Vertriebsinformation KV 10/2016. Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Informationen zur Beitragsanpassung

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1 Vertriebsinformation KV 10/2016 Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Informationen zur Beitragsanpassung Stand 10/2016

2 Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Inhalt Allgemeine Hintergründe Weshalb ist die Entscheidung für die PKV richtig? 4 Wie sorgt die PKV für die bestehende Leistungsgarantie der Versicherten vor? 4 Wie wirkt sich die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf die Berechnung der Versichertenbeiträge in der PKV aus? 5 Wie entwickeln sich die Beiträge eines PKV-Versicherten gegenüber eines GKV-Versicherten? 5 Weshalb ist es für die Beitragsstabilität eines PKV-Tarifs unerheblich, ob Neukunden hinzukommen oder nicht? 6 Was können Ihre Kunden machen, wenn sie ihren Beitrag absolut nicht mehr zahlen können? 6 Krankheitskostenversicherung Warum ist ab in einigen Tarifen der Krankheitskostenversicherung eine Beitragsanpassung erforderlich? 6 Wann ist eine Beitragsanpassung in der Krankheitskostenversicherung notwendig bzw. möglich? 6 Weshalb fällt die Beitragsanpassung in einigen Tarifen der Krankheitskostenversicherung gering und in anderen Tarifen höher aus? 7 Auf welches Niveau senkt die Continentale Krankenversicherung a.g. den Rechnungszins ab in der Krankenvollversicherung für das Neugeschäft? 8 Seite 2

3 Vertriebsinformation Krankenversicherung 10/2016 Pflegeversicherung Warum ist ab in der Privaten Pflegepflichtversicherung bzw. in den meisten Pflegeergänzungsversicherungen eine Beitragsanpassung erforderlich? 8 Auf welcher rechtlichen Basis kann die Anpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung bzw. der Pflegeergänzungsversicherung durchgeführt werden? 8 Weshalb reichen die Leistungen in der Pflegepflichtversicherung trotz Leistungserweiterung zur Deckung der Pflegekosten allein nicht aus? 9 Welche Möglichkeiten haben Ihre Kunden zur Gestaltung ihrer Pflegevorsorge in der Pflegeergänzungsversicherung? 9 Besteht wegen der AVB-Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht? 9 Kann der AVB-Änderung widersprochen werden? 9 Seite 3

4 Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Allgemeine Hintergründe Weshalb ist die Entscheidung für die PKV richtig? Das Entscheidende an der PKV sind die Qualität und der Umfang der Versorgung im Krankheitsfall und zwar nicht erst dann, wenn es um Leben und Tod geht. Deshalb haben sich Ihre Kunden für den besonderen Schutz als Privatpatient entschieden: Weil die Private Krankenversicherung ihnen eine umfassende Versorgung bei allen Haus- und Fachärzten bietet. Weil sie nicht nur stationär, sondern auch ambulant auf die Spezialisten im Krankenhaus zurückgreifen können. Weil die Ärzte bei der Behandlung Ihrer Kunden nicht wie in der GKV an finanzielle Budgetgrenzen gebunden sind, sondern nach bestem medizinischem Wissen die neuesten Diagnosegeräte und Behandlungsmethoden einsetzen können. Weil die Ärzte ihnen die am besten geeigneten Medikamente, z. B. mit den geringsten Nebenwirkungen, verschreiben können und nicht nur das jeweils billigste Präparat. Weil in der PKV neueste Diagnoseverfahren den Versicherten immer schnellstmöglich zur Verfügung stehen ohne formale Genehmigungsverfahren wie in der GKV, die oft jahrelang dauern können. Wie sorgt die PKV für die bestehende Leistungsgarantie der Versicherten vor? Privatversicherte haben einen lebenslangen Anspruch auf vertraglich vereinbarte Leistungen und Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Um das zu gewährleisten, legen die PKV-Unternehmen einen Teil der Beiträge ihrer Versicherten auf dem Kapitalmarkt an. So sind Privatversicherte nicht auf Zuschüsse jüngerer Generationen angewiesen. Seite 4

