Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing

Ähnliche Dokumente
Elternbeirat - Wahlordnung

Wahlordnung für den Elternbeirat

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße

NIKODEM-CARO-GRUNDSCHULE Hart/Wald in Garching an der Alz. Wahlordnung für den Elternbeirat

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten Naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium

Wahlordnung für den Elternbeirat und der Klassenelternsprecher

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirats an der Montessori Grund- und Mittelschule Lauf (WahlOEB)

Wahlordnung für die Wahl zum Elternbeirat (WahlOEB)

Wahlordnung für die Wahl zum Elternbeirat (WahlOEB)

Wahlordnung für die Wahl zum Elternbeirat (WahlOEB)

Wahlordnung zur Wahl der Klassenelternsprecher

Wahlordnung für den Elternbeirat -WahlO EBR-

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Grundschule Vötting mit Schulhaus in Pulling in der Fassung vom (geändert am

Wahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz *

A rbeitsgemeinschaft der Elternverbände B ayerischer K indertageseinrichtungen e.v.

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom

Der Elternbeirat. (1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Handreichung zur Schulwahlordnung. F 3

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Muster - Geschäftsordnung. Geschäftsordnung. des Elternbeirats. der Schule. vom...

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung für die Wahl der Schüler- Eltern- und Lehrervertretung im Schulparlament des Gymnasiums Bad Aibling

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.

Die Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Jahrgangsstufen-Elternvertreter bilden den Elternbeirat.

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

Satzung für den Elternbeirat der Kindertagesstätte Kunterbunt in Chieming

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt

Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen im Landkreis Jerichower Land

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

1 Geltungsbereich und Grundlagen

1. Abschnitt: Allgemeines

Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen.

Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft

W A H L O R D N U N G

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach

Sonnenallee Berlin

Geschäftsordnung des Elternbeirates der Kirbachschule Hohenhaslach (Grund- und Werkrealschule)

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats Pestalozzi Gymnasium, Biberach an der Riss

Geschäftsordnung des Elternbeirats der Panoramaschule Plochingen

VHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl

Geschäftsordnung des Elternbeirats des Gymnasiums Kenzingen vom 20. März,2018

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

b) Zu Beginn der LDV erhalten die Stimmberechtigten ihre Abstimmungskarte

Elternvertretungen. (2) Eltern im Sinne dieser Ordnung sind die gesetzlichen Vertreter der Schüler sowie die Eltern volljähriger Schüler.

Wahlordnung. Volksbank eg

WAHLORDNUNG. für die Vertreter und ihre Ersatzvertreter. 1 Wahlvorstand

WAHLORDNUNG zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Inhalt. Seite. 1 Wahlvorstand 5. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 5. 3 Wahlberechtigung 6. 4 Wählbarkeit 6. 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6

Wahlordnung zur Vertreterversammlung. Bezirkswahl. der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Homburg v.d.

W a h l o r d n u n g für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

Wahlordnung. für die Mitgliedervertreter (gemäß Genossenschaftsgesetz 43a und Satzung der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eg 30)

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Mitgliederversammlung. DiAG Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung. Wahlordnung

Wahlordnung der Baugenossenschaft Leipzig eg

Wahlordnung zur. Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV)

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain

Transkript:

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing PRÄAMBEL Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat der Grundschule Grafing besteht ab dem Schuljahr 2016/2017 aus 12 Mitgliedern. Die Wahl kann durch Wahlversammlung oder durch Briefwahl durchgeführt werden. Der Elternbeirat entscheidet am Ende des Schuljahres über Ort, Zeit und Verfahren der Elternbeiratswahl. Der Elternbeirat des Schuljahres 2015/16 hat im Einvernehmen mit der Schulleitung entschieden, dass der Elternbeirat für das Schuljahr 2016/17 gewählt wird. Das Verfahren zur Wahl des Elternbeirats hat der Elternbeirat des Schuljahres 2015/2016 im Einvernehmen mit der Schulleitung in dieser Wahlordnung festgelegt. 1

