Stadt Wels Radfahren in Wels Ein Überblick
1. Frühjahrscheck beim Fahrrad Genügend Luft im Reifen? Prüfen Sie den Luftdruck! Funktionieren beide Bremsen einwandfrei? Sind die Rückstrahler an den Pedalen sauber? Sind alle Schrauben fest angezogen? Funktionieren Vorder- und Rücklicht? Sind Glühbirnen oder bei abnehmbaren Lampen Batterien auszutauschen? Sind die Griffe am Lenker fest? Oder vielleicht doch locker? Klappert gar etwas? Unser Frühjahrescheck- Tipp: Radfahren macht nur halb so viel Spaß, wenn man mit einem klapprigen Fahrrad unterwegs ist. Sicherheit beim unfallfreien Radfahren geht vor falls Sie nicht selbst schrauben möchten/können wenden Sie sich an einen Sporthändler oder eine Radwerkstätte. Foto: Matthias Balzer pixelio.de
2. Vorgeschriebene Ausstattung eines Fahrrades zwei voneinander unabhängige FUNKTIONIERENDE Bremsen Glocke oder Hupe Vorderlicht mit weißem oder hellgelbem ruhenden Licht Weißer Rückstrahler nach vorne Rotes Rücklicht Roter Rückstrahler nach hinten Gelbe Pedalrückstrahler oder gleichwertige Einrichtungen Rückstrahlende Reifen oder pro Rad mindestens zwei, nach beiden Seiten wirkende, gelbe Seitenrückstrahler ( Katzenaugen ) oder gleich wertige Einrichtungen Unser Licht-Tipp: Entgehen Sie der Diskussion um einbrechende Dämmerung oder Sichtbehinderung durch leichten oder schweren Regen. Verwenden Sie in der Dämmerung und bei Dunkelheit auch rückstrahlende Kleidung bzw. Reflektor- oder Klatschbänder. Sicherheit beim Gesehen werden geht vor! Verwenden Sie Licht! Hinweis: Seit 2001 müssen das Vorder- und Rücklicht nur bei Fahrten in der Dunkelheit, bei Dämmerung, Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel oder dergleichen am Fahrrad angebracht werden. Die restliche oben angeführte Sicherheits ausstattung (Glocke/Hupe, Rückstrahler, etc.) muss IMMER am Fahrrad - also auch bei Tag und guter Sicht - angebracht Foto: Manfred Schimmel pixelio.de
3. Paragraphen speziell für Radler Wer mit einem Rennfahrrad unterwegs ist, darf für Trainingszwecken auch die für motorisierte Fahrzeuge vorgesehenen Fahrbahn fahren. Diese Räder müssen nur mit zwei Bremsen aus gestattet sein, dürfen somit jedoch nur bei Tag und guter Sicht verwendet werden. Definition Rennfahrrad : Eigengewicht: max. 12 kg, Rennlenker, äußerer Felgendurchmesser: mind. 630 mm, äußere Felgenbreite: max. 23mm). Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten speziell bei Baustellen auch für Radfahrer! Radfahren am Gehsteig oder auf Gehwegen in Längsrichtung ist nicht erlaubt! Kinder unter 12 Jahren (mit Radfahrausweis unter 10 Jahren) müssen von Erwachsenen beaufsichtigt werden! Fahren gegen die Einbahn ist grundsätzlich verboten in Wels sind jedoch bereits die meisten Einbahnen für Radfahrer geöffnet (ca. 80 %). Nebeneinanderfahren von zwei oder mehreren Radfahrern ist nur auf Radwegen und in Wohnstraßen erlaubt! Ausgenommen davon sind Rennfahrer bei Trainingsfahrten. Beim Neben- einanderfahren darf nur der äußerst rechte Fahrstreifen benützt werden. Alkohol und auch manche Tabletten beeinträchtigen nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer. Beachten Sie daher immer den Beipacktext von Tabletten! In Fußgängerzonen und Wohnstraßen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Vorbeschlängeln bei haltenden mehrspurigen Fahrzeugen vor Kreuzungen oder Eisenbahnübergängen ist erlaubt. Voraussetzung dafür ist aber: Fahrzeuge müssen anhalten, ein langsames Voranfahren berechtigt nicht zum Vorbeidrängeln. Es muss ausreichend Platz vorhan den sein und einbiegende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Schultaschen und Einkaufskörbe als Gefahr Mit sperrigem Gut oder gar mit einem geöffnetem Regenschirm darf ein Rad nicht gefahren werden. Gerade wenn der Lenker als Gepäckträger verwendet wird besteht die Gefahr des Sturzes. Aber auch am Gepäckträger selbst kann ein lose herunterhängender Schulterriemen einer Schultasche äußerst riskant sein.
