Die nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel



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Transkript:

Die nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel Inhaltsverzeichnis 1. Was ist das?... 2 2. Habe ich Anspruch auf die nationale Ermäßigungskarte?... 2 3. Wozu dient die nationale Ermäßigungskarte?... 2 4. Wie kann man die Ermäßigungskarte beantragen?... 4 5. Wie und wann erhalten Sie Ihre internationale Ermäßigungskarte?... 7 6. Bleibt meine nationale Ermäßigungskarte immer gültig?... 7 7. Wann muss die nationale Ermäßigungskarte zurückgesandt werden?... 9 8. Was tun im Falle eines Problems?... 9 9. Sonstige Fragen... 11 10. Sie möchten eine Beschwerde vorbringen... 12 11. Weitere Auskünfte... 13 Juni 2013

1. Was ist das? Es handelt sich um eine Karte, die Ihnen bestimmte Vorteile bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt. Die Karte ist nicht übertragbar: niemand anders als Sie darf die Karte also verwenden. 2.Habe ich Anspruch auf die nationale Ermäßigungskarte? Sie haben Anspruch auf die Karte, wenn Sie blind oder sehbehindert sind (dauernde Invalidität von wenigstens 90%). 3. Wozu dient die nationale Ermäßigungskarte? Im Folgenden finden Sie alle Vorteile der Karte je nach Art von öffentlichem Verkehrsmittel. Sie reisen mit dem Bus, der U-Bahn oder der Straßenbahn Sie reisen kostenlos mit dem Bus, der U-Bahn und der Straßenbahn (Nahverkehr) der drei regionalen Verkehrsgesellschaften: De Lijn (flämische Verkehrsgesellschaft) MIVB (Brüsseler Verkehrsgesellschaft) TEC (Wallonische Verkehrsgesellschaft) Zeigen Sie Ihre Karte im Falle einer Ticketkontrolle: - sie gilt als Fahrausweis, - sie gilt als Ergänzung Ihres elektronischen Fahrausweises. Achtung! Sie müssen Ihre Fahrt bezahlen, wenn Sie bestimmte Dienste benutzen wie den Minibus der MIVB oder den Bus 105 der TEC. Wenn Sie sich von einer Person begleiten lassen: Ihr(e) Begleiter(in) reist kostenlos, wenn Sie über eine von der SNCB ausgestellten Begleitperson frei -Karte verfügen. Die nationale Ermäßigungskarte darf mit der Begleitperson frei - Karte kombiniert werden. Wenden Sie sich an die SNCB (siehe Punkt 9 Weitere Auskünfte ), wenn Sie wissen möchten, wo man sie bekommt und wie man sie benutzt. Ihr an der Leine geführter Blindenhund darf immer kostenlos mit Ihnen mitreisen. Wenn Sie beim Reisen mit dem Bus, der U-Bahn oder der Straßenbahn Hilfe benötigen (oder wenn Sie bestimmte zu bezahlende Sonderdienste nutzen möchten), müssen Sie sich zuerst 2

mit der Fahrgesellschaft in Verbindung setzen (siehe Punkt 9 Weitere Auskünfte ). Sie reisen mit dem Zug Ihre Ermäßigungskarte darf mit zwei von der SNCB ausgestellten Karten kombiniert werden: die Begleitperson frei -Karte die Karte für vorrangige Sitzplatzbenutzung Wenden Sie sich an die SNCB (siehe Punkt 9 Weitere Auskünfte ), wenn Sie wissen möchten, wie man die beiden Karten erhalten kann und wie man sie benutzen muss. Innerhalb Belgiens (Inlandsverkehr) Für Reisen zwischen Belgien und Maastricht gelten dieselben Bedingungen wie für den nationalen Verkehr. In der 2. Klasse Mit der nationalen Ermäßigungskarte dürfen Sie kostenlos reisen. Ihre Ermäßigungskarte gilt als Fahrausweis: zeigen Sie sie im Falle einer Ticketkontrolle. In der 1. Klasse Sie müssen eine Fahrkarte zum normalen Preis (voller Fahrpreis oder Ermäßigung, die Ihnen zusteht) kaufen. Wenn Sie über eine nationale Ermäßigungskarte verfügen, dürfen Sie Ihre Karte im Zug kaufen ohne Zuschlag zahlen zu müssen (normalerweise kaufen Sie ihre Fahrkarte aber im Bahnhof). Wenn Sie sich begleiten lassen in der 2. oder in der 1. Klasse Ihr Begleiter reist kostenlos, wenn sie die Begleitperson frei -Karte besitzen. Ihr an der Leine geführter Blindenhund darf immer kostenlos mit Ihnen fahren. Wenn Sie alleine reisen und sich im Bahnhof oder im Zug Hilfeleistung wünschen, können Sie bei der SNCB immer um Beistand bitten (siehe Punkt 9 Weitere Auskünfte ). Bestellen Sie diesen Dienst jedoch mindestens 24 Stunden im Voraus. Die Hilfeleistung ist kostenlos. Internationaler Verkehr Züge wie der TGV, Thalys, Eurostar usw. bieten Sondermaßnahmen (z.b. Pauschalen) für Sie und Ihren Begleiter. Für Informationen wenden Sie sich an die SNCB (siehe Punkt 9 Weitere Auskünfte ). 3

