Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

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1 Datum: Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Mit dieser Information für Geschäftspartner informieren wir Sie über wichtige Maßnahmen und Termine zum Jahresendgeschäft 2014 der APKV. Inhaltsverzeichnis I. Heilkostenvollversicherung Garantietermin Allgemeines zur Policierung in 2014 Krankenvollversicherung Direkte Übermittlung der Versicherungsbescheinigung an Vorversicherer Policierung von Risikozuschlägen mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) Policierung von Krankentagegeld mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) Policierung unter Vorbehalt Nachbearbeitungen und schwebende Anträge Bonitäts- und Risikovorprüfung Angaben zum Vorversicherer... 4 II. Betriebliche Krankenversicherung: Garantietermine für Gruppenverträge Garantietermin bei Versand der Versichertenbescheinigung an den Mitarbeiter Garantietermin bei Versand der Versichertenbescheinigung an den Vermittler... 5 Seite 1 / 5

2 I. Heilkostenvollversicherung 1. Garantietermin 2014 Für alle Anträge die bei der zuständigen Stelle im Betriebsgebiet bis zum policierungsreif vorliegen, garantiert die APKV eine Policierung bis zum Jahresende. Diese Garantie gilt auch für Anträge, die durch die abschließende Erledigung einer Nachbearbeitung bis zum policierungsreif werden. Als policierungsreif betrachtet die APKV Anträge, die vollständig und korrekt ausgefüllt sind bei denen die Annahme- u. Verkaufsrichtlinien berücksichtigt wurden bei denen keine Arztanfragen oder sonstige Rückfragen erforderlich sind ohne Besonderheiten bei der Bonitäts- und Gesundheitsprüfung mit allen notwendigen Unterlagen zur abschließenden Bearbeitung (z.b. Arztberichte) 2. Allgemeines zur Policierung in 2014 Krankenvollversicherung Im Neugeschäft ist ein Wechsel des Versicherungsunternehmens im Bereich der substitutiven Krankheitskostenvollversicherung (HKV) nur dann möglich, wenn dem bisherigen Versicherer innerhalb der Kündigungsfrist eine Versicherungsbescheinigung vom neuen Versicherer zugeht Darin muss durch den neuen Versicherer bestätigt werden, dass die versicherte Person ohne Unterbrechung weiterversichert sein wird. Deshalb ist es unser Ziel, dass möglichst viele Neuanträge im Bereich der Heilkostenvollversicherung bis zum Jahresende 2014 policiert werden, damit die Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APKV) die Versicherungsbescheinigung rechtzeitig ausstellen und ggf. an den Vorversicherer senden kann. Liegt die Versicherungsbescheinigung dem bisherigen Versicherer nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist (i.d.r ) vor, kann dies dazu führen, dass die Kündigung durch den Vorversicherer ggf. für unwirksam erklärt wird. Der Kunde kann dann unter Umständen nicht zum zur APKV wechseln. Kunden die aufgrund einer Beitragserhöhung ihre Krankenversicherung kündigen, haben gemäß den gesetzlichen Regelungen ggf. eine abweichende (verlängerte) Kündigungsfrist. Durch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen können Nachbearbeitungen reduziert und eine reibungslose Policierung von Anträgen zur Krankenvollversicherungen in 2014 sichergestellt werden. Die Maßnahmen im kurzen Überblick: direkte Übermittlung der Versicherungsbescheinigung an den Vorversicherer Policierung von Risikozuschlägen mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) Policierung VRL-konformes KT mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) Policierung unter dem Vorbehalt einer auflösenden Bedingung (Vorlage GKV- Bescheinigung mit verlängerter Frist) für Kunden mit AwV und Kunden mit Optionstarifen (729 Pro, 729Pro2 oder KHPOPT02) Erledigung von Nachbearbeitungen und Sichten der schwebenden Anträge Seite 2 / 5

3 Nutzung der Bonitäts- und Risikovorprüfung Auf den folgenden Seiten finden Sie die detaillierten Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen. Diese Maßnahmen treten ab dem in Kraft! 3. Direkte Übermittlung der Versicherungsbescheinigung an Vorversicherer Bei allen Anträgen mit Übertritt im dem Bereich der privaten Krankenvollversicherung (ÜP- Geschäft), die ab dem policiert werden, übermitteln die Betriebsgebiete unmittelbar nach der Policierung die Versicherungsbescheinigung direkt per FAX an den Vorversicherer. Bei Übertritten aus der gesetzlichen Krankenversicherung(ÜS-Geschäft) kann der Versand per Fax nur dann zugesichert werden, wenn vollständige Angaben über den Vorversicherer (ggf. bereits mit Fax-Nr.) vorliegen. 4. Policierung von Risikozuschlägen mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) Ab dem bis zum Jahresende werden die Betriebsgebiete bei HKV-Anträgen, zu denen ein Risikozuschlag (RZ) von bis zu 30% und/oder ein Leistungsausschluss erforderlich ist und keine unterschriebene Erschwerniserklärung aus AktuarMed-Vertrieb bei Antragstellung vorliegt, ohne Rückfrage oder Nachbearbeitung mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) policieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, dem ihm übersandten Versicherungsschein (mit RZ) innerhalb eines Monats unter Vorlage einer Folgeversicherungsbestätigung zu widersprechen. Sofern Sie oder der Kunde diese sofortige Policierung mit Erschwernissen nicht wünschen, geben Sie bitte im Antrag unter Nebenabreden diesen Hinweis an: Keine 5 Policierung eines erforderlichen RZ/LA gewünscht. Sofern Sie und der Kunde auch mit einer sofortigen Policierung eines RZ über 30% einverstanden sind, geben Sie bitte im Antrag unter Nebenabreden diesen Hinweis an: Antragsteller ist mit Policierung eines Risikozuschlags > 30% des Tarifbeitrags und/oder eines Leistungsausschlusses einverstanden, sofern diese erforderlich sind. 5. Policierung von Krankentagegeld mit Verweis auf 5 VVG (Billigungsklausel) Bitte achten Sie bei Anträgen auf Krankenvollversicherung mit Krankentagegeld (KT) auf vollständige Angaben zum Einkommen und auf die Einhaltung der Verkaufsrichtlinien (VRL). Sofern möglich policieren die Betriebsgebiete ab dem bei Neuanträgen auf Vollversicherung mit KT, bei denen der beantragte KT-Tarif oder der KT-Tagessatz nicht im Ein- Seite 3 / 5

