DE VPH. Verpackungshandbuch extern. Leitfaden

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Transkript:

DE VPH Verpackungshandbuch extern Leitfaden

Pos : 2 /Ver pac kungs handbuc h/0. Prol og/dokumentati on - Versi onslis te @ 4\mod_1383723243434_6.docx @ 105310 @ @ 1 Pos : 3 /Allgemei n/allgemei ngültige Modul e/h erausgeber @ 0\mod_1325779078002_6.docx @ 5268 @ @ 1 Pos : 4 /Ver pac kungs handbuc h/0. Prol og/ei nleitung @ 4\mod_1382354312441_6.docx @ 102798 @ @ 1 === Ende der Liste für Textmarke Copyright === Verpackungshandbuch extern Leitfaden Dokumentation Bezeichnung: VPH Mat. Nr.: - Versionsliste Bezeichnung bisheriger Ausgaben VPH, DE, Dezember 2013 VPH, DE, April 2014 Bemerkung Erste Ausgabe Ergänzungen von Ausnahmen bei Verpackungsanweisungen. Herausgeber Getriebebau NORD GmbH & Co. KG Getriebebau-Nord-Straße 1 22941 Bargteheide, Germany http://www.nord.com/ Fon +49 (0) 45 32 / 289-0 Fax +49 (0) 45 32 / 289-2253 Einleitung Dies ist ein dynamisches Handbuch und wird nach Bedarf den aktuellen Anforderungen der Getriebebau Nord GmbH & Co. KG nachfolgend NORD genannt - angepasst. Sie finden in diesem Handbuch alle Regeln für die Anlieferung Ihrer Ware an NORD weltweit, die Regeln gelten als ergänzende vertragliche Vereinbarungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten nicht nur für Sie als externen Lieferanten, sondern auch für unsere verbundenen Unternehmen. Ziel dieser Regeln ist die Erreichung eines störungsfreien Materialflusses zwischen Ihnen als Lieferanten und NORD. Ideal für NORD ist eine Verpackung, die direkt für den internen Transport verwendet werden kann und somit das Handling innerhalb des Unternehmens reduziert. 2 VPH DE-1614

Einleitung VPH DE-1614 3

Pos : 6 /Allgemei n/steuer module/inhalts verzeic hnis @ 0\mod_1317978518480_6.doc x @ 4077 @ @ 1 === Ende der Liste für T extmar ke Inhalts verz eichnis === Verpackungshandbuch extern Leitfaden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Verpackungsanforderungen... 6 1.1 Festlegung der Verpackung... 6 1.2 Ladungsträger... 7 1.2.1 Eurogitterbox... 7 1.2.2 Europalette... 9 1.2.3 Einwegpalette... 10 1.2.4 Holzmaterialien... 10 1.3 Gewichtsbeschränkungen... 10 1.3.1 Von Hand gehobene Packstücke... 10 1.4 Positionierung von Packgut und Packstück... 11 1.4.1 Stapelfähigkeit... 11 1.5 Sicherung auf Ladungsträger... 12 1.6 Verpackungseinheiten... 12 1.7 Füllstoffe / innere Sicherung... 13 1.8 Korrosionsschutz... 13 1.9 Reinigung und Entsorgung der Ladungsträger bzw. Verpackungseinheiten... 13 1.10 Elektronik... 14 1.11 Gummi- und Gummiverbundteile... 14 1.12 Gefahrgüter... 14 2 Kennzeichnung... 15 2.1 Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit... 15 2.2 Lieferpapiere... 15 2.2.1 Lieferschein... 15 2.3 Warenanhänger... 16 2.3.1 Anbringung der Warenanhänger... 16 2.4 Symbole für Handhabungshinweise... 16 3 Sonstiges... 17 3.1 Liefertermine und Bestellmengen... 17 3.2 Mitteilung und Änderung von Verpackungseinheiten... 17 3.3 Retourensendung... 17 3.4 Garantieerklärung... 18 3.5 Schlussvermerk... 18 4 VPH DE-1614

Pos : 8 /Allgemei n/steuer module/abbil dungs verz eic hnis @ 0\mod_1317978515699_6.docx @ 3916 @ @ 1 Pos : 12 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Allgemeine Ver pac kungsanforderungen @ 4\mod_1382354433260_6.docx @ 102822 @ 1 @ 1 Inhaltsverzeichnis VPH DE-1614 5