Foto: Paul Georg Meister pixelio.de
4. Fahren am Radweg/ Vorrangregeln Sind Radfahranlagen (Radweg, Mehrzweckstreifen) vorhanden, müssen diese benutzt werden (Ausnahmeregelung für Rennfahrräder siehe unter Punkt Paragraphen speziell für Radler). Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden. Radfahrüberfahrten: Der Radfahrer hat grundsätzlich Vorrang. Jedoch gilt: eine Querung nicht überraschend und unmittelbar erfolgen. Auch ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h erlaubt! (außer bei Verkehrsregelung durch Arm- oder Lichtzeichen) Am Ende eines Rad-, Geh- und Radweges, eines Mehrzweck- oder Radfahrstreifens (Kennzeichnung durch Schild oder Markierung) ist dem fließenden Verkehr der Vorrang zu geben Unsere Vorrang-Tipp: Während jedes Auto mit Airbags ausgestattet ist, schützt den Radfahrer oft nur der Helm. Schon ein Schlittern der Knie oder Ellenbogen über Asphalt zieht schwere Hautabschürfungen und Verbrennungen nach sich. Sicherheit geht vor Recht Erzwingen Sie Ihr Vorrang-Recht nicht! Denn als Radfahrer sind Sie ohne Sicherheitspuffer/Airbags unterwegs! Nur ganz wenige Radfahrer verletzen sich bei Unfällen nicht! Machen Sie sich SICHTBAR: Vorsicht beim Linksabbiegen Blick zurück und gut sichtbares Handzeichen geben Handzeichen beim Verlassen eines Kreisverkehrs Vorsicht beim Fahren gegen die Einbahn, besonders bei Kreuzungen und stark frequentierten Ausfahrten (z.b. Parkplätze), da Autofahrer oft nicht mit Radlern rechnen Foto: Günter Havlena pixelio.de
5. Nichts für Langfinger - Fahrradcodierung! 2009 wurden 381 Fahrrad-Diebstähle in Wels zur Anzeige gebracht! Darum: Geben Sie Fahrraddieben keine Chance lassen Sie Ihr Fahrrad codieren. Ihr Radhändler kann Ihnen dazu nähere Informationen geben! Zweiradshop Gerald Klein Bahnhofstraße 44 Kosten: 9,90 Intersport Eybl Bahnhofstraße 18 Kosten: 8 Lebenshilfe Wels Friedhofstraße 14-16 Kosten: freiwillige Spende (Termin nach tel. Vereinbarung unter 07242/466 55) Der Sicherheitstipp vom Experten der Exekutive: Wenn Sie Ihr Fahrrad bei einem Radständer abstellen, verbinden Sie den Fahrrad- Rahmen und den Radständer mit einem soliden Schloss. Eine Befestigung am Reifen bringt nur wenig, wenn Diebe es auf Ihr Fahrrad abgesehen haben... Als zuverlässigstes und abschreckendstes Mittel vor Fahrraddieben empfehle ich die Codierung des Fahrrades. Dazu wird am Rahmen eine Nummer eingestanzt und der Besitzer des Fahrrades erhält einen dazugehörigen Ausweis. So kann bei Auffindung eines gestohlenen Rades der wahre Eigentümer sofort eruiert werden. Foto: Baumgeist pixelio.de
6. Elektrofahrräder Tipp: Nutzen Sie die Stromtankstelle vor dem Rathaus für Ihr Elektrofahrrad! Nach der StVO ist ein Elektrofahrrad einem normalen Fahrrad gleichgestellt. Nach dem KFG sind elektrische Fahrräder mit einer Leistung von nicht mehr als 400 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h keine Kraftfahrzeuge, sondern Fahrräder im Sinne der StVO. Stadt Wels Stadtplatz 1, 4600 Wels Tel. 07242/235-0 E-Mail: post.magistrat@wels.gv.at Web: www.wels.gv.at Auch Verkehrsstadtrat Gerhard Kroiß und Bürgermeister Dr. Peter Koits sind von den neuen Leih-Elektrofahrrädern der EWW AG begeistert!