1 Kostenpflichtige Tatbestände

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Kostenpflichtige Tatbestände"

Transkript

1 Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Gebührenverordnung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) vom 18. Dezember 014 Auf Grund von 4 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m 8 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 004 (GBl. S. 895) in der jeweils geltenden Fassung wird verordnet*: 1 Kostenpflichtige Tatbestände (1) Für öffentliche zur Wahrnehmung von Aufgaben des Landratsamtes als untere Verwaltungsbehörde im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes werden für die Bereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Gebühren und Auslagen nach der Anlage zu dieser Verordnung erhoben. () Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für allgemeine öffentliche nach der Rechtsverordnung des Landratsamtes über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde in der jeweils geltenden Fassung bleibt davon unberührt. Die Ziffern 1.1 und 1.13 des Gebührenverzeichnisses zu der in Satz 1 genannten Gebührenverordnung finden keine Anwendung auf das Produkt Schlachttier- und Fleischuntersuchung. (3) Für die Wahrnehmung von Aufgaben nach Abs. 1, für die weder ein Gebührentatbestand noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, können Gebühren bis Euro erhoben werden. (4) Im Übrigen gelten die Regelungen des Landesgebührengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Höhe der Gebühren und Auslagen (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 1 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung (Gebührenverzeichnis). () Für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, die auf Verlangen an Werktagen zwischen und Uhr, an Sonnabenden nach Uhr oder an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden (außerhalb der üblichen Schlachtzeiten), werden die erhöhten Gebühren gemäß dem Gebührenverzeichnis dieser Rechtsverordnung erhoben. (3) Auslagen werden in Höhe des tatsächlichen Anfalls erhoben, soweit diese das übliche Maß übersteigen. Insbesondere werden Auslagen in den in der Anlage genannten Fällen erhoben. 3 Inkrafttreten Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 015 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung vom außer Kraft.

2 4 Übergangsbestimmungen Auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine öffentliche Leistung, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, ist die Gebührenverordnung Verbraucherschutz und Veterinärwesen vom 17. Dezember 01 anzuwenden. Karlsruhe, den 18. Dezember 014 gez. Dr. Christoph Schnaudigel Landrat * Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der EU-Verordnung 88/004 des Europ. Parlaments und des Rates vom 9.April 004 über die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. EG Nr. L 165 S 1 ff.).

3 Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe zur Änderung der Gebührenverordnung im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (1. Änderungsverordnung) vom Aufgrund von 4 Abs. 3 in Verbindung mit 8 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 004 (GBI. S. 895) in der jeweils geltenden Fassung wird verordnet: Art. 1 Die Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Gebührenverordnung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) vom , in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert: In der Anlage zu dieser 1. Änderungsverordnung ist das neue Gebührenverzeichnis enthalten. Diese Verordnung tritt am in Kraft. Karlsruhe, den Art. Dr. Christoph Schnaudigel Landrat

4 Gebührenverzeichnis 017 *) Bei der Berechnung einer Zeitgebühr wird der Stundensatz des jeweiligen Produktes zugrundegelegt. *) Jede angefangene Viertelstunde wird angerechnet. Produktnummer 1 Sicherheit und Ordnung 1.0 Ordnungswesen 1.6 Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Ernährung Lebens-und Tierarzneimittelüberwachung 1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben Erhöhter Aufwand für Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben mit Protokoll/ Bericht 3 Kontrolle von EU-Zerlegebetrieben nach Tonnagen 4 Kontrolle von sonstigen EU-zugelassenen Betrieben 5 Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigungen/Zeugnisse 6 Nachkontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren mit oder ohne Protokoll/Bericht 7 Einfuhruntersuchungen von Tieren oder Waren 8 Probenahmen von Tieren oder Waren Erhöhter Aufwand für Probenahmen von Tieren oder Waren, sowie Erhebung von Verdachts- und Nach-proben Genehmigungen, Anordnungen, Registrierung, Anerkennungen, Bescheinigungen, Zeugnisse, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderer EWR- Staaten 1 Schulung von Jagdausübungsberechtigten für Trichinenprobenentnahme 13 1 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung eines Jagdausübungsberechtigten für Trichinenprobenentnahme Schlachttier- und Fleischuntersuchungen Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich bakteriologischer Untersuchung und planmäßiger Rückstandsuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung (TU) in gewerblichen Schlachtstätten unter 0 Großvieheinheiten (GVE)/Wochegewerblichen Schlachtstätten (unter 0 GVE pro Woche) 1.1 mit bis zu 5 Schlachtungen an einem Tag Einhufer mit TU 1.1. Rind Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht Schwein mit TU Schwein ohne TU Ferkel mit TU Ferkel ohne TU Schaf Ziege Hauskaninchen,- pro Tonnage angeliefertes Fleisch 5 3 Gebühr je Tier 3,,5,0 17,57 1,90 17,49 1,8 11,70 11,70 5,1 Stand April 017 Seite 1

