BRIEF AUS BERLIN NR. 7/2014



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Transkript:

BRIEF AUS BERLIN NR. 7/2014 Inhalt Vorwort 100 Tage Große Koalition Rentenpaket im Bundestag eingebracht Minderheitenrechte Ausweitung Arbeitnehmer-Entsendegesetz Vorwort Bericht von der Klartext -Veranstaltung in Hofheim zu Bildung & Inklusion Martin Rabanus spricht zum Kooperationsverbot im Plenum Neue Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreis Termine im Wahlkreis Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Genossinnen und Genossen, seit dieser Woche ist die Große Koalition 100 Tage im Amt. Die SPD ist von Beginn dieser Koalition an die treibende Kraft der Bundesregierung. Das belegen auch die Themen Rentenpaket und Mindestlohn mit geplanter Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die wir in den letzten Tagen entscheidend voran gebracht haben und auf die ich in diesem Newsletter näher eingehe. 1

Am gestrigen Donnerstag hielt ich auch meine zweite Rede im Deutschen Bundestag, diesmal zum Kooperationsverbot im Bildungswesen. Außerdem berichte ich von einer spannenden Veranstaltung zum Thema "Bildung & Inklusion" aus der vorletzten Woche und stelle Euch mein nun vervollständigtes Büro-Team an den Standorten Berlin, Taunusstein und Limburg vor. Mein Team und ich freuen uns, etwas für die Menschen in unserer Region zu bewegen. Wie immer wünsche ich eine spannende Lektüre und ein angenehmes Wochenende. Vielleicht sehen wir uns ja auch auf dem Parteitag der SPD Rheingau-Taunus am Samstag in Idstein-Wörsdorf. Gerne nehme ich auch wie immer Anregungen zum Brief aus Berlin und meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter entgegen. Nächste Woche wird sich der Deutsche Bundestag dann mit dem Bundeshaushalt beschäftigen. Martin Rabanus Mitglied des Deutschen Bundestags 2

100 Tage: SPD ist Motor der Großen Koalition 100-Tage-Bilanzen sind Messlatten, an denen Minister und Ministerinnen, Regierungen und Reformen gemessen werden. Wir sind stolz auf unsere 100-Tage- Bilanz, denn die SPD ist der erkennbare Motor dieser Regierung und konnte bereits wichtige Schritte hin zu einer sozial gerechteren Politik in unserem Land umsetzen. Es ist eine Zweckehe, die uns mit der Union verbindet und häufig sind schwierige Verhandlungen erforderlich, um sozialdemokratische Positionen durchzusetzen. Aber der Erfolg zählt! Unsere sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister haben bereits viele Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht das Renten- und Tarifpaket, die EEG-Novelle, den Mindestlohn, die Mietpreisbremse, Frauenquote, das Elterngeld Plus und die Abschaffung der Optionspflicht. All diese Vorhaben werden in den nächsten Wochen und Monaten den Deutschen Bundestag erreichen. Unser Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann hat es wie folgt formuliert: Wir werden schon nach sechs Monaten mehr für die Menschen getan haben als in den vergangenen vier Jahren zusammen passiert ist. Und er hat recht! Bei allen Erfolgen, dürfen wir aber nicht vergessen, dass es auch Krisen und schwierige Wege gibt. Dazu gehört die immer noch sehr angespannte Lage in der Ukraine. Wir danken Frank-Walter Steinmeier für seine immensen Anstrengungen und intensiven diplomatischen Bemühungen, um eine weitere Eskalation der Krise zu vermeiden. Wir werden weiterhin mit viel Tatkraft, großer Leidenschaft und Engagement für die Menschen in Deutschland arbeiten, um unser Land voran zu bringen. 3

