Seite 1 von 9 Allgemeine Grundsätze: Checkliste für eine Kontrolle gem. 31 (3) LMSVG Tag der Kontrolle: Uhrzeit der Kontrolle: von.bis. Die Kontrolle gem. 31 (3) LMSVG wurde von der Amtstierärztin/ dem Amtstierarzt (Name, Dienstort). durchgeführt. Name d. überprüften amtlichen Tierärztin/ Tierarztes:.. Adresse:. Identifikationszahl (gem. 14 (4) FlUVO 2006):, im Betrieb:, Zulassungsnummer:. im Betrieb:, Zulassungsnummer:. im Betrieb:, Zulassungsnummer:. 5.6.1 Unterlagenprüfung 5.6.1.1. Vorhandensein von bzw. Zugang zu Rechtsunterlagen 1. Sind die Rechtsunterlagen soweit für den Arbeitsbereich zutreffend, komplett und aktuell, vorhanden (in Druckform, elektronisch)? wenn nein: folgende Unterlagen fehlen (zutreffendes ankreuzen)
Seite 2 von 9 Zutreffende Rechtsgrundlagen VO (EG) 178/2002 VO (EG) 852/2004 VO (EG) 853/2004 VO (EG) 854/2004 VO (EG) 882/2004 VO (EG) 999/2001 VO (EG) 2073/2005 VO (EG) 2074/2005 VO (EG) 2075/2005 VO (EG) 1162/2009 VO (EG) 1069/2009 BGBl. I 2003/141 (TMG) BGBl. I 2006/13 (LMSVG) BGBl. II 2004/488 (Tierschutz-Schlacht VO) BGBl. II 2006/91 (LM-hyg-Anp.V) BGBl. II 2006/92 (Eh-V) BGBl. II 2006/108 (Dir-V) BGBl. II 2006/109 (FlU-V 2006) BGBl. II 2006/110 (RückstK-V) BGBl. II 2007/361 (LMSVG-KoGeV) BGBl. II 2008/484 (TM VO) BGBl. II 2009/291 (Tierkennz. und Registr. VO.) BGBl. II Nr. 2009/231 (Lebensmittelhygiene- Zulassungsverordnung) Durchführungserlass 1 für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei als Haustieren gehaltenen Huftieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Einhufer) Durchführungserlass 2 für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Geflügel und Hasentieren Durchführungserlass 3 Für Probenahmen und Probenversand zur Durchführung von Hilfsunters. im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie im Zuge von Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben Durchführungserlass 4 zur Durchführung von Zusatzuntersuchungen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Durchführungserlass 5 für die Durchführung der Fleischuntersuchung bei frei lebendem Wild (Großwild und Kleinwild gem. Definition VO (EG) Nr. 853/2004, Anhang I) Durchführungserlass 6 zu Untersuchungen im Rahmen der Rückstandskontrolle Durchführungserlass 7 für die Durchführung von Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben gem. 54 LMSVG sowie in fleischverarbeitenden Betrieben gem. 31 Abs. 1 LMSVG Durchführungserlass 8 für die Kontrollen der amtl. Tierärzte gem. 31 Durchführungserlass 9 für die Zulassung von Fleischlieferbetrieben zum Export in Drittländer und deren laufenden Kontrollen gem. 51 LMSVG Durchführungserlass 10 für die Exportabfertigung von Fleisch und Fleischprodukten in Drittländer gem. 52 LMSVG Durchführungserlass 11 zu Kontrollen gemäß 13 Rückstandskontrollverordnung 2006 und 9 Abs. 1 Tierarzneimittelkontrollgesetz Durchführungserlass zur Schwerpunktaktion 2. Sind die Unterlagen bei Bedarf verfügbar? 3. Können die Onlinedienste bedient werden? 5.6.1.2. Nachweis des Gesundheitszustandes 4. Kommt der amtliche TA den Bestimmungen des 24 (7) LMSVG hinsichtlich der Gesundheitserfordernisse nach?
