Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft



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Transkript:

www.pwc.lu/securitisation Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft Finanzdienstleistungen Verbriefung

Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 1.1 Vorwort Die Qualität der für Dritte bestimmten Finanzangaben nimmt heute einen sehr hohen Stellenwert ein. Das folgende veranschaulichende Beispiel eines Jahresabschlusses soll helfen, die Qualität und Transparenz von Finanzdaten, die von Verbriefungsgesellschaften in Luxemburg bereitgestellt werden, zu verbessern. Für das Beispiel haben wir eine Verbriefungsgesellschaft ausgewählt, da derzeit fast alle Luxemburger Verbriefungsorganismen in der Form einer Verbriefungsgesellschaft errichtet sind. Dennoch könnte das Modell auch für den Jahresabschluss eines Luxemburger Verbriefungsfonds, der von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, verwendet werden (siehe auch Abschnitt 2.4 der Broschüre Verbriefung in Luxemburg ). Der nachfolgend dargestellte Jahresabschluss bezieht sich auf das Gesetz vom 19. Dezember 2002 zum Handels- und Gesellschaftsregister sowie zur Buchführung und zum Jahresabschluss der Unternehmen, welches durch das Gesetz vom 10. Dezember 2010 geändert wurde und Kapitel XIII des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften ersetzt. Das geänderte Gesetz vom 19. Dezember 2002 beschränkt die Möglichkeiten hinsichtlich der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Es verkürzt auch die Hinterlegungsfristen für den Jahresabschluss auf einen Monat nach dessen Feststellung, jedoch höchstens auf sieben Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Das Ziel des veranschaulichenden Beispiels besteht darin, den mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten Personen zu ermöglichen, alle gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Form und Inhalt des Jahresabschlusses von Verbriefungsgesellschaften effizient einzuhalten. Dieser Anhang sollte zusammen mit der von unserem Unternehmen herausgegebenen allgemeinen Broschüre: Leitfaden zur Erstellung des Jahresabschlusses nach Luxemburger Bilanzrecht, die auf Englisch, Französisch und Deutsch unter www.pwc.com/lu verfügbar ist, verwendet werden. Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen über die Darstellung des Jahresabschlusses und über allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Sie erörtert zudem kurz das Anwendungsprinzip des Konzernabschlusses sowie die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Das luxemburgische Handelsgesetz wurde kürzlich geändert, um die Erstellung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zu ermöglichen. Alternativ könnte es auch zulässig sein, Teile der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Fair Value zu bilanzieren. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie Abschnitt 2.4 unserer Broschüre Verbriefung in Luxemburg. Seit dem 1. Januar 2012 müssen alle nicht zugelassenen Unternehmen ihren Jahresabschluss in elektronischer Form hinterlegen und unterliegen dem Standardkontenrahmen. Es sei darauf hingewiesen, dass sich dieses veranschaulichende Beispiel eines Jahresabschlusses hauptsächlich an zugelassene Gesellschaften richtet, die nicht dem Standardkontenrahmen unterliegen. Für nicht zugelassene Gesellschaften sollte eine andere Bezeichnung verwendet werden, um dem Standardkontenrahmen zu entsprechen. Das veranschaulichende Beispiel zeigt die tpische Struktur eines Jahresabschlusses einer zugelassenen Verbriefungsgesellschaft in Luxemburg, die in Finanzanlagen, wie beispielsweise langfristige Forderungen oder Wertpapiere investiert und Schuldverschreibungen emittiert. Folglich besteht die Gewinn- und Verlustrechnung hauptsächlich aus Zinserträgen und -aufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wie Gebühren, die an diverse beteiligte Dritte zu zahlen sind. Daher ist das 2 PwC Luxembourg

Beispiel auf die in Luxemburg häufig verwendeten Bilanz- und Gewinnund Verlustrechnungspositionen beschränkt und bietet demzufolge keine vollständige Vorlage für den Jahresabschluss einer Verbriefungsgesellschaft. Falls andere Vermögenswerte, wie immaterielle oder materielle Vermögensgegenstände, verbrieft werden, oder wenn die Verbriefungsgesellschaft durch Eigenkapital refinanziert wird, sind die Posten der Bilanz und Gewinnund Verlustrechnung entsprechend anzupassen oder zu ergänzen. Weiterhin unterstellt das Modell, dass die Gesellschaft eine Orphan - Gesellschaft ist und somit keine Geschäftstätigkeiten mit verbundenen Unternehmen angegeben werden müssen. Den Lagebericht betreffend verweisen wir auf die oben genannte Broschüre. Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 3

