Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anwendungsbereiche 1 2 Montagegrundsätze 2 3 Werkzeuge/Montagehilfsmittel/Befestigungsmittel 2 4 Montage 3 4.1. Ausführungsbeispiel Trasse 3 4.2 Ausführungsbeispiel Kabel 5 4.3 Anordnung von Zwischenlagen bei Abstand zwischen dem Brandschutzgewebe PYRO-SAFE KS 1-CR und der Kabeloberfläche > 30 mm 4.4 Montage Brandschutzgewebe vertikal oder mehr als 45 aus der Horizontalen Anordnung der Hinterlegung svt-s bei 30 mm Abstand zwischen dem und der Kabeloberfläche 4.5 Ausführung von Kabelein- bzw. ausgängen bei Anwendungen des Brandschutzgewebes gemäß Abschnitt 1.2.1 b) der Anwendungszulassung Nr. Z-56.217-3548 6 6 7 5 Kennzeichnung 8 6 Übereinstimmungsbestätigung 8 7 Nachbelegung bei Anwendungen gemäß Abschnitt 1.2.1 b) der Z-56.217-3548 8 1. Anwendungsbereiche Das zur Umhüllung von elektrischen Leitungen (Kabeln) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen) ist unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Vorschriften für die mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-56.217-3548 nachgewiesenen Anwendungen zu verwenden, in denen Anwendung nach Abschnitt 1.2.1 a) der Z-56.217-3548: a) schwerentflammbare Baustoffe (Baustoffklasse DIN 4102-B1) gefordert sind. oder Anwendung nach Abschnitt 1.2.1 b) der Z-56.217-3548: b) die Brandentstehung und die Brandweiterleitung durch elektrische Leitungen (Kabel) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen) im Falle der Selbstentzündung durch Kurzschluss oder Überhitzung verhindert bzw. behindert werden muss. Das Brandschutzgewebe darf nur zwischen raumabschließenden Bauteilen angeordnet werden. Die Durchführung durch Öffnungen in den angrenzenden Bauteilen sowie die Überbrückung von Brandabschnitten ist nicht zulässig! PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 1 von 8
2. Montagegrundsätze Das darf verwendet werden: - in trockenenräumen oder Bereichen ohne hohe Feuchtebeanspruchung - in Bereichen ohne ständige, unmittelbare Nässe (z. B. nicht abtrockendes Schwitzwasser) - in Bereichen, die nicht unmittelbarer Witterungseinflüssen - wie insbesondere Schlagregen, Frost-Tau-Wechsel, UV Einstrahlung ausgesetzt sind - in Bereichen, die nicht der Witterung im Freien ausgesetzt sind - in Bereichen, in denen keine Beanspruchung durch Chemikalien erfolgt Die Oberfläche des Brandschutzgewebes darf nicht zusätzlich mi Anstrichen, Beschichtungen oder Ähnlichem versehen werden. Die Zuschnitte aus dem sind so um die Kabelanlage zu wickeln, dass diese vollständig eingehüllt ist. Hierbei muss die weiße Seite (im Brandfall aufschäumende Beschichtungsseite) immer zu den Kabeln zeigen. Die graue Seite muss nach außen zeigen. Die einzelnen Zuschnitte des Brandschutzgewebes PYRO-SAFE KS 1-CR müssen sich bei der Umhüllung der Kabelanlage an den Längs- und Querstößen um überlappen. Um eine Nachinstallationsmöglichkeit zu gewährleisten, sollte die Längs-Überlappung größer ausgelegt werden. Die Kabelanlage kann für die Nachbelegung geöffnet und ohne großen Aufwand wieder geschlossen werden. Bei der Nachinstallation sorgen die svt-monatgeklammern für die Fixierung des Brandschutzgewebes an der bis zum Wiederverschluss des Brandschutzgewebes. Das Brandschutzgewebe ist mit metallischen Befestigungsmitteln in einem Abstand von mindestens 500 mm zu fixieren. Als Befestigungsmittel dürfen metallische Bänder, Draht oder Heftklammern genutzt werden. Bei einseitiger Abdeckung darf das Brandschutzgewebe auch über metallische Schienen und Schrauben an massiven mineralischen Wänden und Decken befestigt werden. Sind Kabelleiter- oder pritschen nicht vollbelegt und der Abstand des Brandschutzgewebes zur Kabeloberfläche ist > 30 mm, ist zusätzlich eine Zwischenlage aus dem anzuordnen (s. Punkt 4.3. der Montageanleitung - Anordnung von Zwischenlagen). Bei einem Abstand des Brandschutzgewebes zur Kabeloberfläche 30 mm muss bei vertikaler oder mehr als 45 aus der Horizontalen angeordneter Verlegung die Hinterlegung svt-s ausgeführt werden (s. Punkt 4.4. der Montageanleitung - Anordnung der Hinterlegung svt-s ) 3. Werkzeuge/Montagehilfsmittel/Befestigungsmittel - Stahlwinkel - Rödelzange - Metermaß / Maßband - Seitenschneider - Bleistift - Spann- / Zurrgurt - Cutter-Messer / Schere - metallische Heftklammern - Stahldraht verzinkt, 1 mm Durchmesser - svt - Montageklammern - Schutzfolie (um Zuschnitte der Kabelbandage vor Verschmutzung zu schützen) PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 2 von 8