Seite 3 von 9 5.6.1.3. Schulungs- und Fortbildungsnachweise 5. Sind Nachweise über Besuch der vom LH angebotenen Schulungen vorhanden? 6. Sind Nachweise über Teilnahme an anderen einschlägigen Schulungen und Veranstaltungen vorhanden? 7. Sind Nachweise über Selbststudium (Angaben zur Literatur) vorhanden? 5.6.1.4. Überprüfung der Aufzeichnungen/Vorhandensein vollständiger Kontrollberichte 8. Werden die Protokollunterlagen ordnungsgemäß geführt oder ordnungsgemäß in VIS eingetragen? 9. Trichinenuntersuchung: Ist die amtliche Verwahrung bei vorzeitig gekennzeichneten Tierkörpern (TK) sichergestellt? 10. Trichinenuntersuchung: Ist die Freigabe der befundeten TK bei vorzeitig gekennzeichneten Tieren dokumentiert? 11. 12. BSE: Ist die amtliche Verwahrung bei vorzeitig gekennzeichneten Tierkörpern (TK) sichergestellt? 13. BSE: Ist die Freigabe der befundeten TK bei vorzeitig gekennzeichneten TK dokumentiert? 14. Sind die Kontrollberichte der 54 + 31 (1) Kontrollen vorhanden und werden diese ordnungsgemäß abgelegt?
Seite 4 von 9 15. Sind die Aufzeichnungen vollständig, plausibel und mit dem Ist-Zustand konform? 16. Ist die Dokumentation insgesamt vollständig und nachvollziehbar? 5.6.1.5. Ausrüstung 17. Ist eine geeignete, saubere Arbeitskleidung (Mantel, Stiefel, Kopfbedeckung ) vorhanden? 18. Ist eine zweckmäßige Ausrüstung (Messer(-satz), Thermometer, Phonendoskop, Clipboard, Formblätter,...) vorhanden? 19. Sind Materialien für die Probenziehung vorhanden und werden diese entsprechend verwahrt? (die Materialien zur Probenahme: Probenbegleitschreiben, Probensäcke, Plomben, Kühltasche mit Kühlakkus gegebenenfalls Materialien für TSE-Probennahmen (Löffel, Pinzette, Schere und flüssigkeitsdichte Dosen, gegebenenfalls Materialien für die Entnahme von Trichinenproben (Schere oder Messer) bzw. Utensilien für die Trichinenuntersuchung mittels Kompressoriumsmethode) 20. Sind die Kennzeichnungsgerätschaften in Ordnung und sicher verwahrt? 5.6.1.6. Diensteinteilung, Befangenheit, Interessenskonflikt 21. Ist ein Verdacht auf Befangenheit/auf einen Interessenskonflikt gegeben?
Seite 5 von 9 (Es ist an Hand der Diensteinteilung und der anderen Tätigkeiten des amtlichen Tierarztes zu prüfen, ob Hinweise auf Befangenheit oder Interessenskonflikte bestehen) 5.6.2. Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Kontrollen und Untersuchungen gem. 53-55 + 31 (1) LMSVG 22. Werden die Mindestuntersuchungszeiten eingehalten? 23. Werden die maximalen Untersuchungszeiten pro Tag eingehalten? A) Die praktische Durchführung der STU: 24. Werden Informationen zur LM-Kette geprüft und vidiert? 25. Wird eine Kontrolle der Kennzeichnung vorgenommen? 26. Ist die Verwahrung nicht vollständig untersuchter Tiere gesichert? 27. Werden kranke Tiere separiert und möglichst bald geschlachtet? 28. Wird der Tierschutz entsprechend dem DE 1 und DE 2 kontrolliert? 29. Werden die Tiertransportkontrollen erlassgemäß durchgeführt? 30. Ist die Dokumentation der STU, Tiertransport und Tierschutzkontrollen vorhanden und plausibel?
