Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik



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Transkript:

Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Jörg Arnold dipl. phys. ETHZ Fachbereichsleiter Unfälle/Technik Andreas Leu, Automobil-Ing. FH Experte Unfallanalytik Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 Zeit/Ort: Dienstag, 20. Januar 2015, Freitag, 23. Januar 2015, Theatersaal, Universität Irchel Referent: Steffen Görlich, MSc Computer Forensics, DC TEU-ICT

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Forensik Kriminalistisches Institut, Wintersemester 2015 Zeit/Ort: Dienstag, 20. Januar 2015, Freitag, 23. Januar 2015, Theatersaal, Universität Irchel Referent: STA lic.iur. St. Walder, STA II, Abt. D SW2015

NFC - Near Field Communication Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

NFC - Near Field Communication App Banking Card Reader Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Digitale Spuren Aufzeichnungen Digitale Spuren in Fahrzeugen Aufzeichnungsgeräte (DFS, RAG, UDS, TEL1000, Jupiter, VTS Art. 100 und Art. 102) Videoaufzeichnungen (SatSpeed, Semista, Tunnels, Gebäude, DashCams, z. B. 2014 Corvette C7, ) EDR (EventDataRecorders) und CDR-Kit Seitenblick in die StPO Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Digitale Spuren Fahrzeuge Steuerungen Personenwagen Lastwagen Motorräder Schliessysteme Brandmeldesysteme Gebäudetechnik Maschinensteuerungen Krananlagen CNC-Maschinen Anlagensteuerungen Kollisionsdaten EDR UDS/RAG/TEL1000 Crashrecorder Fz-Identifikation VIN elektronisch Steuergeräte Schliesssysteme Schlüssel-Daten Transponder Navigationsgeräte externe interne PC's/Internet Mobile Kommunikation Server Laptops Computer HDD's Smartphones Apps GPS-Daten Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Datenspeicherung in Fahrzeugen Digitale Spuren in Steuergeräten Daten des Steuergerätes (VIN-Nummer, Seriennummer, Produktion etc. ) Fehlercodes mit Umgebungsdaten Schlüssel und Schliessdaten Servicedaten Navigationsdaten etc., etc. Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Steuergeräte / Spuren sichern OBD II Schnittstelle Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

EDR-Daten in Pw's (NHTSA 49 CFR part 563) Ab 01.01.2013 USA/Kanada: Alle neuen und neu importierten Fahrzeuge (inkl. aus Asien und Europa), die über EDR verfügen, müssen diesem Gesetz entsprechen EDR: Event Data Recorder Baustein im ACM (Airbag Control Module) vorhanden Kostet ca. 2 $ Enthält vorkollisionäre Daten aus dem Airbag Modul nach einem "Crash" oder einem Beinahe-Crash Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

CDR-Kit (BOSCH Crash Data Retrival Kit) Auslesen über OBDII Schnittstelle (intakte Fahrzeugelektrik) Bei stark beschädigten Fahrzeugen kann das Steuergerät direkt ausgelesen werden Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Dashcams in Fahrzeugen Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Spurensicherung ab dem Fahrzeug Nur gemeinsam mit dem Hersteller: Zeitfaktor: Man sollte sofort.!!! Digitale Spuren in Steuergeräten Daten des Steuergerätes (VIN-Nummer, Seriennummer, Produktion etc. ) Fehlercodes mit Umgebungsdaten? Schlüssel und Schliessdaten? Servicedaten Navigationsdaten??? Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Interpretation der Spuren Basiert auf den mit dem Hersteller zusammen gesicherten digitalen Spuren! Digitale Spuren in Steuergeräten Daten des Steuergerätes: Verändert? Fehlercodes mit Umgebungsdaten: Kriterien? Schlüssel und Schliessdaten: Kriterien? Servicedaten: Verändert? Navigationsdaten??? Zeitliche Zuordnung? Nur geplant oder gefahren? Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Aktuelle Situation / Fälle? Wie sehen die Bedürfnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft oder Gericht aus! Wer löst solche Fälle aktuell mit wem? Navigationsdaten??? Personelle Ressourcenplanung? Prozessuale Fragen: Sicherung Durchsuchung Auswertung Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Fallbeispiel: "Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

"Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

"Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

"Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

"Corvette Schwyz" Verfügbare CDR Daten: Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

"Corvette Schwyz" Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

JTAG - Navigationsgerät Mobile Navigationsgeräte Eingegebene Ziele Gefahrene Routen Triplogs Datum und Uhrzeit Keine Schnittstelle Kein Massenspeicher Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

JTAG - Navigationsgerät Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

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JTAG - Navigationsgerät Daten nicht interpretierbar proprietäres Datenformat teilweise verschlüsselt Unterstützung Hersteller kostenlos Rechtshilfeersuchen Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Digitale Spuren - Arten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

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Digitale Datenträger - Arten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Versteckte Datenträger Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Identifikation - Daten Betreiber RZ Kunde Housing Kunde Colocation RZ Daten Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? DIGITALE SPUREN Malware Speicherort beim Hersteller Verbreitung über Internet Einsatz mittels Botnet Command- und Control-Server Kommunikationsdaten (Mail/Messages/Voice) Inhaltsdaten und Randdaten Aufzeichnungen / Protokolle / Skripte Data in storage, Data in Traffic Datenspeicher / Cloud-Speicher Geldfluss Währungsart (Konventionell oder Internetwährung) Kontodaten / Wallet-Data Kontoinhaber / Wallet-Owner Paper -Trail SW

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? DATA IN STORAGE / IN TRAFFIC? Computer / Smartphone (Absender) Durchsuchung im Sinne von Art. 246 StPO Herausgabe im Sinne von Art. 265 StPO Überwachung im Sinne von Art. 269 ff. StPO Mailserver (Absender / Empfänger) Router (Internet- Anschluss) Zugangsprovider (Absender) Überwachung im Sinne von Art. 269 ff. StPO Router (Internet- Anschluss) Durchsuchung im Sinne von Art. 246 StPO Herausgabe im Sinne von Art. 265 StPO Zugangsprovider (Empfänger) Computer / Smartphone (Empfänger) SW

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? DATA IN STORAGE / IN TRAFFIC? Zugang vom Computer / Smartphone mittels Username/Password Briefkastenschlüssel? Mailserver (Absender / Empfänger) Zugang über Mail-Server beim Mail-Provider Überwachung WLAN-Ports 21d! Rückwirkender Mailverkehr: Randdaten (RTI 6M) Inhaltsdaten? SW

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? DIGITALE SPUREN WORDLWIDE Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Wie? Warum? SW 36

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene MLAT / NATIONAL Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP: Internet-Service- Benutzer; 1 Provider Diesem Gesetz CH ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen GES: oder Vergehen begeht. Sitz CH Anschluss CH Art. Provider 299 StGB: gemäss Verletzung fremder Gebietshoheit Edition 1. FMG/BÜPF Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere Auswertung durch HD unerlaubte RTI, Echtzeit Vornahme etc. von Amtshandlungen auf dem fremden Profilübernahme Staatsgebiete RTI ü 6 Monate: VF/VE BGE 1B_481/2012 vs RTI/Echtzeit BGE 1B_128/2013 SW 37