1.2 Verbriefungsorganismen mit nur einem Teilvermögen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr mit Abschluss zum (Abschlussstichtag)/für den Zeitraum vom bis (Abschlussstichtag) Name der Gesellschaft Aktiengesellschaft/Gesellschaft mit beschränkter Haftung/Kommanditgesellschaft auf Aktien/in Form einer Aktiengesellschaft organisierte Genossenschaft Adresse des Gesellschaftssitzes R.C.S. Luxemburg: Nummer des Handels- und Gesellschaftsregisters (Angabe des Gesellschaftskapitals bei der S.à r.l.) Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 5

Gesetzesartikel Name der Gesellschaft Bilanz zum (Abschlussstichtag) In (Kapitalwährung oder andere gewählte Währung) 34 AKTIVA Anmerkung(en) N N-1 (Währung) (Währung) Gründungskosten 2.2.1., 3 Anlagevermögen Finanzanlagen 2.2.2., 4 Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen und Forderungen (Anlagevermögen) Umlaufvermögen Forderungen 5.1 Sonstige Forderungen 2.2.3., 5.2 a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr b) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Wertpapiere Sonstige Wertpapiere Bank- und Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand Rechnungsabgrenzungsposten 2.2.5. Summe der Aktiva Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. 6 PwC Luxembourg

Gesetzesartikel Name der Gesellschaft Bilanz zum (Abschlussstichtag) In (Kapitalwährung oder andere gewählte Währung) 34 PASSIVA Anmerkung(en) N N-1 (Währung) (Währung) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 6 Ausgabeagio und vergleichbare Agien Rücklagen 7 Ergebnisvortrag Ergebnis des Geschäftsjahres Rückstellungen 2.2.4., 8 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen Nicht nachrangige Verbindlichkeiten 2.2.8., 2.2.9., 9 Anleihen Wandelanleihen a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr b) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Nicht wandelbare Anleihen a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr b) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr b) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Sonstige Verbindlichkeiten a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr b) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Rechnungsabgrenzungsposten 2.2.6. Summe der Passiva Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 7

Gesetzesartikel Name der Gesellschaft Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr mit Abschluss zum (Abschlussstichtag)/den Zeitraum vom bis (Abschlussstichtag) In (Kapitalwährung oder andere gewählte Währung) 46 AUFWENDUNGEN Anmerkung(en) N N-1 (Währung) (Währung) Wertberichtigungen 2.2.7., 3 Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 Wertberichtigungen 2.2.7., 4 und Anpassungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der Finanzanlagen Zinsen und ähnliche finanzielle Aufwendungen 10 Ergebnis des Geschäftsjahres Summe der Aufwendungen 46 ERTRÄGE Anmerkung(en) N N-1 (Währung) (Währung) Sonstige betriebliche Erträge 10 Erträge aus 10 finanziellem Umlaufvermögen Sonstige Zinsen und ähnliche finanzielle Erträge 10 Ergebnis des Geschäftsjahres Summe der Erträge Die Anmerkungen im Anhang sind integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. 8 PwC Luxembourg

