Amtliche Mitteilung. Inhalt. 35. Jahrgang, Nr. 26



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Transkript:

Amtliche Mitteilung 5. Jahrgang, Nr. 6.0.04 Seite von 6 Inhalt Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Planung nachhaltiger Gebäude (Green Building Design) des Fachbereichs IV der Beuth Hochschule für Technik Berlin Vom 4.09.04 Herausgeberin: Präsidentin der Beuth-Hochschule Redaktion: Leitung Studierendenservice Luxemburger Straße 0 I 5 Berlin E-Mail: amtliche.mitteilung@beuth-hochschule.de

5. Jahrgang, Nr. 6 Seite von 6 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Planung nachhaltiger Gebäude (Green Building Design) des Fachbereichs IV der Beuth Hochschule für Technik Berlin Vom 4.09.04 Aufgrund von Abs. Nr. Grundordnung der Beuth-Hochschule für Technik Berlin vom 6.0.007 (Amtliche Mitteilungen 0/0, BeuthHS-GrO) in Verbindung mit 7 a, 7 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 6.07.0 (GVBl. S. 78) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs IV der Beuth-Hochschule für Technik Berlin am 4.09.04 die nachfolgende Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Planung nachhaltiger Gebäude (Green Building Design) des Fachbereichs IV der Beuth-Hochschule für Technik Berlin beschlossen, der Akademische Senat hat gem. Abs. Nr. 5 BeuthHS-GrO in Verbindung mit 7 a, 6 BerlHG am 0.09.04 zustimmend Stellung genommen * : Geltungsbereich () Diese Ordnung regelt den Zugang und das Auswahlverfahren des interdisziplinären Masterstudiengangs Planung nachhaltiger Gebäude des FB IV der Beuth- Hochschule. Diese Ordnung regelt die über die Ordnung über die Zugangsregelungen und Immatrikulation an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin (OZI) hinausgehenden Anforderungen gemäß Abs. OZI. () Dieser Masterstudiengang ist ein vertiefender, fachübergreifender Studiengang im Sinne des Absatz Nr. a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Berlin (BerlHG). Dieser Masterstudiengang baut auf den Kompetenzen der Bachelorstudiengänge Architektur, Gebäude- und Energietechnik, Facility Management, Bauingenieurwesen und Landschaftsarchitektur auf und bildet mit diesen jeweils ein konsekutives System. * Datum folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

5. Jahrgang, Nr. 6 Seite von 6 Ziel des Studiengangs () Studienziel ist die Vermittlung vertiefter Kenntnisse des energieeffizienten Bauens mit Befähigung zum Planen, Errichten und Betreiben nachhaltiger Gebäude. Das Studienkonzept ermöglicht eine auf bestehenden Fachkenntnissen aufbauende Erweiterung und Vertiefung der anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungskompetenz in verschiedenen Bereichen des energieeffizienten Bauens. Das Curriculum ist darauf ausgerichtet, dass viele Inhalte in interdisziplinären Projektgruppen (Gruppenarbeit) erarbeitet werden. Auf diese Wiese werden die von der Bauwirtschaft geforderten interdisziplinären Kompetenzen vermittelt und weiter entwickelt. Eine solche Lehrform setzt zur Erreichung des angestrebten Lernerfolgs voraus, dass bei allen Studierenden entsprechendes Basiswissen vorhanden ist. () Die Vertiefung des in den Bachelorstudiengängen gemäß Abs. erworbenen Grundlagenwissens ist Kernaspekt des interdisziplinären Master-Studiengangs Planung nachhaltiger Gebäude. Diese fachspezifische Vertiefung findet schwerpunktmäßig im Rahmen verschiedener Module (vergl. nachfolgende Tabelle) statt. In jedem Modul haben die Studierenden, die im jeweils zugeordneten Bachelorstudiengang Kenntnisse und Fähigkeiten (Vorqualifikation) erworben haben, die Funktion eines Projektgruppenleiters bzw. einer Projektgruppenleiterin, der bzw. die den weiteren Mitgliedern der Projektgruppe Grundlagen und Basis- Kompetenzen seines bzw. ihres Fachgebietes vermittelt. Auf diese Weise vertiefen die Studierenden ihr im Bachelorstudiengang erworbenes Wissen und erwerben gleichzeitig die in der Baupraxis erforderliche Kompetenz, mit Planungsbeteiligten mit anderen Vorqualifikationen eine konstruktive und zielorientierte Projektplanung zu betreiben. Alle im Team arbeitenden Mitglieder einer Projektgruppe vertiefen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten (Vorqualifikation) und erwerben Kompetenzen in der Integralen Planung von Bauprojekten.

