Open Geo Data grenzenlos nutzbar? Impulsvortrag zur (Podiums )diskussion Seite 1 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Agenda OpenGeoData und die Open Bewegung DVW Arbeitskreis 2 und das Thema OpenData /OpenGeoData Argumente Pro und Contra OpenGeoData Beteiligte Politik Verwaltung Wirtschaft Community Gesellschaft Umsetzung Zusammenfassung Seite 2 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Open Geo Data Open Data Open Data Open Geo Data Geo Data Open Geo Geo Seite 3 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Open Bewegung Grundannahme: Teilen von geistigem Eigentum am Ende erfolgreicher ist Größere Wertschöpfung möglich Die Technik ist nicht das Ziel, sondern das Mittel, um andere Ziele zu erreichen Offene Schnittstellen und Standards sorgen für den ungehinderten Zugang und Austausch Freie öffentliche Verfügbarkeit von Daten / Informationen mit so wenig Beschränkungen wie möglich Communities als Kristallisationspunkte Definition (nach von Lucke): OpenData sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Seite 4 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Kriterien für Open nach Open Knowledge Foundation OPEN (Version 1.1) 1. Zugang (Werk als Ganzes verfügbar, Download, modifizierbar) 2. Weiterverbreitung (ohne Lizenzzahlungen) 3. Nachnutzung (mit oder ohne Modifikation) 4. Keine technische Einschränkungen (offenes Datenformat) 5. Namensnennungen (Nennung des Urhebers) 6. Integrität (Derivate eigner Name oder Versionsnummer) 7. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen 8. Keine Einschränkung der Einsatzzwecke 9. Lizenzvergabe (bei der Weiterverteilung keine zusätzlichen Bedingungen) 10. Die Lizenz darf nicht an eine spezifische Sammlung gebunden sein 11. Die Lizenz darf die Verbreitung anderer Werke nicht einschränken. (http://opendefinition.org/od/deutsch/, 2014) Seite 5 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Codierung von OpenData Unstrukturierte Daten: Das sind z.b. Dokumente, die als Textdateien oder gescannt als Bilder vorliegen. Semistrukturierte Daten: Die Daten sind per Auszeichnungssprache (z.b. XML) gekennzeichnet und damit automatisiert auslesbar. Strukturierte Daten: Das sind Datensätze die durch klare Bezeichnungen organisiert sind und dadurch systematisch durch den Menschen oder automatisiert weiterverarbeitet werden können. Im optimalen Fall sind diese Daten durch einen Metadatensatz beschrieben. Seite 6 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
DVW AK2 und OpenGeoData Schwerpunkt in der Arbeitsperiode 2011 2014 BarCamp zu OpenStreetMap (Intergeo 2011 in Nürnberg) BarCamp OpenGeoData (Intergeo 2012 in Hannover) Podiumsdiskussion OpenGeo Data grenzenlos nutzbar? (Intergeo 2014 in Berlin) Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse der Periode in einer Publikation in der ZfV Seite 7 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
DVW AK2 und OpenGeoData BarCamp zu OpenStreetMap (Intergeo 2011 in Nürnberg) Ergebnis: Offene und gelungene Diskussion mit der OSM Community Angebliche Gegensätze und doch gleiche Probleme Vollständigkeit Datenmodell Qualität / Konsistenz Komplexität von raumbezogenen Daten Seite 8 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
DVW AK2 und OpenGeoData BarCamp OpenGeoData (Intergeo 2012 in Hannover) Ergebnis: Offene und intensive Diskussion um die Nutzung von Open Geodata Diskussionsthemen: Access Control (z.b. zentral dezentral) OpenGeoData in IT Verfahren (Was will der Kunde?) Geschäftsprozesse und Erfolgskriterien (Vertrauen im Geschäftsumfeld, Wertschöpfung) Seite 9 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Pro und Contra OpenGeoData Pro Generierung der Daten mit öffentlichen Geldern, daher sollen die Daten auch öffentlich zugänglich sein. Öffentliche Basisdaten zumeist sehr teuer, was eine breite Nutzung verhindert und die Entwicklung von neuen