Dienstreisen. Zu berücksichtigen. Kostenarten. Bis 3 Monate: Fahrtkosten. Nach 3 Monaten: Bis 3 Monate: Verpflegung. Bis 3 Monate: Übernachtungskosten

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1 Dienstreisen Kostenarten Zu berücksichtigen Aufwendungen Km-Pauschale (0,30 /km bei Pkw) Entfernungspauschale 0,30 /Entfernungs-Km abzüglich der ersten 20 Km ab 2007 (d.h. einfache Fahrt ab dem 21. km kann abgerechnet werden!) Bei Dienstwagen müssen 0,03% des Bruttolistenpreises x Anzahl der km (einfache Fahrt) Wohnung-Arbeit (Dienstort = regelm. Arbeitsstätte) versteuert werden! Bsp.: Preis =25.000, Strecke 300km => * 0,03% = 7,5 x 300 = 2250/Monat!=> ca. 450 zu versteuern! Verpflegung Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen Verpflegungsmehraufwendungen müssen versteuert werden. Übernachtungskosten Kosten Bei Auslandsreisen ggf. Pauschalen Steuerfreie Pauschalen 20 täglich Inland möglich Doppelte Haushaltsführung

2 Unterschied Dienstreisen/Einsatzwechseltätigkeit Dienstreisen Einsatzwechseltätigkeit Verpflegung: Maßgebende Abwesenheit von Wohnung und Betrieb von Wohnung Verpflegung: Dauer 3 Monate 3 Monate 3 Monate = tats. Kosten, ggf. 0,30 je Km Ab 4. Monat: Entf.Pauschale Fahrten bis 30 Km bei täglicher Rückkehr = Entf.Pauschale! Ansonsten: 0,30 je Km

3 3-stufiges Prüfschema zur regelmäßigen Arbeitsstätte 1. Verbringt der ArbN in der regelmäßigen Arbeitsstätte mehr als 20 % der Arbeitszeit pro Woche? 2. Durchschnittlich ein Arbeitstag pro Woche in der regelmäßigen Arbeitsstätte (46 Arbeitstage)? 3. Nicht nur gelegentlicher Besuch einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers, sondern mit gewisser Nachhaltigkeit (fortdauernd)?, Arbeitsplatz vorhanden? Ist eine der Fragen zu bejahen => Auswärtstätigkeiten = Dienstreise!!!

4 Einsatzwechseltätigkeit Kostenzuordnung Tägliche Rückkehr* (ohne Übernachtung) Auswärtige Übernachtung* a) Entfernung > 30 Km: Aufwendungen Km- Pauschale (0,30 /Km bei Pkw) b) Entfernung < 30 Km: Entfernungspauschale 0,30 /Entfernungs-Km (abzüglich die ersten 20 Km ab 2007) Zeitlich unbegrenzt und unabhängig von der Entfernung: Aufwendungen KM Pauschale (0,30 /Km bei Pkw) Verpflegung Höchstens für 3 Monate an jew. Tätigkeitsstätte = Verpflegungs-Pauschalen maßgebend: Abwesenheitsdauer von Wohnung Übernachtungskosten Aufwendungen * Wenn Betrieb = regelmäßige Arbeitsstätte Fahrten zu auswärtigen Einsatzorten = Dienstreisen!

5 Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit Regelmäßige Arbeitsstätte Keine regelmäßige Arbeitsstätte - Tätigkeit im Betrieb - mind. 20% der Arbeitszeit - durchschnittlich 1 Arbeitstag je Woche - wiederholtes Aufsuchen des Betriebs (1 x die Woche reicht) Folge: Dienstreise Fahrten: Eine der Voraussetzungen: - Tätigkeit im Betrieb - mind. 20% der Arbeitszeit - durchschnittlich 1 Arbeitstag - je Woche - wiederholtes Aufsuchen des Betriebs (1 x die Woche reicht) nicht erfüllt!!! Folge: Klassische Einsatzwechseltätigkeit Fahrten: Wohnung Betrieb: Entf-Pauschale Wohnung Betrieb: Kosten Betrieb Tätigkeitsstätte: tatsächliche Kosten Wohnung Tätigkeitsstätte: Kosten, Entfernungsunabhängig > aber: Dreimonatsfrist! Verpflegungsmehraufwand Abwesenheit vom Betrieb und Wohnung (Dreimonatsfrist) Übernachtung Kosten bzw. Pauschalen bei ArbG-Erstattung Nach drei Monaten: Doppelte Haushaltsführung (Unterschied zwischen ArbN mit bzw. ohne eigenen Hausstand) Betrieb Tätigkeitsstätte: tatsächliche Kosten (keine Dreimonatsfrist) Wohnung Tätigkeitsstätte: < 30 Km = Entf-Pauschale (nur bei täglicher Rückkehr) > 30 Km = tatsächliche Kosten (keine Dreimonatsfrist) Verpflegungsmehraufwand Abwesenheit nur von der Wohnung (Dreimonatsfrist) Übernachtung Kosten bzw. Pauschalen bei ArbG-Erstattung Zeitlich unbegrenzt, auch für ArbN ohne eigenen Hausstand (keine doppelte Haushaltsführung)

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