5. Jahrgang, Nr. 6 Seite 4 von 6 Architektur Bauingenieurwesen Gebäude- und Energietechnik Facility Management M05a Management und Steuerung M Kostenkontrolle und Lebenszykluskosten M7 Energie- und Ressourcenmanagement Landschaftsarchitektur erfolgt u.a. in Modul/Unit (vergl. StPO) M04 - Entwurfliche Umsetzung im Neubau M0 - Entwurfliche Umsetzung im Bestand M6a Gebäudeentwurf in anderen Klimazonen M6b Entwurf von komplexen Zweckbauten M0 Bauphysik und Energieeffizienz M07a Materialeffizienz und Recycling M Komplexe Fassaden M0 Integrierte Gebäudetechnik M09 Integrierte Gebäudetechnik M5 Systemoptimierung M0. Außenraumanalyse M08. Außenraumanalyse M4. Ökobilanzierung Vertiefung für Vorqualifikation Studiensemester () Die Absolventinnen und Absolventen werden durch diese Vertiefung der Planungskompetenz zur Bearbeitung von Bauprojekten mit hoch vernetzten Planungsaufgaben befähigt und können ihre Fähigkeiten für Führungsaufgaben deutlich weiter entwickeln.

5. Jahrgang, Nr. 6 Seite 5 von 6 (4) Der interdisziplinäre Lehransatz sowie das Studienziel fordern von den Bewerberinnen und Bewerbern besondere Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 0 Abs. 5 Satz BerlHG für diesen Studiengang, diese sind in Hinblick auf das Studienziel erforderlich. Die Mehrzahl der Module baut auf fachspezifischem Wissen auf, das in den unter Abs. genannten Bachelorstudiengängen erworben wurde. Zugangsvoraussetzungen () Zugang zum Master-Studiengang erhält, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) in einem der Studiengänge Architektur, Gebäudetechnik, Gebäude- und Energietechnik, Bauingenieurwesen, Facility Management oder Landschaftsarchitektur erworben hat oder wer einen Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss in einem vergleichbaren Studiengang nachweist. () Über die Vergleichbarkeit der Fachrichtungen entscheidet im Zweifelsfall die Dekanin bzw. der Dekan. 4 Quoten () Ferner werden gem. 0 Abs. OZI 80 vom Hundert der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens nach 6 vergeben. () Gemäß 0 Abs. OZI werden 0 vom Hundert der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach Wartezeit vergeben. 5 Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren erfolgt gem. 7 OZI.

5. Jahrgang, Nr. 6 Seite 6 von 6 6 Auswahlkriterien () Zur Erreichung der Ziele des Studiengangs gemäß soll sich die Studierendenschaft dieses Studienganges zu ausgewogenen Anteilen entsprechend der Vorqualifikationen zusammensetzen. () Die insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze werden daher an Bewerber/innen folgendermaßen aufgeteilt: Gruppe Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss Studienplätze Architektur 5% Bauingenieurwesen 5% Gebäude- und Energietechnik 4 Facility Management und Landschaftsarchitektur 5% 5% () Können nicht alle verfügbaren Studienplätze innerhalb einer Gruppe gemäß Abs. vergeben werden, werden die verbliebenen Studienplätze auf die anderen Gruppen gleichmäßig verteilt. (4) Die Auswahl innerhalb der Gruppen wird gem. 0 OZI getroffen. Als einschlägig gelten die in Anlage A aufgeführten Berufe bzw. Tätigkeiten. Über die Vergleichbarkeit bzw. Äquivalenz von Berufen bzw. beruflichen Tätigkeiten, die nicht explizit in Anlage A genannt sind, entscheidet im Zweifel die Dekanin bzw. der Dekan, die Entscheidung wird der Studienverwaltung mitgeteilt. 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth-Hochschule für Technik Berlin in Kraft und gilt erstmals für das Zulassungsverfahren zum Sommersemester 05. Berlin, den 4.09.04 Beuth-Hochschule für Technik Berlin