Anwendung hemmt. Besser Wertschöpfung aus den Daten Indirekte Bezahlung mittels Steuern von Vielen statt direkter Verkauf an wenige Großkunden. Contra Urheberrechtsschutz Innovationsschutz Subventionierte Daten treten in Konkurrenz mit kommerziellen Angeboten > Wettbewerbsverzerrung Absichtliche oder unabsichtliche Verfälschung der Daten möglich Offenlegung reicht nicht, man braucht: Standards Qualitätsmerkmale Lizenzmodelle Ungeklärte Haftung Offene Fragen des Datenschutzes Seite 10 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Entwicklung von Open Data Bildung von Geschäftsmodellen OpenData 3.0 OpenData 1.0 OpenData 2.0 Abgabe über standardisierte Schnittstellen Abgabe über standardisierte Schnittstellen und in standardisierten Datenmodellen Wer ist hier in der Pflicht? Abgabe im Rohdatenformat Seite 11 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Beteiligte Politik Gesellschaft Verwaltung Community Wirtschaft Seite 12 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Politik DIGITAL AGENDA FOR EUROPE A Europe 2020 Initiative (Digitale Gesellschaft) Digitale Agenda für Deutschland und Nationale E Government Strategie (Deutschland) Ziele der Nationalen E Government Strategie (2013): Orientierung am Nutzen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung Wirtschaftlichkeit und Effizienz Transparenz, Datenschutz und Datensicherheit Gesellschaftliche Teilhabe Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit Leistungsfähige IT Unterstützung. Seite 13 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Politik Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open Data Charta der G8 (08/2014) 1. Standardmäßig offene Daten Förderung der Erwartung, dass Verwaltungsdaten bei Beibehaltung des Schutzes der Privatsphäre öffentlich gemacht werden; 2. Qualität und Quantität Freigabe qualitativ hochwertiger, aktueller und gut beschriebener offener Daten; 3. Von allen verwendbar Freigabe so vieler Daten wie möglich in so vielen offenen Formaten wie möglich; 4. Freigabe von Daten für verbessertes verantwortungsbewusstes staatliches Handeln Weitergabe von Expertise und Herstellung von Transparenz betreffend Datensammlung, Standards und Veröffentlichungsverfahren; 5. Freigabe von Daten für Innovation Nutzer Konsultationen und Unterstützung künftiger Generationen von Ideengebern. Seite 14 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Verwaltung Setzt die Strategien und rechtlichen Vorgaben der Politik um EU Bund Länder Kommunen Seite 15 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Principles für OpenGovData OPEN GOVERNMENT DATA (Sunlight Foundation) 1. Vollständigkeit (Daten und Metadaten, Prüfung Beschränkungen) 2. Primärquelle (Ursprung und mit höchstmöglichen Feinheitsgrad) 3. Zeitnah (angemessener Zeitraum) 4. Zugänglich (einfach und barrierefrei) 5. Maschinenlesbar (automatisierte Verarbeitung) 6. Nicht diskriminierend (jede Person zu jeder Zeit, ohne Identifikation oder Rechtfertigung) 7. Verwendung offener Standards 8. Lizenzierung 9. Dauerhafte Bereitstellung (umfassend mit Metadaten zu beschreiben, lange Zeit) 10. Nutzungskosten (kommerzielle und private Nutzung gebührenfrei) Seite 16 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben EU Deutschland Länder Kommunen PSI Richtlinie INSPIRE Richtlinie Informationsweiterverwendungsgesetz Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) E Government Gesetz (EGovG) IWG IFG UIG BZRG BDSG UrhG Geodatenzugangsgesetz Berlin E Gov Gesetz Hessen (in Planung) Kommunale Umsetzung Seite 17 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben PSI Richtlinie (zuletzt geändert am 26.06.2013): Öffentliche Stellen sollen geeignete Daten in maschinenlesbaren, offenen Formaten bereitstellen und diese durch zugehörige Metadaten beschreiben (strukturierte Daten). Werden von öffentlichen Stellen Gebühren für die Weiterverwendung