Studienplan BA Religionspädagogik

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Transkript:

Theologische Fakultät Religionspädagogisches Institut RPI Studienplan BA Religionspädagogik zur Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts in Religionspädagogik (BA Religionspädagogik) Profil des Studiengangs Der Leistungsauftrag 2011 des Kantons Luzern verlangt von der Universität Luzern die Schaffung eines Bachelorstudiengangs Religionspädagogik. Die Theologische Fakultät errichtet einen solchen Studiengang, der sich an folgenden Anforderungen orientiert: Der BA Religionspädagogik soll als Grundlagenstudium so angelegt sein, dass das Studium ohne weitere Bedingungen im Masterstudium MA Religionslehre mit Lehrdiplom für das Maturitätsfach Religionslehre fortgesetzt werden kann. Dazu berücksichtigt der BA Religionspädagogik die besonderen Anforderungen für Studiengänge im Bereich der Lehrpersonenausbildung, wie sie von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) festgelegt wurden. 1 Der BA Religionspädagogik wird der Studienrichtung Theologie zugeordnet. Er muss den Anforderungen vergleichbarer Bachelorabschlüsse in Religionspädagogik an Theologischen Fakultäten entsprechen. Absolventinnen und Absolventen des BA Religionspädagogik sollen das Studium an anderen Masterstudiengängen innerhalb der Studienrichtung Theologie fortsetzen können. Das BA-Studium soll so geplant werden, dass die Auflagen zum Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten den Umfang von 60 Cr nicht überschreiten. 2 Innerhalb des BA Religionspädagogik werden die Kompetenzen für eine professionelle Tätigkeit in den religionspädagogischen Berufsfeldern (Schulischer Religionsunterricht, 1 Vgl. Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (EDK 4.1.1.) und Reglemente über die Anerkennung der Lehrdiplome (EDK 4.1.2.). 2 Vgl. Regelung der CRUS zur Festlegung der Studienrichtungen sowie für die Zuordnung der Bachelorstudiengänge vom 11. November 2005. Frohburgstrasse 3 Postfach 4466 6002 Luzern T +41 41 229 52 47 markus.arnold@unilu.ch www.unilu.ch

Gemeindekatechese, Kirchliche Jugendarbeit) vermitteln. Der Studiengang orientiert sich bezüglich der pädagogisch-didaktischen Ausbildung an den Standards des Religionspädagogischen Instituts der Universität Luzern. 3 Für den Beruf der Religionspädagogin, des Religionspädagogen gibt es in Luzern zwei Ausbildungsmöglichkeiten: Das Diplom des Religionspädagogischen Instituts und den BA Religionspädagogik. Der Bachelorabschluss verlangt zusätzliche akademische Qualifikationen und gewährt den Anschluss an weitere Studienmöglichkeiten. Diese weiteren Studienmöglichkeiten beziehen sich auf das Angebot innerhalb der Studienrichtung Theologie. Die Zulassung zu Masterstudiengängen im Studienbereich Religionswissenschaft oder an einer Pädagogischen Hochschule können sur dossier erfolgen. Voraussetzung für einen Zulassung sur dossier ist der Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Cr auf Bachelor-Stufe im entsprechenden Studienbereich des angestrebten Masters (z.b. 60 Cr Religionswissenschaft im Bachelorstudium sind Voraussetzung, um in ein Masterstudium in Religionswissenschaft eintreten zu können). 4 Der Studiengang soll deshalb folgende Merkmale aufweisen: 1. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird der Titel Bachelor of Arts 5 in Religionspädagogik erworben. Das Bachelordiplom wird von der Theologischen Fakultät der Universität Luzern verliehen. SPO BA Religionspädagogik 1 und 2 2. Mit dem BA Religionspädagogik kann das Masterstudium Religionslehre mit Lehrdiplom an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern aufgenommen werden. Mit dem BA Religionspädagogik können andere Masterstudiengänge innerhalb der Studienrichtung Theologie aufgenommen werden mit der Auflage von ergän- 3 Vgl. Ausbildungskonzept des Religionspädagogischen Instituts der Fakultät I für Römisch-katholische Theologie der Universität Luzern vom 13. November 2008 (AK) 4 Vgl. Regelung der CRUS zur Festlegung der Studienrichtungen sowie für die Zuordnung der Bachelorstudiengänge vom 11. November 2005. 5 Vgl EDK 4.2.2.6.: Reglement über die Benennung der Diplome und der Weiterbildungsmaster im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Rahmen der Bologna-Reform (Titelreglement). Das Titelreglement der EDK schreibt für alle Abschlüsse im Bereich der Lehrpersonenausbildung Bachelor of Arts, bzw. Master of Arts (oder of Science) vor. Grundsätzlich wäre auch der Titel Bachelor of Theology in Religionspädagogik möglich. Da das Bachelorstudium jedoch primär auf den Master of Arts in Religionslehre ausgerichtet ist, empfiehlt sich die Bezeichnung BA Religionspädagogik. Seite 2 2

