betriebseigene Hilfskräfte
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- Gottlob Dunkle
- vor 8 Jahren
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1 Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht
2 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes. Verfahrensvorschriften für LM tier. Ursprungs)
3 Verordnung (EG) 882/ Durchführung amtlicher Kontrollen Wirksamkeit und Angemessenheit der Kontrollen Durchführung durch Personen, die keinem Interessenskonflikt ausgesetzt sind Ausreichende Laborkapazitäten für die Untersuchungen sowie ausreichend und entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal, damit die Kontrollen effizient und wirksam durchgeführt werden können Geeignete und ordnungsgemäß gewartete Einrichtungen und Ausrüstungen, damit die Kontrollen effizient und wirksam durchgeführt werden können Notfallpläne lä Unterstützungspflicht durch die Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer
4 Verordnung (EG) 852/2004 (Allgm. LM-Hygienevorschriften ) Anhang I enthält Vorschriften für die Primärproduktion (Grundprinzipien p der Hygiene und der Aufzeichnungen in der Primärproduktion) Anhang II ALLGEMEINE HYGIENEVORSCHRIFTEN FÜR ALLE LEBENSMITTELUNTERNEHMER Kapitel VIII Persönliche Hygiene 1. persönlicher Sauberkeit halten, geeignete und saubere Arbeitskleidung id und erforderlichenfalls f ll Schutzkleidung tragen
5 Verordnung (EG) 852/2004 (allgm. LM-Hygienevorschriften) ift 2. Personen, die an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, oder Träger einer solchen Krankheit sind, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen oder -verletzungen oder Diarrhöe ist der Umgang mit Lebensmitteln und das Betreten von Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, generell verboten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination besteht. Betroffene Personen, die in einem Lebensmittelunternehmen beschäftigt sind und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, haben dem Lebensmittelunternehmer Krankheiten und Symptome sowie, wenn möglich, deren Ursachen unverzüglich zu melden.
6 Verordnung (EG) 854/2004 (bes. Verfahrensvorschriften h für LM tier. Ursprungs) Die Mitgliedstaaten können dem Schlachthofpersonal gestatten, bei der amtlichen Überwachung der Herstellung von Fleisch von Geflügel und Hasentieren mitzuwirken und bestimmte Aufgaben unter Aufsicht des amtlichen Tierarztes auszuführen. In diesem Fall stellen sie sicher, dass das betreffende Personal i) über die erforderliche Qualifikation verfügt und sich gemäß den genannten Bestimmungen einer entsprechenden Ausbildung unterzieht, ii) unabhängig ggvom in der Produktion tätigen Personal arbeitet und iii) dem amtlichen Tierarzt etwaige Mängel meldet.
7 Nationale Bestimmungen LMSVG (BGBl I Nr. 13/2006) 2. Hauptstück: Bestimmungen über die amtliche Kontrolle 24 Abs. 6: Der Landeshauptmann kann unter den in Art. 5 Z 6 der Verordnung g( (EG) Nr. 854/2004 gegebenen g Bedingungen betriebseigene Hilfskräfte dem zuständigen amtlichen Tierarzt auf Antrag des Betriebes zur Hilfestellung für bestimmte Aufgaben zuordnen.
8 FleischuntersuchungsVO Anhang I Zeitaufwand bei der Fleischuntersuchung V. Geflügeluntersuchung Tätigkeit i Zeit in Sekunden Schlachtkörper 2,5 Reinigung und Desinfektion 0,5 Insgesamt 3
9 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung (BGBl II Nr. 275/2008) Die Ausbildungsverordnung regelt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung, Art und Umfang der Ausbildung sowie den Umfang der Prüfungsfächer und die Prüfungskommission auch für betriebseigene Hilfskräfte.
10 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung Anlage 6 Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung Ausbildungsdauer insgesamt: 20 UE
11 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung Praktische Ausbildung Ausbildungsdauer: 8 UE Ausbildungsinhalte: 1. Beurteilung von Tierhaltungen 2. Übungen von Schlachttier- und Fleischkontrollen sowie von Probenentnahmen 3. Hygienisches Verhalten
12 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung Theoretische Ausbildung Ausbildungsdauer: 12 UE Ausbildungsinhalte: 1. Rechtsvorschriften 2. Wirtschaftliche Bedeutung der Geflügel- und Kaninchenfleischproduktion i h 3. Tierproduktion und Tiertransport 4. Technischer h Schlachtablauf ht und Hygieneregeln 5. Schlachttier- und Fleischuntersuchung 6. Hygienekontrollen
Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!
Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien
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