Der kleine Fahrrad-Guide. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie



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Transkript:

Der kleine Fahrrad-Guide Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Impressum Herausgeber und Kontakt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien www.bmvit.gv.at Druck Offset 5020 Druckerei & Verlag Ges.m.b.H. Bayernstraße 27 A-5072 Siezenheim Stand Juni 2013 Liebe Radfahrerinnen, liebe Radfahrer Das Fahrrad ist ein Sportgerät, es ist ein Lifestyleprodukt, und vor allem ist es ein Verkehrsmittel, das immer stärker genutzt wird. Dem trägt das neue Fahrradpaket Rechnung. Kommunen können nun besonders fahrradfreundliche Instrumente wie Fahrradstraßen und Begegnungszonen einrichten. Die Bedeutung des Rads wird in den kommenden Jahren weiter steigen. In Zukunft werden die Menschen immer mehr Wege durch die Verknüpfung von Verkehrsmitteln zurücklegen. Das Rad wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Infos für sicheres und freudvolles Radfahren in kompakter Form zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Freude mit Ihrem Fahrrad Ihr Alois Stöger Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

Das benötige ich für mein Fahrrad Nur mit einem richtig ausgestatteten Fahrrad bin ich sicher und rechtskonform unterwegs. Aber Achtung: nicht jedes Zweirad ist automatisch gleich ein straßenverkehrstaugliches Fahrrad. S. 06 Ausrüstung S. 08 Fahrradtypen S. 10 Fahrradhelm S. 12 E-Fahrrad S. 14 Abstellen & Parken

6 7 1 Erst die richtige Ausstattung macht mein Bike zum verkehrstauglichen Fahrrad. Die Fahrradverordnung legt fest, wie mein Fahrrad ausgerüstet sein muss. www.bmvit.gv.at/fahrradverordnung tipp 1 Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Mit einem guten Fahrradlicht bin ich nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar. 2 Ein weißer Rückstrahler vorne, ein roter Rückstrahler hinten sowie Reflektoren an den Rädern und an den Pedalen. 02 Reflektoren an Pedalen und Felgen 03 Beleuchtungseinrichtung notwendig sind 3 Eine Beleuchtungseinrichtung mit einem nicht blinkenden Vorder- und einem Rücklicht. 4 Klingel 04 Klingel 01 Bremsen

8 9 2 Wichtig ist, dass das Fahrrad die richtige Größe hat und perfekt auf mich eingestellt ist. Rechtlich gesehen gibt es drei Fahrradtypen: Kinderfahrräder, Fahrräder und Rennräder. Wenn ich mit einem Rennrad fahre, einen Anhänger ziehe oder mein Kind mit einem Kinderfahrrad unterwegs ist, gelten dafür spezielle Regeln, die ich beachten muss. 02 Fahrrad AchtunG? Gewusst Kinderfahrräder dürfen am Gehsteig verwendet werden. Rennräder unterliegen nicht der Radwege-Benutzungspflicht ( siehe auch Radwegebenutzungspflicht, S. 20), das gilt auch für mehrspurige Fahrräder bzw. Fahrräder mit breiten Anhängern. Ist mein Fahrrad nicht richtig ausgestattet ( siehe auch Ausrüstung, S. 06) so gilt es nicht als Fahrrad und ich darf es auch nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwenden. Das betrifft z.b. sogenannte Fixies ohne zwei voneinander unabhängige Bremsen. 01 Kinderfahrrad weniger als 40 cm 03 Rennrad

