VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60
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- Elizabeth Zimmermann
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1 VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO Vertragsgegenstand und Laufzeit 1.1 BRITA verkauft an den Kunden je nach dessen Auswahl im Bestellprozess 1 (ein) BRITA Neo 4 bestehend aus: - 1 (eine) BRITA 4-Wege-Küchenarmatur - 1 (ein) BRITA Untertischaggregat (Karbonisator und Kompressor) - 5 (fünf) BRITA Filterkartuschen P (neunundvierzig) 425gr CO2-Füllungen - 1 (ein) Zubehörpaket für die komplette Installation - die Installation des BRITA Neo 4 oder 1 (ein) BRITA Neo 4 Auftischgerät bestehend aus: - 1 (ein) BRITA Auftischaggregat (Karbonisator und Kompressor) - 5 (fünf) BRITA Filterkartuschen P (neunundvierzig) 425gr CO2-Füllungen - 1 (ein) Zubehörpaket für die komplette Installation - die Installation des BRITA Neo 4 Auftischgeräts Nicht verkauft werden die CO2-Zylinder selbst; diese werden nach den Regelungen in 2 ausgetauscht, indem der Kunde gegen Rücksendung von entleerten Zylindern neue, mit der jeweiligen Liefermenge befüllte Zylinder erhält. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß 1.2 hat der Kunde sämtliche noch in seinem Besitz befindlichen CO2-Zylinder an BRITA zurückzusenden. 1.2 Der Verkauf erfolgt im Wege eines Ratenzahlungsgeschäfts, das sich aus der vom Kunden zu leistenden Anzahlung sowie aus 60 Monatsraten beginnend einen Monat nach der Installation gemäß 2.1 zusammensetzt. Während dieser Laufzeit kann der Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden. Die Lieferung von BRITA Filterkartuschen P 3000 und CO2 erfolgt in mehreren Teillieferungen wie in 2 geregelt.
2 2 Lieferung, Installation und kundenseitig erforderliche Installations-voraussetzungen 2.1 Erstlieferung (erste Teillieferung) und Installation: (1) Die Erstlieferung umfasst bei Bestellung eines BRITA Neo 4: 1 BRITA Küchenarmatur, 1 Untertischaggregat, 1 BRITA Filterkartusche P 3000 sowie 5x425gr CO2 in fünf Zylinder, von denen jeweils vier Zylinder bei späteren Lieferungen von CO2-Füllungen ausgetauscht werden (siehe 2.2), bei Bestellung eines BRITA Neo 4 Auftischgeräts: 1 Auftischaggregat, 1 BRITA Filterkartusche P 3000 sowie 5x425gr CO2 in fünf Zylinder, von denen jeweils vier Zylinder bei späteren Lieferungen von CO2-Füllungen ausgetauscht werden (siehe 2.2). Die Erstlieferung aller Komponenten außer 4x425gr CO2 in 4 Zylinder erfolgt an den Installationspartner. Die Lieferung dieser 4 CO2 Zylinder erfolgt kurz nach der Installation direkt an den Kunden. (2) Die Installation erfolgt nach entsprechender Terminabsprache in den Räumlichkeiten des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass die folgenden Voraussetzungen für die Installation vorhanden sind: es ist keine Niederdruckarmatur installiert am Aufstellort besteht ausreichend Platz, das gewählte Produkt zu installieren (siehe Einbauzeichnung) ein Kaltwasseranschluss mit Eckventil ist vorhanden eine freie Steckdose im Unterschrank ist vorhanden (3) Liegen die in Absatz (2) benannten Installationsvoraussetzungen beim Kunden nicht vor, hat der Kunde die Möglichkeit, die Installationsvoraussetzungen gegen zusätzliche Kosten (für zusätzlich erforderliches Material und zu den Stundensätzen des Dienstleisters) direkt von dem mit der Ausführung betrauten Dienstleister schaffen zu lassen. In diesem Fall kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande. Der Kunde kann bei Nichtvorliegen der Installationsvoraussetzungen die Installation auch selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auf eigene Kosten durchführen lassen. Eine Minderung der Gesamtkosten entsteht hierdurch nicht. Die Haftung von BRITA für etwaige Installationsmängel ist in diesem Fall gemäß 10.3 der gültigen AGB BRITA Neo 4 ausgeschlossen.