5 Produktnummer 1. 6 bis 45 Schlachtungen an einem Tag 1..1 Rind 18, Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht 1..3 Schwein mit TU Schwein ohne TU 1..4 Ferkel mit TU Ferkel ohne TU 1..5 Schaf 1..6 Ziege 18,36 13,91 9,4 13,83 10,05 8,93 8, über 45 Schlachtungen an einem Tag Rind 1.3. Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht Schwein mit TU Schwein ohne TU Ferkel mit TU Ferkel ohne TU Schaf Ziege 14,59 14,36 11,7 7,05 11,64 6,97 6,08 6, Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich bakteriologischer Untersuchung und planmäßiger Rückstandsuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung (TU) in gewerblichen Schlachtstätten unter 0 Großvieheinheiten (GVE)/Woche außerhalb normaler Schlachtzeiten mit bis zu 5 Schlachtungen an einem Tag Einhufer mit TU Rind Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht Schwein mit TU Schwein ohne TU Ferkel mit TU Ferkel ohne TU Schaf Ziege Hauskaninchen 51,85 36,99 36,64 4,94 1,39 4,86 1,19 18,30 18,30 7, bis 45 Schlachtungen an einem Tag Rind Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht Schwein mit TU Schwein ohne TU Ferkel mit TU Ferkel ohne TU 30,99 30,76 19,06 15,39 18,98 15, Schaf 1,30 Stand April 017 Seite

6 Produktnummer Ziege 1, über 45 Schlachtungen an einem Tag Rind 4, Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht Schwein mit TU Schwein ohne TU Ferkel mit TU Ferkel ohne TU Schaf Ziege 4,8 15,85 1,17 15,77 1,09 9,49 9,49 Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich bakteriologischer Untersuchung und planmäßiger Rückstandsuntersuchung mit/ohne Trichinenuntersuchung (TU) in gewerblichen Schlachtstätten über 0 GVE/Woche.1 Einhufer. Rind.3 Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht.4 Schwein mit TU.4.1 Schwein ohne TU.5 Ferkel mit TU.5.1 Ferkel ohne TU.6 Schaf.7 Ziege 6,94 14,4 14,01 6,08 5,1 6,00 5,04 6,05 6,05 3 Wildverarbeitungsbetriebe 3.1 Fleischuntersuchung Wildschwein einschließlich Trichinenuntersuchung 3. Fleischuntersuchung Wildwiederkäuer 3.3 Fleischuntersuchung Hasen, Wildkaninchen, sonstiges Kleinwild 3.4 erlegtes Federwild 11,3 9, 3,74,4 4. Hausschlachtungen 4.1 Schlachttier- und Fleischuntersuchung Einhufer 4.1. Rind Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht Schwein Ferkel unter 5 kg Schaf Ziege 34,06 8,30 8,30 19,3 19,3 18,1 18,1 4. Schlachttier- und Fleischuntersuchung außerhalb der üblichen Schlachtzeiten 4..1 Einhufer 4.. Rind 4..3 Kalb/Jungrind bis 13 kg Schlachtgewicht 4..4 Schwein 4..5 Ferkel unter 5 kg 53,30 4,91 4,91 6,60 6,60 Stand April 017 Seite 3