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene MLAT / INT. / EU Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP: Internet-Service- Cybercrime Convention ; Grundregel Artikel 29 Umgehende Sicherung gespeicherter Benutzer; 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer Computerdaten Provider EU in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen 1 Eine Vertragspartei kann GES eine andere CH; Vertragspartei begeht. Preservation Requests um Anordnung oder anderweitige Art. Bewirkung 31 Abs. der 1 umgehenden Sicherung von Daten ersuchen, die Art. gemäss 299 StGB: Art. Verletzung 18 und 29, fremder Gebietshoheit Satz 2 StPO mittels eines Computersystems gespeichert sind, das sich 1. 32 Wer CCC die Gebietshoheit direkt beim eines fremden im Hoheitsgebiet Staates verletzt, der anderen insbesondere Vertragspartei Liegt nur der durch befindet, Ort, an und unerlaubte Provider, derentwegen die ersuchende Vertragspartei dem der Erfolg beabsichtigt, der Vornahme von Amtshandlungen ein Rechtshilfeersuchen auf dem fremden um Durchsuchung Staatsgebiete Straftat eingetreten oder Rechtshilfe (31 CCC) ähnlichen Zugriff, Beschlagnahme ist, oder in der ähnliche Titel 2 Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse Schweiz, nach Staats-V/ IRSG Sicherstellung oder Weiter gabe so der sind Daten die zu stellen. Art. 31 CCC Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte (Bsp. D: Vertrag zwischen CH Computerdaten Behörden dieses und der D über die Ergänzung 1 Eine Vertragspartei kann eine Ortes andere zuständig Vertragspartei des Europäischen um Durchsuchung oder ähnlichen Zugriff, um Beschlagnahme oder ähnliche Sicherstellung und um Übereinkommens über die Weitergabe von Daten ersuchen, die mittels eines Rechtshilfe in Strafsachen vom Computersystems gespeichert sind, das sich im 20. April 1959 und die Hoheitsgebiet der er suchten Vertragspartei befindet, Erleichterung seiner einschließlich Daten, die nach Artikel 29 gesichert worden Anwendung: Direkter Verkehr) sind. SW 38

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene MLAT / INT. / USA Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP, Enduser USA: 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Staatsvertrag Schweiz ein Verbrechen mit den oder Vergehen begeht. Vereinigten Staaten von Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Amerika über gegenseitige 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates Rechtshilfe verletzt, insbesondere Strafsachen durch (BGunerlaubte Vornahme von Amtshandlungen RVUS, auf dem fremden SR 351.93 Staatsgebiete Bundesgesetz zum Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von ISP USA: Amerika über gegenseitige Preservation Requests Rechtshilfe in Strafsachen (SR nach Art. 18 und 32 CCC 351.93) Anfragen über Mail, Beweiserhebungen: Dauer 3- LERS-Portale 18M Über Zentralstelle USA des BJ SW 39

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / INT. / NON GOV. FRIENDLY Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip ISP: Internet-Service- Provider Non-EU, begeht. Non-US, non-ccc: 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen Art. Rechtshilfeführer 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit 1. Wer admin.ch die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Wie? Warum? SW 40

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / OFF-SHORE / CLOUD Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Dynamic Off-Shore Serverfarmen begeht. Keine Staatsverträge Keine 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit 1. Datenspeicherfristen Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Keine Gegenseitigkeit nach IRSG Cloud-Speicher Kein Serverstandort Keine physisch isolierbaren Rechner Keine Server am allfälligen Firmensitz Keine Lokalisation der Daten(-Fragmente) möglich SW 41

Apple ios-geräte - Fernlöschung Spurenschutz! Flug- Offlinemodus aktivieren Stromversorgung sicherstellen Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Apple ios-geräte Brute-Force Attacke Einfacher Gerätesperrcode Version ios 7 (ios 8) Löschung nach 10 Falscheingaben Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Apple ios-geräte - Gerätesperrcode Kooperation Ermittlung <= ios 7 >= ios 8 Einfacher Code <= ios 7 (ios 8) 10 Falscheingaben Apple ID Passwort Möglichkeiten und Grenzen der Digitalen Forensik Steffen Görlich

