5.6.1 Unterlagenprüfung Vorhandensein von bzw. Zugang zu Rechtsunterlagen

Ähnliche Dokumente
Herr Jens NYMAND-CHRISTENSEN, Direktor, im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 20.

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

betriebseigene Hilfskräfte

Durchführungserlass 8/Version 2 für die Kontrollen der amtlichen Tierärzte gem. 31 Abs. 3 LMSVG

Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten

Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)

Der amtliche Tierarzt im LMSVG. Gesellschaft der Tierärzte 27.Mai 2011 Peter-Vitus Dr. Stangl

Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Gegenstand der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Information über zusätzliche Anforderungen der Russischen Föderation / Eurasische Wirtschaftsunion betreffend Fleisch

Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung;

Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika

1 Kostenpflichtige Tatbestände

GZ: BMG-74440/001-II/B/12/2012. Datum: Gültigkeit ab:

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT

GZ. BMG-74320/0004-II/B/12/2013. Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände

1 Kostenpflichtige Tatbestände

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 7. November 2014 Teil II

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

- 4. Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Festsetzung von Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen

2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage.

Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gemäß 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

2 Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in gewerblichen Betrieben und sonstige Schlachttieruntersuchungen

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft.

Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

TMSFG S.

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs

Checkliste für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Falle von Tier- und Ganzkörperbeanstandungen

Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Fleischhygienegebührensatzung

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- VERORDNUNG. des

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

in der Fassung vom , gültig ab

24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585),

AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT

Hauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

1 Kostenpflichtige Tatbestände

Recht, Sicherheit und Ordnung 3.9

S A T Z U N G. des Landkreises Rhein-Pfalz-Kreis über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S

Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Antrag auf Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates -Schutz von Tieren beim Transport-

W ERRA-MEISSNER-KREIS

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ennepe-Ruhr-Kreis FAX:

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur Änderung der Rindertuberkuloseverordnung

Fotos zu Rind / Kalb voll Inhalt voll voll

Satzung des Kreises Höxter vom über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 6401/ /1 0 Stammverordnung 112/ Blatt Dezember 2006

GZ: BMG-11001/0272-I/A/15/2014 Wien, am 15. Dezember 2014

S A T Z U N G. des Landkreises Alzey- Worms. über die. Erhebung von Gebühren. für amtliche Kontrollen. vom

Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung, Fassung vom

Anlage zur. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 1999 in Kraft. Schwäbisch Hall, den gez. Gerhard Bauer Landrat

Gesetzliche Vorgaben zur «Fachkundigen Person»

Fotos zu Rind / Kalb. Darmpaket jedes Alter. Oberkopf über 12 Monate. Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate

Landkreis Barnim SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Am Markt Eberswalde Tel: ; Fax:

KAUFBEURER STADTRECHT

Anhang 7 Russische Föderation (RF) / Zollunion zwischen Russischer Föderation, Kasachstan und Weißrussland

Inhalt. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

Der Tierarzt mit hoheitlichen Aufgaben. Amtlicher Tierarzt in der Fleischhygiene

vom 9. Juni 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorstand, einerseits und .. *) andererseits

Hof nahe Schlachtung. aus der Sicht eines für Fleischhygiene zuständigen amtlichen Tierarztes Edgar Wullinger 1

Schlachtung Farmwild

Lebensmittelbetrieb - Zulassung

GEBÜHRENVERZEICHNIS des Landkreises Rostock über 'die Erhebung von Gebühren für amtliche Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht

Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor

Durchführungserlass 2/Version 4 für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Geflügel und Hasentieren

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts

GZ: BMG-74310/0029-II/B/12/2011. Datum: 22. November Gültigkeit ab: 1. Jänner 2012

Tiere und Produkte, die beim innergemeinschaftlichen Handel über das TRACES-System gemeldet werden müssen

Umsetzung der risikoorientierten Fleischuntersuchung in Kleinbetrieben

Bundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis

I N F O R M A T I O N

Merkblatt. Trichinenprobenentnahme

Spalte 3 angegeben Anwendungsgebieten und unter den in Spalte 4 genannten Bedingungen angewendet werden. Ausnahmen für Anwendung zu tierzüchterische

BAYREUTHER STADTRECHT 703

2 Gebührensätze. INHALT 1 Satzungsgegenstand. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

vom 17. Dezember 2002

Kostenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Dr. Christina Riedl. Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte

Regierungspräsidium Kassel d 26/03n

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

Erfahrungen der Vion-Gruppe zur Umsetzung einer risikobasierten Fleischuntersuchung in den Niederlanden und Deutschland

Verordnung über die hygienischen Anforderungen und amtlichen Untersuchungen beim Verkehr mit Fleisch(Fleischhygiene- Verordnung - FlHV)

Wer darf noch Nutztiere schlachten und unter welchen Anforderungen?

