KURSE nach IGZ-APRI lizenzieren lassen Eine Anleitung

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Transkript:

Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. - Bundesgeschäftsstelle / APRI - Christine Sauvageoll Wingertsweg 1 63589 Linsengericht Tel.: 06051 7880000 Email: APRI@ig-zugpferde.de Web: www.ig-zugpferde.de KURSE nach IGZ-APRI lizenzieren lassen Eine Anleitung Sehr geehrte/r AusbilderIn, Sehr geehrte/r AusrichterIn eines APRI-Kurses, um einen APRI-Kurs auszurichten, muss dieser zum Zwecke der Qualitätssicherung (Inhalte und Durchführung entsprechen der APRI) einzeln durch die Ausbildungsbeauftragten lizenziert werden. Erst die Lizenzierung eines Kurses macht den Kurs zu einem APRI-Kurs. Die Anerkennung zum Ausbilder / zur Ausbilderin nach APRI allein reicht nicht aus, um Kurse nach APRI veranstalten zu dürfen. Voraussetzungen Die Kurslizenz kann nur genehmigt werden, wenn ein/e anerkannter APRI-AusbilderIn nach APRI den Kurs inhaltlich verantwortet. Ausrichter kann hingegen jede andere Person oder Institution (z. B. ein IGZ-Landesverband) sein. Erstdurchführung eines Kurses 1. Bitte füllen Sie beiliegendes Formular aus und schicken es an die Bundesgeschäftsstelle (BGS) / APRI. 2. Sie werden binnen 4 Wochen über die Lizenzierung informiert. 3. Ihre Kurse werden durch die BGS / APRI online und in der Zeitschrift Starke Pferde beworben. 4. Sie erhalten ein Vorlage der Teilnehmerliste, Kursbewertungsbögen und Teilnahmebescheinigung zum Ausdrucken, sowie eine Excel-Tabelle zum Ausfüllen. 5. Am Ende des Kurses teilen Sie die Kursbewertungsbögen aus. Gegen Abgabe des ausgefüllten Kursbewertungsbogens erhalten die TeilnehmerInnen die von Ihnen unterschriebene Bescheinigung. 6. Sie übertragen die Daten der Teilnehmerliste sowie die der ausgegebenen Teilnahmebescheinigungen in die mitgesandte Excelliste. Diese wird zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit von der IGZ archiviert, um einen Nachweis über die Erfüllung der Vorbedingungen bei Prüfungskursen zu haben. (Wir übernehmen das auch für Sie, wenn Sie uns eine Kopie der Teilnehmerliste zuschicken und vermerken, an wen Teilnahmebescheinigungen ausgestellt wurden). Die Original Teilnehmerliste sollten Sie bei sich archivieren. 7. Sie schicken die gesammelten Kursbewertungsbögen sowie die ausgefüllte Excel-Liste binnen zwei Wochen an die BGS / APRI. 8. Sie teilen der Bundesgeschäftsstelle zeitnah spätestens jedoch auf Nachfrage mit, ob der Kurs stattgefunden hat. 9. Danach erhalten Sie durch die Kasse innerhalb von ca. 3 Wochen eine Rechnung für die Lizenzgebühr. 10. Sie bezahlen die Rechnung. Für alle Kurse, die in der lizenzierten Form wiederholt durchgeführt werden, gilt die Wiederholungsregelung. Dazu können Sie das Formblatt mit verwenden oder formlos eine E-Mail mit dem folgenden Inhalt spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die Bundesgeschäftsstelle / APRI schicken: Hiermit bitte ich um die Nutzung der Wiederholungsregelung für folgenden Kurs: Name des Ausbilders: Kursbezeichnung: Zeitraum des Kurses: Kursort: 02.01.00-2-07/18 Seite 1 von 2