Wenn Sie mit anderen internationalen Zügen reisen: In der 2. Klasse Sie dürfen gratis bis zur Grenze fahren. Ihre Karte gilt als Fahrausweis: zeigen Sie sie im Falle einer Ticketkontrolle. Für die Strecke über die Grenze müssen Sie eine Fahrkarte zum normalen Preis (voller Fahrpreis oder Ermäßigung, die Ihnen zusteht) kaufen. In der 1. Klasse Sie müssen eine Fahrkarte zum normalen Preis (voller Fahrpreis oder Ermäßigung, die Ihnen zusteht) kaufen. Wenn Sie sich begleiten lassen in der 2. oder in der 1. Klasse Die Person, die Sie begleitet, reist kostenlos o innerhalb Belgiens o und sogar über die Grenze in manchen europäischen Ländern (für Informationen, fragen Sie die SNCB). Dieser Vorteil gilt jedoch nur, wenn die Fahrkarte in Belgien gekauft wurde. Ihr an der Leine geführter Blindenhund darf immer kostenlos mit Ihnen mitreisen. Ihr Begleiter muss immer in derselben Wagenklasse reisen wie Sie. Wenn Sie alleine reisen und sich im Bahnhof oder im Zug Hilfeleistung wünschen, können Sie bei der SNCB immer Beistand reservieren (siehe Punkt 9 Weitere Auskünfte ). Bestellen Sie diesen Dienst jedoch mindestens 24 Stunden im Voraus. Die Hilfeleistung ist kostenlos. 4. Wie kann man die Ermäßigungskarte beantragen? Die hat mich als vollständig blind anerkannt. Sie können die nationale Ermäßigungskarte folgenderweise beantragen: - vorzugsweise über die Webformulare auf http://www.handicap.fgov.be/de: o Klicken Sie zunächst Senden Sie uns eine E-Mail (links unten auf der Startseite) an, o Wählen Sie dann die für Sie geltende Rubrik (1 bis 6), o Füllen Sie das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: Teilen Sie die beantragten Angaben mit, In der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? wählen Sie Öffentliche Verkehrsmittel, 4

Füllen Sie den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus. Geben Sie bitte an, dass Sie die nationale Ermäßigungskarte beantragen möchten. - per Brief: FÖD Soziale Sicherheit Centre administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique Stellt jemand anderes den Antrag an Ihrer Stelle, so muss diese Person: o zunächst Senden Sie uns eine E-Mail anklicken (links unten auf der Startseite); o dann, je nach ihrer Zuständigkeit, im Rahmen deren sie den Antrag stellt, auf 3. Gesetzlicher Vertreter, 4. Profi aus dem Sozialen Sektor, 5. Person aus dem Umfeld oder 6. Sonstige klicken; o zum Schluss füllt Ihr Vertreter das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: er füllt seine persönlichen Angaben aus (Name, Vorname, Straße, ), er füllt Ihre persönlichen Angaben aus (Name, Vorname, Nummer des Nationalregisters), anschließend klickt er in der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? auf Parkkarte, zum Schluss füllt er den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus und gibt er an, dass Sie die nationale Ermäßigungskarte beantragen möchten. - Rufen Sie unser Call Center an unter 0800 987 99 (Montags bis freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr). Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Nationalregisternummer zur Hand haben. - Schreiben Sie einen Brief an: Parkkarten und Bescheinigungen Centre administratif Botanique - Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Geben Sie in Ihrem Brief bitten an: o dass es sich um einen Antrag auf eine nationale Ermäßigungskarte handelt, o Ihre Aktenummer (= die 11 Ziffern Ihrer Nationalregisternummer). Sobald wir Ihren Antrag empfangen haben, untersuchen wir gleich, ob Sie Anrecht auf die Karte haben. Wir geben der zuständigen Firma das Herstellen Ihrer Karte in Auftrag. Die Karte wird von der Firma an Sie verschickt. 5