Gesetzesartikel ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES Anmerkung 1 Allgemeines Name der Gesellschaft (im Folgenden die Gesellschaft ) wurde am (Datum der Gründung) in Form einer Gesellschaft (Rechtsform) luxemburgischen Rechts auf unbegrenzte Zeit/für einen Zeitraum von Jahren gegründet und unterliegt dem Gesetz vom 22. März 2004 über die Verbriefung ( Verbriefungsgesetz ). Der Gesellschaftssitz befindet sich in (Ort, Land). Das Geschäftsjahr beginnt am und endet am Die Haupttätigkeit der Gesellschaft besteht in (Beschreibung der Haupttätigkeit des Verbriefungsorganismus) Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen vornehmen und alle Operationen oder Transaktionen durchführen, die sie als notwendig oder nützlich für die Erfüllung und Entwicklung ihrer Haupttätigkeiten erachtet, soweit das Verbriefungsgesetz diese erlaubt. Gemäß Verbriefungsgesetz ist der Verwaltungsrat ermächtigt, ein oder mehrere Teilvermögen zu errichten, die jeweils einem separaten Teil des Vermögens entsprechen. [falls zutreffend] Anmerkung 2 Bewertungsgrundsätze, -regeln und -methoden 26 51 2.1 Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde gemäß den in Luxemburg geltenden Gesetzen und Verordnungen aufgestellt. Die Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze werden, abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes, vom Verwaltungsrat/von der Geschäftsleitung/von der Geschäftsführung festgelegt und eingeführt. 2.2 Wesentliche Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze Bei den wesentlichen Bewertungsgrundsätzen der Gesellschaft handelt es sich um: 2.2.1 Gründungskosten Die Gründungskosten wurden während des Geschäftsjahres/des Zeitraums direkt als Aufwand gebucht. Oder 53 (1) 41 55 (1) (2) 58 Die Gründungskosten werden über einen Zeitraum von (zu präzisieren: XX Jahre, YY Monate) abgeschrieben (Erläuterung der Methode: linear, degressiv, ). 2.2.2 Finanzanlagen Bewertung zu Anschaffungskosten Wertpapiere des Anlagevermögens/sonstige Darlehen werden zu Anschaffungskosten/zum Nennwert (Forderungen und Darlehen), die/der die Anschaffungsnebenkosten beinhalten(t), bewertet. 10 PwC Luxembourg

Bei Wertminderungen, die nach Ansicht des Verwaltungsrats/der Geschäftsleitung/der Geschäftsführung dauerhaft sind, werden diese Finanzanlagen wertberichtigt, um sie mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist. Diese Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigung nicht mehr bestehen. Bewertung zum Niederstwertprinzip Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, die die Anschaffungsnebenkosten beinhalten, oder zum niedrigeren Veräußerungswert bewertet. Die Forderungen aus Finanzanlagen werden mit ihrem Nennwert bilanziert. Eine Wertberichtigung wird gebildet, wenn der Veräußerungswert (Wertpapiere)/der Einziehungswert (Forderungen) unter den Anschaffungskosten/ dem Nennwert liegt. Der Veräußerungswert/der Einziehungswert entspricht: bei Titeln, die zur Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, dem letzten am Bewertungstag verfügbaren Kurs; bei Titeln, die nicht zur Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind oder nicht an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, bei Wertpapieren, die zur Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, deren letzter Kurs jedoch nicht repräsentativ ist, sowie bei Forderungen des Anlagevermögens dem wahrscheinlichen Veräußerungswert/dem Einziehungswert, der vom Verwaltungsrat/der Geschäftsleitung/der Geschäftsführung vorsichtig und in gutem Glauben ohne Verrechnung zwischen den einzelnen Bewertungsgewinnen und -verlusten geschätzt wird. 2.2.3 Sonstige Forderungen Sonstige Forderungen werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihre Einziehung am Abschlussstichtag ungewiss oder gefährdet ist. Diese Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigung nicht mehr bestehen. 44 2.2.4 Rückstellungen Rückstellungen dienen zur Deckung von Verlusten oder Verbindlichkeiten, die ihrer Eigenart nach genau bestimmt und am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 42 2.2.5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Posten beinhaltet die vor dem Abschlussstichtag gebuchten Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 45 2.2.6 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Posten beinhaltet die vor dem Abschlussstichtag erhaltenen Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 11

