Fachhochschule Bochum Bochum, 16.06.2003 Az.: 2.2-5.5.6 Ho 1 Studienordnung (StO) für den Studiengang Berufsintegrierendes Studium Betriebswirtschaft B.I.S. an der Fachhochschule Bochum vom 16. Juni 2003 Inhaltsübersicht: 1. Geltungsbereich; Grundlagen der Studienordnung 2. Zugangs- und Einschreibungsvoraussetzungen 3. Studienbeginn; Studienaufbau; Gliederung des Studiums 4. Lehrveranstaltungsarten 5. Lehrveranstaltungen des Grundstudiums 6. Praxisstudiensemester 7. Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums 8. Wahlfreie, zusätzliche Lehrveranstaltungen 9. Leitfaden für Lehrveranstaltungen 10. Prüfungen 11. Inkrafttreten Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Studiengang B.I.S. Anlage 2: Vertrag über die Durchführung eines Praxisstudiensemesters einschließlich Rahmenausbildungsplan Anlage 3: Empfehlung für die Gestaltung des Abschlussberichtes Anlage 4: Bescheinigung über die Ableistung des Praxisstudiensemesters
1. Geltungsbereich; Grundlagen der Studienordnung 1.1. Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Berufsintegrierendes Studium Betriebswirtschaft B.I.S. (im Nachfolgenden B.I.S. genannt) des Fachbereichs Wirtschaft an der Fachhochschule Bochum. Sie regelt Inhalt und Aufbau des Studiums im Studiengang B.I.S. 1.2. Grundlagen dieser Studienordnung sind: Das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV. NW. S. 36), 2 die Verordnung zu quantitativen Eckdaten für Studium und Prüfungen in Fachhochschulstudiengängen (Eck-VO FH) vom 17. März 1994 (GV. NRW. S. 138), die Einschreibungsordnung der Fachhochschule Bochum vom 02. Januar 1995 (GABI. NRW. S. 55), die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang B.I.S. des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Bochum vom 16. Juni 2003 (Amtliche Bekanntmachungen der FH Bochum). 2. Zugangs und Einschreibungsvoraussetzungen 2.1. Zugangsvoraussetzungen Als Voraussetzung einer Einschreibung für den Studiengang B.I.S. wird neben dem Abitur oder der Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt. Die weiteren Einzelheiten sind in der Einschreibungsordnung der Fachhochschule Bochum vom 02. Januar 1995 geregelt. 2.2. Praktische Tätigkeit als Studienvoraussetzung Als besondere Einschreibungsvoraussetzung wird der Nachweis einer studienorientierten Teilzeitbeschäftigung im Kaufmännischen Bereich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche durch einen Teilzeitarbeitsvertrag verlangt. Der Nachweis der geforderten praktischen Tätigkeit gilt auch dann als erbracht, wenn durch einen Teilzeitarbeitsvertrag eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 10 Stunden als Jahresdurchschnittswert nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann beispielsweise dadurch geführt werden, dass für die Vorlesungszeit nur ein Arbeitstag pro Woche und für die Semesterferien eine entsprechend längere (eventuell auch volle) Wochenarbeitszeit vereinbart wird.
3 3. Studienbeginn; Studienaufbau; Gliederung des Studiums 3.1. Das Studium beginnt jeweils im Sommersemester. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen 8 Semester. Die Regelstudienzeit schließt ein integriertes Praxisstudiensemester ein. 3.2. Der Studiengang B.I.S. gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium, das dreisemestrige Hauptstudium und ein integriertes Praxisstudiensemester. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung (Fachprüfungen und Leistungsnachweise des Grundstudiums), das Hauptstudium mit der Diplomprüfung (Fachprüfungen und Leistungsnachweise des Hauptstudiums, Diplomarbeit und Kolloquium) ab. 3.3. Das Gesamtstudienvolumen für beide Studienabschnitte beträgt 142 Semesterwochenstunden (SWS). Hiervon entfallen 92 SWS auf den Pflichtbereich, 40 SWS auf den Wahlpflichtbereich und 10 SWS auf wahlfreie Lehrveranstaltungen. 4. Lehrveranstaltungsarten Im Studiengang B.I.S. sind folgende Lehrveranstaltungsarten vorgesehen: 1. Vorlesung (V): Zusammenhängende, systematische Darstellung des Lehrstoffs. 2. Seminaristische Lehrveranstaltung (SL): Systematische Erarbeitung von Lehrinhalten durch Einbeziehung von Fällen der Wirtschaftspraxis, durch Lösung exemplarischer Aufgaben und durch Berücksichtigung der Diskussionsbeiträge der Studierenden. 3. Übung (Ü): Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten durch Lösen von Aufgaben einzeln oder in Gruppen in enger Rückkopplung mit dem Lehrenden. 4. Seminar (S): Vertiefung und kritische Würdigung der Lehrinhalte sowie Behandlung komplexer Probleme im Wechsel von Vortrag und Diskussion. 5. Exkursion (E): Organisierte Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule zur exemplarischen Veranschaulichung und zum kritischen Vergleich von Lehre und Praxis. 5. Lehrveranstaltungen des Grundstudiums 5.1. Im Grundstudium entfallen 84 SWS auf den Pflichtbereich und 4 SWS auf den Wahlpflichtbereich.
