Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen (go-inno) Herzlich Willkommen www.inno-beratung.de Projektträger Programmbotschafter
Zielsetzung des Förderprogramms go-inno Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen Schaffung bzw. Verbesserung von Voraussetzungen für die Umsetzung von technischen und technol. Innovationsvorhaben in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial Senkung von Transaktionskosten bei Technologiekooperationen Minderung der technischen und wirtschaftlichen Risiken, die mit Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen verbunden sind Gültigkeit der Richtlinie 30.4.2010 bis 31.12.2013
Warum go-inno? Positive Effekte BMWi-Gutscheine erleichtern kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu öffentlicher Förderung Schnell, da kein Antragsverfahren für KUs Autorisierte Beratungsunternehmen nehmen den KU einen Großteil des Verwaltungsaufwandes ab Individuelle, bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch KU
Warum go-inno? Einfluss der Beratungsergebnisse auf die ökonomische Situation der Unternehmen Quelle: Evaluationsbericht Prognos / Söstra 2007 Ca. 110.000 Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten an den Markt. Anzahl sollte steigen, denn innovative KMU sind erfolgreicher.
Was wird gefördert? Innovationsberatung einfach und schnell uförderung von externen Beratungsleistungen uunterstützung bei der Vorbereitung und Einführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen ukeine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte oder Branchen go-inno-beratungsmodell Die Idee Unternehmensaudit oder Machbarkeitsstudie Das Konzept Realisierungskonzept Die Umsetzung Projektmanagement Kostenlose Initialberatung Innovationsberatung nur durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen
Voraussetzungen Technologiebezug: Muss nachvollziehbar dargestellt sein Neuheitsgrad: Die Produkt- oder technische Verfahrensinnovation muss für das kleine Unternehmen neu sein. Markterfolg: Die Projekte müssen für die begünstigten KU einen Mehrwert erbringen. Die Refinanzierung muss plausibel erkennbar und dargestellt sein. Risiko: Die Projekte müssen mit einem technischen und betriebswirtschaftlichen Risiko behaftet sein.
Der Weg zur Innovationsberatung Einreichung Gutschein Vertragsabschluss Bestätigung Gutscheinwert Abrechnung der Leistung KU BU Ausgabe von Gutscheinen Beratungsunternehmen Kontaktstellen Informationen von Beratungsunternehmen Kontaktstellen Projektträger EuroNorm GmbH Förderberatung des Bundes PT Prüfung Gutscheinauszahlung BU Nach Abschluss eines Beratungsvertrages ist sofortiger Beginn der Innovationsberatung möglich.
Das go-inno-beratungsmodell Die Idee - Unternehmensaudit oder Machbarkeitsstudie u u u Bewertung der Innovationspotenziale des Unternehmens Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise Firmenbezogene Darstellung der Machbarkeit des Innovationsvorhabens Das Konzept Erstellung eines Realisierungskonzeptes u u u Technologiebewertung und Marktanalysen Erarbeitung des Realisierungskonzepts Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten
Das go-inno-beratungsmodell Die Umsetzung- Projektmanagement Begleitung des Innovationsprojektes durch externes Projektmanagement Auswertung und Beurteilung des Innovationsprojekts und Schlussfolgerungen
Wer wird gefördert? Kleine Unternehmen mit Standort in Deutschland weniger als 50 Beschäftigten Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro Im Rahmen des Konjunkturpakets II bis 31.12.2010 auch Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Wie wird gefördert? u Deckung von 50 Prozent der Ausgaben für die Innovationsberatung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Kleine Unternehmen zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten (zzgl. UST auf die Gesamtleistung). Leistungsstufe max. Tagewerke max. Zuschuss Gutscheinwert Machbarkeitsstudie 10 TW 4.000 Euro Realisierungskonzept 25 TW 10.000 Euro Kombination Audit und Realisierungskonzept 30 TW 12.000 Euro Projektmanagement 20 TW 8.000 Euro u Für einen Beratungstag sind Ausgaben bis zu 800 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig.
Die neuen BMWi-Innovationsgutscheine KU kann jährlich höchstens fünf Gutscheine mit einem Förderwert von max. 20.000 Euro in Anspruch nehmen Überlegungs-/Entscheidungsfrist für das KU vom Erhalt des Gutscheins bis zum Vertragsabschluß: 2 Monate Ausgabe von BMWI-Innovationsgutscheinen durch regionale Kontaktstellen und durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen Ansprechpartner unter www.inno-beratung.de
Regionale Kontaktstellen Stand August 2010
Beratungsunternehmen Stand August 2010
Informationen zum Programm www.inno-beratung.de
Praxisbeispiele
Ansprechpartner Regionale Kontaktstellen und autorisierte Beratungsunternehmen u Ansprechpartner unter www.inno-beratung.de Förderberatung des Bundes u www.foerderinfo.bund.de Projektträger des BMWi für go-inno EuroNorm GmbH, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin www.inno-beratung.de Programmbotschafter go-inno F.A.Z.-Institut, Innovationsprojekte Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main www.inno-beratung.de