10 11 3 Kluge Köpfe tragen Helm. Für Kinder bis zwölf gilt in Österreich die Helmpflicht. Aber auch Ältere sollten unbedingt Helm tragen. Denn ein Fahrradhelm schützt im Ernstfall vor Verletzungen. Allerdings nur, wenn ich ihn richtig trage. Für genaue Infos 01 02 Verschluss für den Kopfring Helmschale 03 Vorderes Gurtband www.bmvit.gv.at/radhelmpflicht 04 Kinnband 05 Hinteres Gurtband Perfekter Sitz Ein guter Helm umschließt meinen Kopf und bedeckt Stirn, Schläfen und Hinterkopf. Die Ohren müssen frei bleiben und der Helm darf nicht in den Nacken oder in die Stirn rutschen. DAs Muss ich beim helmkauf beachten: Freie Sicht Der Helm darf meine Sicht nicht beeinträchtigen. 06 Kinnbandverschluss? Gewusst Annerkanntes Prüfzeichen Nur Helme mit anerkannten Prüfzeichen haben die entsprechende Qualität. Dazu zählen TÜV-GS, ANSI, SNELL oder die Europäische Norm EN 1078 Die Helmpflicht gilt nicht nur, wenn Kinder selbst Rad fahren, sondern auch wenn ich sie auf einem Rad oder im Fahrradanhänger mitnehme

12 13 4 Radeln unter Strom Sogenannte E-Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei handelt es sich um elektrisch unterstützte Fahrräder, die mir das Treten erleichtern. Diese gibt es mittlerweile in vielen verschiedenen Ausführungen. AchtunG Ein E-Bike gilt nur als Fahrrad, wenn der Motor maximal 600 Watt leistet und maximal 25 km/h ermöglicht. Wenn mein E-Bike mehr Leistung auf die Straße bringt, ist es kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftrad. Dafür gelten Versicherungs-, Kennzeichenund Helmpflicht sowie spezielle Ausrüstungsvorschriften. tipp Mit E-Bikes muss ich anders und vor allem anfangs vorsichtiger fahren, als mit den gewohnten Fahrrädern. Achtung vor allem in der Kurve, denn der Nachlauf des Elektromotors kann dazu führen, dass ich zu schnell unterwegs bin

14 5 Vorsicht vor Langfingern Fahrraddiebstahl ist ein Problem. Deshalb gilt: Gut geparkt verringert das Diebstahlrisiko. Deshalb kombiniere ich am besten mehrere Vorsichtsmaßnahmen, um mein Fahrrad so gut wie möglich zu schützen. 15 Hochwertiges Fahrradschloss Ein Schloss gilt als sicher, wenn es Angriffen mindestens drei Minuten lang standhält. Stabil sind vor allem Bügelschlösser, Panzerkabel und Kettenschlösser. Die elektronische Registrierung In einer zentralen Datenbank werden Rahmennummer, Marke, Modell und weitere Details gespeichert. Je mehr sich registrieren, umso schwieriger wird der Verkauf gestohlener Fahrräder. tipp Alle Infos sind in der Broschüre: Präventionsstrategien zum Fahrraddiebstahl zusammengefasst, diese kann man unter www.bmvit.gv.at/fahrrad runterladen bzw. bestellen. 3UlYHQWLRQVVWUDWHJLHQ ]XP Fahrraddiebstahl Fakten & Tipps zum Schutz Ihres Fahrrades Der richtige Abstellplatz Helle und gut einsehbare Orte im öffentlichen Raum sind besser als dunkle Ecken und je stabiler die Abstellanlage ist, umso schwerer haben es Langfinger. Und falls doch mal was passiert: Die passende Diebstahlversicherung Hier gibt es verschiedenste Versicherungsmodelle und Anbieter. Bei einem Diebstahl hilft die nächste Sicherheitsdienststelle die Meldung bei der Versicherung nicht vergessen

16 17 01 02 Niemals nur Vorder- oder Hinterrad absperren Hochwertige Abstellanlagen bieten die Möglichkeit, Vorderrad und Rahmen gemeinsam abzusperren. so sch lie s s e ic h Ric ht i G Ab 05 Ansperren statt Absperren? Gewusst 2011 wurden in Österreich knapp 300 Lkw, 1.400 Krafträder, 2.700 Pkw und über 23.000 Fahrräder gestohlen. 03 Das Schloss nicht auf dem Boden aufliegen lassen 04 Das Schloss Richtung Boden schauen lassen