Pos : 13 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Fes tlegung der Verpac kung @ 4\mod_1382355480385_6.docx @ 102896 @ 2 @ 1 Verpackungshandbuch extern Leitfaden 1 Allgemeine Verpackungsanforderungen Unser Ziel ist es, die verwendeten Verpackungen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu definieren, um dadurch die benötigte Verpackung sowie den Verpackungsabfall auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Die Verpackung sollte möglichst zur Lagerung und Versorgung der weltweiten Montagestandorte sowie zur Anstellung an die Montagelinien nutzbar sein. Die nun folgenden Grundregeln gelten unabhängig von der Wahl der Verpackung für die Auslegung der Lieferung: beschädigungsfreie Warenanlieferung Anlieferung ausschließlich in sauberer Verpackung Zweifache Stapelfähigkeit der Ladungsträger muss gewährleistet sein problemlose Entladebarkeit durch Flurförderzeuge Einhaltung der vorgegebenen Standardabmessungen und Gewichte Die Waren müssen vor mechanischen, chemischen und umwelttechnischen Einflüssen geschützt sein Die Waren dürfen nicht über die Grundfläche des Ladungsträgers hinausragen Packstücke sollten sortenrein gepackt werden, wenn dies nicht möglich ist, müssen die Packstücke mit Mischsendung gekennzeichnet werden Mischsendungen sind so zu packen und abzugrenzen, dass eine schnelle Identifizierung gewährleistet wird und ein Umpacken nicht nötig ist (siehe Falsch/Richtig am Seitenende) Innerhalb der Verpackung sind die Waren so zu schützen, dass sie nicht aneinanderschlagen können Der Füllungsgrad innerhalb der Packstücke muss hoch sein, um Hohlräume zu vermeiden Die Waren müssen einfach und sicher zu entnehmen sein Falsch Richtig D D D D D D D D C C C C C C C C B B B B B B B B A A A A A A A A D D D D D D D D B B B B C C C C B B B B C C C C A A A A A A A A A A B B C C D D A A B B C C D D A A B B C C D D A A B B C C D D 1.1 Festlegung der Verpackung Die Festlegung der Verpackung erfolgt grundsätzlich durch den Lieferanten basierend auf den Regeln des NORD Verpackungshandbuches. Eine sinnvolle Umsetzung der Regeln obliegt somit der Verantwortung des Lieferanten. Sollte eine von NORD vorgeschriebene Regel nicht sinnvoll umzusetzen sein (z.b. Materialien mit einem Grundmaß größer als 1200x800 mm), ist diese mit NORD abzustimmen. NORD ist jederzeit berechtigt Änderungen an der Verpackung vorzunehmen und dem Lieferanten die einzusetzende Verpackung zwingend vorzuschreiben, insbesondere bei empfindlichen Teilen, welche spezieller Schutzanforderungen bedürfen. Sollten Regeln bzw. vorgeschriebene Verpackungen nicht eingehalten werden, behält sich NORD das Recht vor, entstandene zusätzliche Kosten durch Handlings- und Umpackarbeiten oder Abfallentsorgung in Form einer Bearbeitungsgebühr dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Der Lieferant wird ebenfalls für Qualitätseinbußen infolge von verschmutzter oder inadäquater Verpackung haftbar gemacht. Transportschäden, die auf Grund von einer unzureichenden Verpackung von 6 VPH DE-1614