4. Montage Brandschutzgewebe 4.1 Ausführungsbeispiel Trasse Hinterlegung im Bereich der Abhängungen Im Bereich vom Auslegern, Konsolen oder Abhängungen werden an den n werden vorab mit mindestens 100 mm breite Zuschnittstreifen als Hinterlegung des Brandschutzgewebes angeordnet und z. B. mit Draht fixiert oder metallischen Klammern geheftet. Zuschnittstreifen aus dem Brandschutzgewebe "PYRO-SAFE KS 1-CR" Brandschutzgewebe zwischen den Abhängungen Alle weiteren Trassenbereiche sind auf der gesamten Länge mit Zuschnitten des Brandschutzgewebes mit mindestens 50 mm Überlappung zu den Hinterlegungsstreifen anzuordnen. Die Fixierung der Zuschnitte am hinteren Trassenholm mit der svt-montageklammer erleichtert die Montagearbeit deutlich. svt-montageklammern sind so anzuordnen, dass weder Brandschutzgewebe noch Kabelleitungen beschädigt werden. Sie können nach Abschluss der Montage entfernt und wieder verwendet werden. Zuschnittstreifen aus dem Montageklammer PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 3 von 8
Umhüllung schließen Abschließend wird das freie Ende des Brandschutzgewebes um die geschlagen und alle 500 mm (mindestens zwei mal pro Gewebeabschnitt) umlaufend mit Stahlband/ draht befestigt. Die Längs-Überlappung muss betragen. Metallische Spannbänder, Draht oder Klammern Abstand 0,5 m Bei Abstand zwischen dem Brandschutzgewebe "PYRO-SAFE KS 1-CR" und der Kabeloberfläche 30 mm und Verlegung vertikal oder um mehr als 45 aus der horizontalen "svt-s" erforderlich (s. Punkt 4.4 der Montageanleitung). Kabelanlagen, angeordnet direkt auf massiven Bauteilen Die Bandagierung von Kabelanlagen, die auf massiven mineralischen Untergründen befestigt sind, erolgt mit Zuschnitten aus dem und über in das Massivbauteil verschraubte Profilschienen. Metallische Schienen Befestigung auf Massivbauteilen Abstand 0,5 m PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 4 von 8
4.2 Ausführungsbeispiel Kabel Bandagierung der Kabel in Trassen Das Brandschutzgewebe ist vollständig um die Kabelleitungen zu wickeln. Die Längs- und Querstöße des Brandschutzgewebes müssen mindestens 50 mm überlappen. In einem Abstand von 500 mm muss die Bandage mit metallischen Spannbändern, Draht oder Heftklammern fixiert werden. Metallische Spannbänder/Draht Überlappung Abstand 0,5 m Bandagierung von mit Schellen oder auf Konsolen befestigten Kabelanlagen Vertikale Kabelanlagen sind in der Regel über Schellen an Konsolen/Profilschienen befestigt. In bauseitiger Abstimmung besteht die Möglichkeit immer vereinzelt die Schellen zu lösen und unter die Schelle um die Kabelleitung einen Hinterlegungsstreifen aus dem Brandschutzgewebe anzuordnen. Anschließend ist die Schelle bestimmungsgemäß wieder festzuschrauben und die Bandagierung der Leitung erfolgt mit 50 mm Überlappung im Quer- und Längsstoß. Überlappung Befestigung mit metallischen Klammern Abstand 0,5 m Befestigung mit metallischen Spannbändern, Draht PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 5 von 8