4 klang mit den Verkaufsrichtlinien steht, automatisch ohne Rückfrage und Nachbearbeitung in ein VRL-konformes KT mit Verweis auf 5 VVG. Dem Kunden wird auf diese Weise die Police mit der Versicherungsbescheinigung ohne die zeitliche Verzögerung, die sich durch eine Nachbearbeitung ergeben würde, zugesandt. Korrekturen am KT können sofern erforderlich und gemäß VRL zulässig im Nachhinein vorgenommen werden. 6. Policierung unter Vorbehalt Bei allen bestehenden Heilkostenvollversicherungen mit Anwartschaften und bei den Optionstarifen 729 Pro(2) und KHPOPT02, die zum Jahreswechsel wegen Wegfall der Versicherungspflicht auf Heilkostenvollversicherung umgestellt werden sollen, erfolgt die Policierung unter dem Vorbehalt der Vorlage einer Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung zum Ende der Pflichtversicherung. Die Frist zur Vorlage der Bescheinigung wird von 4 Wochen auf 8 Wochen verdoppelt, um ein vorzeitiges NZG wegen Nichtvorlage der GKV-Bescheinigung zu verhindern. 7. Nachbearbeitungen und schwebende Anträge Bitte sichten Sie umgehend die eingereichten, aber noch nicht policierten Anträge und führen Sie notwendige Nachbearbeitungen zeitnah durch. Erst mit abschließender Erledigung der Nachbearbeitungen können die Anträge policiert werden. Hinweis: Für alle Anträge die bei der zuständigen Stelle im Betriebsgebiet bis zum policierungsreif vorliegen, garantiert die APKV eine Policierung bis zum Jahresende. Diese Garantie gilt auch für Anträge, die durch die abschließende Erledigung einer Nachbearbeitung bis zum policierungsreif werden. 8. Bonitäts- und Risikovorprüfung Nutzen Sie die Bonitäts- und Risikovorprüfung über Ihren Maklerbetreuer / Regionalvertriebsleiter. Dies ermöglicht Ihnen in vielen Fällen die sofortige Bestimmung eines möglichen Risikozuschlags (RZ). Dieser kann bereits bei Antragstellung vom Kunden anerkannt werden. Eine Nachbearbeitung (RZ-Erklärung) ist dann nicht mehr erforderlich. Bitte lassen Sie den Antragsteller bei unklaren Diagnosen sofort eine Selbstauskunft ausfüllen. 9. Angaben zum Vorversicherer Bitte machen Sie bei Übertritten aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn möglich, vollständige Angaben über den Vorversicherer (möglichst bereits mit Fax-Nr.). Nur so kann ein umgehender Versand der Versicherungsbescheinigung per Fax garantiert werden. Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass er die Versicherungsbescheinigung - die unserer Police beiliegt - umgehend an den Vorversicherer weiterzuleiten ist! Seite 4 / 5

5 II. Betriebliche Krankenversicherung: Garantietermine für Gruppenverträge 1. Garantietermin bei Versand der Versichertenbescheinigung an den Mitarbeiter Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung wird eine Policierung in 2014 garantiert und bewertet, wenn der unterschriebene Gruppenversicherungsvertrag bis bei der Fachabteilung (K-FK-AV) eingegangen ist (per Post oder ) und die Mitarbeiterdaten bis zum , 18 Uhr erfolgreich in bkv Online eingepflegt sind. Die adresse der Fachabteilung für Ihre Anträge lautet: 2. Garantietermin bei Versand der Versichertenbescheinigung an den Vermittler BKV-Verträge, bei denen der Versand der Versichertenbescheinigung an den Vermittler (nicht direkt an die Mitarbeiter) gewünscht wird, werden garantiert und bewertet, wenn der unterschriebene Gruppenversicherungsvertrag bis bei der Fachabteilung (K-FK-AV) eingegangen ist (per Post oder ) und die Mitarbeiterdaten bis zum , 18 Uhr erfolgreich in bkv Online eingepflegt sind. Die adresse der Fachabteilung für Ihre Anträge lautet: Seite 5 / 5

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