Deutscher Schützenbund e.v. Regelung zur Erstattung von Reisekosten

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Transkript:

Deutscher Schützenbund e.v. Regelung zur Erstattung von Reisekosten 1. Begriff der Reisekosten 2. Fahrtkosten 3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen 4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen 5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen 6. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen 7. Reisenebenkosten 8. Differenzierung der Leistungen 9. Definition der Organe / Ausschüsse 1. Begriff der Reisekosten Reisekosten im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien sind Kosten, die so gut wie ausschließlich durch die berufliche / ehrenamtliche Tätigkeit einer vom Verband beauftragten Person außerhalb seiner Wohnung und einer ortsgebundenen ersten Tätigkeitsstätte / Einsatzort entstehen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Während die nachgewiesenen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten ohne Begrenzung vom Deutschen Schützenbund lohnsteuerfrei ersetzt werden können, werden Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe bestimmter Pauschalen als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt. Anlass und Art der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg hat die vom Verband beauftrage Person aufzuzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen - zum Beispiel Fahrtenbuch, Tankquittungen, Hotelrechnungen, Schriftverkehr und ähnliches - nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. 2. Fahrtkosten Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die der vom Verband beauftragten Person durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen. Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind nach den günstigsten Tarifen bzw. Sparpreisen durchzuführen. Eine vorhandene Bahncard ist einzusetzten. Benutzt die vom Verband beauftrage Person bei ihrer durch den Deutschen Schützenbund genehmigten Tätigkeit ihr eigenes Fahrzeug so können die Fahrtkosten pauschal höchstens angesetzt werden mit einem Kilometersatz je gefahrenen Kilometer von 0,30 Euro bei einem Kraftwagen, erhöht um 0,02 Euro für die Mitnahme jeder weiteren Person von 0,13 Euro bei einem Motorrad oder Motorroller, erhöht um 0,01 Euro bei Mitnahme einer Person von 0,08 Euro bei einem Moped oder Mofa von 0,05 Euro bei einem Fahrrad. Der Ersatz von Fahrtkosten in der oben genannten Höhe umfasst beim Vorliegen einer durch den Deutschen Schützenbund genehmigten Tätigkeit neben der Fahrt von der Wohnung zur auswärtigen Tätigkeitsstätte auch Fahrten zu einer auswärtigen Unterkunft sowie Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten. Ebenfalls gehören dazu Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zur auswärtigen Tätigkeitsstätte. Die Beförderung mit dem Flugzeug bedarf der vorherigen Genehmigung. Seite 1 von 5

3. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen Die aus Anlass einer durch den Deutschen Schützenbund genehmigten Auswärtstätigkeit entstandenen Verpflegungskosten kann der Deutsche Schützenbund der vom Verband beauftragten Person lohnsteuerfrei bis zur Höhe bestimmter Pauschbeträge ersetzen. Bei durch den Deutschen Schützenbund genehmigten Auswärtstätigkeiten im Inland können die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal für jeden Kalendertag, an dem die vom Verband beauftrage Person von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, mit folgenden Pauschbeträgen angesetzt werden: bei einer Abwesenheit von 24 Stunden bei einer mehrtägigen Dienstreise unabhängig von der Abwesenheitsdauer für den Tag der Anund Abreise bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit und einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit und einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden Tagespauschale für Wettkampfmitarbeiter: Zusätzlich zur Ein-Tagespauschale am An- oder Abreisetag erhalten Wettkampfmitarbeiter/inen einen Zuschuss: pro Tag als Heimschläfer oder wenn am Anreisetag sein/ihr Einsatz beginnt oder wenn am Abreisetag sein/ihr Einsatz endet. 24 Euro 12 Euro 12 Euro 0 Euro 6 Euro Führt die vom Verband beauftragte Person an einem Kalendertag mehrere Auswärtstätigkeiten durch, sind die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammenzurechnen. Maßgebend für die Bestimmung der Höhe des Tagegeldsatzes ist ausschließlich die Abwesenheit je Kalendertag. In diesen Fällen wird die Auswärtstätigkeit als zusammenhängende Tätigkeit des Kalendertags mit der längeren Abwesenheitsdauer behandelt. Bei einer vom Deutschen Schützenbund veranlassten Auswärtstätigkeit bestimmt sich die Abwesenheitsdauer nach der Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Beispiel 1: Eine vom Verband beauftragte Person tritt am ersten Tag um 15:00 Uhr (Anreisetag) eine Inlandsdienstreise an und kehrt am dritten Tag um 18:00 Uhr (Abreisetag) zurück. Steuerfrei ersetzt werden können: - am Ersten Tag (Anreise Tag): 12 Euro, - am zweiten Tag: 24 Euro (Abwesenheit von mehr als 24 Stunden), - am dritten Tag (Abreisetag: 12 Euro. Beispiel 2: Mit der Mitarbeit bei einem Wettkampf beauftragte Personen, die am Anreise- und/oder Abreisetag für den Verband tätig sind, erhalten eine Tagespauschale von 12,00 Euro zzgl. eines Zuschusses von 6,00 Euro: - am Ersten Tag (Anreise Tag): 12 Euro plus 6,00 Euro Zuschuss, - am zweiten Tag: 24 Euro (Abwesenheit von mehr als 24 Stunden), - am dritten Tag (Abreisetag: 12 Euro plus 6,00 Euro Zuschuss. Seite 2 von 5

4. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen Die aus Anlass einer Dienstreise, eines Dienstganges oder einer Auswärtstätigkeit entstandenen Übernachtungskosten kann der Deutsche Schützenbund der vom Verband beauftragten Person lohnsteuerfrei ersetzen - in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen oder - ohne Einzelnachweis bis zur Höhe eines Pauschbetrages von 20 Euro, sofern die vom Verband beauftrage Person die Unterkunft nicht vom Deutschen Schützenbund oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich erhalten hat. Auch bei Übernachtung in einem Fahrzeug ist die steuerfreie Zahlung der Pauschbeträge nicht zulässig. Frühstück / Mittag- und oder Abendessen Für durch den Deutschen Schützenbund unentgeltlich erhaltene Mahlzeiten sind die vorgenannten Verpflegungsmehraufwendungen wie folgt zu kürzen: für das Frühstück 20 Prozent des vollen Verpflegungspauschbetrages bei 24stündiger Abwesenheit (also 4,80 Euro) für Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent des vollen Verpflegungspauschbetrages bei 24stündiger Abwesenheit (also jeweils 9,60 Euro) Leistungen, die keine Reisenebenkosten sind, wie zum Beispiel Massagen oder Pay-TV, werden nicht durch den Deutschen Schützenbund ersetzt. 5. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen Der Deutsche Schützenbund kann der vom Verband beauftragten Person, die aus Anlass einer Dienstreise ins Ausland entstandenen Verpflegungskosten durch die Gewährung länderweise unterschiedlicher Pauschbeträge (Auslandstagegelder) lohnsteuerfrei ersetzen. Auch hier gelten dieselben Kriterien wie bei Inlandsreisen, das heißt, es ist weder ein Einzelnachweis höherer Aufwendungen möglich, noch wird zwischen eintägigen und mehrtägigen Reisen oder der Art der Auswärtstätigkeit differenziert. Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (siehe unten Ziffer 6) werden vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder jeweils zum 01.01. eines Jahres bekannt gemacht. Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für die nicht erfassten Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. Zusätzlich ist Folgendes zu beachten: Das Auslandstagegeld richtet sich nach dem Ort, den der Reisende vor 24:00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht. Liegt bei Rückreisetagen vom Ausland ins Inland der vor 24 Uhr Ortszeit erreichte Ort im Inland, bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland ( 4 Absatz 5 Nr. 5 S. 4 EStG). bei Flugreisen gilt ein Land in dem Zeitpunkt als erreicht, in dem das Flugzeug dort landet; Zwischenlandungen bleiben unberücksichtigt. Bei Flugreisen, die sich über mehr als zwei Kalendertage erstrecken, ist für die Tage, die zwischen dem Tag des Abflugs und dem Tag der Landung liegen, das für Österreich geltende Tagegeld maßgebend. bei Schiffsreisen ist das für Luxemburg geltende Tagegeld und für die Tage der Einschiffung und der Ausschiffung das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend. Punkt 5 gilt nicht bei Sportlern des Deutschen Schützenbundes. 6. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen Die aus Anlass einer durch den Deutschen Schützenbund veranlassten Auswärtstätigkeit in das Ausland entstehenden Übernachtungskosten kann der Deutsche Schützenbund der vom Verband beauftragten Person steuerfrei ersetzen in Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen oder ohne Einzelnachweis in Höhe eines Pauschbetrags, der länderweise unterschiedlich ist, soweit die vom Verband beauftragte Person die Unterkunft nicht vom Deutschen Schützenbund oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt erhalten hat. Die steuerfreie Erstattung des Pauschbetrags bei einer Übernachtung im Fahrzeug ist nicht zulässig. Seite 3 von 5