Anmeldungen an: Besonderheiten des Kurses: Zeitplanung Bitte rechnen Sie für die Antragsbearbeitung beim ersten Mal mit vier Wochen bis zum Beginn der Bewerbung. Falls Ihr Kurs in der Zeitschrift Starke Pferde erscheinen soll, müssen Sie also frühzeitig beantragen, damit die Lizenzierung noch vor Redaktionsschluss (nur alle 3 Monate: Mitte Jan, Apr, Jul, Okt) vollzogen ist. Lizenzgebühren: Die APRI schreibt für jeden Kurs eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden (= Zeitstunden) vor. Pro acht vorgeschriebenen Zeitstunden (entspricht etwa einem Kurstag) ist eine Lizenzgebühr von 25 Euro zu entrichten. Die Lizenzgebühr dient der Verwaltung und Bewerbung der APRI sowie der Qualitätssicherung. Zur Entrichtung der Lizenzgebühr erhalten Sie eine Rechnung von der IGZ-Kasse. Um die Bewerbung Ihrer Kurse in den Vereinsorganen brauchen Sie sich nicht selber zu kümmern, das erledigt die Bundesgeschäftsstelle / APRI für Sie. Für Ihre eigene Werbung hier noch mal der Hinweis, dass Sie den Kurs nur NACH Lizenzierung offiziell als APRI-Kurs benennen und bewerben dürfen! Lizenzgebühren im Einzelnen (Stand: Januar 2018 gemäß APRI 2018) Partnerschaft mit dem Arbeitspferd I 2 Tage 50 Euro Partnerschaft mit dem Arbeitspferd II 5 Tage 125 Euro Grundkurs Arbeitspferde I (Fahren vom Bock) 3 Tage 75 Euro Grundkurs Arbeitspferde II (Fahren vom Boden) 2 Tage 50 Euro Forst I 3 Tage 75 Euro Forst II 4 Tage 100 Euro Prüfungskurs Forst 2 Tage 50 Euro Landwirtschaft A/B I, AII, BII jeweils 5 Tage je 125 Euro Landwirtschaft CI 2 Tage 50 Euro Landwirtschaft CII 3 Tage 75 Euro Prüfungskurs Landwirtschaft Acker-/Gemüsebau 3 Tage 75 Euro Prüfungskurs Landwirtschaft Grünland 2 Tage 50 Euro Gewerbliches Fahren GF I und GF II jeweils 4 Tage je 100 Euro Prüfungskurs Gewerbliches Fahren 3 Tage 75 Euro Ihre Verpflichtungen Durch die Beantragung einer Kurslizenz verpflichten Sie sich - zur Einhaltung der oben beschriebenen Vorgehensweise - zur Einhaltung der in der APRI festgelegten Kursinhalte (jeweils gültige Fassung) - Unfälle und andere wichtige Unregelmäßigkeiten, die während eines Kurses auftreten, der Bundesgeschäftsstelle binnen 2 Tagen zur Kenntnis zu geben Wenn Sie weitere Fragen zum Lizenzierungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die APRI- Ausbildungsbeauftragten unter ausbildung@ig-zugpferde.de Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei der Durchführung Ihrer APRI-Kurse! Ihre Ausbildungsbeauftragten der Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. 02.01.00-2-07/18 Seite 2 von 2