2.2.7 Wertberichtigungen Wertberichtigungen werden von dem betroffenen Aktivposten direkt abgesetzt. 63 2.2.8 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Der Rückzahlungsbetrag reduziert sich, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Cashflows/Einzahlungsüberschüsse aus den Vermögenswerten nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten vollständig zurückzuzahlen. In einem solchen Fall weist die Gesellschaft den verringerten Rückzahlungsbetrag und einen entsprechenden Ertrag als Ausgleichsposten in der Position Sonstige betriebliche Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Ist der Rückzahlungsbetrag von Verbindlichkeiten höher als der erhaltene Betrag, wird der Unterschiedsbetrag aktiviert und jährlich linear oder nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben. Oder Ist der Rückzahlungsbetrag von Verbindlichkeiten höher als der erhaltene Betrag, wird der Unterschiedsbetrag bereits bei Emission der Schuldtitel in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand gebucht. 2.2.9 Ausgleichsposten Verluste des Geschäftsjahres, die aus Verkäufen, Ausfällen, gesunkenen Marktwerten oder Aufwendungen resultieren, können eine Verringerung des Rückzahlungsbetrags der emittierten Wertpapiere bedingen. Solche Minderungen werden in vertraglich vereinbarter Reihenfolge von den Investoren getragen. Folglich ist eine Minderung der Rückzahlungsverpflichtung der emittierten Wertpapiere vorzunehmen und in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ausgleichsposten in der Position Sonstige betriebliche Erträge darzustellen. 2.2.10 Währungsumrechnung Alle Transaktionen in einer anderen Währung als (Währung des Abschlusses) werden in (Währung des Abschlusses) zu dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkurs/(andere Vorschriften sind zu erläutern) erfasst. Die Gründungskosten und das Anlagevermögen in einer anderen Währung als in (Währung des Abschlusses) werden in (Währung des Abschlusses) zu dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden historischen Devisenkurs umgerechnet. Zum Abschlussstichtag bleibt dieses Anlagevermögen zum historischen Devisenkurs umgerechnet. Die Bankguthaben werden zu dem am Abschlusstag geltenden Devisenkurs umgerechnet. Die daraus resultierenden Devisenkursverluste und -gewinne werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres/des Zeitraums erfasst. Die anderen Aktiva und Passiva werden einzeln zum historischen Devisenkurs oder zu ihrem niedrigeren bzw. höheren Wert, der auf der Grundlage des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkurses ermittelt wird, bewertet. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die realisierten und nicht realisierten Devisenkursverluste ausgewiesen. Die realisierten Devisenkursgewinne werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erst zum Zeitpunkt ihrer Realisierung erfasst. 12 PwC Luxembourg

Besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen einer Forderung und einer Verbindlichkeit, werden diese insgesamt nach der oben beschriebenen Methode bewertet, während der nicht realisierte Nettodevisenverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Nicht realisierte Umrechnungsgewinne werden nicht erfasst. Aktiva und Passiva, welche zum Fair Value bewertet werden, werden zu dem am Abschlussstichtag geltenden Devisenkurs umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen auf diese Posten werden je nach Behandlung der zugehörigen Posten erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Oder Monetäre Posten werden auf der Grundlage des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkurses bewertet, wohingegen nicht monetäre Posten zum Devisenkurs des Transaktionszeitpunkts bewertet werden. Der realisierte sowie nicht realisierte Verlust wird erfolgswirksam erfasst, während der realisierte Umrechnungsgewinn zum Zeitpunkt der Realisierung erfolgswirksam erfasst wird. Besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen einer Forderung und einer Verbindlichkeit, werden diese insgesamt nach der oben beschriebenen Methode bewertet, während der nicht realisierte Nettodevisenverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Nicht realisierte Umrechnungsgewinne werden bis zum Zeitpunkt ihrer Realisierung auf einem Abgrenzungskonto erfasst. Nicht monetäre Posten, die zum Fair Value bewertet werden, werden auf Grundlage des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkurses umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen auf diese Posten werden je nach Behandlung der zugehörigen Posten erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Anmerkung 3 Gründungskosten 53 (2) (3) Die Gründungskosten setzen sich aus Kosten für die Gründung/Kapitalerhöhung/(andere zu erläutern) zusammen. 39 (4) Die Entwicklung im Geschäftsjahr/im Zeitraum stellt sich wie folgt dar: Bruttowert zu Beginn des Geschäftsjahres/Zeitraums Zugänge Abgänge Bruttowert am Ende des Geschäftsjahres/Zeitraums N (Währung) Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres/Zeitraums Zuführungen Auflösungen Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres/Zeitraums ( ) ( ) Nettowert am Ende des Geschäftsjahres/Zeitraums Nettowert am Ende des letzten Geschäftsjahres/Zeitraums Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 13

