Nutzungsvereinbarung- / Einweisung für die Außenfüllanlage für Atemluft von der Tauchperle zwischen PFLICHTANGABEN: Name:... Vorname:... Straße:... PLZ- Ort:... Telefon:... Mobil:... Email:... Geburtsdatum:... Brevet:... und der Tauchperle, Oberlandstr. 26, 82335 Aufhausen Wird folgende Vereinbarung zur Nutzung der Pressluftaußenfüllanlage geschlossen: Seite 1 von 6
1. Mit diesem Vertrag ist der Kunde berechtigt, mit Hilfe dem Ihm abgebenen Fingerabdruck die Außenfüllanlage von der Tauchperle zu nutzen. Die Nutzung kann nur erfolgen, wenn der aktuelle Flaschenpreis im Kassenautomat bezahlt wurde. Bei Überzahlung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sowie auf die Einweisungsgebühr von einmalig 10,00 Euro gültig für 12 Monate und der Verlängerungsgebühr beträgt 5,00 Euro die nach Ablauf von 12 Monaten bei einer Verlängerung fällig wird. Nachtragen neuer Flaschen ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro jeweils fällig. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Nutzer kann von den Mitarbeitern von der Tauchperle gesperrt werden. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter mit Hilfe seines Fingerscans die Außenfüllanlage nutzt und dass sich unbeteiligte Personen während des Füllvorgangs nicht im Gefahrenbereich aufhalten. Sollte der Kunde die gegen diese Vereinbarung einem Dritten für einen Füllversuch an der Außenfüllanlage zu Verfügung stellen, verpflichtet er sich eine Vereinbarungsstrafe in Höhe von 500,00 in jedem Einzelfall sofort Bar zu bezahlen. 2. Es dürfen grundsätzlich nur Flaschen mit: - gültigem TÜV und einem Restdruck von 30 Bar gefüllt werden. - einem Füllventil welches eine gültige BAM-Nr. bzw. CE- Zeichnung eingeprägt hat. - der zulässige Fülldruck der Flasche muss mindestens 200 bar sein. Sollte der Kunde entgegen dieser Vereinbarung Flaschen ohne gültigem TÜV mit der Außenfüllanlage befüllen, verpflichtet er sich, Vereinbarungsstrafe eine in Höhe von 500,00 für jeden Einzelfall an die Tauchperle sofort Bar zu bezahlen. Das Füllen an der Anlage ist bis auf weiteres von 06:00 21:00 Uhr am Tag möglich, bis auf während den Öffnungszeiten. Da es im Zusammenhang mit der Befüllung der Flaschen zu Geräuschbelästigungen kommen kann, ist ein Ventilausblasen im Freien oder sonstige Lärmbelästigung strengstens untersagt. Ein Nichteinhalten der Lärmvorschriften kann zum sofortigen Füll-Verbot führen! 3. Der Kunde wurde in die eigenständige Nutzung der Füllanlage eingewiesen. Er erklärt ausdrücklich, die Funktionsweise und die Handhabung der Füllanlage verstanden zu haben. Der Kunde akzeptiert, dass bei den Füllvorgängen von der Füllanlage keine Belege ausgestellt werden können. Weiter ist dem Kunden bekannt, dass im Notfall die Anlage wie folgt stillgelegt werden muss: AUS-Knopf oder Notausschalter drücken Dem Kunden ist bekannt, dass jede Person, die in den Besitz seines Fingerabdrucks gelangt, die Möglichkeit hat, damit missbräuchliche Verfügungen zu tätigen und auf Kosten des Kunden Füllvorgänge zu tätigen. Seite 2 von 6
Der Kunde verpflichtet sich, Störungen oder Unstimmigkeiten beim Füllvorgang sofort an Tauchperle zu melden! Unter 0170/ 2943393 4. Der Kunde erklärt ausdrücklich alle Mitarbeiter von der Tauchperle, sowie den Inhaber Carsten Hahn persönlich, von jeder Haftung aus der Nutzung der Füllanlage freizustellen. Die Nutzung der Füllanlage geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden aller Art, die dem Kunden und/oder Dritten aus der Nutzung der Füllanlage entstehen könnten, haftet der Kunde allein, sofern er nicht nachweisen kann, dass der entstandene Schaden auf Grund eines Verhaltens eingetreten ist, das ursprünglich auf die Mitarbeiter oder den Inhabern von der Tauchperle zurückzuführen ist. Der Kunde sorgt ebenfalls dafür, dass beim Füllvorgang keine Beschädigungen der Füllanlage vorkommen. Für Schäden, welche an der Füllanlage oder an den dazugehörigen Apparaten durch die Gebrauchseinweisung zuwider laufender oder sonst missbräuchlicher Benutzung des Kunden oder eines Dritten, welcher im Besitz Fingerscan des Kunden ist, entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang. 5. Videoüberwachung: Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während des Füllvorganges eine Videoüberwachung stattfindet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die hierdurch gewonnenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert werden. Der Kunde willigt ein, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Daten über ihn, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden dürfen. Grundsätzlich arbeitet die Tauchperle mit EDV-Anlagen und speichert die vertragsrelevanten Daten gem. 33 Datenschutzgesetz. Seite 3 von 6
