ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN
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- Eva Kuntz
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1 ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.1 Diese Allgemeinen Kaufbedingungen regeln die Beziehungen zwischen einerseits Sapa RC Profiles NV/SA und Remi Claeys Aluminium NV in Lichtervelde sowie andererseits ihren Lieferanten, sofern nicht mittels Besonderer Bedingungen der Bestellung(en) davon abgewichen wird. 1.2 Die Annahme eines Bestellscheins impliziert das Annehmen aller Bedingungen der Bestellung (Besondere Bedingungen, Allgemeine Kaufbedingungen, Lastenhefte) sowie den Verzicht des Lieferanten auf die Anwendung seiner eigenen Verkaufsbedingungen, da andernfalls keine Vereinbarung entsteht. Hinweise auf Preisangebote oder telefonische Vereinbarungen verändern daran nichts. Der Lieferant muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der Bestellung die Auftragsbestätigung zum Zeichen des Einverständnisses unterzeichnet an Sapa RC Profiles zurücksenden. 2. PREISANGEBOT 2.1 Preise stehen fest und können nicht angepasst werden, zuzüglich MWST, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten inbegriffen, geliefert an der am Bestellschein angegebenen Lieferadresse, DDP gemäß Incoterms Der Preis enthält alle Zahlungen für die Nutzung geistiger Eigentumsrechte, einschließlich derjenigen von Dritten. Der Verkäufer garantiert die freie und ungestörte Nutzung der verkauften Waren, einschließlich der von ihm gelieferten Software. Er wird Sapa RC Profiles oder RCA gegen jeden Anspruch von Dritten in diesem Zusammenhang gewährleisten, und wird in jeder Streitsache, die diesbezüglich anhängig gemacht wird, intervenieren und anstelle von Sapa RC Profiles oder RCA auftreten, ohne dass selbst oder einem beliebigen anderen Dritten gegen Sapa RC Profiles oder RCA ein Regressrecht ausgeübt werden kann. Die Rücksendungskosten von Verpackungsmitteln, die im Eigentum des Lieferanten bleiben, fallen zu seinen Lasten. 2.2 Außer der Nutzung gerechtfertigter Abweichung werden ausschließlich metrische Einheiten verwendet.
2 3. AUSFÜHRUNGSKONTROLLE Remi Claeys Aluminium NV oder Sapa RC Profiles hat freien Zugang zu den Werkstätten des Lieferanten, um die Herstellung, die Prüfung oder den Handel der von ihnen bestellten Waren zu verfolgen. Diese Aufsicht vermindert keinesfalls die vollständige Verantwortung des Lieferanten. 4. LIEFERUNG 4.1 Außer im Fall von Abweichungen, die am Bestellschein schriftlich festgehalten sind, müssen die Bestellung in einer Sendung geliefert werden. 4.2 Die gelieferten Waren müssen der Beschreibung der Bestellung sowie der technischen Dokumentation entsprechen, die der Lieferant in Bezug auf die Waren an Sapa RC Profiles übermittelt hat. Wenn sich aufgrund der Verpackung eine andere als die bestellte Liefermenge aufdrängt, muss das Einverständnis von Sapa RC Profiles im Vorhinein eingeholt werden. Dies gilt auch für eine mögliche Änderung oder einen Austausch nicht mehr lieferbarer Waren. 4.3 Außer im Fall von Abweichungen, die am Bestellschein schriftlich festgehalten sind, müssen die zu liefernden Waren mit einem Wind-/Regenschutz ausgestattet sein. 4.4 Alle Pakete müssen einzeln mit der Lieferadresse und mit der Bestellnummer gekennzeichnet sein. Wenn die Pakete von verschiedenen Bestellungen gemeinsam in einem Paket gruppiert werden, müssen darauf nochmals alle Bestellnummern wiederholt werden. Unkosten, die durch eine Lieferung an der falschen Adresse verursacht werden, werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt. 4.5 Auf Frachtscheinen muss stets die Bestellnummer angegeben werden. 4.6 Pro Bestellschein muss ein Lieferschein in doppelter Ausfertigung die Waren bei der Lieferung begleiten, und zwar sichtbar angebracht oder persönlich übergeben. Am Lieferschein ist die entsprechende Bestellnummer angegeben. Die Abzeichnung des Lieferscheins durch eine zu diesem Zweck von Remi Claeys Aluminium oder Sapa RC Profiles angestellte Person gilt lediglich als Bestätigung des Empfangs der Anzahl Pakete, und nicht als Annahme der Mengen und der Qualität. 4.7 Die Lieferung muss an der am Bestellschein angegebenen Adresse erfolgen.