Pos: 14 /Verpackungshandbuch/1. Allgemeines/Ladungsträger @ 4\mod_1382355596754_6.docx @ 102920 @ 2 @ 1 Pos : 15 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Eurogitterbox @ 4\mod_1382356038247_6.docx @ 102974 @ 3 @ 1 1 Allgemeine Verpackungsanforderungen Versicherern nicht anerkannt werden, gehen zu Lasten des Lieferanten. Es steht dem Verkäufer frei, die Sendungen auf eigene Rechnung zu versichern. Uns in Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an. Veränderungen an der bestehenden Verpackungsart und der Losgröße müssen vom Lieferanten vorher zwingend bekannt gegeben und unsererseits bestätigt werden. 1.2 Ladungsträger Als Ladungsträger wird akzeptiert: Tauschfähige Eurogitterbox (Auslegung max. 1500 kg, Grundmaß 1240x835 mm) Tauschfähige Europalette (Auslegung max. 1000 kg, Grundmaß 1200x800 mm) Das zulässige Gesamtgewicht (Bruttogewicht) pro Ladungsträger beträgt bei NORD 1000 kg. Die zulässige Gesamthöhe (von Boden bis Oberkante Ladegut) beträgt bei NORD 1000 mm. Die von NORD geforderte Maximalhöhe ist vom Lieferanten einzuhalten, sofern nicht anders vereinbart. 1.2.1 Eurogitterbox Eigenschaften Abmessung: 1200x800 mm Zulässiges Gesamtgewicht: 1000 kg Anforderungen: Eurogitterbox gemäß DIN 15155 Stapelfähigkeit Die Eurogitterboxen müssen stabil stehen und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, sodass ein sicheres und gefahrloses Stapeln möglich ist. Einsatzvoraussetzungen: Die Eurogitterbox muss in einem einwandfreien Zustand sein, ohne jegliche äußere Beschädigung, wie z.b. Rahmen, Boden oder Gitter verbogen, Front lässt sich nicht öffnen, fehlende Elemente usw. Es ist darauf zu achten, dass die Eurogitterboxen tauschfähig sind. Haben die angelieferten Eurogitterboxen einen der abgebildeten Mängel, sind diese auszusortieren. VPH DE-1614 7

Pos : 16 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Europal ette @ 4\mod_1382362248930_6.docx @ 103058 @ 3 @ 1 Verpackungshandbuch extern Leitfaden Die Ecksäulen bzw. der Steilwinkelaufsatz sind verformt. Ein Brett fehlt oder ist gebrochen Ein öffnen oder schließen der Vorwandklappen ist nicht mehr möglich. Der Allgemeinzustand ist durch Verschmutzung oder Rost so schlecht, dass Materialien verunreinigt werden können. Die Füße oder der Bodenrahmen ist verbogen, sodass die Gitterbox nicht mehr gefahrlos gestapelt werden kann oder die nicht mehr gleichmäßig auf vier Füßen steht. Die wesentlichen Kennzeichen (EUR, Zeichen der Bahn, Y-Nummer) fehlen oder sind nicht eindeutig lesbar. Die Rundstahlgitter sind gerissen, sodass die Drahtenden nach innen oder außen ragen. 8 VPH DE-1614

Pos : 17 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Einwegpal ette @ 4\mod_1382364987222_6.docx @ 103082 @ 3 @ 1 1 Allgemeine Verpackungsanforderungen 1.2.2 Europalette Eigenschaften Abmessung: Zulässiges Gesamtgewicht: 1200x800 mm 1000 kg Anforderungen: Europalette gemäß DIN 15146 Stapelfähigkeit: Einsatzvoraussetzungen: Die Europalette muss stabil stehen sowie sicher und gefahrlos zu stapeln sein. Die Europalette muss in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand sein. Es ist darauf zu achten, dass die Europaletten tauschfähig sind. Haben die angelieferten Europaletten einen der abgebildeten Mängel, sind diese auszusortieren. Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. Die Markierung EUR sowie die Zeichen einer Bahn/ Palettenorganisation fehlen bzw. sind schwer lesbar. Ein Brett fehlt. Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist. Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen. Siehe Punkt 1 Weitere Merkmale: schlechter Allgemeinzustand Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (starke Absplitterungen, morsch und faul). Die Verschmutzung ist so stark, dass Material verunreinigt werden kann. Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden. Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.b. zu schmale Klötze, zu dünne Bretter). Typische Markierungen fehlen (DB, EPAL usw. / siehe 2.2.4 Holzmaterialien) VPH DE-1614 9