33 Benachrichtigung des Betroffenen (1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss. (2) Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn 1. der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat, 2. die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, 3. die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheimgehalten werden müssen, 4. die Speicherung oder Übermittlung durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, 5. die Speicherung oder Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich ist und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, 6. die zuständige öffentliche Stelle gegenüber der verantwortlichen Stelle festgestellt hat, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 7. die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, oder b) die Benachrichtigung die Geschäftszwecke der verantwortlichen Stelle erheblich gefährden würde, es sei denn, dass das Interesse an der Benachrichtigung die Gefährdung überwiegt, 8. die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert sind und a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind, soweit sie sich auf diejenigen Personen beziehen, die diese Daten veröffentlicht haben, oder b) es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten handelt ( 29 Absatz 2 Satz 2) und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, 9. aus allgemein zugänglichen Quellen entnommene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung gespeichert sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist. Die verantwortliche Stelle legt schriftlich fest, unter welchen Voraussetzungen von einer Benachrichtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 7 abgesehen wird Seite 4 von 6
6. Die Abrechnung der Füllvorgänge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste. WICHTIG: Den Verlust, die Beschädigung oder den Missbrauch vom Fingerscan hat der Kunde sofort die Tauchperle schriftlich zu melden, bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für den widerrechtlichen Gebrauch durch Dritte! Bei Nichtbeachten der o.a. Punkte erfolgt der unmittelbare Entzug der Füllberechtigung! Sowie eine Vereinbarungsstrafe in höhe von 500,00 Euro 7. Tauchperle und der Kunde können diesen Vertrag jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, durch schriftliche Kündigung beenden. Der Kunde hat jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich schriftlich Tauchperle anzuzeigen. Bei Verlust der Daten ohne Verschulden von der Tauchperle oder des Kunden durch Feuer, Diebstahl, Zerstörung durch Dritte oder höhere Gewalt, ist der Kunde damit einverstanden, dass ihm 100 % der ihm bisher im üblichen Abrechnungszeitraum getätigten Füllmengen berechnet werden, ausgenommen es kann glaubhaft gemacht werden, dass nur geringere Mengen entnommen wurden. Seite 5 von 6
Einweisung: Der oben genannte Kunde wurde gemäß Bedingungen zur Nutzung der Füllanlage umfassend in die eigenständige Nutzung der Füllanlage inklusive aller Verfahrensweisen eingewiesen. Alle Fragen wurden ihm erläutert. Über mögliche Sicherheitsrisiken wurde er informiert. Datum, Ort:...Unterschrift Kunde:......Zeichen Tauchperle... Angemeldete Flaschen: Folgende Flaschen wurden vom Kunden zur Nutzung an der Außenfüllanlage angemeldet und von der Tauchperle überprüft. Nicht gemeldete Flaschen dürfen an der Außenfüllanlage nicht befüllt werden. Datum:...Serien-Nr.:......TÜV bis:... Zeichen Datum:...Serien-Nr.:......TÜV bis:... Zeichen Datum:...Serien-Nr.:... TÜV bis:... Zeichen Datum:...Serien-Nr.:... TÜV bis:... Zeichen Datum:...Serien-Nr.:... TÜV bis:... Zeichen Tauchperle:... TÜV Neu: Seite 6 von 6