Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Evangelische Theologie -Besonderer Teil-

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Transkript:

01-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Evangelische Theologie -Besonderer Teil- vom 26. April 2010 Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in männlicher Form erscheinen, betreffen gleichermaßen Frauen und Männer und können auch in der entsprechenden weiblichen Form verwendet werden. 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang lehramt an Gymnasien Allgemeiner Teil- ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Prüfungsordnung. 2 Prüfungsausschuss Für die Orientierungsprüfung und für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudiengang Evangelische Theologie ist der Prüfungsausschuss der Fakultät zuständig. Ihm gehören der Dekan, der Prodekan, drei weitere Hochschullehrer des Lehrkörpers und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter als stimmberechtigte Mitglieder sowie ein studierendes Mitglied mit beratender Stimme an. 3 Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus der Teilnahme an der Lehrveranstaltung Einführung in das Theologiestudium/ AnfängerInnenprojekt sowie der Teilprüfung Kleines Biblicum AT oder Kleines Biblicum NT des Propädeutik-Moduls (LA-Prop). Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn die genannte Prüfungsleistung mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurde. 4 Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn aus den Modulen des Studiengangs Evangelische Theologie Studienleistungen im Umfang von mindestens 40 LP erbracht und drei Module mit der Note 4,0 oder besser vollständig abgeschlossen und die notwendigen Sprachnachweise erbracht wurden. 5 Studiennachweise

01-2 (1) Gemäß der Anlage A der GymPO I sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: - Latinum - Graecum Der Nachweis ist sofern er sich nicht aus der Hochschulzugangsberechtigung ergibt- spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erbringen. Der Nachweis ist sofern er sich nicht aus der Hochschulzugangsberechtigung ergibt spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erbringen. Wird der Studiengang als Beifacxh studiert, sind Lateinkenntnisse (erfolgreicher Abschluss von latein I) und Griechischkenntnisse (erfolgreicher Abschluss von Griechisch I) zu erbringen. (2) Die im Verlauf des Studiums zu absolvierenden Fachmodule orientieren sich an der GymPO I und sind in der Anlage 2 aufgeführt. 6 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag zulässig. Die Orientierungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. (2) Bestandene Prüfungs- und Studienleistungen können nicht wiederholt werden. 7 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2010 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die nach den Bestimmungen der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I GymPO I) studieren. (2) Mit Inkrafttreten tritt die Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg Besonderer Teil Evangelische Theologie- vom 16. Dezember 2003 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 19.01.04, S. 17), geändert am 22.September 2006 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 25.09.06, S. 791), für den Lehramtsstudiengang vorbehaltlich des Absatzes 3 außer Kraft. (3) Die in Absatz 2 genannte Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vor dem 1. September 2010 im Studiengang Lehramt an Gymnasien für das Fach Evangelische Theologie immatrikuliert sind und ihr Lehramtsstudium gemäß der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) absolvieren, weiter.

01-5 Anlage 2: Übersicht über die Fach-Module gemäß 5 der GymPO I in Verbindung mit Anlage A der GymPO I Näheres zu den einzelnen Modulen wie inhaltliches Profil, zugehörige Veranstaltungen, Prüfungsleistungen, notwendige Vorkenntnisse und Qualifikationsziele regelt das Modulhandbuch des Studiengangs. Abkürzungen: AT = Altes Testament; KG = Kirchengeschichte; LA = Lehramt; LP = Leistungspunkte; NT = Neues Testament; RP = Religionspädagogik; RW = Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie/Missionswissenschaft; ST = Systematische Theologie. A. Hauptfachanforderungen (GymPO I 5-7) Studienvoraussetzungen: Latinum, Graecum Pro nachzuholender Sprache (Latinum, Graecum) bleiben 2 Semester für die genannten Prüfungsfristen (Zwischenprüfung, Orientierungsprüfung) unberücksichtigt. Die Frist für das Orientierungspraktikum (spätestens bis zum Beginn des 3. Semesters) bleibt hiervon unberührt. I. Pflichtmodule (77 LP) 1. Einführung und bibelwissenschaftliche Grundlagen (30 LP) Propädeutik-Modul (LA-Prop) AnfängerInnenprojekt Kleines Biblicum AT (Übung/Selbststudium + Modulprüfung) Kleines Biblicum NT (Übung/Selbststudium + Modulprüfung) Modul Altes Testament (LA-AT) Grundkurs AT (ohne Hebraicum) Überblicksvorlesung AT Modulprüfung: Klausur/mündliche Prüfung (zum Grundkurs oder ÜV) Modul Neues Testament (LA-NT) Proseminar NT (Zugangsvoraussetzung: Graecum) Modulprüfung: Proseminararbeit 2 LP

01-6 2. Fachwissenschaftliche Module (41 LP) Die vier Fachmodule sind in den Fächern NT, KG, ST und RW so zu belegen, dass alle vier Fächer berücksichtigt sind. 3 Das Hauptseminar (Fachmodul 2) kann nur in einem Fach belegt werden, in dem zuvor bereits ein Proseminar besucht wurde (so z.b. das Proseminar NT [LA-NT] oder ein Proseminar der Fächer KG, ST oder RW im Wahlmodul [LA-Wahl]). Fachmodul 1 (LA-Fach 1) Proseminar Fach 1 Überblicksvorlesung Fach 1 Modulprüfung: Proseminararbeit Fachmodul 2 (LA-Fach 2) Hauptseminar Fach 2 Modulprüfung: Hauptseminararbeit Fachmodul 3 (LA-Fach 3) Proseminar oder Hauptseminar Fach 3 Überblicksvorlesung Fach 3 Modulprüfung: Essay Fachmodul 4 (LA-Fach 4) Überblicksvorlesung Fach 4 Modulprüfung: Klausur/mündliche Prüfung 1 12 LP 8 LP 3. Religionspädagogik und Religionsdidaktik () Modul Religionspädagogik / Religionsdidaktik (LA-RP) Proseminar Religionspädagogik / Religionsdidaktik Modulprüfung: Proseminar-Essay oder Klausur/mündlich II. Wahlbereich (17 LP) Wahlmodul (LA-Wahl) 17 LP Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät nach Wahl Modulprüfung: Klausur/mündliche Prüfung () oder Proseminararbeit () oder Hauptseminararbeit (8 LP) oder Essay (3-) Die Summe der Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen und Modulprüfung muss mindestens 17 LP ergeben. 3 Veranstaltungen aus dem Bereich der Ökumenischen Theologie können ihrem Gegenstand entsprechend entweder für das Fach Systematische Theologie oder für das Fach Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie/ Missionswissenschaft ausgewiesen werden. Näheres regelt das Modulhandbuch.

01-7 Wird Evangelische Theologie in Verbindung mit den Fächern Bildende Kunst (Gym- PO I 6 Abs. 2) oder Musik (GymPO I 7 Abs. 2) auf Hauptfachniveau studiert, verringern sich die Anforderungen auf insgesamt. III. Fachdidaktische Vertiefung () Fachdidaktisches Modul (LA-FD) Hauptseminar Religionspädagogik / Religionsdidaktik Vorlesung Grundwissen Religionspädagogik / Religionsdidaktik + zusätzliche Lektüreaufgabe 2 + 1 LP Modulprüfung: schriftliche Ausarbeitung (Hauptseminar) B. Erweiterungsprüfung in Hauptfachumfang ( 30 GymPO I) (120 LP) Studienvoraussetzungen: Latinum, Graecum Fachwissenschaftliche Anforderungen wie A (1. oder 2. Hauptfach nach GymPO I 5) (10), jedoch zusätzlich ein Ergänzungsmodul im Unfang von. Ergänzungsmodul (LA-Bei-Erg) Überblicksvorlesung nach eigener Wahl Modulprüfung: Klausur/mündlich C. Erweiterungsprüfung in Beifachumfang (GymPO I 30) (90 LP) Studienvoraussetzungen: Lateinkenntnisse (erfolgreicher Abschluß von Latein I), Griechischkenntnisse (erfolgreicher Abschluß von Griechisch I) I. Pflichtmodule (59 LP) 1. Einführung und bibelwissenschaftliche Grundlagen (25 LP) Bibelkunde-Modul (LA-Bei-Prop) Kleines Biblicum AT (Übung/Selbststudium + Modulprüfung) Kleines Biblicum NT (Übung/Selbststudium + Modulprüfung) Modul Altes Testament (LA-Bei-AT) 8 LP 7 LP

01-8 Grundkurs AT (ohne Hebraicum) Modulprüfung: Klausur/mündliche Prüfung Modul Neues Testament (LA-Bei-NT) Proseminar NT (Zugangsvoraussetzung: Griechischkenntnisse) Modulprüfung: Proseminararbeit 2. Fachwissenschaftliche Module (2) In den drei Fächern Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie/Missionswissenschaft ist insgesamt eine Hauptseminararbeit zu schreiben. Modul Kirchengeschichte (LA-Bei-KG) 12/ 4 Hauptseminar KG + Modulprüfung Hauptseminararbeit 4 + 8 LP oder Überblicksvorlesung KG + Modulprüfung Klausur/mündlich 3 + Modul Systematische Theologie (LA-Bei-ST) 5 12/ 2 Hauptseminar ST + Modulprüfung Hauptseminararbeit 4 + 8 LP oder Überblicksvorlesung ST + Modulprüfung Klausur/mündlich 3 + Modul Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie/ Missionswissenschaft (LA-Bei-RW) 3 12/ 2 Hauptseminar RW + Modulprüfung Hauptseminararbeit 4 + 8 LP oder Überblicksvorlesung RW + Modulprüfung Klausur/mündlich 3 + 3. Religionspädagogik und Religionsdidaktik () Modul Religionspädagogik / Religionsdidaktik (LA-Bei-RP) Proseminar Religionspädagogik / Religionsdidaktik Hauptseminar Religionspädagogik / Religionsdidaktik Modulprüfung: schriftliche Ausarbeitung (Hauptseminar) II. Wahlbereich () Wahlmodul (LA-Bei-Wahl) Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät nach Wahl Modulprüfung: Klausur/mündliche Prüfung () oder Proseminararbeit () oder Hauptseminararbeit (8 LP) oder Essay (3-) 4 Die Leistungspunkte für das Modul betragen 12 LP, wenn ein Hauptseminar () mit Seminararbeit (8 LP) gewählt wird;, wenn eine Überblicksvorlesung () mit Vorlesungsprüfung () gewählt wird. 5 Veranstaltungen aus dem Bereich der Ökumenischen Theologie können ihrem Gegenstand entsprechend entweder für das Modul LA-Bei-ST (Systematische Theologie) oder für das Modul LA-Bei-RW (Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie/ Missionswissenschaft) ausgewiesen werden. Näheres regelt das Modulhandbuch.

01-9 Die Summe der Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen und Modulprüfung muss mindestens ergeben. III. Fachdidaktische Vertiefung (5 LP) Fachdidaktisches Modul (LA-Bei-FD) Vorlesung Grundwissen Religionspädagogik / Religionsdidaktik (2 SWS) Modulprüfung: Klausur/mündlich 5 LP 2 LP IV. Ergänzungsbereich () Ergänzungsmodul (LA-Bei-Erg) Überblicksvorlesung nach eigener Wahl Modulprüfung: Klausur/mündlich =========================================================== Veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Rektors vom 30.09.10, S. 1415.