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1 Kundenbrief 3-fach Treue-Bonus SIGNAL Krankenversicherung a. G. Ihre Filialdirektion: SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund SIGNAL IDUNA Gruppe Herrn Mustergasse 11, Musterort Helene Mustermann Telefon: Ufoplatz Fantasiastadt Es betreut Sie: Maxi Muster Musterweg 8, Musterstadt Telefon: Krankenversicherung: Ihre Versicherungsnummer /1/1 Änderung Ihres Versicherungsvertrages Sehr geehrte Frau Mustermann, heute informieren wir Sie über eine notwendige Anpassung Ihrer Beiträge ab dem , Ihren möglichen Treue-Bonus und geben Ihnen wichtige Hinweise zum Lohnsteuerabzug Als Mitglied der SIGNAL Krankenversicherung a. G. sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre vertraglichen Leistungen stehen Ihnen unabhängig von jeder Gesundheitsreform zu ein Leben lang. Um dieses Leistungsversprechen einhalten zu können, vergleichen wir für jeden Tarif jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. In den von Ihnen versicherten Tarifen waren die Leistungen höher als erwartet. Weiterhin haben gesetzliche Vorgaben Einfluss auf Ihren Beitrag. Ihr monatlicher Gesamtbeitrag verändert sich daher von derzeit x.xxx,xx EUR um xxx,xx EUR auf x.xxx,xx EUR. Die Änderungen werden mit Zustimmung der Treuhänder zum xx.xx.xxxx wirksam. Beachten Sie bitte auch die Rückseite dieses Schreibens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie zusätzlich dem beigefügten Versicherungsschein. Berücksichtigen Sie bitte den geänderten Gesamtbeitrag bei Ihrer zukünftigen Beitragszahlung. Sehr geehrte Frau Mustermann, sichern auch Sie sich Ihren Treue-Bonus und profitieren Sie dreifach: Erstens erstatten wir Ihnen als Dank für das kostenbewusste Verhalten und Ihre Treue für das Jahr 2011 den kompletten Mehrbeitrag, der aus der Beitragsanpassung resultiert. Zweitens sichern Sie sich zusätzlich die reguläre Beitragsrückerstattung (BRE). Hierzu bekommen Sie im Juli und August 2011 jeweils einen Scheck. Wichtige Voraussetzungen für diese Auszahlungen sind: Sie führen das Vertragsverhältnis nächstes Jahr unverändert weiter, zahlen den geänderten Gesamtbeitrag und erhalten keine Auszahlung von Leistungserstattungen mehr für das Jahr Drittens erhalten Sie im März 2011 noch einen Scheck, der Ihre Treue zur Pflegepflichtversicherung belohnt. Sie haben also beste Aussichten, dreifach belohnt zu werden. Im beigefügten Musterscheck finden Sie den möglichen Gesamt- Auszahlungsbetrag zum Stand und die weiteren Details zum Treue-Bonus Hinweis zum Lohnsteuerabzug für das Jahr 2011: Ihre Beiträge können bereits beim Lohnsteuerabzug steuerlich berücksichtigt werden. Für 2010 hatten wir Ihnen dazu eine entsprechende Beitragsbescheinigung geschickt. Diese war wichtig zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber/ Dienstherrn bzw. zur Bemessung Ihrer Steuervorauszahlungen. Nach der Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen, gilt Ihre Bescheinigung auch für das Jahr 2011 weiter. Benötigen Sie trotzdem eine aktualisierte Beitragsbescheinigung, teilen Sie uns dies bitte mit. Beachten Sie, dass nächstes Jahr im Februar Ihre tatsächlich im Jahr 2010 gezahlten und erstatteten Beiträge (z.b. Beitragsrückerstattung bzw. Bonusleistung) an die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeldet werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie der Übermittlung nicht widersprochen haben. Über die Höhe der übermittelten Beträge werden Sie zeitnah informiert. Haben Sie Fragen, benötigen Sie weitere Auskünfte oder Informationen? Wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder rufen Sie uns an. Wenn Sie die Möglichkeit haben, besuchen Sie uns im Internet unter www. treue-bonussignal-iduna.de. Mit freundlichen Grüßen Signal Krankenversicherung a. G. Schulte Dr. Bierth