5 Vertriebsinformation Krankenversicherung 10/2016 Wie wirkt sich die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf die Berechnung der Versichertenbeiträge in der PKV aus? Bei der Berechnung der Versichertenbeiträge haben die PKV-Unternehmen und somit auch wir jahrzehntelang in der Bisex-Welt einen sogenannten Höchstrechnungszins von 3,5 % zu Grunde gelegt. In der Regel lagen die erwirtschafteten Zinsen (sogenannte Nettoverzinsung) nennenswert über dem Höchstrechnungszins. Dieser Erfolg resultierte zuletzt vor allem aus höher verzinsten Anlagen aus früheren Jahren. Durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sind die Erträge bei jeder neuen Geldanlage erheblich geringer. Die Versicherten müssen dies seit einigen Jahren bei Beitragsanpassungen ausgleichen. Sobald die Beitragsüberprüfung zu einer Beitragsanpassung führt, werden alle Rechnungsgrundlagen angepasst und damit auch die Rechnungszinsen. Werden diese (aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB) gesenkt, steigen die Beiträge. Wie entwickeln sich die Beiträge eines PKV-Versicherten gegenüber eines GKV-Versicherten? Von 2007 bis 2017 ergibt sich in der PKV ein vergleichbarer Anstieg (+ 3,0 %) wie in der GKV (+ 3,2 %). Dabei bildet die Private Krankenversicherung zusätzlich Alterungsrückstellungen. Auch nach den Anpassungen im Markt in 2017 bleibt der PKV-Beitrag meist deutlich unter dem, was man in der GKV zahlen müsste. Bei den absehbaren und bereits angekündigten Änderungen zum ist schon jetzt klar, dass für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen der GKV-Monatsbeitrag im Jahr 2017 auf über 800 Euro steigen wird. Seite 5

6 Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Weshalb ist es für die Beitragsstabilität eines PKV-Tarifs unerheblich, ob Neukunden hinzukommen oder nicht? Weil in der PKV die Alterungsrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag dafür sorgen, dass das Älterwerden der Versicherten keinen Einfluss auf den Beitrag hat. Höhere Leistungen für ältere Versicherte sind von Beginn an einkalkuliert. Die Beiträge steigen somit nicht durch das Älterwerden des Bestandes. Was können Ihre Kunden machen, wenn sie ihren Beitrag absolut nicht mehr zahlen können? Neben den Umtarifierungsmöglichkeiten nach 204 Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG) stehen den Kunden in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten. Der Standardtarif ist der Sozialtarif der PKV für langjährig Privatversicherte, welche sich in einem Krankenvollversicherungstarif der Bisex-Welt befinden und dort schon vor dem versichert waren. Hier können sie im Alter bei Bedarf ihren Beitrag deutlich reduzieren. Der Durchschnittsbeitrag beträgt etwa 285 Euro im Monat, von denen bei Rentnern bis zu 142,50 Euro durch einen Zuschuss der Rentenversicherung abgedeckt werden können. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der GKV. Für alle Versicherten, die ab dem eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben, kommt der Basistarif als verbandeinheitlicher Sozialtarif der PKV in Frage. Der Beitrag darf den aktuellen Höchstbeitrag in der GKV zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der GKV nicht überschreiten. Bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit (im Sinne des Sozialgesetzbuches XI) kann der Beitrag halbiert werden. Die Leistungen sind auch in diesem Sozialtarif vergleichbar mit denen der GKV. Krankheitskostenversicherung Warum ist ab in einigen Tarifen der Krankheitskostenversicherung eine Beitragsanpassung erforderlich? Die Leistungsausgaben sind in einigen Tarifen gestiegen, so dass die Beiträge ab erhöht werden müssen. In der Krankenvollversicherung sind z. B. insbesondere die Entwicklung der Arzneimittelpreise sowie die höheren Leistungen im Bereich der stationären Regelleistungen als Kostentreiber zu nennen. Im Zuge der Neukalkulation ist ferner eine Anpassung an die aktuelle Ausscheideordnung (wie der Sterbetafel 2017 und Bestandsfestigkeit), die Veränderung des Übertragungswertes als auch die Berücksichtigung der Niedrigzinsentwicklung auf den Kapitalmärkten erforderlich. Wann ist eine Beitragsanpassung in der Krankheitskostenversicherung notwendig bzw. möglich? Die Kalkulation von Krankenversicherungstarifen beruht grundsätzlich auf Beobachtungen der Vergangenheit. Dabei werden die Entwicklungen der jeweiligen Kalkulationsgrundlagen (wie z. B. die Entwicklung der Versicherungsleistungen) analysiert und die zukünftig erforderlichen Werte abgeleitet. Wir vergleichen einmal jährlich die kalkulierten mit den erforderlichen Leistungen. Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung oberhalb des festgelegten Schwellenwertes (je nach Tarif 5 % oder 10 %), nehmen wir eine Überprüfung der Beitragskalkulation vor. Seite 6