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Transkript:

Seite 1 von 9 Allgemeine Grundsätze: Checkliste für eine Kontrolle gem. 31 (3) LMSVG Tag der Kontrolle: Uhrzeit der Kontrolle: von.bis. Die Kontrolle gem. 31 (3) LMSVG wurde von der Amtstierärztin/ dem Amtstierarzt (Name, Dienstort). durchgeführt. Name d. überprüften amtlichen Tierärztin/ Tierarztes:.. Adresse:. Identifikationszahl (gem. 14 (4) FlUVO 2006):, im Betrieb:, Zulassungsnummer:. im Betrieb:, Zulassungsnummer:. im Betrieb:, Zulassungsnummer:. 5.6.1 Unterlagenprüfung 5.6.1.1. Vorhandensein von bzw. Zugang zu Rechtsunterlagen 1. Sind die Rechtsunterlagen soweit für den Arbeitsbereich zutreffend, komplett und aktuell, vorhanden (in Druckform, elektronisch)? wenn nein: folgende Unterlagen fehlen (zutreffendes ankreuzen)

Seite 2 von 9 Zutreffende Rechtsgrundlagen VO (EG) 178/2002 VO (EG) 852/2004 VO (EG) 853/2004 VO (EG) 854/2004 VO (EG) 882/2004 VO (EG) 999/2001 VO (EG) 2073/2005 VO (EG) 2074/2005 VO (EG) 2075/2005 VO (EG) 1162/2009 VO (EG) 1069/2009 BGBl. I 2003/141 (TMG) BGBl. I 2006/13 (LMSVG) BGBl. II 2004/488 (Tierschutz-Schlacht VO) BGBl. II 2006/91 (LM-hyg-Anp.V) BGBl. II 2006/92 (Eh-V) BGBl. II 2006/108 (Dir-V) BGBl. II 2006/109 (FlU-V 2006) BGBl. II 2006/110 (RückstK-V) BGBl. II 2007/361 (LMSVG-KoGeV) BGBl. II 2008/484 (TM VO) BGBl. II 2009/291 (Tierkennz. und Registr. VO.) BGBl. II Nr. 2009/231 (Lebensmittelhygiene- Zulassungsverordnung) Durchführungserlass 1 für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei als Haustieren gehaltenen Huftieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Einhufer) Durchführungserlass 2 für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Geflügel und Hasentieren Durchführungserlass 3 Für Probenahmen und Probenversand zur Durchführung von Hilfsunters. im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie im Zuge von Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben Durchführungserlass 4 zur Durchführung von Zusatzuntersuchungen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Durchführungserlass 5 für die Durchführung der Fleischuntersuchung bei frei lebendem Wild (Großwild und Kleinwild gem. Definition VO (EG) Nr. 853/2004, Anhang I) Durchführungserlass 6 zu Untersuchungen im Rahmen der Rückstandskontrolle Durchführungserlass 7 für die Durchführung von Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben gem. 54 LMSVG sowie in fleischverarbeitenden Betrieben gem. 31 Abs. 1 LMSVG Durchführungserlass 8 für die Kontrollen der amtl. Tierärzte gem. 31 Durchführungserlass 9 für die Zulassung von Fleischlieferbetrieben zum Export in Drittländer und deren laufenden Kontrollen gem. 51 LMSVG Durchführungserlass 10 für die Exportabfertigung von Fleisch und Fleischprodukten in Drittländer gem. 52 LMSVG Durchführungserlass 11 zu Kontrollen gemäß 13 Rückstandskontrollverordnung 2006 und 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz Durchführungserlass zur Schwerpunktaktion 2. Sind die Unterlagen bei Bedarf verfügbar? 3. Können die Onlinedienste bedient werden? 5.6.1.2. Nachweis des Gesundheitszustandes 4. Kommt der amtliche TA den Bestimmungen des 24 (7) LMSVG hinsichtlich der Gesundheitserfordernisse nach?