3 5 LIEFERFRIST VERTRAGSSTRAFE BEI VERZÖGERUNG 5.1 Die Lieferung muss innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgen. 5.2 Jede Verzögerung bei der Abwicklung des Empfangs einer Lieferung aufgrund des Fehlens der Bestellnummer auf den Versandformularen oder aufgrund mangelhafter Identifikation der gelieferten Waren fällt zu Lasten des Lieferanten Im Fall eines Lieferverzugs wird von Rechts wegen, ohne dass dazu eine Inverzugsetzung erforderlich ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Bestellsumme fällig, und zwar pro beginnender Woche Verzögerung. Diese Summe beschränkt sich auf ein Maximum von 10% der Bestellsumme. Bei einem Lieferverzug von mehr als 4 Wochen ist Sapa RC Profiles berechtigt, die Bestellung für ungültig zu erklären, ohne dass hierfür beliebige Kosten angerechnet werden können. Die gesetzlichen Fälle höherer Gewalt werden als Ursachen für eine Aussetzung der Vereinbarung betrachtet, wenn sie die Ausführung der Bestellung unmöglich machen, und sofern der Lieferant dies schriftlich an Sapa RC Profiles innerhalb von 3 Tagen nach dem Geschehen mitteilt. Wenn der Lieferant wiederholt durch eine Lieferverzögerung in Verzug bleibt, wird Sapa RC Profiles nach einer Inverzugsetzung des Lieferanten nicht nur die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sein Unternehmen unter optimalen Bedingungen arbeiten zu lassen, sondern darüber hinaus berechtigt sein, die sich daraus ergebenden Mehrkosten vom Lieferanten zurückzufordern. 6. FAKTURIERUNG 6.1 Für die Fakturierung sind lediglich die Stückzahlen, Gewichte und/oder Volumen, die von Remi Claeys Aluminium oder Sapa RC Profiles genehmigt oder festgelegt wurden, gültig. 6.2 Die Rechnung muss in der Währung des Bestellscheins ausgestellt werden. Für jede Rechnung muss unsere Objektnummer am Bestellschein angegeben werden Die Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung für inländische Lieferanten und in fünffacher Ausfertigung für ausländische Lieferanten ausgestellt, und müssen an Remi Claeys Aluminium oder Sapa RC Profiles, Niederlassung Lichtervelde, gesendet werden. 7. ZAHLUNG 7.1 Rechnungen sind 60 Tage Ende Monat + 10 Tage nach rechtsgültiger Lieferung und Eingang der Rechnung bei Sapa RC Profiles fällig.
4 7.2 Sapa RC Profiles akzeptiert keine Sendungen gegen Bezahlung bei Lieferung oder andere Barverfügungen. 8. GARANTIE UND STREITSACHEN 8.1. Der Lieferant bleibt während eines Garantiezeitraums von 12 Monaten, beginnend am Datum des Empfangs, für jeden Mangel an den Waren verantwortlich. 8.2 Sapa RC Profiles behält sich das Recht vor, bis zum Ende des Garantiezeitraums nach einer Inverzugsetzung des Lieferanten, ohne eine Reaktion seinerseits innerhalb von 8 Tagen die nötigen Reparaturen auf Kosten des Lieferanten zu fordern und/oder die vorgesehenen Entschädigungen bei Nichterreichung der vereinbarten Ergebnisse anzuwenden und/oder Waren abzulehnen, die nicht den gestellten Anforderungen entsprechen. Der Lieferant wird in letzterem Fall den Wert der Waren rückerstatten. 8.3 Jede Streitsache, zu welcher die Ausführung der Bestellung Anlass geben könnte, unterliegt den zuständigen Gerichten am Ort des Gesellschaftssitzes von Sapa RC Profiles / Remi Claeys Aluminium. Diese Vereinbarungen und die Streitsachen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, werden auf Basis des belgischen Rechtes beurteilt. 9. ZEICHNUNGEN UND BESCHREIBUNGEN 9.1 Alle Zeichnungen und technischen Bescheide mit Bezug auf Produkte oder die Produktion durch Sapa RC Profiles oder RCA, die dem Lieferanten vor oder nach dem Zustandekommen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von Sapa RC Profiles oder RCA. 9.2 Die vom Lieferanten erhaltenen Zeichnungen, technischen Bescheide oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von Sapa RC Profiles für beliebige andere Zwecke verwendet werden als die Montage, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung des Produktes. Diese Informationen dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Sapa RC Profiles auf andere Art und Weise verwendet oder kopiert, reproduziert, an Dritte weitergeleitet oder übermittelt werden. 9.3 Der Lieferant wird niemals auf eigene Initiative und ohne vorhergehende Zustimmung von Sapa RC Profiles Änderungen an den technischen Spezifikationen der Produkte vornehmen.
5 SAPA RC PROFILES nv/sa REMI CLAEYS ALUMINIUM nv D. Melkebeke Dir. Administration 14/07/06
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