7 Vertriebsinformation Krankenversicherung 10/2016 Die nachzuholende Beitragsanpassung schematisch dargestellt + 5 % (teilweise ab 10 %) Umgekehrt heißt dies, dass eine Beitragsanpassung nicht möglich ist, wenn die Abweichung des Vergleichs bei den Versicherungsleistungen oder den Sterbewahrscheinlichkeiten den festgelegten Schwellenwert nicht überschreitet. In diesem Falle können weitere Rechnungsgrundlagen wie z. B. der Rechnungszins nicht an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Weshalb fällt die Beitragsanpassung in einigen Tarifen der Krankheitskostenversicherung gering und in anderen Tarifen höher aus? Im Zuge von Beitragsanpassungen werden alle Rechnungsgrundlagen überprüft und, falls nötig, ohne Zeitverzögerung aktualisiert. Damit sollen unsere Kunden in der Regel vor extremen Überraschungen bewahrt werden. Nur wenn eine Beitragsanpassung wegen erhöhten Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeiten erforderlich ist, können auch die weiteren Rechnungsgrundlagen (wie z. B. der Rechnungszins) angepasst werden (vgl. 203 VVG). In vielen Tarifen und Beobachtungseinheiten war der Beitrag in den letzten Jahren stabil. Beispielsweise wurde der Beitrag für Männer im Tarif SB bis zu sieben Jahre (je nach Alter und Selbstbehalt-Stufe) nicht verändert. Der Tarif ECONOMY(-U) ist zuletzt im Mai 2014 in der Beobachtungseinheit der Erwachsenen angepasst worden. Ergibt die Nachkalkulation einen Anpassungsbedarf der Beiträge, ist erst in diesem Zuge eine Aktualisierung der weiteren Rechnungsgrundlagen möglich. Tarife, die mehrere Jahre nicht in der Anpassung gewesen sind, haben sodann einen höheren Anpassungsbedarf als Tarife, die z. B. bereits auch im Vorjahr in der Beitragsanpassung waren. Für unseren Hauptverkaufstarif COMFORT-U in der Krankenvollversicherung gilt, dass dieser nach wie vor ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis bietet. Auch unser Top-Tarif CEZP-U in der Zusatzversicherung weist nach der Beitragsanpassung erneut eine exzellente Marktpositionierung auf. Der Tarif hat lediglich eine durchschnittliche Anpassung von 1,2 % pro Jahr erfahren. Seite 7

8 Beitragsanpassung zum Fragen und Antworten! Auf welches Niveau senkt die Continentale Krankenversicherung a.g. den Rechnungszins ab in der Krankenvollversicherung für das Neugeschäft? Die Continentale Krankenversicherung hat den Rechnungszins für ihre Krankenvollversicherungstarife ECONOMY-U, COMFORT-U, COMFORT-MED, COMFORT-B und BUSINESS im Neugeschäft auf 2,5 % abgesenkt. Auch wenn die Continentale nach wie vor Zinsen über dem derzeitigen Rechnungszins erwirtschaftet, ist angesichts der Kapitalmarktsituation eine Rechnungszinsabsenkung aber geboten und ein Zeichen für langfristig geplantes und nachhaltiges wirtschaftliches Handeln. Denn es ist für die Versichertengemeinschaft der Continentale wichtig, dass über den Rechnungszins hinaus ausreichend Überzinsen erwirtschaftet werden. Diese erhöhen die Alterungsrückstellungen, um die Beitragsentwicklung im Alter zu stabilisieren. Mit der vorausschauenden Senkung des Rechnungszinses sorgt die Continentale dafür, dass perspektivisch ausreichend Überzinsen vorhanden sind. Zum Hintergrund: Mindestens 90 % der Überzinsen werden einer zusätzlichen Alterungsrückstellung zugeführt und dann für die Begrenzung oder Vermeidung von Beitragserhöhungen verwendet. Ein Großteil der restlichen Mittel fließt in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und kann für Barausschüttungen, Leistungserhöhungen, Beitragssenkungen oder zur Limitierung von Beitragsanpassungen verwendet werden. Die Differenz zwischen tatsächlich erzieltem Zins und Rechnungszins kommt damit den Versicherten zu Gute. Pflegeversicherung Warum ist ab in der Privaten Pflegepflichtversicherung bzw. in den meisten Pflegeergänzungsversicherungen eine Beitragsanpassung erforderlich? Zum wird für die Soziale und Private Pflegepflichtversicherung gesetzlich neu definiert, wann eine Person pflegebedürftig ist. In diesem Zuge werden die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte Pflegestufe Null (dauerhaft erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz) ab dem durch die neuen fünf Pflegegrade ersetzt. Die Leistungsbeträge für ambulante und stationäre Pflege in der Sozialen und Privaten Pflegepflichtversicherung werden angepasst, was zu Leistungserweiterungen führt. Pflegebedürftige, die am einen Anspruch auf wiederkehrende Pflegeleistungen aus der Privaten oder Sozialen Pflegepflichtversicherung haben, werden automatisch in den jeweiligen Pflegegrad umgestellt. Unterm Strich erhöhen sich die Leistungen in der Pflegepflichtversicherung. Daraus resultiert eine notwendige Beitragsanpassung und zwar auch in der Pflegeergänzungsversicherung: So erhöht sich beispielsweise die Leistung nach Tarif PZ(-U) analog der Pflegepflichtversicherung prozentual je nach versicherter Stufe (PZ/10 = 100 %). In der Pflegetagegeldversicherung leisten z. B. die Tarife PTE und PG-E ab dem bei Einstufung in die zwei Pflegegrade vier und fünf, statt wie bis zum Ende diesen Jahres lediglich bei Einstufung in die Pflegestufe III. Auf welcher rechtlichen Basis kann die Anpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung bzw. der Pflegeergänzungsversicherung durchgeführt werden? Die Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bei nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderungen im Gesundheitswesen richtet sich grundsätzlich nach 203 Abs. 3 Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG). Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit dem 143 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) neue Fassung ein Sonderanpassungsrecht für diesen Fall geschaffen. Seite 8