2 Besonderheiten zur Beitragsanpassung vom Versicherungsnummer /1/1 123/4567 Gründe für die Beitragsanpassung Steigende Leistungsausgaben Eine der Ursachen der Beitragsanpassung sind die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese resultieren in erster Linie aus dem medizinischen Fortschritt und dem stärkeren Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung. Die genannten grundsätzlich positiven Einflüsse haben aber auch einen negativen Effekt: Sie führen in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu Ausgabensteigerungen. Diese sind unter anderem aufgrund des rasanten Fortschritts in der Medizin höher als in anderen Bereichen. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung sind diese Mehrleistungen automatisch mitversichert. Diese Sicherheit genießen Sie ein Leben lang. Voraussetzung für unser Leistungsversprechen ist, dass die Beiträge an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Steigende Lebenserwartung Die Menschen werden unter anderem dank der besseren medizinischen Versorgung immer älter. In Deutschland ist die Lebenserwartung in den letzten vierzig Jahren im Schnitt um acht Jahre gestiegen. Sie liegt derzeit bei 77,2 Jahren für einen neugeborenen Jungen und bei 82,4 Jahren für ein neugeborenes Mädchen. Die Tatsache, dass privat Krankenversicherte im Vergleich sogar noch älter werden, zeigt wie wichtig gute medizinische Versorgung ist. Durch die gestiegene Lebenserwartung werden Leistungen über einen längeren Zeitraum als bislang kalkuliert in Anspruch genommen. Dies führt zwangsläufig zu einem Beitragsanstieg. Die gestiegene Lebenserwartung haben wir in den Beiträgen der angepassten Tarife bereits voll berücksichtigt und tragen somit auch der demografischen Entwicklung Rechnung. Gesetzliche Vorgaben Auch die jüngsten Gesetzesänderungen wie z. B. die Einführung der Krankenversicherungspflicht nehmen Einfluss auf die Beitragsberechnung. Hierbei sind die vom Gesetzgeber geforderten Beitragskappungen (z. B. für Hilfebedürftige) auf alle Bestandsversicherten umzulegen. Diese Maßnahmen mussten wir teilweise ebenfalls bei der diesjährigen Beitragsanpassung berücksichtigen. Milderung der Beitragsanpassung Um die notwendige Beitragsanpassung der Höhe nach zu begrenzen, fließen in Ihren Vertrag Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Der hierfür verwendete Einmalbeitrag ist unter Hinweise für Ihren Vertrag im beiliegenden Versicherungsschein aufgeführt. Hinweis zum Thema Tarifwechsel Trotz der unvermeidbaren Beitragsanpassung sollten Sie Ihren bewährten Versicherungsschutz - den Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf ausgewählt haben - unverändert weiterführen. Wir sind jedoch vom Gesetzgeber verpflichtet, Sie auf folgende Bestimmung hinzuweisen: 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Tarifwechsel (1) Bei einem bestehenden unbefristeten Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn a) die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder b) der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder c) die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde; 2. bei einer Kündigung des Vertrages und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrages, der ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann, bei einem anderen Krankenversicherer die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung dessen Leistung dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde; Soweit Leistungen in dem Tarif, aus dem der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als im Basistarif, kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer die Vereinbarung eines Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinaus gehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Auf die Ansprüche nach Satz 1 und 2 kann nicht verzichtet werden. (2) Im Falle der Kündigung des Vertrages zur privaten Pflege-Pflichtversicherung und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Versicherer kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer verlangen, dass dieser die für ihn kalkulierte Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer überträgt. Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden. Hinweis auf den Basistarif Unter bestimmten Voraussetzungen (s. 204 Abs. 1 VVG) haben Sie die Möglichkeit, Ihre bisherige Krankheitskostenversicherung in den Basistarif umstellen zu lassen. Hierbei handelt es sich um einen Tarif, der von allen Privaten Krankenversicherungsunternehmen zu einheitlichen Bedingungen angeboten wird. Der Tarif bietet einen Versicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung mit entsprechenden Zuzahlungen und Einschränkungen. Der effektiv zu zahlende Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt. In der Regel rechnet sich eine Umstellung des Versicherungsschutzes in diesen Basistarif für unsere Mitglieder nicht, weil der Beitrag zumeist dem Höchstbeitrag entspricht (ab monatlich 561,52 EUR). Falls die Voraussetzungen der Hilfebedürftigkeit vorliegen, würde sich für den Basistarif eine Prämienreduzierung ergeben. Der zu zahlende Beitrag würde sich hierbei um die Hälfte verringern.