zenden Studienleistungen bis maximal 60 Credits. Die konkreten Auflagen werden von den Studienleitungen der jeweiligen theologischen Masterstudiengänge festgelegt. 3. Mit dem Bachelordiplom Religionspädagogik werden alle Kompetenzen erworben, die für die Tätigkeit als Religionspädagogin oder Religionspädagoge nötig sind. Der Studiengang vermittelt die entsprechenden theologischen, pädagogischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen und baut die didaktischen und berufspraktischen Kompetenzen auf. 4. Der Studiengang BA Religionspädagogik orientiert sich in der ersten Aufbauphase an der römisch-katholischen Theologie und an den religionspädagogischen Handlungsfeldern der römischkatholischen Kirche. In einer späteren Aufbauphase wird der Studiengang mit Wahlpflichtangeboten erweitert für den bekenntnisunabhängigen schulischen Religionsunterricht und allenfalls für religionspädagogische Felder anderer Religionsgemeinschaften. Entsprechende Studienprofile und Kooperationen insbesondere mit Pädagogischen Hochschulen können entwickelt werden. 5. Der Studiengang BA Religionspädagogik wird organisatorisch dem Religionspädagogischen Institut angegliedert. Das erlaubt es, den Studiengang auch mit einer kleinen Anzahl Studierender kostengünstig aufzubauen. Durch die spezifischen Studienanforderungen und die Lehrveranstaltungen an den Professuren der Theologischen Fakultät werden die Kompetenzen des Bachelorabschlusses sichergestellt. SPO BA 10 SPO BA 3f Seite 3 3

Zulassungsvoraussetzungen Zum Studiengang BA Religionspädagogik wird zugelassen, wer die Bedingungen gemäss den Zulassungsrichtlinien der Universität erfüllt. Neben der gymnasialen Maturität gehört dazu, - wer ein staatliches oder ein staatlich anerkanntes Lehrdiplom besitzt. Dazu gehört auch das vom Kanton Luzern anerkannte Diplom des Religionspädagogischen Instituts der Universität Luzern. - wer eine Ergänzungsprüfung gemäss der Verordnung des Bundesrates über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen 6 oder die Ergänzungsprüfung Niveau II 7 einer Pädagogischen Hochschule - wer die Aufnahmeprüfung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern 8 erfolgreich absolviert hat. Studierende müssen über genügende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen 9. SPO BA 6 SPO BA 8 Zudem werden studiengangsspezifische kommunikative, soziale und motivationale Fähigkeiten für ein religionspädagogisches Studium vorausgesetzt. Ein entsprechendes Aufnahmeverfahren wird gemäss der SPO RPI 14 Absatz 1 durchgeführt. Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach den Standards der COHEP für pädagogische Berufe. 10 Nach denselben Kriterien erfolgt die Abklärung der Eignung im Verlauf des Studiums. SPO BA 7 SPO BA 11 Studierende des Religionspädagogischen Instituts, die die Zulassungsvoraussetzungen im Verlaufe ihres Studiums erwerben, können unter 6 SR 413.14 7 Der Fächerkanon und die Anforderungen der Ergänzungsprüfung Niveau II entsprechen denjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen (vgl. Pädagogische Hochschule FHNW, Studienführer, S. 26). Vorbereitungskurse für diese Ergänzungsprüfungen bieten in Luzern die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz und die Kantonsschule Reussbühl an. 8 Vgl. Vorbereitungskurse und Prüfungen von AKAD College als Zulassungsvoraussetzungen für das Studium an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, Informationspapier vom 26.11.2007 9 Vgl. Richtlinien über die Deutschprüfung für fremdsprachige Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Universität Luzern vom 1. August 2009 10 Vgl. Empfehlungen der COHEP zur Eignungsabklärung an pädagogischen Hochschulen, Bern 2005. Seite 4 4