4 5.2. Pflicht-Lehrveranstaltungen des Grundstudiums einschließlich inhaltlicher Beschreibung der Lehr- und Prüfungsgebiete: 1. Betriebswirtschaftslehre I 18 SWS (18 SL)! Einführung in die Betriebswirtschaftslehre! Organisation! Fertigungswirtschaft! Finanzwirtschaft! Personal- und Ausbildungswesen! Marketing 2. Volkswirtschaftslehre 12 SWS (12 SL)! Mikroökonomie! Makroökonomie! Wirtschaftspolitik 3. Wirtschaftsrecht 10 SWS (10 SL)! Allgemeines und Besonderes Schuldrecht! Grundzüge des Sachenrechts! Handelsrecht 4. Wirtschaftsmathematik und Statistik 12 SWS (12 SL)! Finanzmathematik! Analysis! Lineare Algebra und Lineare Optimierung! Statistik 5. Rechnungswesen 12 SWS (12 SL)! Externes Rechnungswesen! Bilanzanalyse! Internes Rechnungswesen 6. Betriebliche Steuerlehre 10 SWS (10 SL)! Umsatzsteuer! Einkommensteuer! Körperschaftsteuer! Gewerbesteuer 7. Wirtschaftsinformatik 10 SWS (6 V, 4 Ü)! Grundlagen der Datenverarbeitung! Programmierung! Datenbanken! Software-Engineering! Standardanwendungssoftware
5 5.3. Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen im Grundstudium Jede bzw. jeder Studierende hat eine Wahlpflichtlehrveranstaltung im Umfang von 4 SWS aus dem folgenden Lehrangebot zu wählen: 1. Wirtschaftsenglisch I 4 SWS (4 Ü) Es wird empfohlen, vorher die Lehrveranstaltung Aufbaukurs Englisch im 1. und 2. Semester zu belegen 2. Wirtschaftsfranzösisch I 4 SWS (4 Ü) Es wird empfohlen, vorher die Lehrveranstaltung Aufbaukurs Französisch im 1. und 2. Semester zu belegen 3. Wirtschaftsspanisch I 4 SWS (4 Ü) Es wird empfohlen, vorher die Lehrveranstaltung Aufbaukurs Spanisch im 1. und 2. Semester zu belegen 4. Wirtschaftsitalienisch I 4 SWS (4 Ü) Es wird empfohlen, vorher die Lehrveranstaltung Aufbaukurs Italienisch im 1. und 2. Semester zu belegen 5. Sozialpsychologie 4 SWS (4 SL)! Einführung in die Sozialpsychologie! Verhalten von Individuen! Verhalten von Gruppen 6. Politologie 4 SWS (4 SL)! Einführung in die Politologie! Politische Ideengeschichte! Politische Institutionen 6. Praxisstudiensemester 6.1. Ein Vertragsentwurf über die Durchführung des Praxisstudiensemesters einschließlich Rahmenausbildungsplan ist als Anlage 2 beigefügt. 6.2. Eine Empfehlung für die Gestaltung des Abschlussberichtes ist als Anlage 3 beigefügt. 6.3. Ein Bescheinigungsentwurf über die Ableistung eines Praxisstudiensemesters ist als Anlage 4 beigefügt.