Seite 3 von 9 5.6.1.3. Schulungs- und Fortbildungsnachweise 5. Sind Nachweise über Besuch der vom LH angebotenen Schulungen vorhanden? 6. Sind Nachweise über Teilnahme an anderen einschlägigen Schulungen und Veranstaltungen vorhanden? 7. Sind Nachweise über Selbststudium (Angaben zur Literatur) vorhanden? 5.6.1.4. Überprüfung der Aufzeichnungen/Vorhandensein vollständiger Kontrollberichte 8. Werden die Protokollunterlagen ordnungsgemäß geführt oder ordnungsgemäß in VIS eingetragen? 9. Trichinenuntersuchung: Ist die amtliche Verwahrung bei vorzeitig gekennzeichneten Tierkörpern (TK) sichergestellt? 10. Trichinenuntersuchung: Ist die Freigabe der befundeten TK bei vorzeitig gekennzeichneten Tieren dokumentiert? 11. 12. BSE: Ist die amtliche Verwahrung bei vorzeitig gekennzeichneten Tierkörpern (TK) sichergestellt? 13. BSE: Ist die Freigabe der befundeten TK bei vorzeitig gekennzeichneten TK dokumentiert? 14. Sind die Kontrollberichte der 54 + 31 (1) Kontrollen vorhanden und werden diese ordnungsgemäß abgelegt?

Seite 4 von 9 15. Sind die Aufzeichnungen vollständig, plausibel und mit dem Ist-Zustand konform? 16. Ist die Dokumentation insgesamt vollständig und nachvollziehbar? 5.6.1.5. Ausrüstung 17. Ist eine geeignete, saubere Arbeitskleidung (Mantel, Stiefel, Kopfbedeckung ) vorhanden? 18. Ist eine zweckmäßige Ausrüstung (Messer(-satz), Thermometer, Phonendoskop, Clipboard, Formblätter,...) vorhanden? 19. Sind Materialien für die Probenziehung vorhanden und werden diese entsprechend verwahrt? (die Materialien zur Probenahme: Probenbegleitschreiben, Probensäcke, Plomben, Kühltasche mit Kühlakkus gegebenenfalls Materialien für TSE-Probennahmen (Löffel, Pinzette, Schere und flüssigkeitsdichte Dosen, gegebenenfalls Materialien für die Entnahme von Trichinenproben (Schere oder Messer) bzw. Utensilien für die Trichinenuntersuchung mittels Kompressoriumsmethode) 20. Sind die Kennzeichnungsgerätschaften in Ordnung und sicher verwahrt? 5.6.1.6. Diensteinteilung, Befangenheit, Interessenskonflikt 21. Ist ein Verdacht auf Befangenheit/auf einen Interessenskonflikt gegeben?

Seite 5 von 9 (Es ist an Hand der Diensteinteilung und der anderen Tätigkeiten des amtlichen Tierarztes zu prüfen, ob Hinweise auf Befangenheit oder Interessenskonflikte bestehen) 5.6.2. Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Kontrollen und Untersuchungen gem. 53-55 + 31 (1) LMSVG 22. Werden die Mindestuntersuchungszeiten eingehalten? 23. Werden die maximalen Untersuchungszeiten pro Tag eingehalten? A) Die praktische Durchführung der STU: 24. Werden Informationen zur LM-Kette geprüft und vidiert? 25. Wird eine Kontrolle der Kennzeichnung vorgenommen? 26. Ist die Verwahrung nicht vollständig untersuchter Tiere gesichert? 27. Werden kranke Tiere separiert und möglichst bald geschlachtet? 28. Wird der Tierschutz entsprechend dem DE 1 und DE 2 kontrolliert? 29. Werden die Tiertransportkontrollen erlassgemäß durchgeführt? 30. Ist die Dokumentation der STU, Tiertransport und Tierschutzkontrollen vorhanden und plausibel?

