In o.g. Vornorm werden Anforderungen an die Digitalfunktechnik eines Einsatzleitwagens ELW 1 definiert. Diese sehen im Einzelnen vor:

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Transkript:

Hinweise zur Vornorm DIN SPEC 14507 Teil 2 ELW 1 (04/2014) Hinweise zur Umsetzung der diesbezüglichen Anforderungen an die Digitalfunktechnik bei ELW 1 vergleichbaren Fahrzeugen I. Normative Forderungen In o.g. Vornorm werden Anforderungen an die Digitalfunktechnik eines Einsatzleitwagens ELW 1 definiert. Diese sehen im Einzelnen vor: 1. Drei MRT mittels eines Koppelnetzwerkes an eine Dachantenne verschaltet (hierbei ergeben sich aus Gründen dieses Koppelnetzwerkes zwei ausschließlich TMO-fähige ein ausschließlich DMO-fähiges MRT). Das Koppelnetzwerk (Materialkosten ca. 6.500,--) wird vom Normungsgremium als HF-technisch erforderlich angesehen, um einen sicheren Parallelbetrieb der vorgenannten Funkanlagen durch Entkopplung zu gewährleisten. 2. Erstellung eines detaillierten Messprotokolls der Antennenanlage mittels eines HF-Netzwerkanalysators 3. Hinweis, dass durch vorgenannte Antennenkonfiguration die Sende- Empfangsleistungen des ELW 1 gegenüber einem normalen Fahrzeug schlechter sind 4. Mindestens zwei HRT in Ladehalterung 5. Beibehaltung der zwei 4m- einen 2m-Mobilfunkanlage (mithin somit insgesamt mindestens sechs Funkverkehrskreise) II. Landesspezifische Abweichungen Nach Spiegelung der o.g. Anforderung auf die Umsetzung des Digitalfunknetzes in Hessen ergeben sich hieraus folgende Hinweise für ELW 1 in Hessen: 1. Eine Ausstattung mit zwei MRT wird für nach wie vor für die Basisfunktionalitäten eines Führungsfahrzeuges als ausreichend erachtet, zumal so benötigt mit einem veränderten Koppelnetzwerk (siehe Anlage) hier ein etwas flexibler Betrieb zwischen TMO DMO möglich ist. Das zweite MRT ist hier sowohl für TMO als auch für DMO einsetzbar. 2. Bei einer Umsetzung nach DIN SPEC 14507 Teil 2 sind von den drei MRTs zwei ausschließlich für TMO einsetzbar, das dritte MRT ausschließlich für DMO. Das Schalten von Gruppen von Objektfunkanlagen im DMO 1B Modus ist hierbei jedoch nur mit den TMO-Geräten möglich. 3. Sofern Anwendungen in Betracht gezogen werden, die eine eigene Statusauswertung im TMO, eine Fernsteuerung von Funkanlagen im DMO oder

einen Betrieb eines Repeaters im DMO vorsehen, sind zusätzliche Funkanlagen erforderlich (für jede o.g. Funktionalität mindestens ein weiteres Gerät). Dies ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen erhöht sowohl die Komplexität als auch die Kosten der Antennenanlage (ggf. Mastantenne zwei Koppler) erheblich. Eine Ausführung nach Nr. 1 oder auch Nr. 2 ist dann nicht ausreichend. Die tatsächliche taktische Notwendigkeit hierfür ist daher kritisch zu prüfen. 4. Bei der Verwendung von Koppelnetzwerken gelten folgende Einschränkungen: Ein Koppelnetzwerk führt gegenüber einer Lösung mit mehreren Antennen bzw. einem 3db-Koppler zu einer um 8 bzw. 5 db schlechteren Empfindlichkeit der angeschlossenen Endgeräte, d.h. an der Reichweitengrenze (Feldstärke schlechter als GAN 0) ist ggf. mit keinem der Funkgeräte mehr eine Kommunikation möglich. Ein Betrieb der Rückfallebene einer DMO 1B Objektfunkanlage (d.h. DMO- Direktbetrieb im TMO-Band) ist mit den fest verbauten Funkanlagen nicht möglich. Ebenfalls sind die EURO DMO -Gruppen nicht nutzbar. 5. Ob auch ohne ein Koppelnetzwerk eine unter den fernmeldetaktischen Randbedingungen hinreichende Entkopplung erreichbar ist, muss anhand des jeweiligen Fahrzeuges seiner Antennenanordnung festgestellt werden. Grsätzlich sollte die HF-seitige Installation aber so ausgeführt werden, dass ein entsprechender Koppler sich bei nachträglich installieren lässt. Ein Anschluss für eine externe Mastantenne (Montage z.b. auf handelsüblichem Feuerwehr-Teleskop-Dreibeinstativ) sollte vorgesehen werden. 6. Als Ausstattung für den Analogfunk ist aufgr der bereits weit fortgeschrittenen Migrationsphase eine Ausstattung mit einem 4m- Fahrzeugfunkgerät hinreichend. Auf dieses kann verzichtet werden, wenn im voraussichtlichen Einsatzbereich kein 4m-Sprechfunk mehr in Verwendung ist für Zwecke des Katastrophenschutzes (z.b. Löschzug-KatS) die Sicherstellung einer Kommunikationsfähigkeit der Einheit im 4m-Band durch andere Fahrzeuge erfolgen kann. Auf das fest verbaute 2m-Funkgerät (FuG 11b in Aktivhalterung) soll verzichtet werden, wenn im voraussichtlichen Einsatzbereich kein 2m-Funk mehr zum Einsatz kommt (z.b. keine entsprechenden Objektfunkanlagen mehr bestehen) 7. Es wird empfohlen, mindestens ein 2m-Handfunkgerät zumindest zur bedarfsweisen Mitführung vorzuhalten (zwecks Kommunikation bei eventuellen überörtlichen / länderübergreifenden Einsätzen). Vorstehende Hinweise gelten grsätzlich auch für die Zugführungsfahrzeuge ELW/KdoW der KatS-Züge, hier wird im Bereich des Sanitätsdienstes, des Betreuungsdienstes der Wasserrettung landesseitig ein MRT ein HRT ( HRT für MRT ) in Aktivhalterung als Gerätesatz bereitgestellt. 19.09.2018 HMdIS, Referat V2 (V22, TR Bayer)

