Die neue Oberstufe und das neue Abitur AGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform)
Die neue Oberstufe und das neue Abitur Beschluss der KMK 2016 Anpassung der Oberstufenverordnung in den Ländern 2018 neue Kursstufe ab 2019/2020 (AGVO) neue Abiturformate ab 2021
Allgemeines zur Kursstufe Kurssystem Tutor (Klassenlehrer) und Oberstufenberater Dauer der Kursstufe: 2 Jahre: Kursstufe I und II, 4 Halbjahre Eine freiwillige Wiederholung ist möglich (keine Sonderregelung) Punktesystem: Note 1 2 3 4 5 6 Punkte 15-13 12-10 9-7 6-4 3-1 0 Achtung: ein mit 0 Punkten bewerteter Kurs gilt als nicht besucht!
Unterrichtsangebot - Stundenzahl Alle Fächer gibt es auf zwei Niveaustufen: erhöhtes Niveau: Leistungsfächer (LF) grundlegendes Niveau: Basisfächer (BF) LF BF D, M, FS, NW 5 3 übrige Fächer 5 2
Leistungsfächer vs Basisfächer LF erhöhtes Anforderungsniveau BF www.km-bw.de/neueoberstufe21 grundlegendes Anforderungsniveau breite Grundbildung Vermittlung erweiterter und vertiefter Kenntnisse/ Kompetenzen im Fach allgemeine Fachorientierung Sicherung einer breiten Grundbildung im Fach Förderung im Spitzenbereich
Aufgabenfelder: Pflicht- und Wahl-Bereich Deutsch Fremdsprache, spätestens in Klasse 8 begonnen Musik Bildende Kunst gesellschaftswissenschaftlich Geschichte Geographie Gemeinschaftskunde Wirtschaft Religion / Ethik sprachlich-literarischkünstlerisch mathematischnaturwissenschaftlich Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Literatur und Theater Philosophie Psychologie Astronomie Informatik
Bedingungen für die Wahl: Kurswahl drei Leistungsfächer zwei verschiedene Fächer aus D, M, FS oder NW mindestens eine Deutschlandfarbe
Wahlmöglichkeiten 1.) Deutsch als erstes Leistungsfach??? 2.) Mathe als erstes Leistungsfach statt
Wahlmöglichkeiten 3.) Leistungsfach Bildende Kunst, Musik oder Sport??? 4.) Leistungsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich???
Wahlmöglichkeiten 5.) Zwei der Fächer FS/NW als Leistungsfach???
Wahlmöglichkeiten
Kurswahl und Kursbelegung (Pflicht mind. 32 Wochenstunden, 42 Kurse und 3 GFS) 5-stündig (12 Kurse) 3 Leistungsfächer - 2 aus: Deutsch Mathematik Fremdsprache Naturwissenschaft 2 oder 3-stündig ( mind. 30 Kurse) Weitere Fächer, falls nicht bereits als LF gewählt: Deutsch Mathematik entweder 2 FS und eine NW oder 2 NW und eine FS Bildende Kunst oder Musik Geschichte Geografie und Gemeinschaftskunde Religion oder Ethik Sport Wahlfächer Phi, Psy, LuT, Inf, As Besondere Lernleistung Seminarkurs oder Wettbewerb
Feststellung von Schülerleistungen Klausuren in LF: 2-2-2-1 Sonderregelung LF Sport: 2-1-1-1 Klausuren in BF: 1-1-1-1 Moderne FS: 1 Hörverstehensklausur GFS nach Wahl der Schülerin/des Schülers: - Festlegung innerhalb der ersten 6 Wochen - verpflichtend in 3 Fächern im Laufe der Kursstufe - Koordination erfolgt über die Fachkollegen und die Oberstufenberater - schriftliche Hausarbeiten, Projekte, Referate usw. - freiwillige 4. GFS (spätestens Eintritt 4. HJ) Verhaltens- und Mitarbeitsnoten in K1 und K2
Das neue Abitur 3 schriftliche Prüfungen 2 mündliche Prüfungen LF1 LF2 LF3 BF1 BF2 oder SF Deutsch und Mathematik für alle SuS verpflichtende Prüfungsfächer mit den 5 Abi-Prüfungen müssen alle Aufgabenfelder abgedeckt sein
Die Regel für die Wahl der zwei mündlichen Prüfungsfächer alle drei Deutschlandfarben müssen berücksichtigt werden z.b. schriftliche PF mündliche PF frei frei