3 2.2 Weitere Lieferungen CO2 und Rücksendung CO2-Zylinder (1) BRITA liefert dem Kunden die weiteren CO2-Mengen wie folgt: während der Vertragslaufzeit liefert BRITA pro Lieferung 4x425gr CO2 in vier Austauschzylinder gegen Rücksendung von vier bisherigen, entleerten Zylindern. Der Kunde kann die weiteren Lieferungen abrufen, bis die vertraglich vereinbarte Höchstmenge von 49 CO2-Füllungen à 425gr aus der Summe von Erstlieferung und den weiteren Lieferungen erreicht ist. Der Abruf jeder weiteren Lieferung wird durch Rücksendung von vier leeren Zylindern durch den Kunden an BRITA unter der folgenden Adresse ausgelöst: BRITA GmbH, c/o Arvato Direct Services, Schleefstraße 1a, Dortmund. Er hat hierbei die mit den vorherigen Lieferungen bereitgestellten Verpackungen und das Retourenlabel zu verwenden. Dieses liegt jeder Sendung von CO2-Zylindern bei. Die auf diese Weise durchgeführte Rücksendung ist kostenfrei. Mehrkosten, die durch Nichtverwendung des Retourenlabels oder unfreie Rücksendungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Bei Fehlen einzelner Zylinder behält sich BRITA vor, pro Zylinder eine Schadenspauschale in Höhe von EUR 20,00 in Rechnung zu stellen und dem Kunden zu belasten. (2) Die Lieferung kann typischerweise innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang der Rücksendung des Kunden bei BRITA wie in Absatz (1) beschrieben erfolgen. Die Lieferung der neuen Zylinder durch BRITA erfolgt im Wege des Postversands. (3) Versäumt es der Kunde, während der Vertragslaufzeit weitere Lieferungen bis zur erworbenen Gesamtmenge abzurufen, so verfällt sein Lieferanspruch mit dem Ende der Vertragslaufzeit nach 60 Monatsraten. Eine anteilige Rückzahlung des Kaufpreises bzw. einer Monatsrate nach 3 erfolgt in diesem Fall nicht. (4) Hat der Kunde zusätzlichen Bedarf an CO2 über die für die Vertragslaufzeit vertraglich vereinbarte Menge von bis zu 49 CO2-Füllungen hinaus oder nach Ende der Vertragslaufzeit, kann er gegen die zum jeweiligen Bestellzeitpunkt gültigen Bedingungen zusätzliche Lieferungen im BRITA Online-Shop beauftragen. (5) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit nach 60 Monatsraten hat der Kunde sämtliche noch in seinem Besitz befindlichen CO2 Zylinder an BRITA im Leerzustand zurück zu senden. Für jeden fehlenden CO2 Zylinder wird eine Schadenspauschale in Höhe von EUR 20,00 in
4 Rechnung gestellt und dem Kunden nach Vertragsende belastet. Er hat hierbei die mit den vorherigen Lieferungen bereitgestellten Verpackungen und das Retourenlabel zu verwenden. Dieses liegt jeder Sendung von CO2-Zylindern bei. Die auf diese Weise durchgeführte Rücksendung ist kostenfrei. Mehrkosten, die durch Nichtverwendung des Retourenlabels oder unfreie Rücksendungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen. 2.3 Weitere Lieferungen BRITA Filterkartuschen (1) BRITA liefert dem Kunden die weiteren BRITA Filterkartuschen P 3000 jeweils im 12- Monatsrhythmus nach dem Zeitpunkt der Installation. (2) Hat der Kunde zusätzlichen Bedarf an BRITA Filterkartuschen P 3000 über die für die Vertragslaufzeit vertraglich vereinbarte Menge von 5 (fünf) Filterkartuschen hinaus oder fortgesetzten Bedarf nach Ablauf der Vertragslaufzeit, kann er gegen den zum jeweiligen Bestellzeitpunkt gültigen Preis zusätzliche Lieferungen im BRITA Online-Shop beauftragen. 2.4 Liefer- und Versandkosten sowie Installationskosten: Die Installationskosten im Rahmen der Erstlieferung sowie Liefer- und Versandkosten mit Ausnahme derjenigen für zusätzliche bzw. fortgesetzte Lieferungen nach 2.2 Absatz (4) und/oder 2.3 Absatz (2) sind mit dem Kaufpreis gemäß 3 abgegolten. 3 Preis, Anzahlung und Raten (1) Der Kunde leistet eine einmalige Anzahlung in Höhe eines Betrags von EUR 599,00. Sodann zahlt der Kunde monatlich, beginnend einen Monat nach der Installation 60 Raten von je EUR 29,99. Die Anzahlung ist mit Abschluss des Vertrages fällig. Die weiteren Raten sind jeweils zum ersten Werktag eines Monats fällig. Der sich über die Laufzeit des Vertrages ergebende Gesamtbetrag lautet somit EUR 2.398,40. (2) Die vorstehenden Beträge beinhalten die zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags durch BRITA ( 2 der AGB BRITA Neo 4) gültige Mehrwertsteuer.
5 4 Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) BRITA Neo 4, die auch eine Widerrufsbelehrung beinhalten.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
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