Pos : 18 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/H olz materialien @ 4\mod_1382365352783_6.docx @ 103106 @ 3 @ 1 Pos: 19 /Verpackungshandbuch/1. Allgemeines/Gewichtsbeschränkungen @ 4\mod_1382365823845_6.docx @ 103130 @ 2 @ 1 Pos: 20 /Verpackungshandbuch/1. Allgemeines/Von Hand gehobene Packstücke @ 4\mod_1382365923968_6.docx @ 103154 @ 3 @ 1 Pos : 21 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Positioni erung von Pac kgut und Pac kstüc k @ 4\mod_1382366019200_6.docx @ 103178 @ 2 @ 1 Verpackungshandbuch extern Leitfaden 1.2.3 Einwegpalette Eigenschaften Abmessung: Zulässiges Gesamtgewicht: Anforderungen: Stapelfähigkeit: Einsatzvoraussetzungen: 800x600 mm (1/2 Europalette) 1000 kg Einwegpalette aus Holz bzw. Kunststoff Die Einwegpalette muss stabil stehen sowie sicher und gefahrlos zu stapeln sein. Die Einwegpalette muss in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand sein. Es werden ausschließlich Einwegpaletten mit der Abmessung 800x600 mm akzeptiert. 1.2.4 Holzmaterialien Verpackungsmaterialien aus Vollholz benötigen eine Behandlung und Kennzeichnung gemäß IPPC (International Plant Protection Convention). Folgende Angaben verlangt die IPPC Kennzeichnung: 1. Ähre Symbol mit den IPPC Buchstaben 2. Zulassungsnummer des Betriebes, mit ISO Code des Landes und Kennung der Region 3. Behandlungsmethode (HT = Heattreatment oder MB = Begasung mit Methylbromid) 4. Gegebenenfalls DB (debarked) für entrindetes Holz (dies wird durch den IPPC Standard nicht gefordert). 1.3 Gewichtsbeschränkungen Das maximal zulässige Höchstgewicht von Packstücken und Ladungsträgern darf nur dann überschritten werden, wenn eine Einhaltung des maximal zulässigen Höchstgewichts nicht möglich ist. Das Gesamtgewicht ist sichtbar und deutlich auf dem Packstück und dem Ladungsträger zu vermerken. 1.3.1 Von Hand gehobene Packstücke Von Hand gehobene Packstücke, wie z.b. Pakete, Päckchen KLT s etc., dürfen das zulässige Höchstgewicht von 15 kg nicht überschreiten, um das Verletzungsrisiko der Mitarbeiter von NORD und des Lieferanten gering zu halten. Packstücke mit einem höheren Gewicht sind auf einem dafür vorgesehenen und im Verpackungshandbuch definierten Ladungsträger anzuliefern. 10 VPH DE-1614

Pos : 22 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Stapelfähigkeit @ 4\mod_1382366126697_6.docx @ 103202 @ 3 @ 1 Pos : 23 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Sic her ung auf Ladungstr äger @ 4\mod_1382425387947_6.docx @ 103238 @ 2 @ 1 1.4 Positionierung von Packgut und Packstück 1 Allgemeine Verpackungsanforderungen Das Gewicht innerhalb der Verpackung bzw. auf einem Ladungsträger ist so anzuordnen, dass dieses gleichmäßig verteilt wird. Alle Hohlräume in der Verpackung sind zu füllen, um die Ware während des Transports und Handlings vor dem Verrutschen zu sichern. Daher sollte die Größe der Verpackung der Ware entsprechen. Das Grundmaß der Ladungsträger darf durch die Packstücke nicht überschritten werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die oberste Lage eine ebene Fläche bildet, welche eine zweifache Stapelung ermöglicht. Sollte dies aufgrund der Bestellmenge nicht möglich sein, ist ggf. mit Leerbehältern aufzufüllen und diese entsprechend zu kennzeichnen. 1.4.1 Stapelfähigkeit Die zweifache Stapelfähigkeit von Ladeeinheiten muss ohne jegliche Beeinträchtigung gewährleistet sein, sodass beispielsweise Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel Übereinander gestapelt werden können. Ist dies nicht möglich, müssen die Ladeeinheiten entsprechend gekennzeichnet sein. VPH DE-1614 11

Pos : 24 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Verpac kungs einhei ten @ 4\mod_1382426296634_6.docx @ 103262 @ 2 @ 1 Pos : 25 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Füllstoffe/inner e Sicherung @ 4\mod_1382426933690_6.docx @ 103286 @ 2 @ 1 Verpackungshandbuch extern Leitfaden 1.5 Sicherung auf Ladungsträger Als Sicherung auf Ladungsträger sind zulässig: Beim Palettiervorgang Verbundstapelung Papier, Reibmatten zwischen den Lagen Traybildung Nach dem Palettieren Netze, Aufsetzrahmen, Kantenschutz Gummibänder, Umreifung Schrumpffolien, Stretchfolien 1.6 Verpackungseinheiten Bezeichnung Maße Bild Sichtlagerkasten 160x100x75 mm 230x150x125 mm 350x220x145 mm KLT 3215 KLT 4315 KLT 6415 300x200x147 mm 400x300x147 mm 600x400x147 mm K5 K6 785x585x700 mm 1170x770x760 mm Zusatz: Als Verpackungseinheit sind grundsätzlich auch Kartons zulässig, welche in die o.g. Sichtlagerkästen, KLT bzw. auf die Ladungsträger passen. 12 VPH DE-1614