7 Produktnummer 4..6 Schaf 4, Ziege 4, Farmwild Schlachttieruntersuchung Gehege 50, Fleischuntersuchung Farmwild 13, Fleischuntersuchung Farmwild außerhalb der üblichen Schlachtzeiten 16, Trichinenuntersuchung Trichinenuntersuchung nach Quetschmethode 4.4. Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren 4.5 Bakteriologische Untersuchung 5 Ermäßigung der Untersuchungsgebühr 5.1 Für eine reine Schlachttieruntersuchung nach Ziffer bis.7 und bis Für eine reine Fleischuntersuchung nach Ziffer bis.7 und bis Gesonderte Trichinenuntersuchung 6.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild (Probenentnahme durch Jäger) Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild (Probenentnahme durch amtliches Personal) Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild > 5 Tiere (Probenentnahme durch amtliches Personal) 6.4 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild Einzelansatz 7 Schlachtgeflügeluntersuchung im Ursprungsbetrieb 8 Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben mit geringer Produktion von Geflügelfleisch 9 Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung im Schlachtbetrieb 10,17 4,67 19 zzgl. Laborkosten CVUA 0 % der jeweiligen Gebühr 80 % der jeweiligen Gebühr 6,88 10,84 8,07 5,3 0,37 pro Tier 10 Erlegtes Groß- und Kleinwild außerhalb von Wildbearbeitungsbetrieben 10.1 Fleischuntersuchung Wildschwein 10. Fleischuntersuchung Wildwiederkäuer 10.3 Fleischuntersuchung Hasen, Wildkaninchen und sonstiges Kleinwild 10.4 Fleischuntersuchung erlegtes Federwild 13, 13, 4,41,0 11 BSE-Probenentnahme Rind sonstige 1.1 Amtliche Überwachung der Brauchbarmachung von Fleisch Tiergesundheit und tierische Nebenprodukte Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben mit oder ohne Bescheinigung Erhöhter Aufwand für Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben mit Protokoll/Bericht Kontrolle/Untersuchung/Probeentnahme von Tieren und Tierprodukten einschl. Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesundheitszeugnis Erhöhter Aufwand für Kontrolle/ Untersuchung/ Probeentnahme von Tieren und Tierprodukten einschl. Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren mit oder ohne Bescheinigung 6 Amtstierärztliche Zeugnisse für Reiseverkehr (Hunde, Katzen, Vögel etc.) 50 Stand April 017 Seite 4

8 Produktnummer 7 Gesundheitszeugnis/Bescheinigung ohne Kontrolle/ Untersuchung 8 Genehmigungen, Anordnungen, Erlaubnisse, Zulassung von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige 9 je angefangene Stunde Tierschutz bis zum Höchstbetrag je Tag 10 Sektion von Tieren 1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben Erhöhter Aufwand für Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben mit Protokoll/Bericht 3 Begutachtung/Kontrolle von Tieren 4 Erhöhter Aufwand für Begutachtung/Kontrolle von Tieren 5 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 6 Genehmigungen, Anordnungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen 7 Sachkundeprüfung 8 Verhaltensprüfung bei Hunden Ernährungs- und Verbraucherinformation 1 Erteilung von schriftlichen Auskünften nach 1 i.v.m. Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz Erteilung von schriftlichen Auskünften nach 1 i.v.m. Abs. Nr. - 7 Verbraucherinformationsgesetz 3 Teilnahme an Informationsveranstaltungen/Schulungen/ u.ä. auf Antrag ab einem Verwaltungsaufwand von mehr als danach 16,5 / Viertelstunde ab einem Verwaltungsaufwand von mehr als 50, danach 16,5 / Viertelstunde 75 Stand April 017 Seite 5

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft.