Die hat mich noch nicht als vollständig blind anerkannt. Sie können die nationale Ermäßigungskarte folgenderweise beantrage: - Vorzugsweise über einen Verein für Blinde und Sehbehinderte. - Sie können sie aber auch beim Gemeindehaus beantragen. Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen den Antrag durch einen Stellvertreter einreichen lassen. Die Person, die den Antrag an Ihrer Stelle einreicht, muss: - volljährig sein (wenigstens 18 Jahre alt) und - folgende Dokumente vorlegen: o o Ihren Personalausweis ein von Ihnen datiertes und unterschriebenes Dokument (eine Vollmacht), das ihm gestattet, den Antrag an Ihrer Stelle einzureichen. Der Gemeindebeamte wird Ihnen oder der bevollmächtigten Person folgende Dokumente geben: - eine Empfangsbestätigung Dieses Dokument ist für Sie. Bewahren Sie es sorgfältig auf! - eine Bescheinigung zum Erwerb der Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für Sehbehinderte (Ihre Personalien wurden schon vorher ausgefüllt) Was müssen Sie mit dieser Bescheinigung machen? o o Zuerst: füllen Sie die für Sie bestimmten Teile aus: auf der Vorderseite geben Sie ihre Telefon- und Handynummer sowie Ihre E-Mailadresse an (für den Fall, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen möchten); auf der Rückseite der Erklärung kreuzen Sie das zutreffende Feld ( ja oder nein ) an und geben Sie den Ort und das Datum an; unterzeichnen Sie (auf der Rückseite). Danach: lassen sie den für Ihren Augenarzt bestimmten Teil der Bescheinigung von Ihm ausfüllen (auf der Rückseite) ODER legen Sie dem Formular eine offizielle Bescheinigung bei, in der bestätigt wird, dass Sie eine Einschränkung des Sehvermögens mit dauernder Invalidität von wenigstens 90 % haben. Offizielle Bescheinigungen werden von der Verwaltungsbehörde oder der Gerichtsbehörde 6

(beispielsweise Verwaltung der Pensionen, Fonds für Berufskrankheiten) ausgestellt. o Anschließend müssen Sie uns Ihre Bescheinigung zurückschicken: FÖD Soziale Sicherheit Centre administratif Botanique - Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique, 50 Boîte 150 1000 Brüssel Sobald wir Ihren Antrag empfangen haben, untersuchen wir gleich, ob Sie Anrecht auf die Karte haben. Wir geben der zuständigen Firma das Herstellen Ihrer Karte in Auftrag. Die Karte wird von der Firma an Sie verschickt. 5. Wie und wann erhalten Sie Ihre internationale Ermäßigungskarte? Sie erhalten Ihre Karte per Post. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Lieferfrist von mindestens 1 Monat. Sie können die Karte nicht bei uns abholen kommen. Wir haben sie nicht, denn wir fertigen die Ermäßigungskarte nicht selbst an! 6. Bleibt meine nationale Ermäßigungskarte immer gültig? Im Prinzip bleibt Ihre nationale Ermäßigungskarte lebenslang gültig. Unter dem Symbol der Person mit dem Blindenstock steht bei dem Verfallsdatum unbestimmt. Steht hinter gültig bis aber ein Datum, so ist die Karte nur bis zu diesem Datum zu benutzen. Dies ist der Fall: - wenn Ihre Karte vor 2003 ausgestellt wurde (vor diesem Datum ausgestellten Karten haben eine zwanzigjährige Gültigkeitsdauer und werden nicht automatisch erneuert); - wenn Ihre Karte im Zeitraum 2003-2005 ausgestellt wurde (die in dieser Periode ausgestellten Karten haben eine zehnjährige Gültigkeitsdauer und werden nicht automatisch erneuert); - wenn Ihre Behinderung nur für eine befristete Zeit anerkannt wird (das Datum steht auf der Bescheinigung Ihrer Anerkennung und auf Ihrer Karte). 7