Pos : 26 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Korrosionss chutz @ 4\mod_1382427093848_6.docx @ 103310 @ 2 @ 1 Pos : 27 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/R ei nigung und Ents orgung der Ladungstr äger bz w. Verpac kungs einhei ten @ 4\mod_1382427242757_6.docx @ 103334 @ 2 @ 1 Pos: 28 /Verpackungshandbuch/1. Allgemeines/Elektronik @ 4\mod_1382427435311_6.docx @ 103358 @ 2 @ 1 1.7 Füllstoffe / innere Sicherung 1 Allgemeine Verpackungsanforderungen Füllstoffe dienen der Fixierung und Polsterung der Ware innerhalb der Verpackung wie z.b. Packpapier, Luftpolsterfolie etc. Styropor und Flo-Pak sind nicht erlaubt! 1.8 Korrosionsschutz Korrosionsempfindliche Ware sowie alle bearbeiteten und geschliffenen Oberflächen, insbesondere bei Gussteilen, benötigen präventive Korrosionsschutzmaßnahmen am Material und durch entsprechende Verpackungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Zum Schutz der Teile eignen sich unter anderem Korrosionsschutzfolien wie z.b. VCI Folie oder VCI Papier, die dem regulären Recycling zugeführt werden können und keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Diese enthalten chemische Substanzen (VCI), die nach und nach verdampfen und einen Schutzfilm auf der Oberfläche bilden. Daher muss sich die VCI Folie in einer geschlossenen Verpackung befinden bzw. selbst ordentlich verschlossen sein, um die Wirksamkeit des Korrosionsschutzes zu gewährleisten. Im Normalfall reicht es aus, wenn die Teile in die Folie eingeschlagen sind. Ein Überstülpen der Folie ist nicht ausreichend. Der Abstand sollte jedoch nicht mehr als 30cm betragen, bereits nasse Teile sind vor dem Verpacken zu trocknen. Die Funktionsfähigkeit oder das Erscheinungsbild dürfen durch die gewählte Korrosionsschutzverpackung nicht beeinträchtigt werden. Von NORD geforderte Korrosionsschutzmaßnahmen sind vom Lieferanten umzusetzen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Nichteinhaltung gelten die gelieferten Teile als mangelhaft und werden gegenüber dem Lieferanten gerügt. 1.9 Reinigung und Entsorgung der Ladungsträger bzw. Verpackungseinheiten Die Prüfung auf Funktionstauglichkeit sowie das Entsorgen von unbrauchbaren Ladungsträgern und Verpackungseinheiten erfolgt vor der Rücksendung zum Lieferanten durch NORD. Dieses ist im Bedarfsfall auch durch den Lieferanten durchzuführen. Waren sind generell in saubere Verpackungseinheiten zu verpacken bzw. auf tauschfähigen und sauberen Ladungsträgern zu liefern. Eine Reinigung vor der erneuten Nutzung obliegt somit dem Lieferanten oder einem vom Lieferanten beauftragten Dienstleister. Unter der Reinigung von Verpackungseinheiten und Ladungsträgern sind unter anderem das Entfernen von Etiketten, Etikettenresten, Ölen, Fetten etc. zu verstehen. Entsorgung sowie Reparatur von nicht mehr gebrauchsfähigen Verpackungseinheiten bzw. Ladungsträgern erfolgt durch den Eigentümer. Ist die Eigentumsfrage, wie zum Beispiel bei Poolsystemen, nicht eindeutig zu klären, ist für die Entsorgung sowie Ersatzbeschaffung der entsorgten Ladungsträger bzw. Verpackungseinheiten der Besitzer verantwortlich. VPH DE-1614 13