4.3. Anordnung von Zwischenlagen bei Abstand zwischen dem Brandschutzgewebe PYRO-SAFE KS 1-CR und der Kabeloberfläche > 30 mm Bei Kabelleitern- oder pritschen, die nicht voll belegt sind, kann es vorkommen, dass der Abstand des Brandschutzgewebes PYRO-SAFE KS 1-CR zu der Kabeloberfläche 30 mm überschreitet. In diesem Fall ist grundsätzlich eine Zwischenlage des Brandschutzgewebes auf diese Kabeloberfläche aufzulegen und bei nicht horizontaler Trassenführung zusätzlich metallisch zu befestigen Brandschutzgewebe PYRO-SAFE KS 1-CR Metallische Spannbänder, Draht oder Klammer Abstand 0,5 m Zwischenlage als Abdeckung der oberen Kabellage: Wenn der Abstand zwischen dem und der Kabeloberfläche > 30 mm beträgt, muss eine Zwischenlage aus dem angeordnet werden. 4.4. Verlegung vertikal oder mehr als 45 aus der Horizontalen Anordnung der Hinterlegung svt-s bei Abstand zwischen dem Brandschutzgewebe PYRO-SAFE KS 1-CR und der Kabeloberfläche 30 mm Bei nicht vollbelegten vertikal oder > 45 aus der Horizontalen angeordneten Kabelleitern- oder pritschen und einem Abstand des Brandschutzgewebes zur Kabeloberfläche 30 mm muss die svt-s genannte Hinterlegung des Brandschutzgewebes mindestens alle 1000 mm im Überlappungsbereich des Querstoßes ausgeführt werden. Schritt 1: Vorbereitung der Hinterlegung svt-s ca. 5 mm ca. 5 mm 100 mm Ausschneiden eines Streifens aus dem Brandschutzgewebe PYRO- SAFE KS 1-CR, Innenseite weiß, Außenseite grau (hier - schraffiert) Trassenbreite b PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 6 von 8
Schritt 2: Anlegen und Befestigung des Brandschutzgewebes PYRO-SAFE KS 1-CR und Ausführung der Hinterlegung svt-s Hinterlegung svt-s Hinterlegungsstreifen* mit Klammern befestigen und nach innen Umschlagen * weiße Seite nach außen! 4.5. Ausführung von Kabelein- bzw. ausgängen bei Anwendungen des Brandschutzgewebe gemäß Abschnitt 1.2.1 b) der Anwendungszulassung Nr. Z-56.217-3548 (s. Punkt 1 der Montageanleitung - Anwendungsbereiche) Wenn Kabel aus der Brandschutzumhüllung heraus oder herein geführt werden, sind sie in einer Mindestlänge von 300 mm mit der Kabelbandage zu ummanteln, wenn an diese Kabel keinen weiteren brandschutztechnischen Anforderungen gestellt werden. Kabeleingang bzw. -ausgang mit Brandschutzgewebe PYRO-SAFE KS 1-CR 300 mm Metallische Spannbänder, Draht oder Klammer Überlappung Abstand 0,5 m PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 7 von 8
5. Kennzeichnung Jede ausgeführte Anwendungsvariante des Brandschutzgewebes PYRO-SAFE KS 1-CR ist mit einem an dem massivem Bauteil neben dem Zulassungsgegenstand befestigeten Schild dauerhaft zu kennzeichnen. Bei mehreren gemäß der Z-56.217-3548 gleichzeitig ausgeführten Anwendungen in einem Bereich zwischen raumabschließenden Bauteilen, ist ein Kennzeichnungssschild ausreichend. Das Kennzeichnugnsschild muss folgende Angaben beinhalten, der jeweilige Anwendungsfall ist zu kennzeichen: svt Brandschutz GmbH Niederlassung Anschrift Telefon Fax Brandschutzumhüllung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. 56.217-3548 Anwendungszulassung für das Anwendung nach Abschnitt 1.1.2 a) Anwendung nach Abschnitt 1.1.2 b) Hersteller : Herstellungsjahr: ACHTUNG BRANDSCHUTZUMHÜLLUNG Diese Brandschutzumhüllung darf nicht beschädigt werden! Nach Belegungsänderung ist die Brandschutzumhüllung gemäß Verwendbarkeitsnachweis wieder zu verschließen! 6. Übereinstimmungsbestätigung Der Unternehmer, der die Montage des Branschutzgewebes PYRO-SAFE KS 1-CR ausgeführt hat, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungsbestätigung ausstellen, die die Ausführung der Anwendungen gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-56.217-3548 bescheinigt. Die Übereinstimmungsbestätigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen. 7. Nachbelegung bei Anwendungen gemäß Abschnitt 1.2.1 b) der Z-56.217-3548 Bei der Öffnung des Brandschutzgewebes PYRO-SAFE KS 1-CR für Nachbelegung oder Belegungsänderung ist darauf zu achten, dass das Brandschutzgewebe nicht beschädigt wird. Nach erfolgter Nachbelegung bzw. Belegungsänderung ist der bestimmungsgemäße Zustand des Brandschutzgewebes unter Berücksichtugung der in der Zulassung festgelegten Einbaubestimmungen wieder herzustellen. PYRO-SAFE KS 1-Kabelbandage_Rev.00_DE Seite 8 von 8