9 Vertriebsinformation Krankenversicherung 10/2016 Weshalb reichen die Leistungen in der Pflegepflichtversicherung trotz Leistungserweiterung zur Deckung der Pflegekosten allein nicht aus? Die Leistungserweiterungen in der Pflegepflichtversicherung erweitern den gesetzlichen Basisschutz. Dennoch bleibt die Pflegepflichtversicherung nur eine Teilkostenversicherung. Eine Pflegeergänzungsversicherung zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge ihrer Kunden! Welche Möglichkeiten haben Ihre Kunden zur Gestaltung ihrer Pflegevorsorge in der Pflegeergänzungsversicherung? Mit einer Pflegeergänzungsversicherung der Continentale Krankenversicherung a.g. haben Ihre Kunden eine gute Wahl getroffen. Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II haben wir diesen Versicherungsschutz zum Vorteil Ihrer Kunden angepasst. Dennoch sollte in einem Beratungsgespräch geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz weiterhin bedarfsgerecht ist. Ggf. haben sich die Lebensumstände Ihrer Kunden und damit auch ihr Bedarf geändert. Neben der Erhöhung bzw. Erweiterung des Pflegeschutzes mittels Antrag und Gesundheitsfragen, stehen Ihren Kunden dafür folgende Möglichkeiten zur Gestaltung Ihrer Pflegeergänzungsversicherung zur Verfügung: a) Nutzung des Garantie-Zertifikats für Versicherungsbeginne von Pflegezusatztarifen in 2016 Kunden, die im Jahr 2016 einen der Tarife PZ-U, PG, PG-E bzw. PG-C mit Versicherungsbeginn in 2016 abgeschlossen haben, können Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten bis zum nach Ihren Wünschen anpassen. Dafür stehen alle für das Neugeschäft geöffneten Pflegezusatztarife der Continentale Krankenversicherung a.g. zur Verfügung. Näheres regelt das entsprechende Garantie- Zertifikat. b) Nutzung bestehender Optionsrechte Wünscht Ihr Kunde eine Erweiterung des bestehenden Pflegeschutzes, so bietet sich ggf. die Nutzung von bestehenden Optionsrechten an. Ein solches beinhalten die Pflegezusatztarife PTE, PG-E und PG-K sowie der ehemalige Mannheimer-Tarif ZP PT. c) Nutzung dynamischer Erhöhungen Pflegetagegeld-Tarife der PflegeGarant-Linie sowie die Tarife PTE und PTK sowie der ehemalige Mannheimer-Tarif ZP PT enthalten dynamische Erhöhungen. Widerspricht Ihr Kunde diesen dynamischen Erhöhungen nicht, erhöht sich der Versicherungsschutz automatisch. Besteht wegen der AVB-Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht? Nein, bezogen auf die Private Pflegepflichtversicherung besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings besteht ein solches Recht durchaus in der Pflegeergänzungsversicherung. Aber Ihre Kunden sollten einen solchen Schritt nochmals in Ruhe bedenken. Die vorgenommenen AVB-Änderungen basieren auf einer vom Gesetzgeber eingeführten Neuordnung der Pflegepflichtversicherung, dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz. Die damit verbundenen Leistungserweiterungen sind für Ihre Kunden zum Vorteil und gewährleisten auch künftig eine wertvolle Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Kann der AVB-Änderung widersprochen werden? Den AVB-Änderungen können Ihre Kunden nicht widersprechen. Nach 203 Abs. 3 VVG in Verbindung mit 143 Abs. 1 SGB XI sind wir zur einseitigen Änderung der AVB berechtigt. Seite 9

10 10.16 Continentale Krankenversicherung a.g. Ruhrallee Dortmund

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