Läuft die Gültigkeit Ihrer nationalen Ermäßigungskarte in Kurzem ab, dann können Sie eine Verlängerung beantragen: - vorzugsweise über die Webformulare auf http://www.handicap.fgov.be/de: o Klicken Sie zunächst Senden Sie uns eine E-Mail (links unten auf der Startseite) an, o Wählen Sie dann Punkt 1 Person mit Behinderung mit Akte bei unserem Dienst. o Füllen Sie das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: Teilen Sie die beantragten Angaben mit, In der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? wählen Sie Öffentliche Verkehrsmittel, Füllen Sie den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus. Geben Sie bitte an, dass Ihre nationale Ermäßigungskarte in Kurzem abläuft, und dass Sie sie verlängern lassen möchten. Stellt jemand anderes den Antrag an Ihrer Stelle, so muss diese Person: o zunächst Senden Sie uns eine E-Mail anklicken (links unten auf der Startseite); o dann, je nach ihrer Zuständigkeit, im Rahmen deren sie den Antrag stellt, auf 3. Gesetzlicher Vertreter, 4. Profi aus dem Sozialen Sektor, 5. Person aus dem Umfeld oder 6. Sonstige klicken; o zum Schluss füllt Ihr Vertreter das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: er füllt seine persönlichen Angaben aus (Name, Vorname, Straße, ), er füllt Ihre persönlichen Angaben aus (Name, Vorname, Nummer des Nationalregisters), anschließend klickt er in der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? auf Öffentliche Verkehrsmittel. zum Schluss füllt er den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus und gibt er an, dass Sie Ihre nationale Ermäßigungskarte in Kurzem verfällt, und dass Sie sie verlängern lassen möchten. - Rufen Sie unser Call Center an unter 0800 987 99 (Montags bis freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr). Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Nationalregisternummer zur Hand haben. - Schreiben Sie einen Brief an: Parkkarten und Bescheinigungen Centre administratif Botanique - Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel 8

Geben Sie in Ihrem Brief bitten an: o dass es sich um einen Antrag auf Verlängerung der nationalen Ermäßigungskarte handelt, o Ihre Aktenummer (= die 11 Ziffern Ihrer Nationalregisternummer). Achtung! Allerdings müssen wir abermals untersuchen, ob sie Immer noch Anspruch auf die nationale Ermäßigungskarte haben (Siehe Punkt 2 Habe ich Anspruch auf die nationale Ermäßigungskarte? ). Falls Sie immer noch Anspruch auf die nationale Ermäßigungskarte haben, dann schicken wir Ihnen eine neue Karte zu. Wenn eine Veränderung Ihrer Behinderung nicht auszuschließen ist, erhalten Sie eine neue Karte mit Gültigkeitsdauer. Wenn Ihre Sehbehinderung in Art und Schwere unveränderlich ist, wird Ihnen eine neue, unbefristete Karte ausgestellt. 7. Wann muss die nationale Ermäßigungskarte zurückgesandt werden? Im Falle Ihres Ablebens muss jemand (ein Angehöriger, Freund, Nachbar, ) die Karte bei der Gemeinde abgeben oder an die Generaldirektion Personen mit Behinderung zurücksenden. Sie finden unsere Adresse auf der Rückseite der Karte. 8. Was tun im Falle eines Problems? Im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihrer Karte können Sie bei uns eine Kopie (Duplikat) beantragen. Dies kann auf einer der folgenden Weisen geschehen: - vorzugsweise über die Webformulare auf http://www.handicap.fgov.be/de: o Klicken Sie zunächst Senden Sie uns eine E-Mail (links unten auf der Startseite) an, o Wählen Sie Punkt 1 Person mit Behinderung mit einer Akte bei unserem Dienst, o Füllen Sie das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: Teilen Sie die beantragten Angaben mit, In der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? wählen Sie Öffentliche Verkehrsmittel, Füllen Sie den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus. Geben Sie bitte an, dass es sich um einen Antrag auf ein Duplikat der nationalen Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für Blinde und Sehbehinderte handelt. 9