Rentenpaket in den Bundestag eingebracht Am Mittwoch hat das Kabinett den Weg für das Rentenpaket von Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) freigemacht. Mit diesem umfangreichen Gesetzesvorhaben beginnt die Große Koalition, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Am Donnerstag wurde das erste große Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Lebensleistungen der Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung besser zu honorieren. So steht es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU. Und so setzen wir es auch um. Was bringt das Rentenpaket? Künftig sollen Menschen, die lange berufstätig waren und 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Mit der sogenannten Mütterrente wird die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, besser anerkannt. Außerdem erhalten Menschen, die zukünftig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, eine höhere Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus steigt das Budget für die medizinische und berufliche Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung an. Damit orientiert es sich stärker an der demografischen Entwicklung. Die Maßnahmen unseres Rentenpakets werden von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen, wie aktuelle Umfragen ergeben: Mit 73 Prozent hat die Rente nach 45 Beitragsjahren aktuell eine ähnlich hohe Akzeptanz wie die Mütterrente mit 83 Prozent (Zahlen nach Info GmbH im Auftrag des BMAS). 4

Vor allem achtet die SPD-Bundestagsfraktion auch darauf, dass das Rentenpaket solide finanziert ist und nicht auf Kosten der künftigen Generationen umgesetzt wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juni abgeschlossen werden, so dass die Verbesserungen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten können. Die milliardenschweren Verbesserungen für langjährig Versicherte, ältere Mütter und Erwerbsgeminderte sind ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, dies betonte auch Andrea Nahles bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs deutlich. Sie verteidigte das Rentenpaket: Es ist nicht geschenkt, es ist verdient!, sagte sie. Mit den Verbesserungen erkenne die Regierung die Lebensleistung von Menschen in unserem Land an. Dazu zähle die neue Mütterrente. Und zur Rente mit 63 sagte Andrea Nahles: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat 45 Jahre lang Beiträge bezahlt und damit seine Pflicht im Generationenvertrag erfüllt. Kabinett verabschiedet gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 2. April 2014, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Wichtigster Bestandteil darin: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, der vom 1. Januar 2015 an deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen gelten wird. In der Bundesrepublik gibt es zu viele Menschen, die zu unangemessen niedrigen Löhnen arbeiten müssen und so nicht ausreichend an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Der Mindestlohn von 8,50 Euro wird dafür sorgen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit auch ihren verdienten Lohn bekommen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zeigte sich zufrieden, dass sie ein Kernprojekt sozialdemokratischer Regierungsarbeit so zügig mit auf den Weg gebracht hat. 5

Ausgenommen von der neu geltenden Mindestlohn-Regelung sind: Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne Berufsabschluss, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren (bis zu 6 Wochen) sowie Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Die Höhe des Mindestlohns wird jährlich, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2018, von der Mindestlohnkommission überprüft und etwaige Änderungen durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Minderheitenrechte der Opposition Eine lebendige Demokratie braucht ein lebendiges Parlament und dafür ist eine starke Opposition wichtig. Schon seit Beginn der Großen Koalition ist die Stärkung der Minderheitenrechte im Bundestag ein vieldiskutiertes Thema. Derzeit ist ein Quorum von 25 Prozent der Abgeordneten notwendig, um u. a. einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das Quorum können Linke und Grüne nach der Regierungsbildung im Dezember 2013 auch gemeinsam nicht erreichen. Die Koalition ist in ihrem Gesetzesentwurf einen weiteren Schritt auf die Opposition zugegangen. Zukünftig müssen 120 Abgeordnete dafür stimmen, sieben weniger als die gesamte Anzahl der Abgeordneten von Linken und Grünen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei Krankheit einiger Abgeordneter die Minderheitenrechte gewahrt sind. Die Zustimmung zum Antrag der Großen Koalition durch die Oppositionsfraktion DIE GRÜNEN zeigt, welch guter Kompromiss der verhandelte Vorschlag ist! Auch in der Änderung der Geschäftsordnung, in der die Minderheitenrechte geregelt sind, wurde sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die Neuregelungen sind nicht nur eine Verabredung zwischen den Fraktionen, sondern sind in der Geschäftsordnung des Bundestages fest verankert und können innerhalb der laufenden Wahlperiode nicht verändert werden. Dem Gesetzesentwurf der Großen Koalition wurde am Donnerstag mit den Ja-Stimmen der SPD, CDU/CSU und der Grünen zugestimmt. Wir begrüßen den Schritt zur Wahrung der Grundsätze der parlamentarischen Demokratie und freuen uns auf eine lebendige Auseinandersetzung mit der Opposition. 6