von Dokumenten erhoben, so sollten diese Gebühren grundsätzlich auf die Grenzkosten beschränkt sein. Offene Lizenzen, die online erteilt werden, die umfangreichere Weiterverwendungsrechte ohne technische, finanzielle oder geografische Einschränkungen gewähren und die auf offenen Datenformaten beruhen, sollen eine wichtige Rolle spielen. Seite 18 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben Leitlinien zur PSI Richtlinie (veröffentlicht 17.7.2014): Lizenzierung: Leitlinien dafür, wann öffentliche Stellen eine bedingungslose und lizenzfreie Weiterverwendung erlauben können; unter bestimmten Umständen ist auch eine Weiterverwendung personenbezogener Daten möglich. Zum Beispiel: Öffentliche Stellen sollten keine Lizenz vorschreiben, wenn ein einfacher Hinweis ausreicht. Offene Lizenzen, die im Web frei verfügbar sind, z. B. verschiedene Creative Commons Lizenzen, können die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors erleichtern, ohne dass dafür eigene Lizenzen erst ausgearbeitet werden müssten. In den meisten Fällen reichen Namensnennungsverpflichtungen für eine Weiterverwendung völlig aus. (http://europa.eu/rapid/press release_ip 14 840_de.htm, 2014) Seite 19 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben Leitlinien zur PSI Richtlinie (veröffentlicht 17.7.2014): Datensätze: Es werden fünf thematische Datensatzkategorien vorgestellt, an denen Unternehmen und andere potenzielle Weiterverwender am meisten interessiert sind und die daher vorrangig zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden könnten, zum Beispiel: Postleitzahlen, nationale und lokale Karten; Wetter, Boden und Wasserqualität, Energieverbrauch, Emissionen und andere Umwelt und Erdbeobachtungsdaten; Verkehrsdaten: Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel, Straßenarbeiten, Verkehrsinformationen; Statistik: BIP, Alter, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Einkommen, Bildung usw.; Unternehmens und Handelsregister. (http://europa.eu/rapid/press release_ip 14 840_de.htm, 2014) Seite 20 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben Leitlinien zur PSI Richtlinie (veröffentlicht 17.7.2014): Kosten: Ein Überblick darüber, wie öffentliche Stellen, z. B. Bibliotheken, Museen und Archive, die Gebühren berechnen sollten, die sie für die Weiterverwendung von Daten erheben, zum Beispiel: Werden digitale Dokumente auf elektronischem Weg heruntergeladen, sollten gar keine Gebühren erhoben werden. Für eine kostendeckende Gebührenerhebung sollten Einnahmen aus der Erfassung oder Erstellung von Dokumenten, z. B. Registrierungsgebühren oder abgaben, von den Gesamtkosten abgezogen werden, um die Nettokosten der Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zu ermitteln. (http://europa.eu/rapid/press release_ip 14 840_de.htm, 2014) Seite 21 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben Leitlinien zur PSI Richtlinie (veröffentlicht 17.7.2014): Kernaussage: Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission: Diese Leitlinien werden uns allen helfen, von den vielfältigen Informationen, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, zu profitieren. Die Öffnung und Weiterverwendung dieser Daten wird viele neue Unternehmen und praktische Dienstleistungen ermöglichen. Die Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Umsetzung der neugefassten PSI Richtlinie in nationales Recht bis Juli 2015 unterstützen. (http://europa.eu/rapid/press release_ip 14 840_de.htm, 2014) Seite 22 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben INSPIRE: Art. 14 Absatz 2: Die Mitgliedsstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Dienste der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedsstaaten können einer Behörde, die einen in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b genannten Dienst anbietet, gestatten, eine Gebühr zu verlangen, wenn