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Transkript:

Anhang zur EU-Baumusterprüfbescheinigung 1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemein 1.1.1 Antriebsart Stehender Zahnriemen auf Zahnscheibe am Fahrkorb wirkend 1.1.2 Zahnriemen Typ Abmessung Breite x Höhe Zahnhöhe Zahnabstand Bruchkraft Maximal zulässige Länge RPU 8 M10 10,0 x 5,4 mm 3,2 mm 8,0 mm 5415 N 89,1 m 1.1.3 Zahnscheibe Werkstoff Durchmesser 1.1.4 Maximale Spannkraft des Zahnriemens (Vorspannung des Zahnriemens jeweils an den Fixpunkten im Schachtkopf und in der Schachtgrube über Druckfedern) Die Spannkraft bezieht sich nur auf den Betrieb und hat keinen Bezug zur Einrückkraft Polyamid (PA6) 70 / 120 mm 100 N 1.1.5 Zugkraft im Zahnriemen bzw. Umfangskraft an der Zahnscheibe 450-500 N nach dem Ansprechen des Geschwindigkeitsbegrenzers (s. hierzu Hinweis 3.6) 1.1.6 Anordnung Unter- oder Oberseite des Fahrkorbes 1.1.7 Zulässiger Einsatz Der Geschwindigkeitsbegrenzer darf nur im Zusammenwirken mit Sperrfangvorrichtungen, Bremsfangvorrichtung oder Bremsfangvorrichtung mit aufwärtswirkender Bremseinrichtung eingesetzt werden. Einziehen der Fangvorrichtung in beiden Drehrichtungen zulässig. Das Sicherheitsbauteil kann folgende zwei Sicherheitsfunktionen erfüllen (1.2 und 1.3) 1.2 Verwendung als Geschwindigkeitsbegrenzer - Zulässige Geschwindigkeiten Zulässige Auslösegeschwindigkeit 0,27 1,50 m/s Zulässige Nenngeschwindigkeit 1,00 m/s 1.3 Verwendung als ein Element der Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit Der Geschwindigkeitsbegrenzer kann als ein Element der Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit verwendet werden. Die Überwachung der Geschwindigkeit in Aufwärtsrichtung kann durch den Geschwindigkeitsbegrenzer selbst und das Auslösen (Einrücken) einer Bremseinrichtung über dessen elektrische Sicherheitseinrichtung bewirkt werden. Seite 1 von 3

