Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge

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1 Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge Betreff: Ihre Beiträge ab dem Sehr geehrte(r)..., als Kunde der Allianz Privaten Krankenversicherung erwarten Sie zu Recht nicht nur erstklassige Leistungen, sondern auch eine hohe Beitragsstabilität. Zum müssen wir leider dennoch Ihre Beiträge von bisher insgesamt X EUR auf Y EUR pro Monat anheben. (Andruck nur wenn der Tarif PflegeBahr im Vertrag versichert ist) Diese Beträge reduzieren sich selbstverständlich noch für Sie und jedes Ihrer Familienmitglieder im Tarif PflegeBahr um die staatliche Förderung von 5 EUR. Sicher sind Sie verwundert und vielleicht auch enttäuscht, dass Sie erneut eine Anpassung erhalten. Uns verpflichtet der Gesetzgeber, jeden Tarif jährlich zu überprüfen, ob sich die medizinischen Ausgaben erhöht haben. Dadurch kann es auch zu wiederholten Anpassungen kommen. Entscheidend für Ihren Beitrag sind die Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Versicherten in Ihrem Tarif. Immer mehr Patienten profitieren vom medizinischen Fortschritt. Im Fall des Falles ist jeder froh, wenn er oder sie die beste Therapie erhält. Mit der innovativen Medizin steigen aber zugleich die Kosten. Beispielsweise hat sich der Anteil der Medikamente, die über 100 Euro pro Packung kosten, innerhalb von nur zehn Jahren von 19 auf 40 Prozent mehr als verdoppelt. Bei höheren Ausgaben schreibt der Gesetzgeber eine Anpassung der Beiträge vor. Als finanzstarkes Unternehmen konnten wir die aktuelle Beitragssteigerung aber durch einen Zuschuss von 100 Millionen Euro aus unseren Rückstellungen abmildern und auf das jetzige Niveau reduzieren. Uns ist bewusst, dass jede Beitragsanpassung belastend ist. Wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder sich zum Thema Tarifwechsel informieren möchten, steht Ihnen unser Kundenservice Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter Mit freundlichen Grüßen Ihre Allianz Private Krankenversicherungs-AG Ihre Anlagen: Bescheinigung über Ihre steuerlich relevanten Beiträge Versicherungsschein mit allen Details zu Ihrer Beitragsanpassung Hinweisblatt Wichtige Hinweise zu Ihrer Beitragsanpassung mit den rechtlichen Grundlagen Ihrer Beitragsanpassung Beiblatt Tarifwechselvorschlag mit einem Angebot für einen Tarifwechsel

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3 Wichtige Hinweise zu Ihrer Beitragsanpassung Im Folgenden möchten wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihrer Beitragsanpassung, Ihr Recht auf einen Tarifwechsel und Ihre Möglichkeiten zur Begrenzung Ihrer Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung informieren. Rechtsgrundlagen für die Anpassung von Beiträgen Für Bisex-Tarife gilt: Die Rechtsgrundlage für die Anpassung der Beiträge ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), wenn die Anpassung darauf beruht, dass eine Abweichung der erforderlichen von den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen von mehr als 5% und nicht mehr als 10% festgestellt wurde. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus 203 Absatz 2 und 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wenn die Anpassung auf einer Abweichung von mehr als 10% beruht. Die Rechtsgrundlage für die Anpassung von Risikozuschlägen und Selbstbeteiligungen ergibt sich aus den AVB. Für Unisex-Tarife gilt: Die Rechtsgrundlage für die Anpassung der Beiträge, Risikozuschläge und Selbstbeteiligungen ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Sofern in Ihrem Vertrag ausschließlich oder teilweise eine Absicherung im Standard- oder Basistarif besteht, ergibt sich die Rechtsgrundlage für die Anpassung der entsprechenden Beiträge aus den AVB. Ihr Recht auf einen Tarifwechsel Möchten Sie Ihre Beiträge reduzieren, so haben Sie jederzeit das Recht und die Möglichkeit, in einen anderen Tarif mit ggf. geringeren Leistungen und einem günstigeren Beitrag zu wechseln. Dieser Tarifwechsel ist für Sie kostenlos. Kündigungsfristen oder Ihr Alter spielen dabei keine Rolle. Sie können Ihren Tarif immer zum ersten Tag des folgenden Monats wechseln. Der Versicherungsschutz des neuen und des alten Tarifs müssen dabei gleiche Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn) beinhalten. Ihre Rechte aus Ihrem alten Tarif (Alterungsrückstellungen, Wartezeiten) rechnen wir an. Ihr Vermittler und unser Kundenservice beraten Sie gerne zu einem Tarifwechsel. Ist bei einem Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung erforderlich? Ein Wechsel in einen Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Die Rückkehr in Ihren vorherigen, ggf. leistungsstärkeren Tarif ist dann allerdings nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Wenn Sie in Ihrem neuen Tarif umfassendere Leistungen erhalten als bisher, sogenannte Mehrleistungen, kann eine Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel notwendig werden. Dabei kann wegen bestehender Erkrankungen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüssen erhoben werden; alternativ können Sie jedoch auch einen Leistungsausschluss für die Mehrleistungen vereinbaren. Allgemeine Information zum Tarifwechsel Auszug aus dem Gesetzestext des 204 VVG: (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn a) die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder b) der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder c) die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde; ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen; (3) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse. Handelt es sich um eine Befristung nach 196, besteht das Tarifwechselrecht nach Absatz 1 Nummer 1. Information zur Pflegepflichtversicherung: Wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert sind, besteht die Möglichkeit, den Beitrag für die PPV auf 150% des Höchstbeitrages in der sozialen Pflegeversicherung zu begrenzen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie oder Ihr Ehe-/ Lebenspartner sind seit dem durchgehend in der privaten Pflegeversicherung versichert gewesen und ein Ehe-/ Lebenspartner hat ein Einkommen, das die Grenze von 425 EUR im Monat nicht überschreitet o- der ein Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung von nicht mehr als 450 EUR im Monat. Liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen vor? Melden Sie sich einfach. Wir schicken Ihnen gerne die für eine Beitragsreduzierung notwendigen Unterlagen zu. Hinweis: Ihren gesamten Vertragsstand können Sie im Internet unter Meine Allianz einsehen. Sie sind noch nicht angemeldet? Unter können Sie sich registrieren. M Z0 (06) Juni 2017 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 1 von 1

4 Tarifwechselvorschlag Um Ihren Versicherungsschutz flexibel an Ihr Leben und Ihre Bedürfnisse anzupassen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihren Tarif zu wechseln, z. B. um Ihre Beiträge zu reduzieren. Weil Sie oder eine andere in Ihrem Vertrag versicherte Person das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, haben wir für Sie eine unverbindliche, personalisierte Tarifalternative zusammengestellt. Wenn Sie Ihren Tarif beibehalten wollen, dann brauchen Sie nichts zu tun. Sind Sie jedoch an einem Tarifwechsel interessiert, können Sie sich jederzeit an Ihren Vermittler vor Ort oder an unseren Kundenservice wenden. Die Kollegen stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Wechsel in einen günstigeren Tarif mit geringeren Leistungen verbunden sein kann. Die in Ihrem Vertrag bestehenden Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse bestehen bei einem Tarifwechsel auch weiterhin. Ist ein Risikozuschlag vorhanden, ist dieser im untenstehenden Beitrag unverändert enthalten. Da dieser jedoch an das geänderte Leistungsversprechen angepasst werden muss, kann sich dadurch der Beitrag noch leicht ändern. Tarifwechselvorschlag für Hans Mustermann geb Änderungsbeginn zum Tarif Leistungsumfang Vertragsumstellung Beitrag 815S - ambulante Heilbehandlung 40% neu, geändert xxx,xx EUR 8350, 8450, PVB bleibt bestehen unverändert xxx,xx EUR Neuer Beitrag xxx,xx EUR Brancheneinheitlicher Tarif: Wir möchten Sie als Alternative auf den Standardtarif hinweisen. Dabei handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, der ein ähnliches Leistungsniveau wie die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) hat. Der Beitrag ist pro Person auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag begrenzt (bzw. anteilig für Beihilfeberechtigte). Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Ehegatten gemeinsam nicht mehr als 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV. Unser Kundenservice berät Sie gerne hierzu. Tarifwechselvorschlag für Hans Mustermann geb Änderungsbeginn zum Tarif Leistungsumfang Vertragsumstellung Beitrag STB Krankheitskosten neu, geändert xxx,xx EUR PVB bleibt bestehen unverändert xxx,xx EUR Neuer Beitrag xxx,xx EUR Sie können in den Standardtarif wechseln, wenn Sie mindestens 10 Jahre in einer Krankenvollversicherung versichert waren und - älter als 65 Jahre sind oder - älter als 55 Jahre sind und Ihr Jahresgesamteinkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach 6 Abs. 7 SGB V ( EUR) liegt oder - jünger als 55 Jahre sind und eine Rente beziehen und Ihr Jahresgesamteinkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach 6 Abs. 7 SGB V liegt. Als Familienangehöriger eines Standardtarif-Versicherten können Sie sich für diesen Tarif entscheiden, wenn Sie im GKV-System familienversichert wären und der Versicherte das 55.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

5 Neben dem Standardtarif darf keine weitere Krankenversicherung (z.b. Zusatzversicherung für privatärztliche Behandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus) bestehen oder abgeschlossen werden. Sie können auch in den Basistarif wechseln. Da die Beiträge des Basistarifs bei annährend gleichen Leistungen oft höher sind als die des Standardtarifs, verzichten wir auf eine genaue Darstellung. Bei Interesse für den Basistarif, wenden Sie sich gerne an Ihren Betreuer oder rufen Sie uns an. In den Basistarif können Sie wechseln, wenn Sie - älter als 55 Jahre oder - bereits Rentner oder - hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind oder - Ihre Private Krankenvollversicherung nach dem abgeschlossen wurde. Diese Vorschläge stellen nur einen Teil unseres Tarifspektrums dar. Wir haben Ihnen einen oder mehrere Vorschläge ausgewählt, weil sie für Sie besonders in Betracht kommen. Über weitere Tarife können Sie sich jederzeit bei Ihrem Betreuer oder direkt bei uns informieren.

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