Stellt jemand anderes den Antrag an Ihrer Stelle, so muss diese Person: o zunächst Senden Sie uns eine E-Mail anklicken (links unten auf der Startseite); o dann, je nach ihrer Zuständigkeit, im Rahmen deren sie den Antrag stellt, auf 3. Gesetzlicher Vertreter, 4. Profi aus dem Sozialen Sektor, 5. Person aus dem Umfeld oder 6. Sonstige klicken; o zum Schluss füllt Ihr Vertreter das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: er füllt seine persönlichen Angaben aus (Name, Vorname, Straße, ), er füllt Ihre persönlichen Angaben aus (Name, Vorname, Nummer des Nationalregisters), anschließend klickt er in der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? auf Öffentliche Verkehrsmittel. zum Schluss füllt er den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus und gibt er an, dass es sich um einen Antrag auf ein Duplikat der nationalen Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für Blinde und Sehbehinderte handelt. - Rufen Sie unser Call Center an unter 0800 987 99 (Montags bis freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr). Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Nationalregisternummer zur Hand haben. - Schreiben Sie einen Brief an: Parkkarten und Bescheinigungen Centre administratif Botanique - Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Geben Sie in Ihrem Brief bitten an: o dass es sich um einen Antrag auf ein Duplikat der nationalen Ermäßigungskarte handelt, o Ihre Aktenummer (= die 11 Ziffern Ihrer Nationalregisternummer). Sobald wir Ihren Antrag empfangen haben, untersuchen wir gleich, ob Sie Anrecht auf die Karte haben. Wir geben der zuständigen Firma das Herstellen Ihrer Karte in Auftrag. Die Karte wird Ihnen von der Firma zugeschickt. Sie erhalten das Duplikat etwa 4 Wochen nachdem wir das Webformular, Ihren Anruf oder Ihren Brief empfangen haben. Falls Sie ein Duplikat beantragen, weil Ihre alte Karte beschädigt ist, so müssen sie uns die beschädigte Karte zuschicken, sobald Sie das Duplikat erhalten haben. 10

Unrechtmäßig verwendete Karte Wenn ein Angestellter der Verkehrsgesellschaft (Kontrolleur, Fahrer, ) feststellt, dass Ihre Karte unrechtmäßig verwendet wird (beispielsweise: wenn jemand anders Ihre Karte benutzt), kann er die Karte einziehen und der Generaldirektion Personen mit Behinderung zurücksenden. Die Ermäßigungskarte wird Ihnen dann für 6 Monate entzogen. Achtung! Wenn Sie die Karte nicht mehr besitzen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die von dieser Karte gewährten Vorteile. 9. Sonstige Fragen Zögern Sie nicht, uns diese zu stellen: - per Telefon: 0800 987 99 (kostenlose grüne Nummer). Unser Kontaktzentrum steht montags bis freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr zu Ihren Diensten. - per Fax: 02/509 81 85 - vorzugsweise über die Webformulare auf http://www.handicap.fgov.be/de: o Klicken Sie zunächst Senden Sie uns eine E-Mail (links unten auf der Startseite) an, o Wählen Sie dann die für Sie geltende Rubrik (1 bis 6), o Füllen Sie das Formular, das auf dem Bildschirm erscheint, aus: Teilen Sie die beantragten Angaben mit. In der Liste Welches Thema betrifft Ihre Frage? wählen Sie Öffentliche Verkehrsmittel. Füllen Sie den Kasten Formulieren Sie bitte Ihre Frage aus. - per Brief: FÖD Soziale Sicherheit Centre administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique, 50 Boîte 150 1000 Brüssel Sie können auch die Website www.handiweb.be besuchen. Diese Applikation bietet Ihnen die Möglichkeit: - Ihre Akte online einzusehen; - Informationen zu finden über sonstige Dienstleistungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Außerdem können folgende Personen Ihnen Hilfe leisten: - unsere Sozialarbeiter: Sie haben Sitzungstage in Brüssel und in den Provinzen. Wenn Sie wissen möchten, wo und wann, o wenden Sie sich bitte an unser Kontaktzentrum o besuchen Sie unsere Webseite: 11