6 7. Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums 7.1. Das Hauptstudium soll jeder bzw. jedem Studierenden eine Vertiefung entsprechend den persönlichen Neigungen und Berufswünschen ermöglichen. 7.2. Auf den Pflichtbereich entfallen 8 SWS, auf den Wahlpflichtbereich 36 SWS. 7.3. Pflicht-Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind: 1. Betriebswirtschaftslehre II (Führungslehre) im Umfang von 4 SWS 2. Praxisbegleitseminar im Umfang von 4 SWS. Zum Wahlpflichtbereich gehören: 1. drei Schwerpunktseminare im Umfang von jeweils 8 SWS, 2. zwei Erweiterungsseminare im Umfang von jeweils 4 SWS, 3. ein Ergänzungsseminar im Umfang von 4 SWS. 7.4. Zwei der drei Schwerpunktseminare müssen einem Schwerpunktbereich (=Studienschwerpunkt) zugeordnet sein. Das dritte Schwerpunktseminar ist aus einem der verbleibenden vier Schwerpunktbereiche zu wählen. 7.5. Im Hauptstudium werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten: 1. Unternehmensführung 2. Betriebliches Informationsmanagement 3. Außenwirtschaft und Marketing 4. Finanzen, Rechnungswesen und Steuern 5. E-Business 7.6. In den Seminaren steht jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Seminarplätzen zur Verfügung. Über die Art und Weise der Verteilung der Seminarplätze bei Überschreitung der Richtzahlen entscheidet der Fachbereichsrat. 7.7. In der Anlage 1 ist der Studienverlaufsplan zusammengestellt. 8. Wahlfreie, zusätzliche Lehrveranstaltungen Im Rahmen des Studiums wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, an zusätzlichen an der Fachhochschule Bochum angebotenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Der Fachbereich Wirtschaft empfiehlt den Studierenden insbesondere den Besuch der fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen, des Einführungskurses Mathematik und der Lehrveranstaltung Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens. 9. Leitfaden für Lehrveranstaltungen Im Leitfaden für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Wirtschaft sind die Inhalte aller Lehrgebiete näher beschrieben. Dieser vom Dekanat des Fachbereich Wirtschaft erstellte Leitfaden wird in jedem Semester aktualisiert.
7 10. Prüfungen Für alle Prüfungsangelegenheiten ist die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang B.I.S. an der Fachhochschule Bochum vom 16. Juni 2003 in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich. 11. In-Kraft-Treten 11.1 Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2003 in Kraft. Sie wird veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Bochum. 11.2 Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Sommersemester 2003 für den Studiengang BIS eingeschrieben werden. Für Studierende, die vorher ihr Studium im Studiengang BIS aufgenommen haben, findet die im Sommersemester 2002 geltende Studienordnung weiterhin Anwendung; es sei denn, sie haben von ihrem Antragsrecht gemäß 28 Abs. 2, Satz 3 DPO Gebrauch gemacht. In diesem Fall gilt auch für die betreffenden Studierenden diese Studienordnung. Ausgefertigt nach Überprüfung durch das Rektorat der Fachhochschule Bochum aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaft vom 03.06.2002. Bochum, den 16. Juni 2003 DER REKTOR der Fachhochschule Bochum Prof. Dr.-Ing. Dudziak
8 Anlage 1 Der Studienverlaufsplan für den Studiengang B.I.S. Lehrveranstaltung 1. 2. 3. 4. + anteilig PSS 5. + anteilig PSS 6. + anteilig PSS 8.