Seite 6 von 9 B) Die praktische Durchführung der FU Schwein: Tierkörper: erforderlichenfalls Nieren u. Lnn. Renales; Trichinenproben; Lnn. Mandibulares; Gesäuge und Lnn. Supramammarii; erforderlichenfalls Nabelgegend u. Gelenke b. Jungtieren Geschlinge: Lunge- Querschnitt im hinteren Drittel der Lunge- wenn für menschlichen Verzehr bestimmt; Trachea/Bronchen-öffnen durch Längsschnitt- wenn für menschlichen Verzehr bestimmt; Herz- Längsschnitt zur Öffnung der Kammern und Durchtrennung d. Scheidewand; erforderlichenfalls Nieren u. Lnn. renales Magen-Darm-Trakt: erforderlichenfalls Lnn. Gastrici, Lnn. mesenterici cran. et caud. Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung 31. Wird die FU beim Schwein entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 32. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? Rind> 6 Wochen: Kopf: Brusteingeweide: Leber: Milz: 2 x äußere Kaumuskeln; 1 x innerer Kaumuskel; Lnn. retropharyngiales, mandibulares et parotidei Lunge- Querschnitt im hinteren Drittel- wenn für menschlichen Verzehr; Trachea /Bronchien öffnen durch Längsschnitt- wenn für menschlichen Verzehr; Lnn. bifurcat. et epart.; Lnn. mediast.; Herz- Längsschnitt zur Öffnung der Kammern und Durchtrennung d. Scheidewand Anschneiden der Magenfläche der Leber und an Basis des Spigelschen Lappens erforderlichenfalls Magen-Darm-Trakt: erforderlichenfalls Lnn. Gastrici, mesenter. cran. + caud. Tierkörper: Nieren u. Lnn. Renales (erforderlichenfalls); Euter und Lnn. Supramammariierforderlichenfalls, bei Kühen Öffnung jeder Euterhälfte durch Einschnitt bis zu den Zisternen u. Einschneiden der Euterlymphknoten, wenn für menschlichen Verzehr bestimmt. Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung

Seite 7 von 9 33. Wird die FU beim Rind> 6 Wochen entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 34. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? Kälber < 6 Wochen: Kopf: Lnn. retropharyngiales Trachea: Öffnen durch Längsschnitt, wenn für menschlichen Verzehr Bronchen: Querschnitt im hinteren Drittel, wenn für menschlichen Verzehr Herz: Längsschnitt zur Öffnung der Kammern und Durchtrennung der Scheidewand Leber, Milz, Nieren: erforderlichenfalls Anschneiden der Leber und ihrer Lymphknoten erforderlichenfalls Lnn. gastrici, mesenterici cran. et caud.; Milz; Nieren u. Lnn. Renales; Tierköper: im Zweifelsfall Anschneiden der Nabelgegend und Öffnung der Gelenke; Untersuchung der Gelenkflüssigkeit Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung 35. Wird die FU bei den Kälbern < 6 Wochen entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 36. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? kl WDK (Schaf, Ziege), Wild (Farmwild/Wild aus freier Wildbahn soweit zutreffend): Kopf+ Brusteingeweide: im Zweifelsfall Oesophagus, Luftröhre, Lunge, Lnn. bifurcationes, eparteriales, mediast. Herz, Milz: im Zweifelsfall, Leber: Leber Anschneiden der Magenfläche der Leber zur Untersuchung der Gallengänge Nieren: Nieren u. Lnn. Renales erforderlichen falls

Seite 8 von 9 Nabelgegend und Gelenke bei jungen Tieren: im Zweifelsfall Anschneiden der Nabelgegend und Öffnung der Gelenke; Untersuchung der Gelenkflüssigkeit Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung 37. Wird die FU beim kl. WDK und Wild entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 38. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? Geflügel/Kaninchen: 39. Wird die FU beim Geflügel/Kaninchen entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 40. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? C) Die praktische Durchführung der Hygienekontrollen gemäß 54, 55 LMSVG + 31 (1) LMSVG: 41. Werden die Hygienekontrollen und die Rückstandskontrolle erlassgemäß hinsichtlich Frequenz und Umfang durchgeführt? Anmerkungen:...... 42. Wird die Probenahme ordnungsgemäß durchgeführt und Proben umgehend und entsprechend gesichert versandt?

Seite 9 von 9 43. Erfolgt die Rückmeldung der Untersuchungsergebnisse an den Betrieb bzw. Herkunftsbetrieb nachweislich? 44. Ist die Dokumentation der Kontrollen mit d. angeordneten Maßnahmen vorhanden und plausibel? 5.7. Nachbearbeitung- Besprechung der Kontrollergebnisse der gemäß 31 Abs. 3 durchgeführten Kontrolle Kommentare/Anmerkungen. 5.8. Maßnahmen im Fall von Abweichungen keine oder sofort abstellbare Mängel, wobei die Mängel sofort abgestellt wurden nicht sofort abstellbare Mängel schriftliche Verwarnung gem. 28 (5) Z 4 LMSVG ist erforderlich vom LH abzustellende Mängel gesetzte / zu setzende Maßnahmen: weitere Anmerkungen: sachbezogene Anmerkungen der/des überprüften amtlichen Tierärztin/ Tierarztes: amtlicher TA.. Amtstierarzt