3 Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) Gemäß 6 Absatz 2 Satz 4 der VVG-InfoV sind wir gesetzlich verpflichtet, alle über 60 Jährigen neben dem Gesetzestext zum 204 VVG auch auf die Tarife hinzuweisen, die mit Ausnahme des Basistarifes im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr den höchsten Neuzugang, gemessen an der Zahl der Versicherten, zu verzeichnen hatten. Wir machen Sie aber auf folgendes aufmerksam: Ein Tarifwechsel mit dem Ziel der Beitragsersparnis ist mit erheblichen Leistungsänderungen verbunden. In vielen Fällen sind bedarfsgerecht versicherte Leistungen dann nicht mehr versichert. Deshalb können wir einen Tarifwechsel im Regelfall nicht empfehlen. Sollten Sie dennoch eine Umstufung in Betracht ziehen, raten wir Ihnen dringend, sich vorher hinsichtlich des Leistungsumfanges des neuen Tarifes beraten zu lassen. Bedenken Sie bitte, dass Umstufungen, die zu Beitragsreduzierungen führen, in der Regel nur durch gravierende Leistungseinschränkungen (z.b. beim Tarif START: Keine Wahlleistungen bei stationärer Behandlung, keine freie Arztwahl (Hausarztprinzip), keine Heilpraktikerleistungen, keine Leistungen bei ambulanter Psychotherapie, Arzneimittelerstattung auf Basis von Generika, begrenzte Heil- und Hilfsmittelerstattungen, etc.) zu realisieren sind. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise sind wir jedoch gezwungen Ihnen aufzuzeigen, wie sich ein Tarifwechsel in unseren Einsteigertarif auf Ihren monatlichen Beitrag auswirken würde. Berechnungsbeispiel für: Helene Mustermann, geb Aktuell versicherte Tarife: KOMFORT-PLUS3, EKTG43/100 Neugestaltung gem. 6 VVG-InfoV: START, EPTE/50, KUR/50, EKHT/50 Möglicher mtl. Personenbeitrag: 351,52 EUR Der in dem Beispiel genannte Beitrag gilt unter den gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen wie zu Beginn des Vertrages und somit vorbehaltlich einer notwendigen Risikoprüfung. Bestehen vertragliche Einschränkungen (Leistungsausschluss) gelten diese auch für den vorgeschlagenen neuen Versicherungsschutz.

4 Wir belohnen die Treue unserer Kunden mit Bargeld! Es lohnt sich für Sie, Kunde der SIGNAL Krankenversicherung a. G. zu sein und zu bleiben! Freuen Sie sich schon jetzt: Das könnte Ihr Scheck sein! Gesamt-Bonus 2011 für Ihren Vertrag! * 2011 * Ihren möglichen Gesamt-Bonus 2011 haben wir für Sie bereits in den Scheck eingedruckt. Bitte beachten Sie, dass Beitragsrückerstattungen den steuerlich begünstigten Beitrag für das Jahr 2011 mindern. Weitere Einzelheiten und Voraussetzungen für die Auszahlung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Erläuterungen. Ihre voraussichtliche Beitragsrückerstattung 799,26 EUR Nach unseren Unterlagen haben Sie bis zum keine oder nur geringe Rechnungen erstattet bekommen. Deshalb werden Sie nach aktuellem Stand einen Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben. Wenn für das Jahr 2010 keine weiteren Erstattungsbeträge mehr ausgezahlt werden, bedankt sich die SIGNAL Krankenversicherung a. G. bei Ihnen mit einem Scheck für das besonders gesundheitsund kostenbewusstes Handeln. Ihren Scheck erhalten Sie im Juli 2011 unter folgenden Bedingungen: Die kompletten Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr 2010 müssen bis zum gezahlt sein. Einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung haben Sie nur, wenn der Vertrag am ungekündigt besteht. Rückständige Beiträge verrechnen wir mit dem auszuzahlenden Betrag. Es werden für das Jahr 2010 keine Erstattungsbeträge mehr ausgezahlt. Sollte sich dieses Schreiben und eine mögliche Auszahlung zeitlich überschneiden, dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die für Sie beste Variante prüfen können....und es wird noch besser: + 360,00 EUR Die komplette Beitragsanpassung der Krankenversicherung für das Jahr 2011 erstatten wir Ihnen vorausgesetzt, Sie haben einen Anspruch auf die vorgenannte Beitragsrückerstattung. Gerne hätten wir Ihnen die zum notwendige Beitragsanpassung erspart. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir jedoch dazu verpflichtet, eine Beitragsanpassung vorzunehmen, wenn die erbrachten Versicherungsleistungen von den kalkulierten Werten hinreichend genug abweichen. Ihr SIGNAL IDUNA Vorteil: Aufgrund der marktüberdurchschnittlichen Kapital- und Überschussausstattung erstatten wir Ihnen den kompletten Mehrbeitrag aus der Beitragsanpassung der Krankenversicherung für das Jahr 2011! Und so funktioniert es: Sie zahlen den im Versicherungsschein genannten Beitrag zu den vereinbarten Zahlungsterminen im August 2011 erhalten Sie dann einen Scheck von uns über die genannte Summe. Weitere Voraussetzung hierfür: Ihr Vertrag muss im gesamten kommenden Jahr 2011 weiterhin unverändert bestehen bleiben. Treue-Bonus für die Pflegepflichtversicherung + 75,00 EUR Die Pflegepflichtversicherung wird in einem separaten Vertrag geführt. Im März 2011 werden Sie von der SIGNAL Krankenversicherung a. G. erfreuliche Post erhalten. Denn wir belohnen die Treue unserer Kunden mit einer Bonuszahlung, und zwar unabhängig von bereits eingereichten Rechnungen. Voraussetzung: Die Pflegepflichtversicherung besteht bereits 2 Jahre (Beginn vor dem ) und wird im Jahr 2011 aktiv weitergeführt. Sie sehen: Ihre Treue zur SIGNAL IDUNA wird belohnt. Als Kunde der SIGNAL Krankenversicherung a. G. sind Sie jetzt und in Zukunft bestens abgesichert!

5 Berechnungsbeispiel für die Krankenversicherung Versicherungsnummer /1/1 2345/ 1234 Dortmund, Versicherungsnehmer: Helene Mustermann Ufoplatz Fantasiastadt Sofern Sie an einer Umstellung Ihres Versicherungsschutzes interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen SIGNAL IDUNA Ansprechpartner. Versicherte Person: Helene Mustermann, Bestehender Versicherungsschutz: Aktuelle Tarife: KOMFORT-PLUS3, EKTG 43/100 Möglicher neuer Versicherungsschutz zum 1. Januar 2010: Variante 1: Neugestaltung Tarife: KOMFORT2, EKTG 43/100 Monatsbeitrag: 477,77 EUR Tarif KOMFORT 2 Vom Leistungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 960 EUR je Kalenderjahr abgezogen. Die übrigen Leistungsinhalte bleiben unverändert bestehen. Bei Umstufung aus dem Tarif KOMFORT-PLUS 3 Leistungsverschlechterungen in folgenden Bereichen: - 75 % Kostenerstattung für ambulante Behandlung bei direkter Inanspruchnahme bestimmter Fachärzte - 75 % Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung und ambulante Psychotherapie - kein Einbettzimmer und Chefarzt über Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte - kein Gesundheitsbonus bei Leistungsfreiheit. Variante 2: Neugestaltung Tarife: BTN0, EKTG 43/100 Monatsbeitrag: 609,99 EUR Tarif BTN0 Die Leistungen des Basistarifs entsprechen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und sind daher mit vielen Einschränkungen verbunden. So muss sich der Patient vor Behandlungsbeginn, wegen der besonderen Erstattungsregelung, anhand der Versichertenkarte der SIGNAL IDUNA als Basistarifversicherter ausweisen. Nicht erstattungsfähig sind z.b. Kosten für - Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) - die Behandlung durch Heilpraktiker - die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die stationäre privatärztliche Behandlung. Hinweise zur Leistungsbeschreibung des möglichen neuen Versicherungsschutzes: Es handelt sich hier um einen Auszug. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit den Tarifbedingungen (Teil I, II und III) sowie bereits vertraglich vereinbarte Besondere Bedingungen Besonderheiten Der in dem Beispiel genannte Beitrag gilt unter den gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen wie zu Beginn des Vertrages und somit vorbehaltlich einer notwendigen Risikoprüfung. Bestehen vertragliche Einschränkungen (Leistungsausschluss) gelten diese auch für den vorgeschlagenen neuen Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, für den besondere Regelungen gelten.

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