Studienordnung für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik an der Hochschule für Musik Saar für den Studiengang Musikerziehung

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1 Studienordnung für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik an der Hochschule für Musik Saar für den Studiengang Musikerziehung Vom Der Senat der Hochschule für Musik Saar hat gemäß 9 Abs. 2 und 66 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2935), folgende Studienordnung beschlossen, die nach Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom hiermit verkündet wird: 1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalte, Aufbau und Gliederung des Ergänzungsstudiengangs Jazz und Populäre Musik. 2 Ziel des Studiums (1) Der Diplomergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik soll zu einer berufsqualifizierenden, künstlerisch-pädagogischen Qualifikation führen. (2) Notwendige Bestandteile der Ausbildung sind: - instrumentales Hauptfach, - Nebenfach (dabei ist Klavier verpflichtend, wenn es nicht schon als Hauptfach studiert wird), - Gehörbildung/Rhythmik (als kombiniertes Fach im Gruppenunterricht), - Harmonielehre/Jazz-Arrangement/Komposition/Elektronische Medien (als kombiniertes Fach im Gruppenunterricht), - Didaktik des Jazz und der Populären Musik, - Jazzgeschichte/Musikwissenschaft (im Gruppenunterricht). (3) Daneben ist der Erwerb folgender Fähigkeiten integraler Bestandteil der Ausbildung: - Leitung und Zusammenstellung von improvisierenden Ensembles und Ensembles mit Ausrichtung auf popularmusikalische Inhalte, - Ausarbeiten ensembletypischer Arrangements mit Blick auf die Variabilität der jeweils vorgefundenen Bands und Ensembles auch mit Hilfe der Kenntnisse von den üblichen musikelektronischen Medien (wie z.b. Notator), - Vermittlung jazz- und improvisationstypischer Hörerfahrung, - Vernetzung von Inhalten in den Bereichen Jazz-Theorie und Jazz-Geschichte.

2 3 Studienvoraussetzungen Neben dem in einer Eignungsprüfung zu erbringenden Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung (Voraussetzung zur Eignungsprüfung sind qualifizierte theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich Jazz und Populäre Musik) setzt die Zulassung zum Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik ein durch ein Diplom bzw. durch die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemein bildenden Schulen abgeschlossenes, ein musikpädagogisches oder ein künstlerisches Studium voraus. 4 Organisation des Studiums Die Regelstudienzeit des Diplom-Ergänzungsstudiengangs Jazz und Populäre Musik beträgt vier Semester. Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden. 5 Studienaufbau Der folgende Studienplan legt Verlauf und Ordnung des Diplom- Ergänzungsstudiengangs fest: 1. Studienfächer (Haupt- und Nebenfachvarianten): Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Klavier, Kontrabass/E-Bass, Schlagzeug (Drum Set), Gesang. Das Hauptfach wird im Einzelunterricht wöchentlich jeweils 90 Minuten im 1. und 4. Semester und 60 Minuten im 2. und 3. Semester angeboten. Das Nebenfach wird vom 1. bis 4. Semester wöchentlich jeweils 30 Minuten angeboten. 2. Ensembles: Jazz-Combo I (Konzert-, Solistenensemble), Jazz-Combo II (Ensembleleitung), Big Band (Konzertensemble + Ensembleleitung), Jazz-Chor (Konzertensemble + Ensembleleitung). Wöchentlich werden jeweils 2 Stunden pro Semester Jazz-Combo, Jazz-Chor und Big Band angeboten. Die Studierenden arbeiten hier als Instrumentalisten und Instrumentalistinnen, Arrangeure und Arrangeurinnen, Komponisten und Komponistinnen und Ensembleleiter und Ensembleleiterinnen. 3. Gehörbildung/Rhythmik: Für das kombinierte Angebot von fachspezifischer Hörerziehung und Jazz-Rhythmik wird eine Semesterwochenstunde im 1. und 2. Semester angeboten.