Frühstück / Mittag- und / oder Abendessen Für durch den Deutschen Schützenbund unentgeltlich erhaltene Mahlzeiten sind die vorgenannten Verpflegungsmehraufwendungen wie folgt zu kürzen: für das Frühstück 20 Prozent des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24stündiger Abwesenheit für Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent des für den Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit Diese Regelung gilt nicht für Sportler des Deutschen Schützenbundes. 7. Reisenebenkosten Reisenebenkosten kann der Deutsche Schützenbund der vom Verband beauftragten Person bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen lohnsteuerfrei ersetzen. Die vom Verband beauftragte Person muss entsprechende Unterlagen vorlegen, die der Deutsche Schützenbund als Beleg aufzubewahren hat. Nebenkosten werden nur im Einzelfall, nach vorheriger Genehmigung und Vorlage des Originalbelegs erstattet. 8. Differenzierung der Leistungen Für die vom Verband beauftragte Person wird folgende Vergütungsregel festgelegt: Organe / Ausschüsse Ü V T km / Bahn Bemerkung Präsidium Gesamtvorstand Ausschüsse* Bundesreferenten * Jugend Sportveranstaltungen Wettkampfmitarbeiter Sportleitung und Schlüsselfunktionen * Sportler Landesgeschäftsführertagung x x x 0,30 / 1.Kl. x x 0,30 / 1.Kl. Ü= 20,00 Euro pausch. x x x 0,20 / 2.Kl. x x * siehe Ziffer 9 Ü = Übernachtung, V = Verpflegung, T = Tagegeld, km = gefahrene Kilometer, Bahn = entstandene Kosten gegen Vorlage des Originalbelegs. Seite 4 von 5

9. Definition der Ausschüsse / Referenten und Schlüsselfunktionen Bestehende Ausschüsse Bundesausschuss Bildung Bundesauschuss Ehrungen Bundesausschuss Finanzen Bundesausschuss Sportentwicklung, Breiten- und Trendsport Bundesausschuss Bogensport Bundesausschuss Sportschießen Bundesausschuss Spitzensport sowie ggf. vom Präsidium oder dem Gesamtvorstand eingesetzter Gremien / Ausschüsse / Arbeitsgruppen Bundesreferenten für: Armbrust Behindertensport Böllerwesen Flinte Gewehr Kampfrichterwesen Bogen Kampfrichterwesen Schießwesen Laufende Scheibe Pistole Sommerbiathlon Vorderlader Beschluss im Präsidium: 09.11.2018 Stand: Januar 2019 Seite 5 von 5

Arbeitspapier Buchhaltung Bestehende Ausschüsse Bauausschuss Bundesausschuss Bildung Bundesausschuss Ehrungen Bundesausschuss Finanzen Bundes Frauenausschuss Jugendausschuss Leistungssport AG Ligaausschuss Mitgliedergewinnung AG Planungsausschuss Frauen Satzungsausschuss Bundesausschuss Sportentwicklung, Breiten- und Trendsport Bundesausschuss Sportschießen Bundesauschuss Bogenschießen Bundesausschuss Spitzensport Strukturberatung Technische Kommission Trainerrat Bundesreferenten für: Armbrust Behindertensport Flinte Gewehr Kampfrichter Laufende Scheibe Pistole Sommerbiathlon Vorderlader Bundesfrauenbeauftragte Stellvertretender Bundessportleiter Stellvertretender Bundesjugendleiter Aktivensprecher Schlüsselfunktionen in der / als: deutschen Jury Leiter Dopingkontrolle Leiter Fahrdienst Leiter Finalhalle Leiter KK Halle Leiter Klassifikation Leiter Luftdruckhalle Leiter Mitarbeitereinsatz Leiter Pistolenhalle Leiter Waffen- und Ausrüstungskontrolle Seite 6 von 5