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft. Zehnte Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

Gebührenverordnung Veterinärwesen gültig ab Rechtsverordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis

Gebührenverordnung Veterinärwesen gültig ab Rechtsverordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis Gebührenverordnung Veterinärwesen gültig ab 01.08.2017 Rechtsverordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

in der Fassung vom , gültig ab

in der Fassung vom , gültig ab Verordnung des Landratsamtes Ortenaukreis über die Erhebung von en für öffentliche Leistungen in der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen (enverordnung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen)

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

in der Fassung der Zweiten Änderungsgebührenverordnung vom

in der Fassung der Zweiten Änderungsgebührenverordnung vom Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde im Bereich Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Ernährung

Mehr

Gebührenverordnung Veterinärwesen gültig ab

Gebührenverordnung Veterinärwesen gültig ab Gebührenverordnung Veterinärwesen gültig ab 01.03.2019 Rechtsverordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde

Mehr

Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt

Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Mehr

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung;

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung; Rechtsverordnung des Landratsamts Heilbronn über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage.

2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage. Vierte Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

2 Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in gewerblichen Betrieben und sonstige Schlachttieruntersuchungen

2 Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in gewerblichen Betrieben und sonstige Schlachttieruntersuchungen S A T Z U N G des Landkreises Cochem-Zell über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften vom 20.12.2012 Der Kreistag hat am 18.12.2011 aufgrund des 17 Landkreisordnung

Mehr

S A T Z U N G. des Landkreises Alzey- Worms. über die. Erhebung von Gebühren. für amtliche Kontrollen. vom

S A T Z U N G. des Landkreises Alzey- Worms. über die. Erhebung von Gebühren. für amtliche Kontrollen. vom S A T Z U N G des Landkreises Alzey- Worms über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs vom 24. März 2009 - 2 - Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms

Mehr

Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Aufgrund des 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch

Mehr

S A T Z U N G. des Landkreises Rhein-Pfalz-Kreis über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften

S A T Z U N G. des Landkreises Rhein-Pfalz-Kreis über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften AMTSBLATT Nummer 51/2013 vom Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g I. Die Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung von Gebühren nach fleischund geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften

Mehr

2 Gebührensätze. INHALT 1 Satzungsgegenstand. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

2 Gebührensätze. INHALT 1 Satzungsgegenstand. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen. SATZUNG des Landkreises Limburg-Weilburg über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) Der Kreistag Limburg-Weilburg

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen. SATZUNG des Odenwaldkreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 01.01.2018 Aufgrund des 5 der Hessischen

Mehr

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015) SATZUNG des Landkreises Groß-Gerau über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 12.10.2015 (Südhessen-Woche SüWo

Mehr

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S SATZUNG des Werra-Meißner-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch vom 2. März 2015 (Frischfleisch-Kostensatzung)

Mehr

Inhalt. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

Inhalt. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen. SATZUNG des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Fleischuntersuchungskostensatzung) Aufgrund des 5 der Hessischen

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand SATZUNG des Lahn-Dill-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 23. März 2015 Aufgrund des 5 der Hessischen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs 110 Seite 1 Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für amtliche Kontrollen im Bereich (Fleischbeschau - Gebührensatzung) vom 12.12.2015 I N H A L T S V E R Z E

Mehr

W ERRA-MEISSNER-KREIS

W ERRA-MEISSNER-KREIS W ERRA-MEISSNER-KREIS SATZUNG des Werra-Meißner-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) Aufgrund des 5

Mehr

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht vom 21.12.2006 1 (in der Fassung der 1. Änderung vom 15.06.2007, Artikel 1) 2 Der Rat

Mehr

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006

Mehr

Anlage zur. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 1999 in Kraft. Schwäbisch Hall, den gez. Gerhard Bauer Landrat

Anlage zur. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 1999 in Kraft. Schwäbisch Hall, den gez. Gerhard Bauer Landrat Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über die rückwirkende Erhebung von Gebühren für die Schlachttier- und Schlachtgeflügeluntersuchung und für die Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- VERORDNUNG. des

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- VERORDNUNG. des Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- 7.3 VERORDNUNG des Ministeriums Ländlicher Raum über Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienerecht (Fleischhygiene Gebührenverordnung) vom 12.12.1994

Mehr

BAYREUTHER STADTRECHT 703

BAYREUTHER STADTRECHT 703 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung) Aufgrund Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes

Mehr

amtsblatt des Ostalbkreises

amtsblatt des Ostalbkreises amtsblatt des Ostalbkreises 8. August 2014 42. Jahrgang, Nr. 31/32 www.ostalbkreis.de Neuer Kreistag hat sich konstituiert Die erste Sitzung des neuen Gremiums, das am 25. Mai 2014 gewählt wurde, fand