Anrechnung ihrer bisherigen Studienleistungen in den Studiengang BA Religionspädagogik wechseln. Umfang und Bemessung des Studiums Der Studiengang BA Religionspädagogik hat eine Normalstudiendauer von 6 Semestern (180 ECTS). Er gliedert sich in ein Grundstudium (60 ECTS) und in eine Aufbaustudium (120 ECTS). Durch die Verbindung mit berufspraktischen Studien in Praxisstellen, in denen die Studierenden teilzeitlich angestellt sind, muss mit einer längeren Studiendauer gerechnet werden. Das Studium kann jeweils im Herbstsemester begonnen werden. Die Studienleistungen werden mittels Credits (Cr) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bemessen. Ein Cr entspricht einer Studienleistung, die normalerweise in 25 bis 30 Arbeitsstunden erbracht werden kann. SPO BA 5 SPO BA 9 SPO BA 17 Die Beschreibung und Bemessung der Studienleistungen im Studiengang BA Religionspädagogik richten sich nach den Zuweisungen von ECTS-Punkten des Religionspädagogischen Instituts: a. Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis 1 SWS Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweis 2 SWS Hauptvorlesung mit benoteter Prüfung 1 Cr 2 Cr 3 Cr b. Intensivwoche (entspricht 2 SWS) 2 Cr c. Proseminar (Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten) 2 Cr mit bewerteter Proseminararbeit d. Seminar mit benoteter Seminararbeit im Grundstudium 5 Cr e. Aufbau-Modul von fünf Halbtagen mit Leistungsnachweis Aufbau-Modul von zehn Halbtagen mit Leistungsnachweis Aufbau-Modul von fünfzehn Halbtagen mit Leistungsnachweis 1 Cr 2 Cr 3 Cr f. Benotete Seminararbeit im Aufbaustudium 5 Cr g. Einführung ins Unterrichten 3 Cr h. Praktikum pro Semester 10 Cr i. Bachelorarbeit 18 Cr Seite 5 5

Mehrere Veranstaltungen oder eine Veranstaltung über mehrere Semester können zu einem Modul einer Veranstaltungsreihe zusammengefasst und mit einem gemeinsamen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Voraussetzung für den Erwerb von Credits ist das Erbringen von als bestanden taxierten benoteten oder unbenoteten Leistungsnachweisen. Als Leistungsnachweise kommen schriftliche oder mündliche Prüfungen, schriftliche Arbeiten, Berichte, Protokolle oder Portfolios in Frage. Zusätzlich kann eine Präsenzpflicht (80%) verlangt werden. Die Form des Leistungsnachweises muss zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Studienleistungen, Leistungsnachweise und Prüfungen, die an einer anderen Fakultät oder Hochschule erbracht wurden, werden anerkannt, wenn sie in Inhalt, Umfang und Zielsetzung gleichwertig zu den Anforderungen des Studiengangs BA Religionspädagogik sind. Die Vergabe von Credits für die erbrachten Studienleistungen richtet sich nach Massgabe des für die Lehrveranstaltung zuständigen Hochschulinstituts. SPO BA 18 SPO BA 16 Grundstudium Das Grundstudium umfasst 60 Cr mit den Zielen: Einführung in die wissenschaftlichen Bezugsfächer und in das wissenschaftliche Arbeiten. Einführung in die pädagogische Praxis und Nachweis der berufsspezifischen Eignung. SPO BA 10 Das Grundstudium dauert zwei Semester. Eine längere Studiendauer ist möglich. Im Grundstudium kann ein Schwerpunkt in Theologie oder in Religionswissenschaft (Einführung in die sogenannten Weltreligionen) von 6 Cr gesetzt werden. 11 Es können auch beide Schwerpunktfächer belegt werden. Das Grundstudium erweitert sich entsprechend um 6 Cr. 11 In der Einführungsphase wird nur der Vertiefungsschwerpunkt Theologie angeboten. Der Vertiefungsschwerpunkt Religionswissenschaft wird später aufgebaut. Seite 6 6