3 4. Harmonielehre/Jazz-Arrangement/Komposition/ Elektronische Medien: Im Gruppenunterricht werden hier über 4 Semester jeweils eine Semesterwochenstunde theoretische Kenntnisse fachspezifisch vertieft, Analysen von Arrangements erstellt und das für den Alltag der Bandleitung nötige Handwerk im Umgang mit den unterschiedlichen jazztypischen Instrumentalgattungen genauso vermittelt wie der Umgang mit den theoretischen Erfordernissen elektronischer Medien (wie z. B. Notatorprogramme). Ziel: mindestens 2 Arrangements (Combo oder Big-Band). 5. Didaktik des Jazz und der Populären Musik: Dieses Angebot findet im Gruppenunterricht statt (auch integriert in die Ensemblearbeit) und wird jeweils 45 Minuten vom 2. bis 4. Semester unterrichtet. 6. Jazzgeschichte /Musikwissenschaft: Veranstaltungen zur Geschichte des Jazz und seiner musikwissenschaftlichen Einordnung finden im 1. und 2. Semester mit jeweils einer Wochenstunde statt. 6 Studiennachweise (1) Zum Nachweis eines ordnungsgemäßen Studienverlaufs werden Testate und Leistungsnachweise (benotete Scheine) verlangt. (2) Der Fachlehrer/ die Fachlehrerin erteilt innerhalb der ersten drei Wochen eines Semesters das Antestat und am Ende des Semesters das Abtestat, mit dem die Teilnahme am Unterricht und die Erlangung des für das jeweilige Fach notwendige Leistungsniveau bestätigt wird. Die Erteilung eines Testates (T) kann auch mit einem qualifizierten Nachweis verbunden werden. (3) Durch Klausuren, Prüfungen oder Hausarbeiten, die von 2 Prüfern/Prüferinnen benotet werden, werden Leistungsnachweise (LN) erworben. Die Zulassung zu Leistungsnachweisen kann verweigert werden, wenn die regelmäßige Teilnahme am Unterricht nicht erbracht und die erforderliche Qualifikation nicht gewährleistet ist. (4) In Fächern, in denen Leistungsnachweise verlangt sind, sind Testate bei der Zulassung zur Prüfung nicht vorzulegen. Gleichwohl sind die Studierenden verpflichtet, den Unterricht in dem durch die Studienordnung festgelegten Umfang wahrzunehmen. (5) Leistungsnachweise und Testate sind Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung.

4 (6) Während des Studiums werden folgende qualifizierte Nachweise (Testate und Leistungsnachweise) verlangt: - Gehörbildung/Rhythmik: 1 LN, - Harmonielehre/Jazz-Arrangement/Komposition/Elektronische Medien: 2 LN, einschließlich zweier Arrangements als Hausarbeiten, - Ensemblearbeit: 7 Testate und solistische Präsentation, - Jazzgeschichte/Musikwissenschaft: 1 LN, - Hauptfach: 4 Testate, - Nebenfach: 4 Testate, - Didaktik des Jazz und der Populären Musik: 3 Testate. 7 Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus der Prüfung im Hauptfach und vier weiteren Fächern. Näheres regelt die Ordnung für die Prüfung im Diplom-Ergänzungsstudiengang Jazz und Populäre Musik. 8 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschule des Saarlandes in Kraft. Saarbücken, den Professor Thomas Duis Rektor

5 Studienverlaufsplan Fächer Einzel/ Testat Leistungs- SWS Sem. Sem. Sem. Sem. Gruppe bescheinigung Hauptfach 1, ,5 E 4 Diplomprf. 5 Nebenfach 0,5 0,5 0,5 0,5 E 4 Diplomprf. 2 Gehörbildung/Rhythmik 1 1 G 1 2 Harmonielehre/ Jazz-Arrangement/ Komposition/ Elektronische Medien G 2 (nach 2. und 4. Semester) 4 Didaktik des Jazz und G der Populären Musik Jazzgeschichte/ 1 1 G Musikwissenschaft Jazz-Combo Jazz-Chor 2 2 G Big-Band Diplomprf

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