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand SATZUNG des Main-Kinzig Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) Aufgrund des 5 der Hessischen Landkreisordnung

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS des Landkreises Rostock über 'die Erhebung von Gebühren für amtliche Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht

GEBÜHRENVERZEICHNIS des Landkreises Rostock über 'die Erhebung von Gebühren für amtliche Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht Landkreis Rostock Der Landrat GEBÜHRENVERZEICHNIS des Landkreises Rostock über 'die Erhebung von Gebühren für amtliche Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht Auf der Grundlage der Verordnung

Mehr

S a t z u n g. des Landkreises Ahrweiler

S a t z u n g. des Landkreises Ahrweiler S a t z u n g des Landkreises Ahrweiler über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung) in der Neufassung vom 09.12.2015

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN IM VOLLZUG FLEISCHHYGIENERECHTLICHER VORSCHRIFTEN (Fleischhygiene-Gebührensatzung FlHGS) Vom 16.07.2003 Bekanntgemacht:

Mehr

24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585),

24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585), Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland über die Erhebung von Gebühren auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (Fleischbeschaugebührensatzung) gemäß 24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG)

Mehr

Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom

Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 15.12.2010 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25.11.2010 aufgrund der Verordnung

Mehr

1 Gegenstand der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

1 Gegenstand der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Gebührenverzeichnis des Kreises Stormarn für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene Auf der Grundlage des Gesetzes über die Übertragung

Mehr

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene (Satzung vom 17.12.2014) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Seite 1 von 9. Stand letzte berücksichtigte Änderung: 7. Änderungssatzung vom

Seite 1 von 9. Stand letzte berücksichtigte Änderung: 7. Änderungssatzung vom Seite 1 von 9 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 15.04.2008

Mehr

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ennepe-Ruhr-Kreis FAX:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ennepe-Ruhr-Kreis FAX: Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleischhygienerechts (Fleischhygiene- Gebührensatzung) vom 18.02.2008 Auf Grund Verordnung (EG)

Mehr

Recht, Sicherheit und Ordnung 3.9

Recht, Sicherheit und Ordnung 3.9 Recht, Sicherheit und Ordnung 3.9 Satzung der Stadt Leipzig zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygienegebührensatzung) Beschluss

Mehr

- 4. Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Festsetzung von Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen

- 4. Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Festsetzung von Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen Gebührenverzeichnis für die Festsetzung von Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht im Kreis Steinburg LESEFASSUNG auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses

Mehr

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts Anhang 2 Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts Gemäß - Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Fleischhygienegebührensatzung

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Fleischhygienegebührensatzung Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die amtlichen Veterinärkontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleischhygiene - Gebührensatzung)

Mehr

Entwurf. Vom. (4) Auslagen werden in Höhe des tatsächlichen Anfalls erhoben.

Entwurf. Vom. (4) Auslagen werden in Höhe des tatsächlichen Anfalls erhoben. Entwurf Anlage Satzung der Stadt Memmingen über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienischer Vorschriften (Fleischhygienegebührensatzung FlHGS) Vom Aufgrund

Mehr

AMTSBLATT. mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises. Nr. 21/22 Tirschenreuth, den

AMTSBLATT. mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises. Nr. 21/22 Tirschenreuth, den AMTSBLATT B 11744 DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 21/22 Tirschenreuth, den 26.05.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Satzung des Kreises Höxter vom über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Satzung des Kreises Höxter vom über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Satzung des Kreises Höxter vom 4.12.2008 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2015 (gültig ab 07.01.2016)

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR 1701

Memminger Stadtrecht MStR 1701 Memminger Stadtrecht MStR 1701 Hinweis: Ab 01.01.2008 werden Fleischhygienegebühren nach dem staatlichen Kostenverzeichnis vom 12.10.2001 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 766), zuletzt geändert durch

Mehr

LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG

LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG D E R K R E I S T A G 13 Beschlussvorlage Nummer 381/14 FD 8.2 Datum 27.11.2014 Beratungsfolge Termin Status Kreistag 15.12.2014 öffentlich Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft

Mehr

Satzung. des Kreises Trier-Saarburg. über die. Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen. auf dem Gebiet der. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Satzung. des Kreises Trier-Saarburg. über die. Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen. auf dem Gebiet der. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Satzung des Kreises Trier-Saarburg über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene gültig ab 01.08.2013 I N H A L T

Mehr

Kostenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Kostenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Kostenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Auf Grundlage der VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

Mehr

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des 3.1 Fleischhygienerechts

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des 3.1 Fleischhygienerechts Satzung des Kreises Recklinghausen vom 20.12.2005 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Aufgrund der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29.01.1985 (Abl. Nr. L 32 vom

Mehr

Satzung des Kreises Steinfurt über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom

Satzung des Kreises Steinfurt über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom Gebührensatzung Fleischhygienegesetz 39/1 Satzung des Kreises Steinfurt über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 09.07.2013 Aufgrund Kreistag: 10.05.1994

Mehr

vom 9. Juni 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorstand, einerseits und .. *) andererseits

vom 9. Juni 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorstand, einerseits und .. *) andererseits Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung der Länder (TV-Fleischuntersuchung-Länder) vom 9. Juni 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft

Mehr

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT Dr. med. vet. F L E I S C H H Y G I E N E EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG Anmerkung: Die Downloads stellen einen INHALT Begriffsbestimmungen komprimierten i Themenauszug dar Lebensmittelüberwachung und dienen

Mehr

TMSFG S.

TMSFG S. Anlage 2 Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG vom 11.12.2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch 3 Absatz 2 der Verordnung vom 11.09.2014 (GVBl. S. 656) hier: Ermittlung

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

HESSISCHER LANDTAG. der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3109 24. 03. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 02.02.2016 betreffend Fleischbeschaugebühren in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt,

Mehr

des 24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2003 (BGBl. I S. 1242),

des 24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2003 (BGBl. I S. 1242), Satzung der Stadt Wuppertal über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygiene- Gebührensatzung) vom 24.02.2004 Aufgrund

Mehr

Wir ackern für Sie! amtsblatt des Ostalbkreises. Wir machen. Lebensmittel aus der Region. Bauernverband und Landkreisverwaltung starten Imagekampagne

Wir ackern für Sie! amtsblatt des Ostalbkreises. Wir machen. Lebensmittel aus der Region. Bauernverband und Landkreisverwaltung starten Imagekampagne amtsblatt des Ostalbkreises 17. März 2017 45. Jahrgang, Nr. 10/11 www.ostalbkreis.de Ostalb Bauern Wir machen Wir ackern für Sie! Lebensmittel aus der Region www.bauern.ostalbkreis.de Bauernverband Ostalb

Mehr

Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln vom 22.April.2002

Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln vom 22.April.2002 Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln vom 22.April.2002 in der Fassung der Satzung zur Änderung und Verlängerung der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln vom 19. Juni 2009 Der

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: LwVOZustV BW Ausfertigungsdatum: 07.12.2009 Gültig ab: 23.12.2009 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr: 7800 Verordnung der Landesregierung

Mehr

Reglement betreffend die Kosten und Entschädigungen im Bereich Veterinärwesen vom 10. Februar 2010

Reglement betreffend die Kosten und Entschädigungen im Bereich Veterinärwesen vom 10. Februar 2010 - 1 - Reglement betreffend die Kosten und Entschädigungen im Bereich Veterinärwesen vom 10. Februar 2010 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Mehr

Satzung. (4) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt.

Satzung. (4) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung Ordnungsangelegenheiten und Baurecht) Aufgrund von

Mehr

Regierungspräsidium Kassel d 26/03n

Regierungspräsidium Kassel d 26/03n Regierungspräsidium Kassel 13.06.2018 23-19 d 26/03n ENTGELTLISTE FÜR DIE UNSCHÄDLICHE BESEITIGUNG VON TIERKÖRPERN, TIERKÖRPERTEILEN, TIERISCHEN ERZEUGNISSEN, HEIM-, HAUS- UND LABORTIEREN SOWIE SONSTIGE

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand,

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 19. Mai zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008 Zwischen der Vereinigung

Mehr

69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 15. September 2015 Nummer 13

69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 15. September 2015 Nummer 13 5321 69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 15. September 2015 Nummer 13 Tag I N H A L T 31. 8. 2015 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit....