die Gebühr die Wartung. sichert. Seite 23 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) (zuletzt geändert durch Änderungsgesetz zum GeoZG vom 7.11.2012): Geodaten und Geodatendienste stehen geldleistungsfrei für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung zur Verfügung Die Nutzungsbestimmungen zu den Geodaten und Geodatendienste werden in einer Rechtsverordnung (Verordnungsermächtigung) geregelt > GeoNutzV Seite 24 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben GeoNutzV: Geldleistungsfreiheit der bereitgestellten Geodaten und Geodatendienste bedeutet jedoch nicht deren Nutzung ohne jegliche regelnden Beschränkungen. Einheitlicher Rahmen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung. Der Abschluss individueller Nutzungsverträge ist nicht mehr erforderlich. Rechet und Pflichten werden klar geregelt. (Sandmann, 2014) Seite 25 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben GeoNutzV: 1 Ziel und Anwendungsbereich Bezug zu GeoZG, Geodaten und Geodatendienste und Metadaten. 2 Nutzungen Geldleistungsfreiheit, Nutzungsbeispiele Nutzungsbeispiele in GDI und Prozessen 3 Quellenvermerke Quellenvermerke, Veränderungsvermerke und ggf. Löschung des Vermerks 4 Haftungsbeschränkung 5 Inkrafttreten 20. März 2013 Seite 26 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Rechtliche Vorgaben Ausführungsregeln als Folge der PSI Richtlinie: Lizenzierungsformen Nutzungsbedingungen Datensets Abrechnungsvereinbarungen Seite 27 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Lizenzvereinbarungen Creative Common (CC) Open Data Commons Public Domain Dedication and License (PDDL) Attribution License (ODC By) Open Database Licence (ODbL) 1.0 z. B. OpenStreetMap Database Contents License (DbCL) 1.0 z. B. OpenStreetMap GeoBusinessLizenz V1.0 (GIW) Beinhaltet acht verschiedenen Lizenzmodelle Registrierung notwendig Seite 28 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Vorreiter in der Verwaltung Bundesverwaltungen Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Landesverwaltungen Hamburg (Transparenzgesetz: 19.6.2012) Baden Württemberg 2013 (Ministerentscheidung) Nordrhein Westfalen (Bereitstellungserlass 2013) Berlin (Entscheidung) Bremen (Große Anfrage 2012, Gesamtplan) Kommunen Köln, Bonn, Ulm, Seite 29 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Beispiel für neue Produkte WebAtlasDE (Deutschlandübersicht bis Einzelgebäude) Bund Länder Kooperation Lizenzierung WebAtlasDE.light (< 1:15.000, ohne Hausumringe) Lizenz zur freien Nutzung (gebührenfrei) WebAtlasDE Lizenz zur Nutzung für den privaten Gebrauch und öffentliche Zwecke (gebührenfrei) Geschäftslizenz (ab 380 ) Seite 30 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Wirtschaft Ziele der Datenanbieter: Neue Wertschöpfungsketten Wettlauf um Content (Google, Bing, Here, ESRI) Basis für neue Angebote (Apps) Geschäftsmodell Datenveredler oder Contentanbieter? Ziele der Datennutzer: Neue oder verbesserte Geschäftsprozesse Vollständige Datensätze Rechtliche Verbindlichkeit Lösungen, Qualität, Support Vertrauenswürdigkeit, Authentizität und Integrität der Daten als hohes Gut Seite 31 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Beispiel für neue Produkte Berliner Verteilungsnetzbetreibers Stromnetz Berlin GmbH Rohdaten Apps Dezentrale Einspeisung Stromwetter App Störungsmeldung öffentliche Beleuchtung (http://www.netzdaten berlin.de/, 2014) Seite 32 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Beispiel für neue Produkte APE@MAP Desktop und App Kombination von kostenpflichtig und kostenfrei Seite 33 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Community Beispiel Open Street Map, gegründet 2004 Ziele: Erstellung einer freien Weltkarte Angebot von rohen Geodaten Lizenzkostenfreie Nutzung und Weiterverarbeitung der Daten Breite Beteiligung der Community bei der Datenerfassung (http://www.openstreetmap.de/faq.html, 2014) Seite 34 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Community Weiter Community Projekte: OpenSeaMap die freie Seekarte OpenCycleMap Barrierefreie Karten: Routing für Rollstuhlfahrer OSM für blinde Menschen Europäische Weitwanderwege (http://map.openseamap.org/, 2014) Seite 35 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Gesellschaft Bürger, Bürgergruppen, Wissenschaft, NGOs Ziele: Hohe Nachfrage nach aktuellen und richtigen Karten Einfacher Zugang Je nach Anwendungszweck ganz unterschiedliche Anforderungen Eigenes Grundstück > Rechtssicherheit, Verbindlichkeit Planungsprozessen > auf Augenhöhe mit der Politik und Verwaltung Wo bin ich? Freundfinder > einfach Auskunft Tourismus > vielfältige Informationen Mängelmelder > Kommunikation mit der Verwaltung Seite 36 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Bereitstellung der Daten Technische Bereitstellung über Dienste Zugang zu den Daten über Portale Finden der Dienste mittels Portale Seite 37 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Wie viel Portale braucht der Nutzer? GeoPortal.de GovData open data Bayern Berlin Open Data Seite 38 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Wie viel Portale braucht der Nutzer? oder doch nur Seite 39 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Metadaten Qualifizierte Beschreibung der Daten, Dienste und Anwendungen durch einheitliche Metadaten Metadaten müssen in vielen Bereichen noch erhoben werden Aussagekräftige Metadaten benötigen ein abgestimmtes Vorgehen (Standardisierung), z.b. Schlagwörter Begrifflichkeiten Verständnis Ontologien Vernetzung der Kataloge Seite 40 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Offene Fragen Welche Daten sind schützenswert und welche nicht? Wie weist man z.b. ein berechtigtes Interesse nach? Kann zur Beurteilung eines Interessenten ggf. ein Buddie System (Friend of a friend) weiterhelfen? Wie identifiziert man eine anonyme Person? Muss jeder, der Daten bereitstellt, selbst kontrollieren, wer die Daten wofür nutzt? Seite 41 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
OpenGeoData Zusammenfassung OpenGeoData ist eine wertvolle Ergänzung der bestehenden Datenquellen Die Frage aus Nutzersicht heißt nicht OpenGeodata oder ClosedGeodata sondern welche Daten erfüllen am Besten meine Anforderungen. Voraussetzung für OpenGeodata ist die Recherchierbarkeit (Metadaten) und der offene Zugang zu den Daten. Wer fühlt sich für die Rahmenbedingungen zuständig? Danach beginnt aber erst die Nutzbarmachung (Wertschöpfung). Hier ist der Geodatenmarkt erst am Anfang. Das Ziel ist erreicht, wenn die Frage nicht mehr Open oder Closed Geodata lautet, sondern, welchen Vorteile habe ich, wenn ich die App oder das Programm verwendet und dabei die Frage der Daten in den Hintergrund tritt. Die Frage der Bezahlung regelt sich dann mit der App. Es wird kostenpflichtig und kostenfreie Apps geben. Bei der Beschäftigung mit dem Thema spielt die Zielgruppe die entscheidende Rolle. Seite 42 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014
Quellenverzeichnis BMI: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open Data Charta der G8, 2014 IT Planungsrat: Zielsystem der Nationalen E Governmentstrategie, http://www.itplanungsrat.de/shareddocs/downloads/de/pressemitteilung/negs.pdf? blob=pu blicationfile, 2010 Sandmann, Stefan: Open Data und Offene Geodaten in Deutschland im Umfeld von INSPIRE und Geodatenzugangsgesetz, 17. KGIS Workshop, TU Darmstadt, 2013 Technologiestiftung Berlin: Digitales Gold, 2014, www.tsb berlin.de http://europa.eu/rapid/press release_ip 14 840_de.htm http://map.openseamap.org http://opendefinition.org/od/deutsch http://www.netzdaten berlin.de http://www.openstreetmap.de http://www.geodatenzentrum.de Seite 43 Prof. Dr. Ing. Robert Seuß Labor für Geoinformation Datum 07.10.2014