Seite 6 von 9 B) Die praktische Durchführung der FU Schwein: Tierkörper: erforderlichenfalls Nieren u. Lnn. Renales; Trichinenproben; Lnn. Mandibulares; Gesäuge und Lnn. Supramammarii; erforderlichenfalls Nabelgegend u. Gelenke b. Jungtieren Geschlinge: Lunge- Querschnitt im hinteren Drittel der Lunge- wenn für menschlichen Verzehr bestimmt; Trachea/Bronchen-öffnen durch Längsschnitt- wenn für menschlichen Verzehr bestimmt; Herz- Längsschnitt zur Öffnung der Kammern und Durchtrennung d. Scheidewand; erforderlichenfalls Nieren u. Lnn. renales Magen-Darm-Trakt: erforderlichenfalls Lnn. Gastrici, Lnn. mesenterici cran. et caud. Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung 31. Wird die FU beim Schwein entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 32. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? Rind> 6 Wochen: Kopf: Brusteingeweide: Leber: Milz: 2 x äußere Kaumuskeln; 1 x innerer Kaumuskel; Lnn. retropharyngiales, mandibulares et parotidei Lunge- Querschnitt im hinteren Drittel- wenn für menschlichen Verzehr; Trachea /Bronchien öffnen durch Längsschnitt- wenn für menschlichen Verzehr; Lnn. bifurcat. et epart.; Lnn. mediast.; Herz- Längsschnitt zur Öffnung der Kammern und Durchtrennung d. Scheidewand Anschneiden der Magenfläche der Leber und an Basis des Spigelschen Lappens erforderlichenfalls Magen-Darm-Trakt: erforderlichenfalls Lnn. Gastrici, mesenter. cran. + caud. Tierkörper: Nieren u. Lnn. Renales (erforderlichenfalls); Euter und Lnn. Supramammariierforderlichenfalls, bei Kühen Öffnung jeder Euterhälfte durch Einschnitt bis zu den Zisternen u. Einschneiden der Euterlymphknoten, wenn für menschlichen Verzehr bestimmt. Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung
Seite 7 von 9 33. Wird die FU beim Rind> 6 Wochen entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 34. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? Kälber < 6 Wochen: Kopf: Lnn. retropharyngiales Trachea: Öffnen durch Längsschnitt, wenn für menschlichen Verzehr Bronchen: Querschnitt im hinteren Drittel, wenn für menschlichen Verzehr Herz: Längsschnitt zur Öffnung der Kammern und Durchtrennung der Scheidewand Leber, Milz, Nieren: erforderlichenfalls Anschneiden der Leber und ihrer Lymphknoten erforderlichenfalls Lnn. gastrici, mesenterici cran. et caud.; Milz; Nieren u. Lnn. Renales; Tierköper: im Zweifelsfall Anschneiden der Nabelgegend und Öffnung der Gelenke; Untersuchung der Gelenkflüssigkeit Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung 35. Wird die FU bei den Kälbern < 6 Wochen entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 36. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? kl WDK (Schaf, Ziege), Wild (Farmwild/Wild aus freier Wildbahn soweit zutreffend): Kopf+ Brusteingeweide: im Zweifelsfall Oesophagus, Luftröhre, Lunge, Lnn. bifurcationes, eparteriales, mediast. Herz, Milz: im Zweifelsfall, Leber: Leber Anschneiden der Magenfläche der Leber zur Untersuchung der Gallengänge Nieren: Nieren u. Lnn. Renales erforderlichen falls
Seite 8 von 9 Nabelgegend und Gelenke bei jungen Tieren: im Zweifelsfall Anschneiden der Nabelgegend und Öffnung der Gelenke; Untersuchung der Gelenkflüssigkeit Reinigung/Desinfektion: Messerwechsel u. Reinigung, Händereinigung 37. Wird die FU beim kl. WDK und Wild entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 38. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? Geflügel/Kaninchen: 39. Wird die FU beim Geflügel/Kaninchen entsprechend den Bestimmungen durchgeführt? 40. Wird die Reinigung/Desinfektion entsprechend durchgeführt? C) Die praktische Durchführung der Hygienekontrollen gemäß 54, 55 LMSVG + 31 (1) LMSVG: 41. Werden die Hygienekontrollen und die Rückstandskontrolle erlassgemäß hinsichtlich Frequenz und Umfang durchgeführt? Anmerkungen:...... 42. Wird die Probenahme ordnungsgemäß durchgeführt und Proben umgehend und entsprechend gesichert versandt?
Seite 9 von 9 43. Erfolgt die Rückmeldung der Untersuchungsergebnisse an den Betrieb bzw. Herkunftsbetrieb nachweislich? 44. Ist die Dokumentation der Kontrollen mit d. angeordneten Maßnahmen vorhanden und plausibel? 5.7. Nachbearbeitung- Besprechung der Kontrollergebnisse der gemäß 31 Abs. 3 durchgeführten Kontrolle Kommentare/Anmerkungen. 5.8. Maßnahmen im Fall von Abweichungen keine oder sofort abstellbare Mängel, wobei die Mängel sofort abgestellt wurden nicht sofort abstellbare Mängel schriftliche Verwarnung gem. 28 (5) Z 4 LMSVG ist erforderlich vom LH abzustellende Mängel gesetzte / zu setzende Maßnahmen: weitere Anmerkungen: sachbezogene Anmerkungen der/des überprüften amtlichen Tierärztin/ Tierarztes: amtlicher TA.. Amtstierarzt