Mehr

Der SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, wurde heute die nachstehende Entgeltliste genehmigt.

Der SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, wurde heute die nachstehende Entgeltliste genehmigt. Entgeltliste für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen, tierischen Erzeugnissen sowie sonstigen Entsorgungen mit Wirkung vom 01.01.2018 Der SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, wurde

Mehr

für die Benutzung des Zweckverbandes Schlachthof Emsland in Lingen (Ems)

für die Benutzung des Zweckverbandes Schlachthof Emsland in Lingen (Ems) ORL 1 für die Benutzung des Zweckverbandes Schlachthof Emsland in Lingen (Ems) in der Fassung vom 17. Dezember 1991 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gebührenpflicht... 2 Gebührenhöhe... 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Fachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung am 18. Oktober 2008 in Sömmerda Grundsätzliche Verpflichtungen 1. Lebensmittel müssen

Mehr

Regierungspräsidium Gießen V d 02 b

Regierungspräsidium Gießen V d 02 b Regierungspräsidium Gießen 30.06.2017 V 54 19 d 02 b ENTGELTLISTE FÜR DIE UNSCHÄDLICHE BESEITIGUNG VON TIERKÖRPERN, TIERKÖRPERTEILEN, TIERISCHEN ERZEUGNISSEN, HEIM-, HAUS- UND LABORTIEREN SOWIE SONSTIGE

Mehr

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch Gemäß

Mehr

Übersicht. Bereich alphabetisch Geb.verz.Nr. * Allgemein 1. Bauordnungsamt ( BOA ) Bürgerservice und Sicherheit ( BuS )

Übersicht. Bereich alphabetisch Geb.verz.Nr. * Allgemein 1. Bauordnungsamt ( BOA ) Bürgerservice und Sicherheit ( BuS ) Gebührenverzeichnis zu 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungs - und Baurechtsbehörde gültig ab 01. Januar 2007 Übersicht

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 6. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der

Mehr

NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 6401/ /1 0 Stammverordnung 112/ Blatt Dezember 2006

NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 6401/ /1 0 Stammverordnung 112/ Blatt Dezember 2006 NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung (NÖ LMKGVO) 6401/1 0 Stammverordnung 112/06 2006-12-20 Blatt 1-3 6401/1 0 0 Ausgegeben am Jahrgang 2006 112. Stück Die NÖ Landesregierung hat am 12. Dezember 2006

Mehr

SächsAGLFGB-VIG. Gesetz

SächsAGLFGB-VIG. Gesetz Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Vorläufigen Tabakgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAGLFGB-VIG) 1 = Artikel 1 des Gesetzes

Mehr

Schlachtung Farmwild

Schlachtung Farmwild Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Regierung von Oberfranken; Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch l Gemäß 2 a der Tierische Lebensmittelhygiene-VO

Mehr

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV)

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) ChemKostV Ausfertigungsdatum: 16.08.1994 Vollzitat: "Chemikalien-Kostenverordnung

Mehr

Satzung des Kreises Steinfurt über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 18.12.2007

Satzung des Kreises Steinfurt über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 18.12.2007 Aufgrund Satzung des Kreises Steinfurt über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vom 18.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 08.07.2013 - der Verordnung (EG)

Mehr

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV) Ein Service des Bundesamtes für Naturschutz Der Auszug aus der Kostenverordnung wird im Wesentlichen auf den Bereich der Einfuhr und Ausfuhr geschützter Arten beschränkt: Kostenverordnung für Amtshandlungen

Mehr

So schützen Sie sich vor Tierkrankheiten

So schützen Sie sich vor Tierkrankheiten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 2. April 203 Nummer 3 Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung

Mehr

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Zuständigkeiten des Ministeriums

