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Transkript:

Fungizid zur Bekämpfung von Kraut und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln Wirkstoff: Formulierung: Packungsgrößen: Fluazinam (500 g/l) 40,0 %w/w SC (Suspensionskonzentrat) 2 x 10 l, 4 x 5 l Xn N Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die einzuhalten. R38 Reizt die Haut. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA058 Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält ca. 125 g/l Harnstoff zur Verhinderung der Kristallisation. 1

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzenerzeugnisse/Objekte Schadorganismus / Zweckbestimmung Anwendungs-Nr. Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 007032-00 Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 2

GEBRAUCHSANLEITUNG WIRKUNGSWEISE enthält Fluazinam, das eine fungizide Wirkung gegen von Oomyceten verursachte bodenbürtige Krankheiten aufweist. Es bekämpft effizient Phytophthora infestans, den Erreger der Krautund Knollenfäule. ist ein protektiv wirksames Fungizid und hat keine systemische Eigenschaften. Aufgrund dessen muss die Ausbringung von vor dem Auftreten der Krankheitssymptome erfolgen. Der Wirkungsmechanismus von Fluazinam beruht auf einer multi-side Unterbrechung der mitochondrischen Atmung. WIRKUNGSSPEKTRUM Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans). HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG Anwendungsempfehlungen Die erste Spritzung sollte bei beginnender Krautfäulegefahr erfolgen. Die Aufrufe des örtlichen Pflanzenschutzdienstes sind zu beachten. Bei starkem Befallsdruck und schnellem Stängelwachstum sollten die Spritzungen im Abstand von 7 Tagen erfolgen. Bei geringem Befallsdruck kann der Spritzabstand auf 10 Tage ausgeweitet werden. Aufwandmenge Speise-, Stärke-, Pflanzkartoffel: 0,4 l/ha Wassermenge: 200-400 l/ha Maximal 10 Anwendungen Besondere Hinweise Fluazinam haftet sehr gut an der Oberfläche der Blätter. Dadurch hat eine hohe Regenbeständigkeit. ist nicht bienengefährlich. Fluazinam gehört gemäß WMFC5 Wirkungsmechanismus der FRAC-Gruppe: C5 an. Verträglichkeit erwies sich in allen bisher getesteten Kartoffelsorten als gut verträglich. Wartezeit Speise-, Stärke-, Pflanzkartoffel: 7 Tage 3

Nachbau Nach dem Einsatz von können alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge sowie nach vorzeitigem Umbruch nachgebaut werden HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK Mischbarkeit ist mit gängigen Kartoffelfungiziden und -insektiziden mischbar. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Herstellung der Spritzbrühe Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritztechnik Beim Ausbringen von ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Kartoffelpflanzen zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha. Bei Kartoffeln mit starker Krautentwicklung und bei Stängel-Phytophthora solle eine höhere Wassermenge genommen werden. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Restmengenverwertung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. 4

Spritzenreinigung Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. Ca. 10 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Haftung Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten. Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. 5

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2203 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Nach Inhalation: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen. Arzt aufsuchen. KEIN ERBRECHEN hervorrufen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen und vor Unterkühlung schützen. Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.lotusagrar.de/sicherheitsdatenblatter/ 6

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN Einfluss auf Nutzorganismen NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Einfluss auf Gewässerorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Gewässerschutz Wasserschutzgebietsauflage: Keine HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG Transport ADR/RID 9 III; UN 3082 Lagerung LGK 12 Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 C. 7