Das muss ich beachten Ohne Spielregeln geht s nicht: Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, muss ich ein paar einfache, aber wichtige Grundregeln beachten. S. 20 Radfahranlagen S. 27 Radfahren & Kinder S. 22 Verhaltensregeln S. 28 Fahrradpaket S. 24 Alkohol S. 29 Scooter, Roller, Kickboards S. 25 Mobiltelefon S. 30 Verkehrszeichen S. 26 FußgängerInnen

20 6 Wie ist das mit den Radwegen? Für RadfahrerInnen gibt es sogenannte Radfahranlagen. Zu diesen zählen Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Geh- und Radwege sowie Radfahrerüberfahrten. Prinzipiell gilt für mich die Benutzungspflicht von Radfahranlagen. Das heißt, ich muss den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist. 21? AchtunG Gewusst - Ausgenommen von der Benutzungspflicht bin ich als Rennradfahrer bei Trainingsfahrten sowie auf nicht benutzungspflichten Radwegen bzw. Geh- und Radwegen ( siehe S. 30, neue Verkehrszeichen). Es gibt noch weitere Verkehrsanlagen, die sich hervorragend fürs Radfahren eignen. Dazu gehören die Fahrradstraße, die Tempo30-Zone, die Begegnungszone, die Wohnstraße bzw. Fußgängerzonen und Busfahrstreifen, wenn dort der Radverkehr durch Zusatztafeln erlaubt ist. - Wenn ich die Radfahranlage verlasse, habe ich Nachrang. - Auf Radwegen ist das Nebeneinanderfahren erlaubt.

22 23 7 D i e w i c h t i G s t e n FA h R R e G e l n F ü R R A D FA h R e R s i n D : 01 Angepasste Geschwindigkeit 02 Wer das Fahrrad schiebt, gilt als FußgängerIn. km/h Vertrauen ist gut, Rücksicht ist besser Der Vertrauensgrundsatz ist die Zauberformel für ein funktionierendes Verkehrssystem. Ich kann mich darauf verlassen, dass sich die anderen VerkehrsteilnehmerInnen prinzipiell richtig verhalten. Aber hier gilt: Je rücksichtsvoller ich mich selbst verhalte, umso besser klappt das Miteinander im Straßenverkehr. Die wichtigsten Verhaltenstipps für RadfahrerInnen, auf die ich achten muss: 1 Blickkontakt aufbauen 03 2 Der Rechtskommende hat Vorrang. Tote Winkel vermeiden 3 1. Vorausschauend fahren 4 Auf sich öffnende Autotüren achten 2. 04 Rechts fahren 5 Abstand zum Gehsteigrand halten 6 An Kreuzungen richtig stoppen 7 Abstand beim Überholen halten 8 Sich bemerkbar machen 9 Hintereinander fahren 10 Gut vorbereitet anfahren

24 8 Null Promille für null Probleme Beim Radfahren gilt die 0,8 Promille-Grenze. Fahruntauglichkeit und falsche Selbsteinschätzung können jedoch auch schon unter diesem Wert zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Deshalb ist es am klügsten, beim Radfahren auf Alkohol zu verzichten. AchtunG Auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und zu ernsthaften Konsequenzen führen. Wenn ich betrunken aufs Fahrrad steige, riskiere ich, dass im Ernstfall die Versicherung keine Zahlungen leistet. 25 9 Telefonieren am Handy nur mehr mit Freisprecheinrichtung Das Telefon am Ohr und mit der freien Hand gleichzeitig lenken und bremsen. Diese gefährliche Situation gehört der Vergangenheit an. Wenn mich am Handy ein Telefonanruf erreicht, heißt es nun stehenbleiben oder eine Freisprecheinrichtung verwenden. Damit wird gefährliche Ablenkung verhindert und die Fahrradsicherheit verbessert. 02 Freisprecheinrichtung 01 Handyhalterung am Fahrradlenker