Arbeitnehmer-Entsendegesetz Die Ankündigung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns zeigt bereits erste Erfolge. Im Januar 2014 haben die Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie erstmals bundesweite Mindest-standards vereinbart. Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sind auch aufgrund von nur eingeschränkt vorhandenen Tarifstrukturen derzeit oft nicht angemessen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes schaffen wir nun die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigte der Fleischindustrie für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch das Gesetz wird für rund 100.000 Beschäftige der deutschen Fleischindustrie vom 1. Juli 2014 an ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn in Kraft treten. Die von der SPD durchgesetzten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Thema Arbeit und Mindestlohn zeigen ihre Wirkung und schaffen eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt somit wird skandalös niedrigen Löhnen wirkungsvoll entgegengetreten. Gesagt, getan, gerecht die SPD hält Wort. 7

Bericht von der Klartext! -Veranstaltung zum Thema Bildung und Inklusion Vergangenen Donnerstag luden die Hofheimer Jusos bereits zu ihrer dritten Klartext!-Veranstaltung ein. Thema der Podiumsdiskussion war dieses Mal Bildung und Inklusion und ich habe als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied im Ausschuss für Bildung an dieser Diskussionsrunde teilgenommen. Gemeinsam mit Bettina Lanio, Vorsitzende der Jusos Main-Taunus und ehemalige Integrationshelferin im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres an integrativen Schulen und Armin Alizadeh, Landesschulsprecher in Hessen, entwickelte sich eine spannende Debatte, bei der sich auch das Publikum aktiv einschaltete. Einig waren wir uns, dass es zur Umsetzung einer integrativen Gesellschaft noch ein langer Weg ist und die Kommunen mit dieser Aufgabe, die auch finanziell große Belastungen mit sich bringt, nicht alleine gelassen werden dürfen. Überdacht werden muss im Zuge dessen vor allem das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Sachen Bildungsfinanzierung. 8

Meine Rede zum Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern Diese Woche hatte ich wieder Gelegenheit zum nun zweiten Mal mich im Plenum zu äußern: Die Fraktion Die Linke hatte einen Antrag zu Kooperationsverbot abschaffen Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grund-gesetz verankern eingebracht. Der Streit über die Aufhebung des Kooperationsverbots, das die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich behindert, schwelt schon lange. Dabei haben wir es mit einer Gemengelage unterschiedlicher Interessen von Bund und Ländern zu tun, bei der es unterschiedliche Konstellationen gibt. Regierung und unionsgeführte Länder wollen das Verbot nur bei den Hochschulen lockern, SPD und Grüne wollen nur mitziehen, wenn auch der Ausbau von Kitas, Ganztagsschulen und die Förderung von Inklusion miteinbezogen werden. Das war für die Union bislang tabu. Bei der Abschaffung des Kooperationsverbots handelt es sich daher um eine entscheidende Frage für die Bildungspolitik: Denn das Kooperationsverbot untersagt dem Bund, auf Länderebene dauerhaft in die Bildung zu investieren. Um es zu lockern, muss das Grundgesetz geändert werden. Mittlerweile liegen verschiedene Textvorschläge zur Ausgestaltung der betreffenden Artikel des Grundgesetzes (91b, 104 c) vor, u. a. der Schavan-Vorschlag oder auch ein Vorschlag, der während der Koalitionsverhandlungen entstanden ist. In meiner Rede habe ich auf das gemeinsame Vorhaben, das Kooperationsverbot abzuschaffen verwiesen und damit deutlich gemacht, das wir es alle wollen, auch wenn es ein unterschiedliches Verständnis vom Wie gibt. Die SPD-Fraktion plädiert dabei für den am weitesten gefassten Artikel 104 c unter den Vorschlägen zur Veränderung des Grundgesetzes, den wir als einzige Partei sehr frühzeitig zwischen der Bundesebene und den sozialdemokratisch regierten Ländern abgestimmt 9