Pos: 29 /Verpackungshandbuch/1. Allgemeines/Gummi- und Gummi ver bundteile @ 4\mod_1382427487074_6.docx @ 103382 @ 2 @ 1 Pos : 30 /Verpac kungshandbuch/1. Allgemeines/Gefahrgüter @ 4\mod_1382427710569_6.docx @ 103406 @ 2 @ 1 Pos : 31 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/kennz eichnung @ 4\mod_1382427777682_6.docx @ 103430 @ 1 @ 1 Verpackungshandbuch extern Leitfaden 1.10 Elektronik Die Lebensdauer von elektronischen Bauteilen kann unbemerkt durch elektrostatische Entladungen (ESD) verkürzt, empfindliche Teile sogar zerstört werden. Die Verpackung sollte daher aus antistatischen oder ableitenden Materialien bestehen und nicht aus Kunststoffverpackungen (z.b. Stretchfolien, Luftpolsterfolien etc.), sodass gefährliche Entladungen beim Transport und bei der Lagerung vermieden werden. Diese präventiven Maßnahmen (ESD-Schutz) sind immer dann erforderlich, wenn elektrostatisch gefährdete Waren transportiert werden. 1.11 Gummi- und Gummiverbundteile Aus Gummiwerkstoff bestehende Teile müssen vor negativen Einflussfaktoren wie z.b. Hitze, Feuchtigkeit, Ozon oder mechanischen Krafteinwirkungen und Verschmutzung durch z.b. Lösungsmittel oder Öle geschützt werden. Die Folgen eines unzureichenden Schutzes sind z.b. Verhärtung, Aufweichung und Rissbildung. Daher müssen bestimmte Rahmenbedingungen bei Verpackung, Transport und Lagerung eingehalten werden (ISO 2230 Produkte aus Gummi Leitlinie zur Lagerung DIN 7716). 1.12 Gefahrgüter Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern sind zwingend zu beachten. Der Lieferant haftet für alle aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden. Für den Transport von Gefahrgut sind ausschließlich bauartzugelassene Verpackungen (z.b. Kartonagen, Kanister) nach Regelung der einzelnen Klassen im ADR (Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zu verwenden. Der Frachtbrief/ Lieferschein ist mit den entsprechenden Gefahrgutangaben zu versehen. Alle Packstücke mit Gefahrgutinhalt sind gut sichtbar mit dem vorgeschriebenen Gefahrgutzetteln zu versehen. Angaben zur Wassergefährdung sind zwingend erforderlich. Bei Materialien mit bedingter Haltbarkeit muss auf dem Lieferschein das Herstell- bzw. Verfallsdatum aufgeführt sein. 14 VPH DE-1614

Pos : 32 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/kennz eichnung der klei nsten Verpac kungsei nheit @ 4\mod_1389605326409_6.docx @ 110343 @ 2 @ 1 Pos : 33 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/li eferpapi ere @ 4\mod_1382427822545_6.docx @ 103454 @ 2 @ 1 Pos : 34 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/li eferschein @ 4\mod_1382427869617_6.docx @ 103478 @ 3 @ 1 Pos : 35 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/warenanhänger @ 4\mod_1382429497959_6.docx @ 103502 @ 2 @ 1 2 Kennzeichnung 2 Kennzeichnung Um eine schnelle Identifizierung zu gewährleisten und die Verwechslung von Teilen zu vermeiden muss jede Verpackung mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Teilenummer von NORD, Materialbezeichnung, Menge und Gewicht. Alte Kennzeichnungen z.b. alte Etiketten/ Warenbegleitscheine an Eurogitterboxen bzw. Rahmen sind zu entfernen. Bei einzelnen Paketen muss bereits von außen klar erkennbar sein, wer der Empfänger und der Absender ist. Besteht die Sendung aus mehreren Paketen, so muss dies auch bereits von außen kenntlich gemacht werden. 2.1 Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit Die kleinste Verpackungseinheit sollte als Barcode nachfolgende Angaben aufweisen, um eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten: 1. Lieferschein 2. Bestellnummer 3. Stückzahl 4. Materialnummer und bezeichnung 5. Gewicht 2.2 Lieferpapiere Jede Lieferung benötigt mindestens folgende Liefer- bzw. Frachtpapiere: Lieferschein und Gefahrgutdatenblätter, sofern notwendig. Es werden nur Sendungen mit vollständigen Papieren angenommen. 2.2.1 Lieferschein Der Lieferschein gibt Auskunft über die gelieferten Teile und sollte die nachfolgenden Inhalte aufführen: 1. Lieferscheinnumer 2. Name und Adresse des Absenders 3. Name und Adresse des Empfängers 4. Datum des Lieferscheins 5. Bruttogewicht, Nettogewicht 6. Lieferscheinposition 7. Kontaktperson (Name des Bestellers) 8. Bestellnummer, -datum und position 9. Teilenummer und Materialbezeichnung von NORD 10. Lieferantenartikelnummer 11. Liefermenge je Position in Mengeneinheiten 12. Anzahl der Packstücke 13. Ggf. Erstmuster oder Nullserie 14. Gesamtlieferung, Teillieferung oder Restlieferung 15. zusätzliche Kennzeichnung bei Gefahrstoffen 16. Typ des Ladungsträgers (falls erforderlich) 17. Chargennummer (falls erforderlich) 18. Herstellungsdatum, Ablaufdatum (falls erforderlich) VPH DE-1614 15