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Zuständigkeiten des Ministeriums Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ZustVO-Tierseuchenrecht Ausfertigungsdatum: 02.06.2004 Gültig ab: 09.07.2004 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: Gliederungs-Nr: GBl. 2004, 431

Mehr

Textsammlung. Begrûndet von Dr. Helmut Schneidawind Leitender Veterinârdirektor i. R. und Peter Habit Assessor

Textsammlung. Begrûndet von Dr. Helmut Schneidawind Leitender Veterinârdirektor i. R. und Peter Habit Assessor Fleischhygienerecht Textsammlung Begrûndet von Dr. Helmut Schneidawind Leitender Veterinârdirektor i. R. und Peter Habit Assessor herausgegeben und fortgefùhrt von Dr. Hans-H. Grove Leitender Veterinârdirektor

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung. in Rheinland-Pfalz, im Saarland,

G e b ü h r e n s a t z u n g des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung. in Rheinland-Pfalz, im Saarland, 1714-1 G e b ü h r e n s a t z u n g des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg vom 11. Januar 1995 Aufgrund des

Mehr

letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 35 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5) 1 Sachliche Zuständigkeiten 2 Ordnungswidrigkeiten

letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 35 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5) 1 Sachliche Zuständigkeiten 2 Ordnungswidrigkeiten Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! A..2 Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierseuchenzuständigkeits-Verordnung

Mehr

68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 28. Januar 2014 Nummer 2

68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 28. Januar 2014 Nummer 2 5321 68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 28. Januar 2014 Nummer 2 Tag I N H A L T 22. 1. 2014 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte........ 31040

Mehr

Gebührenordnung für die Verwaltungsgebühren der Ruprecht-Karls- Universität Heidelbe_rg

Gebührenordnung für die Verwaltungsgebühren der Ruprecht-Karls- Universität Heidelbe_rg Seite 39 Mitteilungsblatt Nr. 3/06 24.02.2006 Gebührenordnung für die Verwaltungsgebühren der Ruprecht-Karls- Universität Heidelbe_rg Aufgrund von 2 i.v.m. 19 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) vom

Mehr

vom 17. Dezember 2002

vom 17. Dezember 2002 916.421.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2002 Nr. 186 ausgegeben am 23. Dezember 2002 Verordnung vom 17. Dezember 2002 über die Entschädigung der Tierärzte, des Bienen- inspektors und des

Mehr

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg 1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils

Mehr

Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)

Postfach Stuttgart   FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄND LICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) per LVN An die Regierungspräsidien

Mehr

Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG)

Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) In der Fassung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I, S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen

Mehr

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV) Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV) BfNKostV Ausfertigungsdatum: 25.03.1998 Vollzitat: "Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz vom

Mehr

Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht

Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht SVT Tagung (9. Mai 2006) Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht Thomas Jemmi Bundesamt für Veterinärwesen Ausgangslage Bilaterale Abkommen

Mehr

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung des Achten Sächsischen Kostenverzeichnisses

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung des Achten Sächsischen Kostenverzeichnisses Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung des Achten Sächsischen Kostenverzeichnisses Es wird verordnet aufgrund von Vom 12. November 2009 1. 2. 6 Abs. 2 und 3 des Verwaltungskostengesetzes

Mehr

Beschreibung der Produktgruppe

Beschreibung der Produktgruppe Ausschuss HuPA Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 39 - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) - zugeordnet.

Mehr

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt

Mehr

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Auf Grundlage der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom

Mehr

vom 09. November 2011, geändert am 20. Juni 2012, geändert am 28. Oktober 2015

vom 09. November 2011, geändert am 20. Juni 2012, geändert am 28. Oktober 2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörde der Stadt Bühl (Verwaltungsgebührensatzung - untere Verwaltungsbehörde Stadt Bühl) vom 09. November 2011,

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Rindfleischetikettierungsverordnung-RiFIEtikettV)

Verordnung zur Durchführung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Rindfleischetikettierungsverordnung-RiFIEtikettV) Verordnung zur Durchführung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Rindfleischetikettierungsverordnung-RiFIEtikettV) Vom 9. März 1998 (nicht amtliche Fassung) In der Fassung der 1. Verordnung zur Änderung

Mehr