Die Fächeraufteilung entspricht dem Ausbildungskonzept des RPI (AK 2.2): a. Biblisch-historischer Bereich b. Bereich Theologie und Religionswissenschaft c. Bereich Philosophie und Ethik Einführung in das Alte und Neue Testament und in die Religions- und Kirchengeschichte Einführung in Theologie und Religionswissenschaft mit Vertiefung a) in systematischer Theologie/Dogmatik oder b) in Religionswissenschaft 12 Einführung in die Philosophie, die philosophische und theologische Ethik und die ethische Erziehung 17 Cr 16 Cr 10 Cr d. Pädagogischer Bereich Einführung in die Pädagogische Psychologie, die Religionspädagogik und in die Allgemeine Didaktik mit Einführung ins Unterrichten 17 Cr Die entsprechenden Veranstaltungen werden an der Theologischen Fakultät oder am Religionswissenschaftlichen Seminar der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern angeboten. Es ist auch möglich, entsprechende spezifische Veranstaltungen am Diplomstudiengang des Religionspädagogischen Instituts zu besuchen. Überzählige Credits in einem Fach können nicht auf ein anderes Fach übertragen werden. Übertritt ins Aufbaustudium Ins Aufbaustudium kann übertreten, wer das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen hat und für eine religionspädagogische Tätigkeit als geeignet beurteilt worden ist. SPO BA 11 12 In der Einführungsphase wird nur der Vertiefungsschwerpunkt Theologie angeboten. Der Vertiefungsschwerpunkt Religionswissenschaft wird später aufgebaut. Seite 7 7

Studierende, die das Grundstudium noch nicht in allen Fächern abgeschlossen, aber mindestens 55 Cr. erworben haben, werden ins Aufbaustudium aufgenommen mit der Auflage, dass sie bis Ende des zweiten Semesters des Aufbaustudiums die fehlenden Credits des Grundstudiums erwerben müssen. Falls nach Ablauf der Frist die Auflage nicht erfüllt ist, muss der Student, die Studentin das Aufbaustudium abbrechen und zuerst das Grundstudium abschliessen. Studierende, die mit Auflagen im Bereich der berufsspezifischen Eignung ins Aufbaustudium aufgenommen werden, müssen diese Auflagen bis Ende des zweiten Semesters des Aufbaustudiums erfüllen. Falls nach Ablauf der Frist die Auflagen nicht erfüllt sind, bedeutet das, dass der Student, die Studentin die Anforderungen an die berufsspezifische Eignung nicht erfüllt. Der Student, die Studentin kann das Studium BA Religionspädagogik nicht weiterführen und wird durch die Dozierendenkonferenz ausgeschlossen. Frühestens nach einer Frist von zwei Jahren kann er bzw. sie sich für eine Wiederaufnahme bewerben unter der Bedingung, dass die in den Auflagen beschriebenen Mängel aufgearbeitet sind. 13 und 12 Aufbaustudium Das Aufbaustudium umfasst 120 Credits und dauert vier Semester. Das Aufbaustudium dient der wissenschaftlichen und fachdidaktischen Vertiefung und dem Aufbau von religionspädagogischen Kompetenzen. Es ist so angelegt, dass eine Verbindung von Theorie und Praxis, von Lehre und Forschung unterstützt wird. Es umfasst a. das religionspädagogische Modul Grundlagen und Integration b. zwei der drei fachdidaktischen Wahlpflichtmodule: - Schulischer Religionsunterricht - Gemeindekatechese - Kirchliche Jugendarbeit c. Hauptvorlesungen mit benoteten Prüfungen SPO BA 13 13 Dies entspricht der Regelung, die gilt, wenn ein Student, eine Studentin wegen mangelnder Eignung ein Lehrdiplomstudium an einer anderen Universität / Pädagogischen Hochschule fortsetzen will. Vgl. Vereinbarung der Mitglieder COHEP zum Übertritt von Studierenden im Verlauf eines Studienganges, Juni 2006. Seite 8 8