Lösungsansatz für digitale Spuren? Polizei Justiz Informatiker Forensik Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Polizeiliches Ermittlungsverfahren Art. 306 StPO: Aufgaben der Polizei 1 Die Polizei stellt im Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Anzeigen, Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder eigenen Feststellungen den für eine Straftat relevanten Sachverhalt fest. 2 Sie hat namentlich: a. Spuren und Beweise sicherzustellen und auszuwerten; b. geschädigte und tatverdächtige Personen zu ermitteln und zu befragen; c. tatverdächtige Personen nötigenfalls anzuhalten und festzunehmen oder nach ihnen zu fahnden. Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Art. 139 ff in der StPO: Beweismittel Art. 139: Grundsätze 1 Die Strafbehörden setzen zur Wahrheitsfindung alle nach dem Stand von Wissenschaft und Erfahrung geeigneten Beweismittel ein, die rechtlich zulässig sind. Was heisst alle geeigneten Beweismittel? Diverse weiteren Artikel regeln, was rechtlich nicht zulässig ist oder wann Beweismittel nicht verwertet werden können! Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Weisse Flecken in der StPO Art. 306 Abs. 2 lit. a Die Polizei hat namentlich Art. 139 zur Wahrheitsfindung alle Umfang? Qualität? Methoden? Beizug von Spezialisten? Polizei Staatsanwalt Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Beschlagnahme Art. 263 StPO: Grundsatz 1 Gegenstände und Vermögenswerte einer beschuldigten Person oder einer Drittperson können beschlagnahmt werden, wenn die Gegenstände und Vermögenswerte voraussichtlich: a. als Beweismittel gebraucht werden; 3 Ist Gefahr im Verzug, so können die Polizei oder Private vorläufig sicherstellen. Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich Ra Mai 10

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / OFF-SHORE / CLOUD Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Off-Shore Serverfarmen/Cloud-Speicher 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. Problem: Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Anknüpfungspunkt am Serverstandort 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete Wie? Warum? SW 50

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PR / OFF-SHORE / CLOUD Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip Off-Shore Serverfarmen/Cloud-Speicher 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht. Lösung: Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Anknüpfungspunkt am Ort der Verfügbarkeit der 1. Daten, Wer die nämlich Gebietshoheit eines fremden Staates verletzt, insbesondere durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem fremden Staatsgebiete auf durchsuchtem Rechner mittels Zugangsdaten am Sitz der Unternehmung in der Schweiz am Sitz der Niederlassung in der Schweiz SW 51

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt INTERNATIONALER ENTSCHEID Urteil des District Court Southern New York vom 25. April 2014 Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? SW 52

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene NATIONALE PRAXIS? Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Problem: Erhebung am Speicherort Lösung: Erhebung am CH-Sitz oder -Niederlassung Artikel 18 Anordnung der Herausgabe 1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um ihre zuständigen Behörden zu ermächtigen anzuordnen, a dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet bestimmte Computerdaten, die sich in ih rem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die in einem Computersys tem oder auf einem Computerdatenträger gespeichert sind, vorzulegen hat und b dass ein Diensteanbieter, der seine Dienste im Hoheitsgebiet der Vertragspartei anbietet, Bestandsdaten in Zusammenhang mit diesen Diensten, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vorzulegen hat. SW 53

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? ANSATZ SCHWEINGRUBER* Artikel 18 CCC (Cybercrime Convention) Anordnung der Herausgabe 1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um ihre zuständigen Behörden zu ermächtigen anzuordnen, a dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet bestimmte Computerdaten, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die in einem Computersys tem oder auf einem Computerdatenträger gespeichert sind, vorzulegen hat und b dass ein Diensteanbieter, der seine Dienste im Hoheitsgebiet der Vertragspartei anbietet, Bestandsdaten in Zusammenhang mit diesen Diensten, die sich in sei nem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vorzulegen hat. *STA lic.iur. Sandra Schweingruber, Jusletter vom 10. November 2014 SW 54

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ANSATZ SCHWEINGRUBER* Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? SW 55

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? DIREKTE EDITION? Artikel 32 CCC (Cybercrime Convention) Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Eine Vertragspartei darf ohne die Genehmigung einer anderen Vertragspartei a auf öffentlich zugängliche gespeicherte Computerdaten (offene Quellen) zugreifen, gleichviel, wo sich die Daten geographisch befinden, oder b auf gespeicherte Computerdaten, die sich im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei befinden, mittels eines Computersystems in ihrem Hoheitsgebiet zugreifen oder diese Daten empfangen, wenn sie die rechtmäßige und freiwillige Zustimmung der Person einholt, die rechtmäßig befugt ist, die Daten mittels dieses Computersystems an sie weiterzugeben. SW 56