Lizenzgebühren: Gebührenübersicht Kurslizenzen und Prüfungsgebühren APRI 2018 (Stand: 01.04.2018) Die APRI schreibt für jeden Kurs eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden (= Zeitstunden) vor. Pro acht vorgeschriebenen Zeitstunden (entspricht etwa einem Kurstag) ist eine Lizenzgebühr von 25 Euro zu entrichten. Die Lizenzgebühr dient der Verwaltung und Bewerbung der APRI sowie der Qualitätssicherung. So ergeben sich im Einzelnen: Partnerschaft mit dem Arbeitspferd I 2 Tage 50 Euro Partnerschaft mit dem Arbeitspferd II 5 Tage 125 Euro Grundkurs Arbeitspferde I (Fahren vom Bock) 3 Tage 75 Euro Grundkurs Arbeitspferde II (Fahren vom Boden) 2 Tage 50 Euro Forst I 3 Tage 75 Euro Forst II 4 Tage 100 Euro Prüfungskurs Forst 2 Tage 50 Euro Landwirtschaft A/B I 5 Tage 125 Euro Landwirtschaft AII 5 Tage 125 Euro Landwirtschaft BII 5 Tage 125 Euro Landwirtschaft CI 2 Tage 50 Euro Landwirtschaft CII 3 Tage 75 Euro Prüfungskurs Landwirtschaft Acker-/Gemüsebau 3 Tage 75 Euro Prüfungskurs Landwirtschaft Grünland 2 Tage 50 Euro Gewerbliches Fahren GF I 4 Tage 100 Euro Gewerbliches Fahren GF II 4 Tage 100 Euro Prüfungskurs Gewerbliches Fahren 3 Tage 75 Euro Zur Entrichtung der Lizenzgebühr erhalten Sie eine Rechnung von der IGZ-Kasse. Um die Bewerbung Ihrer Kurse in den Vereinsorganen brauchen Sie sich nicht selber zu kümmern, das erledigt die Bundesgeschäftsstelle / APRI für Sie. Prüfungsgebühren: Die Prüfungsgebühr wird individuell vom Ausrichter erhoben, jedoch einheitlich pro TeilnehmerIn max. 125 Euro. Diese sind in bar am Tag der Prüfung an den Ausrichter des Kurses zu zahlen. Die Aushändigung der Prüfungszertifikate erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Prüfungsgebühr. Der Ausrichter gibt die Prüfungsgebühr weiter an die IGZ-Kasse (APRI-Konto). Der/die PrüferIn wird durch die IGZ-Kasse bezahlt. Die IGZ-Kasse erhält dafür vom Kursausrichter einen vom Prüfer ausgefüllten Vordruck. (Aufwandsentschädigung für Prüfer 150 Euro/Tag zzgl. 0,20 / gefahrenen km bzw. Fahrkarten 2. Klasse zzgl. bei Bedarf: 30 Euro für Verpflegung und 40 Euro für Unterkunft). 00.05-1-04/18 Seite 1 von 1

Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. - Bundesgeschäftsstelle / APRI - Christine Sauvageoll Wingertsweg 1 63589 Linsengericht Tel.: 06051 7880000 Email: APRI@ig-zugpferde.de Eingegangen am: Antrag auf Lizenzierung / Wiederholungsregelung eines Kurses nach IGZ-APRI Kursausrichter (* bei Wiederholungsregelung sind die mit Stern gekennzeichneten Felder ausreichend) Name:* Vorname:* Firma: Straße: PLZ: Ort: Geb. am: Telefon:* Mobil: IGZ-Mitgliedsnummer:* Fax: E-Mail: Homepage: Art des Kurses:* Grundausbildung: Grundkurs Arbeitspferde II GKA II Gewerbliches Fahren: Grundkurs Arbeitspferde I GKA I Gewerbliches Fahren I GF I Gewerbliches Fahren II GF II Prüfungskurs Gewerbliches Fahren P GF Ausbildung: Partnerschaft mit dem Arbeitspferd I Partnerschaft mit dem Arbeitspferd I AZ I AZ II Landwirtschaft: Saatbettbereitung AB I Ackerbau A II Gemüsebau B II Prüfungskurs Landwirtschaft P AB Grünland Pflege C I Grünland Heuwerbung C II Prüfungskurs Grünland P C Forst: Grundlagen Holzrücken I Forst I Grundlagen Holzrücken II Forst II Prüfungskurs Forst P Forst 02.01-2-03/18 Seite 1 von 2

Daten zum Kurs* Kursdatum Von: Bis: Kursort (PLZ, Ort) Straße Max. Anzahl Teilnehmer Name APRI-Ausbilder (falls abweichend vom Ausrichter) Verwendete Geräte, Wagen, Gespanne: Alter Gerät, Wagen, Gespann Bemerkungen Kursinhalte und schwerpunkte (Kursprogramm / Zeitplan MUSS beigefügt werden) Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift des Ausrichters (und Ausbilder, falls abweichend) Wird durch die IGZ ausgefüllt: Verteiler: Kopie an Ausbildungsbeauftragte - Original BGS/APRI Unterlagen vollständig Kurs genehmigt Ausrichter über Genehmigung informiert (BGS) Ja Nein Ja Nein Nachbesserung erforderlich geprüft am / durch: entschieden am / durch: am: Kursdaten veröffentlicht Webseite: Kursdaten veröffentlicht SP am: 02.01-2-03/18 Seite 2 von 2