http://www.handicap.fgov.be/sites/5030.fedimbo.belgium.be/ files/explorer/fr/annexe-permanence-wallonie-bruxelles.pdf - die Sozialarbeiter: o Ihres ÖSHZ o Ihrer Krankenkasse o der Vereinigungen für Menschen mit Behinderung o Ihrer Gemeinde, 10. Sie möchten eine Beschwerde vorbringen Falls Sie mit unserer Dienstleistung oder unseren Produkten nicht zufrieden sind, können Sie bei uns eine Beschwerde einreichen. Unsere Beschwerdestelle wird sie behandeln. Jede Beschwerde erlaubt uns, die Qualität unserer Dienstleistung und unserer Produkte zu verbessern. Die Einreichung einer Beschwerde hat keinen Einfluss auf die Fristen für das Einlegen einer Berufung. Eine Berufung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Empfang der Entscheidung eingelegt werden. Wenn Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einbringen, bleibt die Frist für die Einlegung der Berufung 3 Monate (und nicht länger). Bitte melden Sie uns Ihre Beschwerde: - mündlich: o per Telefon: 0800 987 99 (kostenlose grüne Nummer), montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr; o indem Sie sich an unsere Sozialarbeiter oder unsere Büroangestellten der medizinischen Zentren wenden. - schriftlich: o per Fax: 02/509 81 85 o elektronisch, indem Sie ein Formular, das Sie auf unserer Webseite finden werden, ausfüllen: http://handicap.fgov.be/de/hilfe-erforderlich/beschwerde-einreichen o per Brief FÖD Soziale Sicherheit Centre administratif Botanique - Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique, 50 Boîte 150 1000 Brüssel 12

11. Weitere Auskünfte Sie können Kontakt aufnehmen mit: - Ihrer Gemeinde (Fragen Sie an der Rezeption Ihres Gemeindehauses, an welchem Schalter Sie Ihren Antrag einreichen können). - den regionalen Verkehrsbetrieben: De Lijn (Flämische Region) o telefonisch: 070/22 02 00 o via der Website www.delijn.be o per E-Mail (via der Website) o an den Schaltern MIVB (Brüsseler Region) o telefonisch: 070/23.20.00 o auf der Website www.mivb.be o per E-Mail (via der Website) o an den Schaltern (Kiosken) TEC (Wallonische Region) o telefonisch: 081/32.27.11 Info-tec Wallonisch-Brabant: 010/23 53 53 Info-tec Charleroi: 071/23 41 15 Info-tec Hennegau: 065/38 88 15 Info-tec Lüttich-Verviers: 04/361 94 44 Info-tec Namur-Luxemburg: 081/25 35 55 o via der Website www.infotec.be o per E-Mail (via der Website) o an den Schaltern - der Nationalen Eisenbahngesellschaft Belgiens (SNCB) - telefonisch: 02/528 28 28 - per Brief: S.N.C.B. Voyageurs National Bureau B-VN 051 section 13/5 Avenue de la Porte de Hal, 40 1060 Brüssel - via der Website www.b-rail.be - per E-Mail (via der Website) Sie können auch per Telefon (02/528 28 28) oder via der Website ( Online Assistance ) um Hilfe bitten. Der Leitfaden für Reisende mit beschränkter Mobilität ist zu beziehen: o in gedruckter Form (Normalformat). Diese Broschüre ist in den Bahnhöfen verfügbar; o in Blindenschrift (Braille). Richten Sie Ihren Antrag per E-Mail an braille@nmbs.be; o in elektronischer Form auf der Website www.b-rail.be. Sie können die Broschüre in einer beliebigen Form ausdrücken (Siehe Broschüre in angepasstem Format ). 13