haben. Gemäß dem SPD-Artikel würde der Bund damit Ländern Finanzhilfen für Bildungsausgaben (und nicht nur für Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen) gewähren, während er alle Länder gleich behandelt und ihre Bildungshoheit beachtet. So würde der Bund auch weiterhin keine gesetzgeberische Kompetenz erhalten. Außerdem würden die Finanzhilfen unbefristet gewährt werden, wohingegen dies derzeit nicht möglich ist. Fakt ist aus meiner Sicht: Das Kooperationsverbot sollte die Aufgabe aller Fraktionen und Ebenen sein, einschließlich der Bundesregierung, und in diesem Kontext darf es genau nicht darum gehen, parteipolitische Münzen zu prägen vielmehr müssen die Einzelinteressen der einzelnen Akteure zukünftig im Sinne der Bildung für Kinder und Jugendliche zurückgestellt werden. Wichtig dabei ist, dass wir dieses Vorhaben so schnell wie möglich gemeinsam anpacken, bevor es versandet. Die Rede im Wortlaut können Sie auf meiner Homepage nachlesen: www.martin-rabanus.de Neue Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreis Die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten ist derart vielfältig, dass sie unmöglich alleine gestemmt werden kann. In den letzten Wochen wurde mein bereits bestehendes Team (im "Brief aus Berlin" Nr. 1 vorgestellt) nun komplettiert. Ich freue mich, Euch an dieser Stelle nun noch mein restliches Team vorstellen zu können. Daniel Spiller komplettiert seit März 2014 das Team des Berliner Büros. Der gelernte Koch absolvierte den zweiten Bildungsweg und studierte Regionalwissenschaften mit den Schwerpunkten Nordamerika, Politik und Geschichte in Erfurt und Berlin. Mit seinen Erfahrungen aus Bundestag und Politikberatung betreut er unter anderem die Arbeitsthemen lebensbegleitendes Lernen, Meister- BAföG, berufliche Bildung und europäische Forschungs-kooperationen. Daniel Spiller ist via Telefon unter 030/22777114 und per E-Mail unter martin.rabanus.ma03@bundestag.de erreichbar. 10

Paul Ruttmann ist seit März 2014 als Mitarbeiter unterstützend im Wahlkreisbereich Limburg tätig. Er ist Politik- und Literaturwissenschaftler. Er kümmert sich vor allem um die Presseund Öffentlichkeitsarbeit und die Betreuung der Ortsvereine im Wahlkreisbereich Limburg. Telefonisch ist Paul Ruttmann montags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter 0176/31659409 und per E-Mail unter martin.rabanus@bundestag.de erreichbar. Thomas Wieczorek ist seit Februar 2014 als studentische Hilfskraft unterstützend im Taunussteiner Wahlkreisbüro von Martin Rabanus tätig. Er studiert Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Steuern an der Wiesbaden Business School und kümmert sich schwerpunktmäßig um meine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das betrifft auch das Thema Homepage und die Gestaltung von Druckmaterialien. Telefonisch ist Thomas Wieczorek freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr unter 06128/246711, per E-Mail unter martin.rabanus@bundestag.de, erreichbar. Termine im Wahlkreis 05. April, 09.30 Uhr: Unterbezirksparteitag der SPD Rheingau-Taunus im Bürgerhaus Idstein-Wörsdorf Hinweis +++ Termine in kursiv sind öffentlich und Interessierte sind herzlich willkommen! 11