Wahlordnung Briefwahl 1 Zusammensetzung des Elternbeirats 2 Zeitpunkt der Wahl und Einladung 3 Wahlberechtigte 4 Wahlversammlung 5 Kandidatur 6 Wahlvorstand 7 Durchführung der Briefwahl 8 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses 9 Niederschrift 10 Wahlprüfung 11 Vertretung eines Erziehungsberechtigten 12 Wahl des/der EB-Vorsitzenden, des/der Stellvertreters/Stellvertreterin, des Kassierers und des Schriftführers 13 Beschlüsse des Elternbeirats 14 Weitere Bestimmungen 15 In-Kraft-Treten 2

1 Zusammensetzung des Elternbeirats Für je 15 Schülerinnen und Schüler einer Schule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens 12 Mitglieder. An unserer Schule besteht der Elternbeirat aus 12 Mitgliedern, welche aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende(n) des Elternbeirats, die/den stellvertretende(n) Vorsitzende(n) des Elternbeirats, den/die Kassenwart(in) und den/die Schriftführer(in) wählen. 2 Zeitpunkt der Wahl und Einladung Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Es wird als Briefwahl gewählt. Der/die Vorsitzende des Elternbeirats setzt im Einvernehmen mit der Schulleitung den Stichtag zur Abgabe der Briefwahlunterlagen fest, bis zu welchem die Briefwahlzettel im Sekretariat vorliegen müssen. Der Stichtag soll zwischen Schuljahresbeginn und dem 31. Oktober des Schuljahres liegen, in dem die Amtszeit des Elternbeirates beginnt. Die Schulleitung sorgt in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden des Elternbeirats dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahlstichtag durch die Klassenleiter an die Eltern gegeben werden. Durch Rücklaufzettel an den Klassenleiter wird sichergestellt, dass die Eltern die Briefwahlunterlagen erhalten haben. 3 Wahlberechtigte Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind haben, dass die Grundschule Grafing besucht. Für jedes Kind, das diese Schule besucht, kann nur eine Stimme abgegeben werden. Wählbar sind die Wahlberechtigten mit Ausnahme der an der betreffenden Schule tätigen Lehrer. 3

4 Wahlversammlung Die Mitglieder des Elternbeirats werden aus der Mitte der Wahlberechtigten, die sich als Kandidat(in) für die Wahl zum Elternbeirat haben aufstellen lassen, gewählt. 5 Kandidatur für den Elternbeirat Zur Abgabe von Wahlvorschlägen sind alle Wahlberechtigten befugt. Wahlvorschläge bedürfen des Einverständnisses des/der Vorgeschlagenen. Der Wahlvorschlag enthält: den Namen des Kandidaten die Angabe der Klassenstufe(n) des/der Kinder an der Grundschule Grafing Die Benennung der Kandidaten erfolgt im Rahmen des ersten Klassenelternabends. Nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist eine Kandidatur im laufenden Wahlgang nicht mehr möglich. Aus den Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten wird eine Vorschlagsliste erstellt. Auf der Vorschlagsliste erscheinen die Namen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe der Klassenzugehörigkeit des Kindes. 6 Wahlvorstand Der Elternbeirat wählt rechtzeitig vor den Neuwahlen einen Wahlausschluss für die Elternbeiratswahlen. Der Wahlausschuss besteht aus den/der Vorsitzenden (Wahlleiter) sowie zwei Beisitzern. Der Wahlausschuss bestellt aus dem Kreis der Beisitzer einen Schriftführer für den Wahlausschluss. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 4