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene FALLSTUDIE Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? 1. Rassendiskriminierungen via Facebook Accounts 2. Preservation Request bei Facebook 3. Facebook verlangt richterlichen Entscheid für die freiwillige Herausgabe im Sinne von Art. 32 CCC 4. Nicht-Genehmigung bzw. -Eintreten durch ZMG, da kein Art. 32 CCC Anwendungsfall (Datenherrin, Freiwilligkeit) 5. Beschwerde ans BGER Anwendungsfall von Art. 32 CCC, weil Daten gemäss AGB bei Upload Facebook in den Besitz von Facebook übergehen. Art. 273 StPO anwendbar, da RTI-Daten (IP-History und Zeitstempel Eruierung Anschlussinhaber ermöglicht) Keine rückwirkende Rekonstruktion von Inhaltsdaten mittels URL SW 57

Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) Zusätzliche Sicherheit Identitätsnachweis Wissen Besitz Geldautomat PIN Bankkarte Arbeitsplatz Passwort Smartcard e-banking Vertragsnummer Kartenleser

Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) The Fappening #Celebgate

Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) Google Konto Google Mail Passwort SMS Anruf Google Authenticator Sicherheitsschlüssel

Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)

Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA)

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PHISHING CLASSIC Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? username password SW

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PHISHING TODAY Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? SW

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene PHISHING TODAY Inhalt Wer? Wann? Wo? Hintermann Sender der E-Mails, Koordinator ; Empfänger des Geldes Zuständigkeit BA bei Hintermännern im Ausland Was? Wie? Warum? Malware-Distributor Versendet Malware Kann Tor-Exit-Node oder Botnet sein Zuständigkeit am Tatort/Wohnort Money Mule Stellt eigenes Konto zur Verf. Leitet Gelder auf Anweisung weiter Ist von Firma angestellt Zuständigkeit am Tatort/Wohnort SW

Verschlüsselung WHO WATCHES THE WATCHMEN?

Verschlüsselung BitLocker File Vault 2 dm-crypt/luks Apple ios 8 Android 5

Verschlüsselung - Kommunikation Skype WhatsApp Threema

Verschlüsselung Kooperation Ermittlung Schwachstellen Dictionary Attack Brute-Force Attack Verschlüsselung GovWare (Government Software)

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG? Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Mil. Nachrichtendienst Lagebild Bedrohungen gesetzliche Grundlage Strafverfolgung Beweiserhebung Katalogtaten Verhältnismässigkeit (Tatschwere) Dringender Tatverdacht Proportionalität Susidiarität Genehmigung Zwangsmassnahmengericht Mitteilungspflicht Zufallsfunde Verwertbarkeit SW 70

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG CLASSIC Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Internetzugangsanbieterin ISP Packet-Loss LIS/ISS, ISC ÜPF Unverschlüsselt Ausleitung einer Kopie des Ein- und Ausgehenden Datenverkehrs Untersuchungsbehörde SW 71

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? ÜBERWACHUNG SERVER Art. 3 StGB: Territorialitätsprinzip 1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz Echtzeitüberwachung ein Verbrechen oder im Sinne Vergehen von begeht. Art. 269ff StPO Genehmigungsfähig (ZMG OG ZH) Art. 299 StGB: Verletzung fremder Gebietshoheit Nicht über ISC-EJPD, Dienst ÜPF 1. Wer die Gebietshoheit eines fremden Staates Direkt verletzt, beim insbesondere Provider durch unerlaubte Vornahme von Amtshandlungen auf dem Ausleitung fremden auf Staatsgebiete Server Man in the middle kostenschonend Untersuchungsbehörde Nur bei intakter PPP keine Verschlüsselung SW 72

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG GOVWARE Inhalt Wer? IP Ausleitung Wann? Wo? Was? Wie? Warum? GovWare Untersuchungsbehörde SW 73

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene ÜBERWACHUNG NOGOVWARE Inhalt Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Untersuchungsbehörde SW 74

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Strafverfolgung Erwachsene FRAGEN? Fragen? Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse! Sicherheitstacho Forensisches Institut Zürich Eine Organisation der Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich SW