26 10 RadfahrerInnen und FußgängerInnen gemeinsam unterwegs FußgängerInnen sind die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen. Deshalb muss ich dort besonders vorsichtig fahren, wo RadfahrerInnen und FußgängerInnen aufeinandertreffen, z.b. auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, in den neuen Begegnungszonen sowie insbesondere in Fußgängerzonen, wenn dort Radfahren erlaubt ist. ( siehe S. 30, Verkehrszeichen.) 27 11 Kleine Pedalritter unterwegs Für Kinder gelten je nach Alter unterschiedliche Regeln im Radverkehr. 1 2 Kleinere Kinder dürfen mit Kinderfahrrädern am Gehsteig fahren. In Begleitung dürfen sie jedoch auch auf der Straße oder dem Radweg unterwegs sein. Alleine Radfahren ist erstmals ab zehn Jahren möglich. Dafür müssen die Kinder die Radprüfung absolvieren und bekommen dann einen Fahrradausweis. Ab zwölf können sie auch ohne Fahrradausweis am Rad im Straßenverkehr teilnehmen. AchtunG Wichtig ist, dass ich Kinder bereits früh mit dem Fahrrad vertraut mache: Von Laufrädern für Kleinkinder über Kinderfahrräder bis hin zu Jugendfahrrädern bietet jedes Alter einen passenden und spannenden Zugang zum Radfahren. Das bmvit hat mit dem Ratgeber Kleine Radprofis einen informativen Leitfaden für Eltern herausgebracht. Dieser kann auf www.bmvit.gv.at runtergeladen bzw. bezogen werden.

28 12 NEUE Regeln für mehr Radspaß Mit dem sogenannten Fahrradpaket 2013 hat das bmvit für noch mehr Möglichkeiten im Radverkehr gesorgt. Seither können Städte und Gemeinden das Radfahren noch attraktiver gestalten, z.b. durch sogenannte Begegnungszonen oder eigene Fahrradstraßen. Mittlerweile gibt es schon einige Städte in Österreich, in denen diese neuen Angebote ausprobiert werden können. Alle Infos dazu unter www.bmvit.gv.at? Gewusst Es gibt mittlerweile eine Fahrradstraße in Wien und Vorarlberg und eine Begegnungszone in St. Pölten. 29 13 Kein Fahrrad, aber trotzdem flott unterwegs. Scooter, Roller, Kickboards etc. erfreuen sich großer Beliebtheit und ich bin damit flott unterwegs. Grundsätzlich darf ich damit auf Gehsteigen fahren, wenn ich weder den Verkehr auf der Fahrbahn noch FußgängerInnen behindere oder gefährde. Auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Radfahrstreifen darf ich damit nicht unterwegs sein. Aber nicht vergessen: Oberstes Prinzip ist, sich immer so zu verhalten, dass ich andere VerkehrsteilnehmerInnen weder gefährde noch behindere.? Gewusst Kinder unter zwölf Jahren dürfen mit diesen Fortbewegungsmitteln nur in Begleitung (mindestens 16 Jahre alt) unterwegs sein, außer sie besitzen einen Radfahrausweis (ab zehn Jahren).

30 341 Die ne ue n Ve Rk e h R s ze ic he n Begegnungszone In einer Begegnungszone dürfen FußgängerInnen die gesamte Fahrbahn benützen. Kfz-LenkerInnen dürfen sowohl den Fuß- als auch den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 bzw. in Ausnahmen 30 km/h und ist am Verkehrszeichen vermerkt. Fahrradstraße Hier ist nur Fahrradverkehr erlaubt, allerdings ist das Zu- und Abfahren mit Kraftfahrzeugen im Allgemeinen erlaubt ebenso wie das Queren der Fahrradstraße. RadfahrerInnen dürfen hier nebeneinander fahren und sie dürfen nicht behindert werden. Das Tempolimit beträgt 30 km/h. Radwege ohne Benützungspflicht Diese Verkehrszeichen zeigen Radwege an, die von RadfahrerInnen benutzt werden dürfen, aber nicht müssen