Das neue Abitur 3 schriftliche Prüfungen 2 mündliche Prüfungen LF1 LF2 LF3 BF1 BF2 oder SF Moderne FS: einschließlich Kommunikationsprüfung BK, Mus, S: einschließlich fachpraktischer Prüfung Form der klassischen Prüfung 20 Min Vorbereitung 20 Min Prüfungszeit, davon - ca. 10 Min Vortrag - ca. 10 Min Prüfungsgespräch Neu: Kombiprüfung gk/geo
Schriftliche Prüfung: 3 Prüfungen = 3 Leistungsfächer Abiturprüfung Kommunikationsprüfung: Gewählte LF- Fremdsprache (Einzeln oder Tandem): Gewichtung (schriftl: mündl.)= 2:1 Mündliche Prüfungen: 2 klassische Prüfungen D, M und ein GW Fach müssen Prüfungsfach sein Zu beachten ist: dass bei der Wahl der Prüfungsfächer die drei so genannten Aufgabenfelder abgedeckt werden: I D, E, F, L, Sp, BK, Mu II G, Geo, Gmk, Wi, Rel/Eth III M, Ph, Ch, Bio dass die Prüfungen vierfach gewertet werden dass eine mündliche Prüfung durch eine besondere Lernleistung oder ein Wahlfach z.b. LuT ersetzt werden kann FS und NW müssen kein Prüfungsfach sein!
Block I: (200-600 P) Gesamtqualifikation Block II: (100-300 P): exakt 40 Kurse aus den ersten 4 HJ, davon höchstens 20% unter 5 NP (3 LF, 5 BF), keiner mit 0 NP 2 LF doppelt gewichten Unter diesen müssen enthalten sein: die 12 Kurse der Leistungsfächer Soweit nicht als LF belegt: D, M (4 Kurse) BK oder Musik (2 Kurse) Geschichte (4 Kurse) Gmk und Geografie * (4 Kurse) 1. FS o NW (4 Kurse) 2. FS o NW (4Kurse) ggf. mündliches Prüfungsfach (4 Kurse) (Lernleistung oder weitere Kurse 1 Tag nach Beginn des 4. HJ) *in der Reihenfolge: gk, geo, geo, gk Ergebnisse der Abiturprüfung Alle Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer werden in vierfacher Wertung angerechnet, sofern nur schriftlich oder mündlich geprüft wird. FS: Kommunikationsprüfung/schriftlich 1/3 zu 2/3 Wird in den restlichen Fächern sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft gilt: 2/3 zu 1/3 In 3 (2s) der 5 Prüfungsfächer müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden. nur ein schriftliches PF unter 5 NP Wenn schriftliches PF mit 00 NP, dann mündliche Zusatzprüfung.
Zeitlicher Ablauf Herbst: Info der Eltern Winter Info der Schüler erste 2 Wochen Umwahl nur auf Antrag in besonders begründeten Ausnahmefällen bis Herbst Kommunikationsprüfung: Einzel oder Tandem! Tag nach 3. Zeugnis - mü. Prüfungsfach! - ggf. 4. GFS! 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 ab Frühjahr: - Info der Leistungsfächer - Kurswahl vor Pfingsten - vorläuf. Wahl mü. Prüf.-fach - Auswertung & Bekanntgabe bis Herbst drei GFS festlegen Zum Schluss - 4. Zeugnis - Ergebnis der schriftl. Prüfung - ggf. Info über weitere mü. Prüfungen
Möglichkeiten der Wiederholung Zeitpunkt Grund Bedingungen Wiederholung Halbjahre nach Hj 2 nach Hj3 in Hj 4 nach Hj 4 während der Prüfung nach Prüfung freiwillige Wiederholung Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung Nichterreichung der Mindestqualifikation in Block I zu erwarten (Entscheidung SL) Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung Nicht Teilnahme ohne wichtigen Grund, Täuschungshandlung, Störung der Prüfung Nichterreichen der Mindestqualifikation nicht bereits vorangehende Klasse wiederholt Nur bei erstmaliger Nichtzuerkennung der allg. Hochschulreife [keine] Nur bei erstmaliger Nichtzuerkennung der allg. Hochschulreife Bemerkung 1 und 2 darf nur einmal angewandt werden 2 und 3 oder 3 und 4 (nach Fortsetzung) oder (nach Unterbrechung) 3 und 4 gilt als Nichtzuerkennung der allg. Hochschulreife