Anmerkung 4 Finanzanlagen 4.1 Beschreibung Detaillierte Beschreibung der Finanzanlagen der Verbriefungsgesellschaft. 4.2 Anlagevermögen Liste der Finanzanlagen der Verbriefungsgesellschaft, gruppiert nach Kategorien, wie Verbriefungsgegenstände, Fälligkeit, Risikoprofil. (Beschreibung der Wertminderungen etc.) Anmerkung 5 Umlaufvermögen 5.1 Sonstige Forderungen Die Position (Währung) besteht aus 5.2 Bankguthaben Das Bankguthaben von (Währung)... besteht bei XXX Bank S.A., Luxemburg. Anmerkung 6 Gezeichnetes Kapital 48 183 Das gezeichnete Gesellschaftskapital beläuft sich auf (Währung) (Betrag) und wird durch X Aktien/ Gesellschaftsanteile mit einem einheitlichen Nominalwert von (Währung) (Betrag)/ohne Angabe des voll eingezahlten Wertes, die in Höhe von (Währung) (Betrag) eingezahlt sind, repräsentiert. Anmerkung 7 Gesetzliche Rücklage 72 Jährlich werden 5 % des Ergebnisses des Geschäftsjahres vorweg zur Bildung einer Rücklage verwandt, bis diese Rücklage 10 % des gezeichneten Kapitals erreicht hat. Die gesetzliche Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden. Anmerkung 8 Rückstellungen Detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung der Rückstellungen, falls wesentlich. 14 PwC Luxembourg

Anmerkung 9 Langfristige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: N Währung N-1 Währung Klasse A Klasse B Klasse C Nachrangige Klassen Insgesamt emittiert Verminderung der Rückzahlungsverpflichtung zum Abschlussstichtag SUMME (Allgemeine Beschreibung der emittierten Wertpapiere und der Wasserfall -Struktur) Anmerkung 10 Erträge und Aufwendungen Allgemeine Beschreibung der Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen der Verbriefungstransaktion. Detaillierte Beschreibung der Bewegungen/Entwicklungen im Ausgleichsverfahren. Anmerkung 11 Außerbilanzielle Verpflichtungen Beschreibung der Derivate und anderer außerbilanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise: Um sich gegen eventuelle Zinssatzänderungen abzusichern, hat die Gesellschaft eine Zinsswapvereinbarung mit einem Nominalbetrag von EUR abgeschlossen. Die Gesellschaft tauscht dabei feste Zinsen in Höhe von x % gegen variable Zinsen in Höhe des 3-Monats-EURIBOR. Die Swapvereinbarung endet am XX. Dezember N+12. Anmerkung 12 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Beschreibung der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag. 1.3 Verbriefungsorganismen mit mehreren Teilvermögen 1.3.1 Allgemeine Bemerkungen zu Verbriefungsorganismen mit mehreren Teilvermögen Eine der Besonderheiten Luxemburgs ist die Bildung von Teilvermögen innerhalb eines Verbriefungsorganismus, wobei jedes Teilvermögen einen separaten Teil der Vermögenswerte darstellt, der durch separate Wertpapieremissionen finanziert ist. Die Trennung des Vermögens eines Organismus in mehrere Teilvermögen, die bei Luxemburger Investmentfonds regelmäßig Anwendung findet, unterstreicht ebenfalls die Flexibilität beim Aufsetzen von Verbriefungsstrukturen in Luxemburg. Die Möglichkeit der Trennung ist in der Satzung einer Verbriefungsgesellschaft oder in den Verwaltungsreglements eines Verbriefungsfonds anzugeben. Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 15