* FP/LN nach dem 1. BWL 1.1 Einführung 2 1.2 Organisation 2 1.3 Fertigungswirtschaft 2 6 FP 1.1 2. Semester 1.4 Finanzwirtschaft 2 2 1.5 Pers. und Ausb. 4 1.6 Marketing 4 12 FP 1.2 4. Semester 2. VWL 4 4 4 12 FP 2 3. Semester 3. Wirtschaftsrecht 4 2 4 10 FP 3 3. Semester 4. Mathematik/Statistik 4 4 4 4 8 FP 4.1 FP 4.2 1. Semester 3. Semester 5. Rechnungswesen I 4 4 4 12 FP 5 4. Semester 6. Betriebl. Steuerlehre I 2 4 4 10 FP 6 4. Semester 7. Wirtschaftsinformatik 6 4 10 FP 7 2. Semester 8. Wahlpflicht-LV ( 16 Abs. 6 DPO) 2 2 4 LN 1 9. Praxisbegleitseminar 2 2 4 LN 2 10. BWL II (Führungslehre) 4 4 FP 8 5. Semester 11. Schwerpunktseminar 1 4 4 8 FP 9.1 FP 9.2 5. Semester 6. Semester 12. Schwerpunktseminar 2 4 4 8 FP 10.1 FP 10.2 5. Semester 6. Semester 13. Schwerpunktseminar 3 4 4 8 FP 11.1 FP 11.2 5. Semester 6. Semester 14. Erweiterungsseminar 1 ( 19 Abs. 5 DPO) 15. Erweiterungsseminar 2 ( 19 Abs. 5 DPO) 16. Ergänzungsseminar ( 19 Abs. 6 DPO) 4 4 LN 3 4 4 LN 4 4 4 LN 5 17. Zusätzl. Lehrveranst. ** 10 10 SWS insgesamt 22 22 24 20 22 22 10 142 * Das im Studienverlaufsplan nicht ausgewiesene 7. Semester wird studienbegleitend als Praxisstudiensemester in der Zeit vom Ende des 3. Studiensemesters bis zum Anfang des 7. Studiensemesters durchgeführt. ** Semesteraufteilung freigestellt
9 Anlage 2 Vertrag über die Durchführung eines Praxisstudiensemesters (Ergänzung zum Teilzeitarbeitsvertrag vom...) Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und (Studierende(r) an der Fachhochschule Bochum im Studiengang Berufsintegrierendes Studium Betriebswirtschaft - B.I.S., nachfolgend Studierende(r) genannt) wird folgender Vertrag über die Durchführung eines Praxisstudiensemesters in Ergänzung zum Teilzeitarbeitsvertrag vom... geschlossen. 1 Dauer des Praxisstudiensemesters Das Praxisstudiensemester wird studienbegleitend im Rahmen des bereits abgeschlossenen Teilzeitarbeitsvertrages durchgeführt. Es hat einen Umfang von mindestens 800 Arbeitsstunden und beginnt nach dem Ende des 3. Studiensemesters am... Es endet vor Beginn des 7. Studiensemesters am... 2 Leistungen des Betriebes Der Betrieb erklärt sich bereit, 1. die Studierende/den Studierenden nach Maßgabe des beiliegenden Rahmenausbildungsplanes (vgl. Anlage) auf der Grundlage ihrer/seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und unter Berücksichtigung ihrer/seiner Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie/er sich durch ihr/sein bisheriges Studium erworben hat, an die berufliche Tätigkeit einer Diplom-Kaufrau/Diplom-Kaufmanns durch konkrete betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen und durch praktische Mitarbeit heranzuführen, 2. die Studierende/den Studierenden für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und den Prüfungen der Fachhochschule im erforderlichen Umfang freizustellen, 3. in allen die Studierende/den Studierenden betreffenden Fragen der Durchführung des Praxisstudiensemesters mit der Fachhochschule zusammenzuarbeiten, 4. die beiden von der Studierende/vom Studierenden anzufertigen Praktikumsberichte sachlich zu prüfen,
10 5. der/dem Studierenden nach Beendigung der studienbegleitenden praktischen Tätigkeit eine Bescheinigung auszustellen, die Angaben über Dauer und Erfolg der praktischen Tätigkeit enthält. 2 Pflichten der/des Studierenden Die/Der Studierende verpflichtet sich, 1. alle ihr/ihm nach dem Teilzeitarbeitsvertrag vom... obliegenden Pflichten zu erfüllen. 2. zwei Praktikumsberichte anzufertigen, und zwar den ersten bis zum Ende des 5. Studiensemesters und den zweiten als Abschlussbericht im Umfang von je 10 Seiten, 3. die nach der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikumsberichte vor Abgabe bei der Fachhochschule dem Betrieb zur Bestätigung vorzulegen. 4 Kündigung des Vertrages 1. Der Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden a) beiderseits aus einem wichtigen Grund gem. 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist, b) durch die Studierende/den Studierenden bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von vier Wochen. 2. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe der Gründe zu erklären. Der Fachhochschule Bochum ist eine Abschrift der Erklärung zu übersenden. 5 Vertragsausfertigungen Außer den Vertragspartnern erhält auch die Fachhochschule Bochum eine Ausfertigung des Vertrages. 6 Sonstige Vereinbarungen Im übrigen gelten die Vereinbarungen im Teilzeitarbeitsvertrag vom... Für den Betrieb Studierende(r) Anlage 2/1: Rahmenausbildungsplan zum Praxisstudiensemester für den Studiengang Berufsintegrierendes Studium Betriebswirtschaft - B.I.S. - an der Fachhochschule Bochum