Anhang zur EU-Baumusterprüfbescheinigung 2 Bedingungen 2.1 Vorgenanntes Sicherheitsbauteil stellt nur ein Teil der Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit dar. Erst in Kombination mit einem bremsenden Bauteil nach Norm, welche einer eigenen Baumusterprüfung unterzogen sein muss, kann das entstandene System die Vorgaben an eine Schutzeinrichtung erfüllen. 2.2 Die eingestellte Auslösegeschwindigkeit und der Sicherheitsschalter sind gegen unbefugtes Verstellen zu plombieren (Sicherheitsschalter z. B. durch Farbversiegelung der Befestigungsschrauben). 2.3 Das Auslösen des Geschwindigkeitsbegrenzers muss durch eine Fernbedienung von außerhalb des Schachtes erfolgen. 2.4 Die Einrückkraft muss am Betriebsort geprüft werden können. 2.5 Erfolgt die Anordnung an der Unterseite des Fahrkorbes, muss von der Schachtgrube aus eine sichere Zugänglichkeit zu Prüf- und Wartungszwecken gewährleistet sein (d. h. Erreichbarkeit der Fahrkorbunterseite bei einer Fahrkorbstellung bei der die Schachtgrube gefahrlos betreten und verlassen werden kann). 2.6 Zur Identifizierung und Information über die prinzipielle Bau- und Wirkungsweise und Abgrenzung des geprüften und zugelassenen Baumusters ist der EU-Baumusterprüfbescheinigung und deren Anhang, die Identifikationszeichnung mit Nr. SLC.LM12CD.000 mit Prüfvermerk vom 25.08.2015 beizufügen. 2.7 Die EU-Baumusterprüfbescheinigung darf nur zusammen mit dem dazugehörigen Anhang und der Anlage (Liste der Hersteller Serienfertigung) verwendet werden. Diese Anlage wird nach den Angaben des Herstellers / Bevollmächtigten aktualisiert und mit neuem Stand herausgegeben. 3 Hinweise 3.1 Veränderungen der Kenndaten im Anwendungsbereich über der Zeit sind nicht Gegenstand dieser Baumusterprüfung. 3.2 Mögliche zusätzliche Ausrüstungen auch in Kombination: Variante nur in Abwärtsrichtung wirkend möglich. Die Drehrichtung zum Einziehen der Fangvorrichtung ist dann am Geschwindigkeitsbegrenzer zu kennzeichnen Optional kann der Geschwindigkeitsbegrenzer mit Absinkschutz ausgeführt werden. 3.3 Die Spannkraft von 100 N ist gegeben, wenn die Schalterwippe an der Wippenführung anliegt (kein Spalt). Der Abstand zur Schalterbetätigung beträgt dann ca. 2 mm. 3.4 Zahnscheibe, Einrückscheibe (= Teil des Geschwindigkeitsbegrenzers) sowie Fangwelle weisen einen gemeinsamen Dreh- bzw. Mittelpunkt auf und die Fangwelle ist formschlüssig mit der Einrückscheibe verbunden. Es ist deshalb die Zugkraft im Zahnriemen, als die am Hebel der Fangwelle angreifende Einrückkraft zu betrachten. 3.5 Da die Fangvorrichtungswelle formschlüssig mit der Einrückscheibe des Geschwindigkeitsbegrenzers verbunden ist und beide einen gemeinsamen Drehpunkt aufweisen, ist nur eine gemeinsame elektrische Sicherheitseinrichtung erforderlich. Das bedeutet, durch die elektrische Sicherheitseinrichtung erfolgt ein Stillsetzen des Antriebes auch dann, wenn das Einrücken der Fangorgane nicht vom Geschwindigkeitsbegrenzer bewirkt wird oder das Blockieren des Geschwindigkeitsbegrenzers (z. B. in Aufwärtsrichtung) nicht das Einrücken der (nur in Abwärtsrichtung wirkenden) Fangvorrichtung bewirkt. 3.6 Die von der Rutschkupplung erzeugte Kraft wird im Herstellerwerk eingestellt und ist am Betriebsort nicht verstellbar. Seite 2 von 3

Anhang zur EU-Baumusterprüfbescheinigung 3.7 Der Geschwindigkeitsbegrenzer kann unter Einhaltung der zulässigen Auslösegeschwindigkeit auch am Gegengewicht eingesetzt werden. 3.8 Diese EU-Baumusterprüfbescheinigung wurde in Anlehnung und / oder auf Basis folgender harmonisierter Norm(en) erstellt: - EN 81-1:1998 + A3:2009 (D), Anhang F.4 und F.7 - EN 81-2:1998 + A3:2009 (D), Anhang F.4 - EN 81-20:2014 (D), Punkte 5.6.2.2.1.7 und 5.6.6.11 - EN 81-50:2014 (D), Punkt 5.4 und 5.7 Bei Änderungen bzw. Ergänzungen der oben genannten Normen bzw. bei Weiterentwicklung des Standes der Technik wird eine Überarbeitung der EU-Baumusterprüfbescheinigung notwendig. Seite 3 von 3

Anlage zur EG-Baumusterprüfbescheinigung Hersteller Serienfertigung Produktionsstandorte (Stand: 01.03.2016): Firma LUEZAR-ECO, S.L. Adresse Pol. Malpica C/ F, Grupo Quejido, nave 69 50016 Zaragoza Spanien - ENDE DOKUMENT - Grundlage: Antrag der Firma Schlosser, Luezar & CVR, S.L. (S.L.C.) vom 24.02.2016 Seite 1 von 1