen der Eignungsprüfung bereits erfolgreich erbrachte Teilleistungen gemäß 9 Abs. 2 (Musiktheorie, Hauptfach, Nebenfach, Anleitung zum Gruppenmusizieren) können innerhalb einer Frist von 14 Monaten bei der Wiederholungsprüfung angerechnet werden. 7. Der Anhang erhält die aus dem Anhang zu dieser Ordnung ersichtliche Fassung. 8. Das Inhaltsverzeichnis wird entsprechend den vorstehenden Bestimmungen geändert. Artikel 2 Die Erste Ordnung zur Änderung der Eignungsprüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau in Kraft. Koblenz, den 03. Januar 2017 Der Dekan des Fachbereichs 2: Philologie / Kulturwissenschaften Prof. Dr. Michael Klemm

Der Anhang wird wie folgt geändert: 1. Anhang 1 erhält folgende Fassung: Anhang 1 (zu 1 Abs. 2, 5 und 6 Abs. 1) Anforderungen in der Eignungsprüfung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Musik am Campus Koblenz für Level B und Level C A) Übersicht: I. Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Klausuren: 1. Klausur zur Gehörbildung; Dauer: etwa 20 Minuten 2. Klausur zur Allgemeinen Musiklehre; Dauer: etwa 30 Minuten II. Künstlerisch-praktische Prüfung Bei der Bewertung von künstlerischer Qualität und technischer Ausführung der instrumentalen und vokalen Vorträge werden bei Bewerbern für Level B höhere Maßstäbe angelegt als bei Bewerbern für Level C. Im Hinblick auf die Schwierigkeitsgrade kann z. B. eine Orientierung an den Listen zum Wettbewerb Jugend musiziert erfolgen (Level B: Hauptfach Schwierigkeitsgrad 3, Nebenfach Schwierigkeitsgrad 2-3, Level C: Hauptfach Schwierigkeitsgrad 2-3, Nebenfach Schwierigkeitsgrad 2). Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber legt der Prüfungskommission ein schriftliches Programm der Prüfungsstücke vor. Die künstlerisch-praktische Prüfung erstreckt sich auf die Prüfungsteile: 1. Künstlerisches Hauptfach (mögliche Fächerkombinationen siehe unter III) 2. Künstlerisches Nebenfach (mögliche Fächerkombinationen siehe unter III) 3. Schulpraktisches Instrumentalspiel 4. Gehörbildung (mündlich) 5. Anleitung zum Gruppenmusizieren Gesamtdauer der künstlerisch-praktischen Prüfung, Prüfungsteile 1-4: bis zu 45 Minuten. Gesamtdauer des Prüfungsteils 5: Bis zu 10 Minuten

III. Mögliche Fächerkombinationen Hauptfach Nebenfach Schulpraktisches Instrumentalspiel Orchesterinstrument, Blockflöte, Saxophon, Schlagwerk, Klavier, Gitarre oder Orgel, weitere Instrumente auf Antrag Gesang Gesang Orchesterinstrument, Blockflöte, Saxophon, Schlagwerk, Klavier, Gitarre oder Orgel, weitere Instrumente auf Antrag Klavier oder Gitarre Klavier oder Gitarre B) Anforderungen im Detail: I. Schriftliche Prüfung II. 1. Klausur zur Gehörbildung (etwa 20 Min.) Mögliche Inhalte: - Intervalle bis zur Oktave bestimmen, simultan und sukzessiv vorgespielt - Dur-moll-tonale Melodien notieren - Akkorde bestimmen, Dreiklänge und gebräuchliche Vierklänge - Funktionen, Stufen oder Namen der verwendeten Akkorde bestimmen (Hauptstufen einschließlich Dominantseptakkord) - Metrum und Taktarten bestimmen, rhythmische Abläufe notieren 2. Klausur zur Allgemeinen Musiklehre (etwa 30 Min.) Mögliche Inhalte: - Notennamen und Oktavbezeichnungen im Violin- und im Bassschlüssel - Intervalle, auch übermäßige und verminderte - Tonarten (Quintenzirkel) und Skalen (Dur, Moll, Kirchentonarten) - Dreiklänge und gebräuchliche Vierklänge - Metren und Taktarten - Darüber hinaus Fragen und Aufgaben zu musikalischen Epochen, Komponisten, Gattungen, zur Formenlehre und zur Instrumentenkunde Künstlerisch-praktische Prüfung 1. Prüfung im Künstlerischen Hauptfach Instrument: Vortrag von drei stilistisch unterschiedlichen Werken (z. B. Kompositionen verschiedener Epochen, populare Musik, Weltmusik). Mindestens eines der Werke soll solistisch vorgetragen werden. Die Fähigkeiten im Vom-Blatt-Spiel werden anhand eines von der Kommission vorgelegten leichten Stücks bewertet.

oder Gesang: - Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken (z.b. Kompositionen verschiedener Epochen, populare Musik, Weltmusik). Mindestens eines der Werke soll mit Begleitung vorgetragen werden. - Vortrag eines Volksliedes Die Fähigkeiten im Vom-Blatt-Singen werden anhand eines von der Kommission vorgelegten leichten Stücks bewertet. 2. Prüfung im Künstlerischen Nebenfach Instrument: Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken (z. B. Kompositionen verschiedener Epochen, populare Musik, Weltmusik). oder Gesang: - Vortrag von zwei stilistisch unterschiedlichen Werken (z. B. Kompositionen verschiedener Epochen, populare Musik, Weltmusik). - Vortrag eines Volksliedes. 3. Schulpraktisches Instrumentalspiel - Vortrag einer vorbereiteten Begleitung eines selbst gesungenen Liedes auf einem Harmonieinstrument. - Spontanes Begleiten eines von der Kommission vorgelegten leichten Liedes mit einfachen Akkorden. 4. Gehörbildung mündlich - Rhythmus realisieren (z. B. klopfen) - Intervalle benennen und singen - Einfache Melodie vom Blatt singen - Dreiklänge und gebräuchliche Vierklänge von einem gegebenen Ton aus nach oben singen (Grundstellung und Umkehrungen) 5. Anleitung zum Gruppenmusizieren Anleiten eines selbst gewählten Musikstückes (z. B. Lied, Kanon, Sprechstück, Bodypercussion) mit einer Gruppe. 2. Anhang 2 wird gestrichen.