11 Anlage 2/1 Rahmenausbildungsplan zum Praxisstudiensemester für den Studiengang Berufsintegrierendes Studium Betriebswirtschaft B.I.S. 1. Zugangsberechtigung zum Praxisstudiensemester Zugangsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Berufsintegrierendes Studium B.I.S. die alle Fachprüfungen bestanden haben, die bis zum Ende des zweiten Semesters vorgesehen sind, und die außerdem an den Fachprüfungen teilgenommen haben, die bis zum Ende des dritten Semesters nach der Diplomprüfungsordnung vorgesehen sind. 2. Durchführung des Praxisstudiensemester 2.1 Zielsetzung Im Praxisstudiensemester sollen die Studierenden an die betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsfelder der Diplom-Kauffrau/des Diplom-Kaufmanns herangeführt werden. Durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit sollen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und die gemachten beruflichen Erfahrungen reflektieren und auswerten können. Die praxisbezogenen Tätigkeiten der Studierenden sollen dabei nicht lediglich von untergeordneter Natur sein, sondern von der Qualität her den Tätigkeiten einer bereits ausgebildeten Diplom-Kauffrau bzw. eines bereits ausgebildeten Diplom-Kaufmanns nahekommen. 2.2 Voraussetzungen und Aufgaben der Betriebe Als Ausbildungsstellen kommen alle Betriebe oder Einrichtungen der Berufspraxis in Betracht, deren Aufgaben den ständigen Einsatz von Mitarbeitern mit der Qualifikation Diplom-Kauffrau/Diplom-Kaufmann sinnvoll erscheinen lassen. Die Betriebe müssen außerdem über Mitarbeiter verfügen, die von ihrer Qualifikation her geeignet sind, den Studierenden während des Praxisstudiensemesters zu betreuen. Sie stellen eine dem Ziel des Praxisstudiensemesters entsprechende innerbetriebliche Ausbildung sicher. 2.3 Aufgaben der Fachhochschule Bochum Professoren des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Bochum betreuen die Studierenden während des Praxisstudiensemesters. Das Praxisstudiensemester ist erfolgreich abgeschlossen, - wenn die/der Studierende die übertragenen Arbeiten nach dem Zeugnis des Betriebes zufriedenstellend ausgeführt hat, - wenn die/der Studierende die beiden Praktikumsberichte dem Betrieb und anschließend der Hochschule eingereicht hat, - wenn die/der Studierende am Praxisbegleitseminar erfolgreich teilgenommen hat.
12 Anlage 3 Empfehlung für die Gestaltung des Abschlussberichtes zum Praxisstudiensemesters Formale Gestaltung Umfang ca. 10 Seiten, 1,5zeilig im Standardlayout. Im übrigen gelten die Regeln für die Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten. Inhaltliche Gestaltung Es wird folgende Gliederung empfohlen: 1. Charakterisierung des Unternehmens 2. Beschreibung der funktionalen und organisatorischen Einordnung der Praktikumstelle 3. Problemorientierte Darstellung der eingesetzten Methoden und Arbeitsformen 4. Bewertung der Arbeitsergebnisse Diese Gliederung kann selbstverständlich durch weitere Gliederungspunkte ergänzt werden.
13 Anlage 4 Unternehmen Fachhochschule Bochum Fachbereich Wirtschaft Lennershofstrasse 140 44801 Bochum Name: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: Betr.: Bescheinigung über die Ableistung eines Praxisstsudiensemesters Hiermit bescheinigen wir, dass Herr/Frau wohnhaft in in unserem Unternehmen studienbegleitend ein Praxisstudiensemester im Studiengang Berufsintegrierendes Studium Betriebswirtschaft B.I.S. an der Fachhochschule Bochum im Umfang von mindestens 800 Arbeitsstunden abgeleistet hat. Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt.* Ort, Datum Stempel/Unterschrift * Diese Bescheinigung stellt kein Arbeitszeugnis dar. Zusätzlich kann ein Arbeitszeugnis auf Wunsch des Praktikanten vom Unternehmen ausgestellt werden.