Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung. Pressegespräch der DAV, 26. April 2018

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Transkript:

Vorschläge für eine stetigere Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

17 Ausgangslage Beitragsanpassungen (BAP) in der PKV werden erforderlich, wenn sich maßgebliche Rechnungsgrundlagen dauerhaft und signifikant ändern Maßgebliche Rechnungsgrundlagen sind derzeit im Gesetz ausschließlich Ausgaben für Versicherungsleistungen und Sterblichkeit Andere Rechnungsgrundlagen wie bspw. Zinsen, medizinische Inflation, Preisinflation und Storno haben aber auch Einfluss auf Höhe der BAP Ob BAP erfolgen darf, entscheidet sich ausschließlich an maßgeblichen Rechnungsgrundlagen Im Falle der BAP erfolgt jedoch Anpassung aller Rechnungsgrundlagen Dadurch entwickeln sich Beiträge zur PKV häufig nicht gleichmäßig, sondern weisen (für die Versicherten schwer erklärbare) Sprünge auf

18 Ausgangslage (Forts.) Aktualisierung der Rechnungsgrundlagen und ggf. erforderliche BAP ist aufgrund der Gesetzeslage also oftmals nur in größeren Abständen möglich Statt sprunghafter Beitragsverläufe ist eine stetige Entwicklung der Beiträge erstrebenswert, weil ein Teil der für die Beitragsermäßigung im Alter zur Verfügung stehenden Mittel bereits früher angespart werden könnte einzelne Beitragserhöhungen moderater und für den Versicherten besser nachvollziehbar wären DAV-Ausschuss Krankenversicherung hat vier Vorschläge entwickelt, um Beitragsverlauf privat Versicherter stetiger zu gestalten.

Vorschlag 1 Reformierung der Möglichkeit zur Überprüfung und Anpassung der Beiträge, z.b. durch Neugestaltung der Auslösenden Faktoren Aktuare ermitteln jährlich Auslösende Faktoren (AF) AF ermöglichen ggf. Überprüfung und Anpassung der Beiträge AF berücksichtigen ausschließlich signifikanten Anstieg der Ausgaben für Versicherungsleistungen oder Lebenserwartung Überprüfungs- und Anpassungsmöglichkeiten der Beiträge ergeben sich dadurch oftmals nur in größeren Zeitabständen Parameter Zins darf bei Ermittlung der AF nicht berücksichtigt werden, obwohl er in Niedrigzinsphase großen Einfluss auf Beitragshöhe hat Bei BAP addieren sich Effekte aus gestiegenen Leistungsausgaben, Niedrigzins etc. und führen zu Beitragssprüngen Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die zeitnahe Überprüfung der Annahmen ermöglichen (z.b. Zins in AF berücksichtigen). 19

20 Vorschlag 2 Bei Tarifwechseln für Alter vorsorgen Versicherte der PKV können Beitrag reduzieren, indem sie in günstigeren Tarif mit geringerem Leistungsumfang wechseln Tarifwechselrecht ist sinnvolles Instrument zur Prämiensenkung Verringert sich die Prämie zu stark, kann dies bei anschließender BAP zu hohen prozentualen Beitragssteigerungen führen Teil der bei einem Tarifwechsel für den Beitragsnachlass zur Verfügung stehenden Mittel nicht unmittelbar zur Prämienreduktion einsetzen; zunächst nicht genutzte Teil der Alterungsrückstellung steht bei künftiger BAP zur Beitragsverstetigung zur Verfügung

Vorschlag 3 Gesetzlichen Prämienzuschlag flexibilisieren Seit Gesundheitsreform gibt es gesetzlichen Zuschlag von 10 % auf Beiträge zur Krankenvollversicherung Angesparte Mittel werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Abmilderung von Beitragserhöhungen 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung eingesetzt Weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Prämienerhöhungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres erforderlich Lebenserwartung seit 2000 deutlich gestiegen Gesetzlicher Zuschlag in der Höhe und in Anhängigkeit vom Alter des Versicherten variabel gestalten Verwendung der generierten Mittel bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres ermöglichen 21

Vorschlag 4 Standardtarif weiterentwickeln Standardtarif bietet seit 1994 insb. älteren Versicherten die Möglichkeit, Beiträge durch Tarifwechsel zu reduzieren Leistungsspektrum des Standardtarifs orientiert sich am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in PKV eingetreten sind Für Versicherte, die später in die PKV eingetreten sind, gibt es nur den Basistarif als sog. Sozialtarif Basistarif als Zieltarif für ehemals Nicht-Versicherte hat deutlich höhere Beiträge und bietet somit keine Lösung zur Beitragsreduktion Neugestaltung des Standardtarifs, so dass auch Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind, ihre Beiträge durch einen Wechsel in den Standardtarif reduzieren können. 22