Anlage Basiskonfiguration Hessen für ELW 1 ähnliche Fzg. 4m/2m- Antenne ggf. 4m- Antenne ggf. Tetra- Mastantenne Anschluss für Mastantenne Tetra-Antenne >=0dBd mögl. höhenversetzt Tetra-Antenne >=4dBd Zentraler HF-Kabelverteilpunkt mit N-Verbindern zukünftig ggf. Koppelnetzwerk 4m (Führerplatz IuK-Platz) 2m 4m Tetra DMO/TMO Tetra DMO/TMO Tetra TMO (Führerplatz IuK-Platz) Mögliche Ausgestaltung des Koppelnetzwerkes Ant. >= 4 db TETRA-Ant. 2*TMO, 1*DMO (>406 MHz) Koppelnetzwerk z.b. Procom PRO-MIX-TETRA-ELW Ant. DMO DMO TMO1 TMO TMO/DMO (400 MHz) Filter (in reverser Verwendung) z.b. Procom MPX 70/44-N TMO2 TMO TMO/ DMO HMdIS V22, 15.05.2015

Hintergrinformation: Vorstehenden Hinweisen zu mehrere TETRA-Endgeräte in einem Fahrzeug zugre liegende Überlegungen Unstreitig bestehen gegenseitige Beeinflussungen nahe zusammen befindlicher TETRA-Funkanlagen. Diese lassen sich sowohl rechnerisch als auch im Laborversuch für jeweils spezifische Konstellationen nachweisen. Im Gre besteht dieses Problem jedoch auch bereits bei analogen Funkanlagen ( G/U W/O-Problematik im 4m-Band), die dort zwar aufgr lokal bekannter Frequenzen auch in der Praxis voraussagbar sind, jedoch auch vielfach nicht beachtet werden zu Einschränkungen führen, die durch den Nutzer im ELW 1 auch nicht unbedingt wahrgenommen werden. Nicht ohne Gr besaßen die alten FüKw-TEL des Zivilschutzes einen Antennenschiebmast um ihre zwei 4m-Geräte entkoppelt voneinander betreiben zu können. Im Bereich des digitalen TETRA-Funkes liegen bisher keine umfänglichen praktischen Erfahrungen zum tatsächlichen Umfang gegenseitigen Beeinflussung von nahe zusammen angeordneter Funkanlagen vor. Hier sind folgende Sachverhalte zu beachten: Die möglichen Störungen durch nicht entkoppelte TETRA-Funkanlagen sind: o Interkanalmodulationen bei zwei gleichzeitig sendenden Funkanlagen (im Bereich von ELW 1 wenig wahrscheinlich oder nur sehr kurzzeitig, da dieser in aller Regel im typischen Einsatzfall nur mit einem Sprechfunker besetzt) o Zustopfen eines Empfängers aufgr mangelnder Großsignalfestigkeit durch ein starkes Sendesignal auf einer nahe an der Empfangsfrequenz liegenden Frequenz (Senden im DMO kann hier den Empfang von TMO stören, die Kritikalität nahm jedoch durch Verlegung der DMO- Frequenzen in den Bereich > 406 MHz ab) Im Regelfall wird ein ELW 1 eine Funkanlage im TMO betreiben (Leitstellenfunk) eine weitere Funkanlage im DMO (Einsatzstellenfunk). Aufgr der o.g. Verlagerung des DMO-Bereiches oberhalb 406 MHz ist mittlerweile eine frequenzmäßige Entkopplung beider Funkanlagen von > 10 MHz gegeben Wenn Koppelnetzwerke in ELW 1 zur Entkopplung > 55 db zwingend erforderlich sind, so müsste in letzter Konsequenz parallel auch sichergestellt werden, dass im Umfeld eines ELW 1 (>= 5m) keine weiteren HRTs betrieben werden, da diese auch nicht von der Technik des ELW 1 hinreichend entkoppelt werden können ebenfalls Störungen verursachen könnten Ein Koppelnetzwerk verursacht eine erhebliche Dämpfung im HF-Weg der Funkgeräte. Dieser liegt in der relevanten Konstellation bei ca. 9 db im TMO- Zweig 3 db im DMO-Zweig (d.h. im TMO kommt nur 1/8 der Geräte-

Sendeleistung, im DMO nur 1/2 der Geräte-Sendeleistung an die Antenne). Teilweise wird dies durch eine vorgeschlagene Antenne mit > 3 dbd Gewinn kompensiert, dies erfolgt aber durch eine daraus folgende Antennencharakteristik als Flachrstrahler, der nicht in allen topografischen Konstellationen vorteilhaft ist Daher wird das Koppelnetzwerk, wie in der DIN SEPC 14507 Teil 2 gefordert, nicht zwingend vorgeschrieben. Jede mögliche Lösung auf der HF-Seite hat Vor- Nachteile. Zur Findung einer spezifischen Lösung bedarf es der Beurteilung der örtlichen Situation, der Einbausituation des Basisfahrzeuges der vorgesehenen fernmeldetaktischen Einbindung. 15.05.2015 HMdIS, Referat V2 (V22, TR Bayer)