d. die berufspraktische Studien e. die Bachelorarbeit Die Studierenden können auch alle drei Wahlpflichtmodule belegen. Das Aufbaustudium verlängert sich entsprechend um 18 Cr. Das Aufbaustudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn folgende Studienleistungen erbracht sind: a. Grundlagen und Integration gemäss Ausbildungskonzept RPI (AK 2.3.1) b. Wahlpflichtmodul Schulischer gemäss Ausbildungskonzept RPI Religionsunterricht (AK 2.3.1 und AK 2.3.3) Wahlpflichtmodul Gemeindekatechese Wahlpflichtmodul Kirchliche Jugendarbeit c. Hauptvorlesungen mit benoteter Biblischer/historischer Bereich (3 Cr), Prüfung Bereich Dogmatik oder Religionswis- senschaft (3 Cr), Bereich Ethik (3 Cr), frei wählbar (3 Cr) d. Berufspraktische Studien gemäss Ausbildungskonzept RPI (AK 2.3.2) e. Diplomseminar mit Bachelorarbeit im Bereich Religionspädagogik / Fachdidaktik 14 Cr 2 mal 18 Cr 12 Cr 40 Cr 18 Cr Die Hauptvorlesungen (c.) sind an der Theologischen Fakultät oder am Religionswissenschaftlichen Seminar der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zu belegen. Für die übrigen Studienteile ist die Professur für Religionspädagogik/Katechetik zuständig. Sie legt ein entsprechendes Lehrprogramm fest. Dabei können auch Lehrveranstaltungen des Diplomstudiengangs am Religionspädagogischen Institut einbezogen werden. Berufspraktische Studien im Aufbaustudium SPO BA 14 Die Studierenden sind während dem Aufbaustudium zwei Jahre in einer Praxisstelle tätig und absolvieren in diesem Rahmen die berufsprakti- Seite 9 9

schen Studien (vgl. SPO RPI 3 Absatz 3 und 4). Je nach Umfang der Teilzeitanstellung in der Praxisstelle kann sich die Studiendauer des Aufbaustudiums verlängern. Die Praxisstellen werden den Studierenden durch die Studienleitung vermittelt. Die Studierenden werden in der Praxisstelle von einer ausgebildeten Fachperson ausgebildet und betreut. Die Tätigkeiten in der Praxisstelle umfassen alle religionspädagogischen Praxisfelder, für die eine berufliche Qualifikation angestrebt wird. Der Leistungsnachweis in der Praxisausbildung erfolgt durch reflektierte Selbstbeurteilung der Studierenden; durch die Beurteilung der Betreuungsperson, unter Einbezug der Entwicklung und des Potentials; durch eine Dozentin bzw. einen Dozenten des Studiengangs BA Religionspädagogik, unter Einbezug des Quervergleichs zu anderen Studierenden und Praxisstellen. Dozierende des Studiengangs BA Religionspädagogik besuchen die Studierenden mindestens dreimal in ihrer Praxisstelle (vgl. SPO RPI 16, Absatz 3 / AK 2.3.2). Nach zwei Semestern erfolgt eine Zwischenbeurteilung. Die Betreuungspersonen werden in regelmässigen Zusammenkünften für ihre Aufgabe weitergebildet. Bachelorarbeit SPO BA 15 Die Bachelorarbeit dient als Nachweis für die Kompetenz, eine religionspädagogische Fragestellung in Theorie und Praxis selbständig bearbeiten und nach wissenschaftlichen Regeln in schriftlicher Form begründen und darstellen zu können. Die Bachelorarbeit wird in einem Diplomseminar eingeführt und begleitet. Die Regelungen bezüglich der Form, der Termine und der Inhalte werden von der Professur für Religionspädagogik/Katechetik festgelegt Wird eine Bachelorarbeit nicht angenommen, kann sie einmal überarbeitet werden. Wird auch die überarbeitete Bachelorarbeit nicht angenommen, kann einmalig eine zweite Bachelorarbeit zu einer neuen Fragestellung verfasst werden. Wird auch diese zweite Bachelorarbeit definitiv nicht angenommen, kann der Student, die Studentin das Studium BA Religionspädagogik Seite 10 10

nicht weiterführen und wird ausgeschlossen. Die bisher erbrachten Studienleistungen werden bestätigt. Die Bachelorarbeit ist bis spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Grundstudiums einzureichen. Nach dieser Frist werden keine Arbeiten mehr angenommen (vgl. SPO RPI 23). Bachelordiplom Das Abschlussverfahren und die Diplomurkunde entsprechen den üblichen Standards der Theologischen Fakultät der Universität Luzern. Die Rechtsmittel sind analog zu den Bestimmungen des Universitätsgesetztes und des Gesetzes über die Verwaltungspflege geregelt. SPO BA 19ff Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten Die Dozierenden und Lehrbeauftragten in den pädagogischen und fachdidaktischen Studienbereichen müssen zusätzlich den Anforderungen genügen, die die EDK in den Anerkennungsreglementen für Lehrdiplomstudiengänge festgelegt hat. 14 14 Vgl. EDK 4.2.2.3.: Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe vom 10. Juni 1999. EDK 4.2.2.1.:Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen vom 4. Juni 1998. Seite 11 11