Pos : 36 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/anbri ngung der War enanhänger @ 4\mod_1382429740486_6.docx @ 103526 @ 3 @ 1 Pos : 37 /Verpac kungshandbuch/2. Kennz eic hnung/symbol e für H andhabungs hinweis e @ 4\mod_1382430083741_6.docx @ 103550 @ 2 @ 1 Pos : 38 /Verpac kungshandbuch/3. Sonstiges /Sonstiges @ 4\mod_1382430521895_6.docx @ 103574 @ 1 @ 1 Verpackungshandbuch extern Leitfaden 2.3 Warenanhänger Die Warenanhänger sollten stets nachfolgende Angaben enthalten, um eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten: 1. Lieferscheinnummer 2. NORD Bestellnummer 3. NORD Teilenummer 4. Stückzahl / Anzahl Packstücke 5. Gewicht 6. Datum 7. Empfänger 8. Lieferantenname 2.3.1 Anbringung der Warenanhänger Die Warenanhänger müssen bei Europaletten mit Rahmen jeweils an den untersten Rahmen an zwei angrenzenden Seiten angebracht werden, damit diese auch nach Entfernen der übrigen Rahmen vorhanden sind. Dies gilt ebenfalls bei Eurogitterboxen, jedoch sind die Warenanhänger in diesem Fall oben anstatt unten anzubringen. Bei Ladungsträgern mit Kartonagen / KLTs ist an jedem Karton / Behälter ein Warenanhänger anzubringen. 2.4 Symbole für Handhabungshinweise Zerbrechliches Packgut Vor Hitze und radioaktiven Strahlen schützen Stechkarre hier nicht ansetzen Keine Handhaken verwenden Anschlagen hier Zulässige Stapellast Oben Vor Nässe schützen Klammern in Pfeilrichtung Vor Hitze (Sonneneinstrahlung) schützen Schwerpunkt Zulässiger Temperaturbereich Gabelstapler hier nicht ansetzen Elektrostatisch gefährdetes Bauelement Sperrschicht nicht beschädigen Aufreißen hier Markierung von Packstücken nach DIN 55402 und ISO R 780 Norm. 16 VPH DE-1614

