Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü



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Transkript:

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminar Drei (Gesetze) auf einen Schlag : Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü 01. Oktober 2015, Stuttgart www.fuehrungskraefte-forum.de

2 Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminare des Behörden Spiegel Die Nutzung neuer Lernwege in der Fortbildung innerhalb der öffentlichen Verwaltung gewinnt immer stärker an Bedeutung. Die Seminare und Workshops des Behörden Spiegel dienen insbesondere durch ihre Praxisorientierung dem Ziel, das Leistungspotenzial der Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienstliche Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der Verwaltung zu erhöhen. Auf der Grundlage der verschiedenen Disziplinen der Verwaltungspraxis wird modernes Führungswissen vermittelt und das Fachwissen an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst. Gleichzeitig sind die Seminare eine Plattform des Erfahrungsaustauschs der Teilnehmer untereinander und ein Forum, in dem praktische Erkenntnisse aufeinander treffen und sich wechselseitig bereichern. Neue Lernwege nutzen und Erfahrungen austauschen in den Praxisseminaren des Behörden Spiegel: Die Qualität und Flexibilität der Verwaltung wird erhöht. Das Leistungspotenzial wird erweitert. Modernes Führungswissen wird vermittelt und das Fachwissen an den aktuellen Stand angepasst. Praktische Erkenntnisse treffen aufeinander und bereichern sich wechselseitig. Bildnachweis Titelseite: darnok/morguefile

Drei (Gesetze) auf einen Schlag 3 Drei (Gesetze) auf einen Schlag : Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü 01. Oktober 2015, Stuttgart Der Gesetzgeber in Baden-Württemberg ist derzeit sehr aktiv: Zum 1. Juli 2015 ist ein Bildungszeitgesetz in Kraft getreten, welches jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf fünftägige Weiterbildung einräumt. Außerdem wurde am 12. März 2015 bereits wieder das Landespersonalvertretungsgesetz überarbeitet und neu verabschiedet; dies obwohl es erst am 13. Dezember 2014 neu in Kraft getreten ist. Letztlich gibt es seit dem 1. Januar 2015 das neue Mindestlohngesetz die Auswirkungen auf die TVöD/TV-L Anwender werden noch unterschätzt, dies hinsichtlich der Dokumentationspflichten und der Haftung. Auch die Klärung des Praktikanten-Begriffes bereitet der Praxis Schwierigkeiten. Dieses Kompaktseminar bringt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den neuesten Stand in den genannten Gesetzen und erklärt, welche praktischen Konsequenzen sich aus den neuen Vorschriften und Entscheidungen ergeben. Dabei ist es Update-Seminar und Erfahrungsaustausch zugleich. www.fuehrungskraefte-forum.de

4 Drei (Gesetze) auf einen Schlag Themenüberblick, 10:00 17:00 Uhr: 1. Schlag : Das neue Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg (BzG BW) Der Landtag in Ba-Wü hat am 11. März 2015 das neue Bildungszeitgesetz (BzG BW) beschlossen. Dieses für die Praxis wichtige Gesetz ist am 1.7.15 in Kraft getreten. Die Praxis sollte sich daher schnell auf diese Regelungen einstellen, die ab dem 1. Juli 2015 jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter (auch Beamten/-innen und Richter/innen) in Ba-Wü einen gesetzlichen Anspruch auf sog. Bildungszeit einräumen. Struktur des BzG BW Hintergründe zum Entstehen des Gesetzes Grundsätze und Begriffe Anspruchsgrundlage und Anspruchsberechtigte Anspruch auf Bildungszeit Dauer der Bildungszeit Wartezeit (vor Entstehen des Anspruches) Was sind Bildungsmaßnahmen? Verfahren Ablehnungsgründe dringend betriebliche Belange wie geht man damit um? 2. Schlag : Das neue Mindestlohngesetz Ausgewählte Fragen für die TVöD/TV-L-Anwender-/innen Am 16. August 2014 ist das sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz als sog. Artikelgesetz in Kraft getreten. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) wurde in Art. 1 verkündet und ist seit dem 1. Januar 2015 wirksam. Auch die Tarifanwender der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) sollten wachsam sein. Denn es gibt durchaus Regelungen, die für die Praxis im öffentlichen Dienst von praktischer Bedeutung sein. Die Dokumentationspflichten sollten ebenso wenig unterschätzt werden, wie die Berechnung des Mindestlohnes oder die ( gefährliche ) Haftung. Überblick: Struktur uns Systematik Praktikanten wer gehört dazu? Dokumentationspflichten Haftung Auswirkungen auf den TVöD/TV-L