Die Trennung in Teilvermögen bedeutet, dass die gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Organismus in verschiedene Teilvermögen aufgespalten werden können, wobei jedes Teilvermögen als eigenständige Einheit behandelt wird und somit die Durchführung unterschiedlicher Verbriefungstransaktionen (pro Teilvermögen) ermöglicht. Die Rechte der Anleger und Gläubiger sind somit auf die Risiken aus den Vermögenswerten des entsprechenden Teilvermögens beschränkt. Jedes Teilvermögen kann ohne negative Auswirkungen auf die anderen Teilvermögen separat liquidiert werden, d. h. ohne dass beispielsweise die Liquidation anderer Teilvermögen erforderlich wäre. Handelt es sich beim Verbriefungsorganismus um eine Gesellschaft, führt die Liquidation aller Teilvermögen nicht notwendigerweise zur Liquidation der Gesellschaft. Infolgedessen wird ein Verbriefungsorganismus mit mehreren Teilvermögen als ein Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften in einer rechtlichen Einheit betrachtet. Aufgrund der Ausweispflichten von Finanzangaben genügt für einen Verbriefungsorganismus mit mehreren Teilvermögen demnach die Offenlegung einer lediglich konsolidierten Bilanz sowie einer konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung nicht, da diese kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verbriefungsaktivitäten und finanziellen Lage des Verbriefungsorganismus vermittelt. Aus diesem Grund und zur Einhaltung der Offenlegungspflichten sollten für jedes Teilvermögen eine gesonderte Bilanz und eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich zum konsolidierten Finanzausweis im Anhang erstellt werden, oder es sollte eine spezielle Anmerkung im Anhang des Jahresabschlusses hinzugefügt werden, welche die Teilvermögen-Struktur inklusive der Aktiva und Passiva sowie der Erträge und Aufwendungen jedes Teilvermögens offenlegt. Im Folgenden finden Sie ein veranschaulichendes Beispiel. 1.3.2 Zusätzliche Anmerkung im Anhang Anmerkung 4 Finanzanlagen, die als Sicherheiten der emittierten Wertpapiere dienen Jedes Teilvermögen entspricht einem bestimmten und abgegrenzten Teil der Aktiva und Passiva der Gesellschaft, und (i) die Rechte der Anleger eines Teilvermögens beschränken sich auf die Aktiva eines solchen Teilvermögens und (ii) die Aktiva eines Teilvermögens dienen ausschließlich dazu, die Rechte der Anleger eines solchen Teilvermögens zu befriedigen. Im Verhältnis der Anleger untereinander ist jedes Teilvermögen als eigenständige Einheit anzusehen. Die mit den Wertpapieren verbundenen speziellen Rechte und Beschränkungen, die in der Satzung spezifiziert werden können, sind folgende: Im Rahmen der Liquidation eines Teilvermögens sollen aus dessen Vermögen (a) zuerst alle Zahlungen für Gebühren, Kosten, Ausgaben, Verbindlichkeiten und andere Beträge, einschließlich eingeforderter Steuern (andere als die unter (b) genannten Beträge), die in Zusammenhang mit solchen Teilvermögen stehen, und (b) zweitens pro rata alle Beträge, die direkt oder indirekt den Anlegern geschuldet werden, geleistet werden. Im Fall einer Ausgabe von mehr als einer Klasse oder eines Tps von Wertpapieren pro Teilvermögen wird das Vermögen entsprechend der festgelegten Zahlungsrangfolge, wie sie im betreffenden Anhang festgelegt ist, zugewiesen. Wenn das Nettovermögen eines Teilvermögens nicht ausreicht, um zu zahlende Beträge einer Klasse gänzlich zu begleichen, sollen die betroffenen Anleger gemäß der Satzung keine Forderungen gegen die Gesellschaft oder ein anderes Teilvermögen oder ein anderes Vermögen der Gesellschaft haben können. 16 PwC Luxembourg

Die Bilanz der Gesellschaft kann zum (Abschlussstichtag) folgendermaßen eingeteilt werden: AKTIVA Konsolidierte Bilanz N+1 N+2 N+ N+n Gründungskosten x Anlagevermögen x Finanzanlagen x Anteile an verbundenen x Unternehmen Ausleihungen und Forderungen x Umlaufvermögen x Forderungen x Sonstige Forderungen x Wertpapiere x Sonstige Wertpapiere x Bank- und Postscheckguthaben, x Schecks und Kassenbestand Rechnungsabgrenzungsposten x Summe der Aktiva (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) PASSIVA Eigenkapital x Gezeichnetes Kapital x Ausgabeagio und vergleichbare x Agien Rücklagen x Ergebnisvortrag x Ergebnis des Geschäftsjahres x Rückstellungen x Steuerrückstellungen x Sonstige Rückstellungen x Nicht nachrangige x Verbindlichkeiten Anleihen x Verbindlichkeiten gegenüber x Kreditinstituten Sonstige Verbindlichkeiten x Rechnungsabgrenzungsposten x Summe der Passiva (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) Veranschaulichendes Beispiel eines Jahresabschlusses einer Verbriefungsgesellschaft 17

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft kann zum (Abschlussstichtag) folgendermaßen eingeteilt werden: AUFWENDUNGEN Konsolidierte G&V N+1 N+2 N+ N+n Wertberichtigungen zu Gründungskosten Sonstige betriebliche Aufwendungen Wertberichtigungen und Anpassungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der Finanzanlagen Zinsen und ähnliche finanzielle Aufwendungen Ergebnis des Geschäftsjahres x x x x x Summe der Aufwendungen (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) ERTRÄGE Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus Finanzanlagen Sonstige Zinsen uns ähnliche finanzielle Erträge Ausgleichsposten Ergebnis des Geschäftsjahres x x x x x Summe der Erträge (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) (Summe) 18 PwC Luxembourg

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