Ist weder ein Vorsitzender des Elternbeirats noch dessen Stellvertreter im Amt, so werden seine Aufgaben vom/von der Schulleiter(in) wahrgenommen. Der Wahlvorstand prüft die Zulässigkeit der Wahlvorschläge. Die Stimmzettel für die Briefwahl werden von der Schule erstellt. 7 Durchführung der Briefwahl (1) Die Wahl erfolgt als Briefwahl schriftlich und geheim auf den vorbereiteten Stimmzetteln. Sämtliche Mitglieder des Elternbeirats werden in einem Wahlgang aus der Vorschlagsliste gewählt. (2) Für jedes die Schule besuchende Kind wird an die Eltern ein Stimmzettel ausgegeben. (3) Auf einem Stimmzettel können bis zu 12 Stimmen abgegeben werden. Häufeln ist nicht zulässig. Pro Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden. Sämtliche Mitglieder des Elternbeirats werden in einem Wahlgang aus der Vorschlagsliste gewählt. (4) Der ausgefüllte Stimmzettel wird von den Eltern (für jedes Kind gesondert) in je ein unbeschriftetes, neutrales Kuvert gesteckt und verschlossen. Es darf jeweils nur ein Wahlzettel in einem neutralen Kuvert sein. (5) Das unbeschriftete neutrale Kuvert wird dem Kind in die Schule mitgegeben, und beim Klassenleiter abgegeben. (6) Die Klassenleiter sammeln die Briefumschläge ein, und werfen Sie am Abgabetag der Briefwahl bis spätestens 13:00 Uhr in die im Sekretariat befindliche Sammelurne. 5

8 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses Das Wahlergebnis wird vom Wahlvorstand nach Abgabe der Briefwahl festgestellt und spätestens 5 Schultage nach der Briefwahl durch einen Elternbrief bekannt gegeben. Enthält ein Stimmzettel handschriftliche Ergänzungen welcher Art auch immer (z.b. die Namen von nicht wählbaren Personen) oder wurden mehr als 12 Stimmen abgegeben, so ist der Stimmzettel ungültig. Als Mitglieder des Elternbeirats sind diejenigen Bewerber gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben; bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber sind in der Reihenfolge der erzielten Stimmen Ersatzmitglieder. 9 Niederschrift Der Wahlvorstand erstellt eine Niederschrift über die Wahlversammlung, die zu den Schulakten genommen wird. Die Wahlunterlagen werden im Anschluss an die Wahl der Schulleitung zur Durchführung einer etwaigen Wahlprüfung nach 10 übergeben. Nach Ablauf der 14-tägigen Anfechtungsfrist können die Stimmzettel vernichtet werden. 10 Wahlprüfung Jeder Wahlberechtigte kann binnen 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahl wegen Verletzung der Wahlbestimmung durch schriftliche Erklärung beim Wahlleiter anfechten. Die Anfechtung kann auch beim Schulleiter eingehen. Die Schule entscheidet über die Anfechtung. Gegen eine Entscheidung der Schule ist die Aufsichtsbeschwerde beim Ministerialbeauftragten möglich. 6

11 Vertretung eines Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten eines Schülers können eine andere volljährige Person, die den/die Schüler(in) tatsächlich erzieht, ermächtigen, an der Wahl des Elternbeirats teilzunehmen. Wer in dieser Weise ermächtigt ist, steht für die Dauer der Ermächtigung bei der Anwendung der Bestimmungen über den Elternbeirat einem Erziehungsberechtigten gleich. Die Ermächtigung ist schriftlich für die Dauer einer Amtszeit zu erteilen und der Schule spätestens bei der Wahl des Elternbeirats vorzulegen; sie erlischt, wenn sie widerrufen wird oder, wenn der/die Schüler(in) die Schule verlässt. 12 Wahl des/der EB-Vorsitzenden, des/der Stellvertreters/Stellvertreterin, des Kassierers und des Schriftführers Die nach 7 gewählten Mitglieder des Elternbeirats wählen in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende(n) des Elternbeirats, den/die Stellvertreter(in), den/die Kassierer(in) und den/die Schriftführer(in). Die 6 bis 9 dieser Wahlordnung gelten entsprechend. 13 Beschlüsse des Elternbeirats Der Elternbeirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Elternbeirats. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit des/des Stellvertreters/Stellvertreterin. 14 Weitere Bestimmungen Soweit diese Wahlordnung keine Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) in ihrer jeweiligen Fassung. 7

15 In-Kraft-Treten Diese Wahlordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft und ist den Wahlberechtigten und der Schule in geeigneter Weise bekannt zu geben. Gleichzeitig treten die entgegenstehenden Vorschriften und Beschlüsse außer Kraft. Das Einvernehmen des Schulleiters wurde erteilt. Kontakt Adresse: Kapellenstraße 15 Telefon: 08092/853340 E-Mail: grundschule.grafing@t-online.de 8