Drei (Gesetze) auf einen Schlag 5 3. Schlag : das LPVG BW in der Fassung vom 12. März 2015 Der Landtag BW hat am 12. März 2015 eine neue Fassung des LPVG BW verabschiedet. Die alte Fassung stammt zwar nur vom Dezember 2014, allerdings wollte der Gesetzgeber redaktionelle Änderungen und Strukturverbesserungen durch eine neue/aktuelle Fassung erreichen. Zeitgemäßer Beschäftigtenbegriff Gemeinsame Beschlussfassung stärken Geschäftsführung effektiver gestalten Rechtsstellung der Personalräte verbessern Wirtschaftsausschuss einrichten Fristen flexibler gestalten Vertrauensvolle Zusammenarbeit stärken Neue Beteiligungsrechte einräumen Mehr Dienstvereinbarungen ermöglichen Personalversammlung als Ausspracheforum stärken Referent: Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer- Verlag, Heidelberg, 2006 Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013 Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht Experte im Eingruppierungsrecht Ort: Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Stuttgart statt. Gebühr: 300,- Euro zzgl. MwSt. www.fuehrungskraefte-forum.de

6 Das Wichtigste auf einen Blick Allgemeine Informationen und Organisatorisches Anmeldung Bitte melden Sie sich schriftlich an, denn eine Anmeldung online unter www.fuehrungskraefte-forum.de oder mit dem beigefügten Fax-Formular ist Voraussetzung zur Teilnahme. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail an praxisseminare@behoerdenspiegel.de oder per Post an Behörden Spiegel, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn anzumelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach kurzer Eingangsprüfung eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit ausführlichen Informationen auch zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zusagen erfolgen deswegen in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden Sie ebenfalls umgehend informiert. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhaltet Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke und umfangreiche Seminar-/Arbeitsunterlagen. Übernachtungen im jeweiligen Tagungshotel sind in der Gebühr nicht enthalten. Die Teilnahmegebühr stellen wir kurz vor Beginn des Seminars postalisch in Rechnung. Stornierung/Umbuchung/Vertretung Bei Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Tagungsgebühr berechnet. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers kostenfrei möglich.

Das Wichtigste auf einen Blick 7 Hotelreservierung In der Regel finden unsere Praxisseminare in einem Tagungshotel statt. Falls Sie im Tagungshotel übernachten möchten, buchen Sie bitte selbst ein Zimmer. Fragen Sie im jeweiligen Hotel bitte nach günstigen Konditionen für von uns reservierte Zimmerkontingente. Die Kontingente sind begrenzt. Teilweise bieten die Hotels aber auch Sondertarife speziell für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes an, die noch günstiger für Sie sein können. Inhouse-Seminare Unsere Seminare und Konferenzen können auch als behörden- oder firmeninterne Schulungen durchgeführt werden. Vorteile sind neben einer Minimierung der Arbeitsabwesenheit der Mitarbeiter und keinen anfallenden Reise- und Übernachtungskosten vor allem eine individuelle, bedarfsorientierte Gestaltung der Seminarinhalte. Der Behörden Spiegel unterstützt und berät Sie gerne bei der Konzeption maßgeschneiderter Programme und bei der Planung von Inhouse- bzw. geschlossenen Seminaren und Schulungen. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an: praxisseminare@behoerdenspiegel.de Alle Teilnehmer der Veranstaltung erhalten auf Wunsch ein kostenloses Jahresabonnement des Behörden Spiegel und dazu die wöchentlichen Newsletter. Bitte beachten Sie unter www.fuehrungskraefte-forum.de unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen Ilona Plato, Veranstaltungsmanagement Tel.: +49(0)228-97097-84 Fax: +49(0)228-97097-78 E-Mail: ilona.plato@behoerdenspiegel.de www.fuehrungskraefte-forum.de

8 Kopiervorlage zur Buchung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anmeldung per Fax an die Behörden Spiegel-Gruppe: +49(0)228-97097-78 Teilnehmer: Name, Vorname Position Behörde/Unternehmen Straße/Postfach PLZ/Ort Telefon/Fax Personalisierte E-Mail (zur Bestätigung der Anmeldung) Ja, ich nehme am Praxisseminar Drei (Gesetze) auf einen Schlag am 01. Oktober 2015 in Stuttgart zum Preis von 300,- Euro zzgl. MwSt. teil. Rechnungsempfänger (falls abweichend): Behörde/Unternehmen Name, Vorname Ihr Bestellzeichen Straße/Postfach PLZ/Ort Alternative E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung Mit Absenden der Anmeldung erkläre ich mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden. Datum/Unterschrift