Pos : 39 /Verpac kungshandbuch/3. Sonstiges /Li eferter mi ne und Bestell mengen @ 4\mod_1382430556217_6.docx @ 103598 @ 2 @ 1 Pos : 40 /Verpac kungshandbuch/3. Sonstiges /Mitteilung und Änder ung von Ver pac kungsei nheiten @ 4\mod_1382430613472_6.docx @ 103622 @ 2 @ 1 Pos : 41 /Verpac kungshandbuch/3. Sonstiges /Retourens endung en @ 4\mod_1382431201859_6.docx @ 103646 @ 2 @ 1 Pos : 42 /Verpac kungshandbuch/3. Sonstiges /Garanti eer kl ärung @ 4\mod_1382431504984_6.docx @ 103670 @ 2 @ 1 3 Sonstiges 3 Sonstiges 3.1 Liefertermine und Bestellmengen Die Einhaltung der jeweiligen Liefertermine und Bestellmengen (in einer Lieferung) wird vorausgesetzt. Aufgrund von fertigungsbedingten Stückzahlabweichungen bei der Rohgussfertigung wird im Einzelfall eine Mengenabweichung in einer Bandbreite von +/- 10% der ursprünglichen Bestellmenge akzeptiert. Darüber hinausgehende Abweichungen bedürfen der schriftlichen Absprache und Bestätigung unsererseits. 3.2 Mitteilung und Änderung von Verpackungseinheiten Bei Anfrage senden Sie uns die Verpackungseinheit (Stückzahl) bzw. die Verpackungseinheiten (Stückzahlen) des Materials zu, sowie die Art des Ladungsträgers (Europalette, Eurogitterbox, KLT, Kartonage etc.) bzw. den Aufbau der gesamten Verpackung (siehe Beispiel), sodass wir diese bei uns im System pflegen können. Sollte sich die Verpackungseinheit ändern, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen und mit uns abzustimmen. Die uns mitgeteilten Verpackungseinheiten sind einzuhalten, sofern nicht anders von uns vorgegeben. In unserem System haben wir die Möglichkeit pro Material bis zu drei Mengen mit den dazugehörigen Eckdaten zu hinterlegen. Die LHM-Menge 1 ist die maximale Menge, welche vom Lieferanten pro Ladungsträger geliefert wird, bei den LHM-Mengen 2 und 3 handelt es sich um die nächstkleinere Umverpackung. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel anhand von Zahnrädern: LHM-Menge ME LET 1. 600 ST 010 (1/2 Europalette) 2. 100 ST 005 (KLT) 3. 10 ST 201 (Hülse) zu 1.: 600 Stück befinden sich auf einer ½ Europalette (6 KLT á 100 Stück pro ½ Europalette) zu 2.: 100 Stück befinden sich in einem KLT (10 Hülsen á 10 Stück pro KLT) zu 3.: 10 Stück befinden sich in einer Hülse 3.3 Retourensendung Von Lieferanten verursachte Retouren gehen unter Berücksichtigung des entstandenen Aufwands auf die Gefahr des Lieferanten an ihn zurück. Lieferantenverursachte Retouren sind: Sendungen, die trotz Stornierung zum Versand gebracht wurden, Nichteinhaltung des Liefertermins, Über- und Falschlieferungen, fehlende Angabe der Auftragsnummer, mangelhafte Verpackung, fehlerhafte oder defekte Ware. Bei wiederholten lieferantenverursachten Retouren (mind. 2-mal) behalten wir uns vor entweder die Ware auf Kosten des Lieferanten umzupacken oder die Annahme der Ware zu verweigern. VPH DE-1614 17

Pos : 43 /Verpac kungshandbuch/3. Sonstiges /Sc hluss vermer k @ 4\mod_1382431585696_6.docx @ 103694 @ 2 @ 1 === Ende der Liste für T extmar ke Inhalt === Verpackungshandbuch extern Leitfaden 3.4 Garantieerklärung Der Auftragnehmer gewährleistet NORD eine korrekt, nach den in der Transport- und Verpackungsvorschrift beschriebenen Mindestanforderungen, ausgeführte Verpackung sowie die einwandfreie Qualität des Verpackungsmaterials. Für eventuell notwendige Abweichungen von diesen Bedingungen ist vorher die Genehmigung vom Auftraggeber einzuholen. Der Lieferant haftet gegenüber NORD für alle Schäden, die aus fehlerhafter Konzipierung der Verpackung sowie Nichtbefolgung dieser Mindestanforderung entstehen. 3.5 Schlussvermerk Die Einhaltung dieser Richtlinien und Vorschriften wird durch unseren Wareneingang geprüft. Folgende Kriterien führen zur Erstellung eines Mängelprotokolls, welches in die Lieferantenbeurteilung einfließt: Angabe einer falschen oder keiner Bestellnummer Angabe einer falschen oder keiner Teilenummer die Lieferung einer falschen Ware ein fehlender Lieferschein eine Über- oder Unterlieferung von mehr als 10% zu früh gelieferte Ware 18 VPH DE-1614

Pos : 45 /Allgemein/Steuermodul e/stic hwortverz eichnis @ 0\mod_1317978518730_6.docx @ 4100 @ @ 1 === Ende der Liste für T extmar ke Stichwortverzeic hnis === VPH DE-1614 19

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