47 NBI.MBWK.Schl.-H. 018 Anlage 1 hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 10. Januar 018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 7) nach Teilnahme an eer Prüfung den Ersten allgemebildenden Schulabschluss erworben. Seite des ses für Wahlpflichtangebote: teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis Ergebnisse der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung den Fächern: mündliche Prüfung den Fächern: Arbeitsgemeschaften Schulleiter() Klassenlehrer() Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1: gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.
NBI.MBWK.Schl.-H. 018 473 Anlage hat gem. 147 Abs. 6 SchulG i. V. m. 4 Abs. Satz 1 des Schleswig-Holsteischen Schulgesetzes der nach der Änderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Januar 011 (GVOBl. Schl.-H. S. 3) geltenden Fassung mit der Versetzung die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemebildenden Schulabschluss* erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der verordnung vom 18. Juni 018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 00) auf der Anforderungsebene zum Erwerb des erteilt. * Bezeichnung Hauptschulabschluss Ersten allgemebildenden Schulabschluss durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Februar 014 (GVOBl. Schl.-H. S. 1) geändert. Seite des ses für Wahlpflichtangebote: teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis Arbeitsgemeschaften Schulleiter() Klassenlehrer() Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)
474 NBI.MBWK.Schl.-H. 018 Anlage 3 Mittleren Schulabschlusses hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 10. Januar 018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 7) nach Teilnahme an eer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben. Seite des ses für Wahlpflichtangebote: teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis Ergebnisse der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung den Fächern: mündliche Prüfung den Fächern: Arbeitsgemeschaften Schulleiter() Klassenlehrer() Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1: gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.
NBI.MBWK.Schl.-H. 018 475 Anlage 4 hat nach der Landesverordnung über Gemeschaftsschulen vom 18. Juni 014 (NBl. MBW. Schl.- H. S. 151), der jeweils gültigen Fassung, nach Teilnahme an eer Prüfung den Ersten allgemebildenden Schulabschluss erworben. Seite des ses für Wahlpflichtunterricht: teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis Ergebnisse der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung den Fächern: mündliche Prüfung den Fächern: Arbeitsgemeschaften Schulleiter() Klassenlehrer() Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1: gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.
476 NBI.MBWK.Schl.-H. 018 Anlage 5 hat gem. 43 Abs. SchulG (GVOBl. Schl.- H. 007 S. 39, ber. S. 76) der jeweils gültigen Fassung mit der Versetzung die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemebildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der verordnung vom 18. Juni 018 (NBl. MBWK. Schl.- H. S. 00) auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemebildenden Schulabschlusses erteilt. Seite des ses für Wahlpflichtunterricht: teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis Arbeitsgemeschaften Schulleiter() Klassenlehrer() Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)
NBI.MBWK.Schl.-H. 018 477 Anlage 6 Mittleren Schulabschlusses hat nach der Landesverordnung über Gemeschaftsschulen vom 18. Juni 014 (NBl. MBW. Schl.- H. S. 151), der jeweils gültigen Fassung, nach Teilnahme an eer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben. Seite des ses für Wahlpflichtunterricht: teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis teilgenommen den Jahrgangsstufen bis Ergebnisse der Abschlussprüfung 3 schriftliche Prüfung den Fächern: mündliche Prüfung den Fächern: Arbeitsgemeschaften Schulleiter() Klassenlehrer() Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) 3 Die Prüfungsnote ist im Verhältnis 1: gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden.