Änderungen an der PO BSc Physik zum SoSe2012

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Transkript:

Änderungen an der PO BSc Physik zum SoSe2012 Die neue Prüfungsordnung enthält Anpassungen, die die geänderten Vorgaben in Folge der Studierendenproteste umsetzt. Wenn Sie vor dem SoSe 2012 ihr Bachelorstudium begonnen aber dieses noch nicht vor dem 01.04.2012 beendet haben, dürfen Sie, falls gewünscht, zur neuen Ordnung wechseln. Der Wechsel muss allerspätestens vor dem 1.3.2012, 24:00 erfolgen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen skizziert: 1) Inhalte und Leistungspunkte der existierenden Module Hier gab es keine Änderung; es werden die gleichen Veranstaltungen angeboten. 2) Zusätzliche Module Es wurde ein Modul Erweiterte Kompetenzen hinzugefügt, welche das alte Modul FüL um eine physiknahe Veranstaltung erweitert. Für die Physiknahe Veranstaltung können maximal 3 LP eingebracht werden, z.b. Praktika an Großforschungseinrichtungen ( Sommerstudierendenprogramme ). Praktika in Forschungsinstituten oder in der Industrie, sowie geeignete Leistungen, die in einem Auslandssemester erbracht wurden, können nur nach Rücksprache mit einem Studienberater oder einer Studienberaterin durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden. 3) Prüfungen a. Modul Ex1_2 Im Modul Ex1_2 werden die Klausuren zu den Veranstaltungen nicht mehr benotet und können ohne Einschränkung wiederholt werden. Sie müssen nur noch bestanden werden um zur mündlichen Modulabschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Note dieser mündlichen Prüfung ist die Modulnote. Achtung: nach der alten PO konnte dieses Modul auch bei einer 5 in einer der Klausuren abgeschlossen werden, sofern die Modulnote ausreichend war. Bei einem Wechsel auf die neue PO müssen die nichtbestandenen Klausuren wiederholt werden! b. Modul Th1 Die Klausur zu den Rechenmethoden 1 wird nicht mehr benotet und die Klausur zu den Rechenmethoden 2 entfällt. Die Modulnote wird nun nur noch durch die Note der Klausur zur Theoretischen Physik 1 bestimmt (diese enthält nun auch den Stoff der Rechenmethoden 2). Achtung: nach der alten PO konnte dieses Modul auch bei einer 5 in einer der Klausuren abgeschlossen werden, sofern die Modulnote ausreichend war. Bei einem Wechsel auf die neue PO müssen die nichtbestandenen Klausuren wiederholt werden! Insbesondere greifen die Wiederholungsfristen und die maximale Anzahl an Wiederholungen bei der Klausur zur Theoretischen Physik 1!!! c. Modul Th3 Die mündliche Prüfung entfällt. Die Modulnote wird durch die Note der Klausur bestimmt. StudentInnenen, die das Modul bereits in der alten PO abgeschlossen haben, bekommen

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 2 die existierende Modulnote anerkannt. Für StudentInnen, die das Modul derzeit noch nicht abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung: Bei Abschluss des Moduls bis zum 31.3.2012 (es zählt der Termin der Prüfung) wird die Note nach der alten PO berechnet und dann für die neue PO anerkannt. Sollte das Modul nicht bis zum 31.3.2012 abgeschlossen sein, wird die Klausurnote zur Modulabschlussnote. d. Grundpraktika Die Grundpraktika werden nicht mehr benotet. e. Alle anderen Praktika Die Note der anderen Praktika (Signalverarbeitung, Computer in der Wissenschaft, Elektronik, F-Praktikum) werden nun durch ein sog. Portfolio bestimmt ( 13 (2)): Unter einer schriftlichen Prüfung in Form eines Portfolios ist das selbständige Verfassen, Auswählen und Zusammenstellen einer begrenzten Zahl von schriftlichen Dokumenten über die durchgeführten Versuche eines Praktikums zu verstehen. D.h. die Note wird auf Basis der Praktikumsprotokolle vergeben.

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 3 4) Abwahlmöglichkeiten Die neue PO erlaubt einen einmaligen Wechsel eines Wahlpflichtmoduls nach Nichtbestehen ( 17 (2)). 5) Bachelorarbeit und Kolloquium a. Zulassung Auf Antrag kann die Zulassung erfolgen, wenn die Voraussetzungen zur Zulassung nicht erfüllt sind, aber äquivalente Leistungen vorliegen. b. Länge der Bachelorarbeit Die Länge der Bachelorarbeit ist in der Prüfungsordnung auf Wochen Vollzeit festgelegt. In der Praxis bedeutet dies folgendes: werden während der Bachelorarbeit Vorlesungen gehört, wird die Zeit, mit der sich die Bachelorarbeit und Vorlesung im Semester überlappen, mit einem Faktor 2/3 gezählt. c. Kolloquium Die Note des Kolloquiums geht nun mit einer Wichtung von 1:5 in die note der Bachelorarbeit ein. 5) Endnote a. Wie bisher wird die Endnote aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Mittel berechnet. b. Steht nur noch eine Klausurleistung aus um den Bachelor abzuschließen, kann beantragt werden, dass die Wiederholungsklausur durch eine zeitnahe mündliche Prüfung ersetzt wird ( 17 (6)). c. Die Möglichkeit maximal 18LP aus dem ersten Studienjahr aus der Benotung herauszunehmen bleibt bestehen d. Zusätzlich können in der neuen PO maximal LP eines bestandenen Wahlpflichtmoduls aus der Benotung herausgenommen werden ( 16 (5)). Weitere Änderungen: Die Vorlesungen Ex-5a (Atomphysik), Ex-5b (Teilchen und Kerne) und Ex-6 (Festkörperphysik) werden in Ex-5a, Ex-5b und Ex-5c umbenannt. Die Prüfungsformen für die Praktika in den angewandten Fächern wurden näher spezifiziert. Es gibt keine Mindestpunktzahl in der Summe von angewandten und Neben-Fächern mehr. Nebenfächer im Umfang von -24 LP werden anerkannt, d.h. man kann auch 2 Nebenfächer wählen. Die Klausurzeiten wurden näher spezifiziert (z.b. Umfang 120 Minuten, Bearbeitungszeit 180 Minuten).

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 4 Änderungen an der Modellierung Die Änderungen zur genehmigten PO vom 20.0.2010 sind im Folgenden rot hervorgehoben Experimentalphysik Pflichtmodul Ex1-2: Experimentalphysik 1 und 2 "Mechanik, Schwingungen und Wellen, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Magnetismus und Optik" (M.08.128.015) Experimentalphysik 1 V 1 Pfl 4 SWS 8 LP Eine Klausur (Umfang 120 Min.,Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) oder zwei Klausuren (jeweils Umfang 0 Min., Bearbeitungszeit maximal 120 Min.) Neu: Note entfällt Übungen zur Experimentalphysik Ü 1 Pfl 2 SWS 1 Tutorium 1 S 1 Pfl 2 SWS 1 LP Experimentalphysik 2 V 2 Pfl 4 SWS 8 LP Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Neu: Note entfällt Übungen zur Experimentalphysik Ü 2 Pfl 2 SWS 2 Tutorium 2 S 2 Pfl 2 SWS 1 LP * ) Mündliche Abschlussprüfung (30-45 Min.). Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen und den Tutorien ist jeweils Voraussetzung für die Zulassung zu den Klausuren; die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nach Bestehen der Klausuren zu Experimentalphysik 1 und 2 (Prüfungsvorleistungen). Die Klausuren können (z.b. in Form einer Nachklausur) wiederholt werden ohne als Wiederholungsprüfungen zu zählen; die Noten gehen nicht in die Modulnote ein. 16 SWS 18 LP Pflichtmodul Ex3: Experimentalphysik 3 "Wellen und Quantenphysik" (M.08.128.030) Wellen und Quantenphysik V 3 Pfl 4 SWS 8 LP Übungen zur Wellen und Quantenphysik Ü 3 Pfl 2 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS 8 LP

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 5 Zugangsvoraussetzung keine Pflichtmodul Ex4: Experimentalphysik 4 Skalen und Strukturen der Materie (M.08.128.040) Skalen und Strukturen V 4 Pfl 4 SWS 8 LP der Materie Übungen zu Skalen und Strukturen der Materie Ü 4 Pfl 2 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS 8 LP Wahlpflichtmodul Ex5a: Experimentalphysik 5a Atom- und Quantenphysik (M.08.128.050) Lehrveranstaltung Art Regelsemestetungsgrad Verpflich- Atom- und Quantenphysik V 5 WPfl 3 SWS 6 LP Übungen Atom- und Quantenphysik Ü 5 WPfl 1 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.); siehe auch 16 (5). Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 4 SWS 6 LP Wahlpflichtmodul Ex5b: Experimentalphysik 5b "Kern- und Teilchenphysik" (M.08.128.055) Kern- und Teilchenphysik V 5 WPfl 3 SWS 6 LP Übungen Kern- und Teilchenphysik Ü 5 WPfl 1 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.); siehe auch 16 (5). Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 4 SWS 6 LP

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 6 Wahlpflichtmodul Ex5c: Experimentalphysik 5c "Physik kondensierter Materie" (M.08.128.060) Physik kondensierter V 5 WPfl 3 SWS 6 LP Materie Übungen zur Physik kondensierter Materie Ü 5 WPfl 1 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.); siehe auch 16 (5). Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 4 SWS 6 LP Theoretische Physik Pflichtmodul Th1: Theoretische Physik 1 "Einführung in die Theoretische Physik" (M.08.128.110) Einführung in die Theoretische Physik V 2 Pfl 3 SWS 6 LP Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Neu: Klausur wird zur Übungen zu Einf. in die Theoretische Physik Ü 2 Pfl 1 SWS Mathematische Rechenmethoden 1 Übungen zu Mathematische Rechenmethoden 1 Mathematische Rechenmethoden 2 Übungen zu Mathematische Rechenmethoden 2 * ) Zugangsvoraussetzung V 1 Pfl 2 SWS 3 LP Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Neu: Note entfällt Ü 1 Pfl. 1 SWS V 2 Pfl 2 SWS 3 LP Klausur entfällt Ü 2 Pfl 1 SWS Klausur (0-180 Min.) über den Stoff der Vorlesung Einführung in die theoretische Physik und Mathematische Rechenmethoden 2. Die Zulassung zur Modulklausur erfolgt nach Bestehen der Klausur zu den Rechenmethoden 1 und bei erfolgreicher Teilnahme an den Übungen zu den drei Vorlesungen (Prüfungsvorleistungen). Die Klausur zu den Rechenmethoden 1 kann (z.b. in Form einer Nachklausur) wiederholt werden, ohne als Wiederholungsprüfungen zu zählen; die entsprechenden Noten gehen nicht in die Modulnote ein. 10 SWS 12 LP keine

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 7 Pflichtmodul Th2: Theoretische Physik 2 "Analytische Mechanik" (M.08.128.120) Analytische Mechanik V 3 Pfl 4 SWS LP Übungen zu Analytische Mechanik Ü 3 Pfl 2 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP Pflichtmodul Th3: Theoretische Physik 3 "Quantenmechanik" (M.08.128.130) Quantenmechanik V 4 Pfl 4 SWS LP Übungen zur Quantenmechanik Ü 4 Pfl 2 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP Pflichtmodul Th4: Theoretische Physik 4 "Statistische Physik" (M.08.128.140) Statistische Physik V 5 Pfl 4 SWS LP Übungen zu Statistische Physik Ü 5 Pfl 2 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP Wahlpflichtmodul Th5: Theoretische Physik 5 "Klassische Feldtheorie" (M.08.128.150) Lehrveranstaltung Art Regelsemestetungsgrad Verpflich- Klassische Feldtheorie V 6 WPfl 4SWS LP Übungen zu Klassische Feldtheorie Ü 6 WPfl 2SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.); siehe auch 16 (5). Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 8 Mathematik Pflichtmodul Math1: Mathematik 1 (M.08.105.1010) Mathematik für Physiker 1 V 1 Pfl 4 SWS LP Übungen zur Mathematik für Physiker 1 Ü 1 Pfl 2 SWS * ) Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP Pflichtmodul Math2: Mathematik 2 (M.08.105.1020) Mathematik für Physiker 2a V 2 Pfl 4 SWS LP Übungen zur Mathematik für Physiker 2a Ü 2 Pfl 2 SWS * ) Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP Pflichtmodul Math3: Mathematik 3 (M.08.105.1030) Mathematik für Physiker 2b V 3 Pfl 4 SWS LP Übungen zur Mathematik für Physiker 2b Ü 3 Pfl 2 SWS Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. 6 SWS LP

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 Praktika Pflichtmodul P1: Grundpraktikum (M.08.128.210) Grundpraktikum 1 P 1 Pfl 4 SWS 6 LP Vor- und Haupttestate Grundpraktikum 2 P 2 Pfl 4 SWS 6 LP Vor- und Haupttestate * ) Kumulativ über Summe der mündlichen Vor- und schriftlichen Haupttestate. Die Grundpraktika werden nicht benotet 8 SWS 12 LP Pflichtmodul P2: Fortgeschrittenen Praktikum (Bachelor) (M.08.128.220) Fortgeschrittenen Praktikum P 5 Pfl 4 SWS 5 LP Vortestate (B) Teil 1 Fortgeschrittenen Praktikum (B) Teil 2 P 6 Pfl 4 SWS 5 LP Vortestate Portfolio über die Versuche von Teil (1) und (2) 8 SWS 10 LP Zugangsvoraussetzung Keine

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 10 Fachübergreifende Module Wahlpflichtmodul MmS: Messmethoden (Signalverarbeitung) (M.08.128.240 bzw.m.08.128.245) SWS LP Modulteilprüfungen Signalverarbeitung V 4 WPfl 3 SWS 6 LP Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Übungen zu Signalverarbeitung Ü 4 WPfl 1 SWS Praktikum zur Signalverarbeitung P 4 WPfl 3 SWS 3 LP Portfolio Vorlesung: Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.); siehe auch 16 (5). Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. Praktikum: Portfolio über die Versuche. (mit Praktikum) (ohne Praktikum) Zugangsvoraussetzung Bei der Teilnahme am Praktikum wird die Note der aus dem gewichteten Mittel der Klausurnote (60 %) und der Note des Praktikums (40 %) bestimmt. In diesem Fall müssen beide Teilnoten mindestens ausreichend sein. 7 SWS LP 4 SWS 6 LP Keine Wahlpflichtmodul MmE: Messmethoden (Elektronik) (M.08.128.250 bzw. M.08.128.255) SWS LP Modulteilprüfungen Elektronik V 5 WPfl 3 SWS 6 LP Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.) Übungen zu Elektronik Ü 5 WPfl 1 SWS Praktikum zur Elektronik P 5 WPfl 3 SWS 3 LP Portfolio Vorlesung: Klausur (Umfang 120 Min., Bearbeitungszeit maximal 180 Min.); siehe auch 16 (5). Die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. Praktikum: Portfolio über die Versuche Bei der Teilnahme am Praktikum wird die Note der aus dem gewichteten Mittel der Klausurnote (60 %) und der Note des Praktikums (40 %) bestimmt. In diesem Fall müssen beide Teilnoten mindestens ausreichend sein. (mit Praktikum) (ohne Praktikum) Zugangsvoraussetzung Keine 7 SWS LP 4 SWS 6 LP

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 11 Wahlpflichtmodul CW: Computer in der Wissenschaft (M.08.128.260) Computer in der Wissenschaft V 5 WPfl 2 SWS 3 LP Computer Praktikum P 5 WPfl 3 SWS 3 LP Portfolio über die durchgeführten Versuche Zugangsvoraussetzung Keine 5 SWS 6 LP Pflichtmodul S: Seminar (M.08.128.270) Seminar S 5 Pfl 2 SWS 4 LP eigener Vortrag 2 SWS 4 LP Pflichtmodul NF: Nichtphysikalisches Fach gemäß Angebot der kooperierenden Einrichtungen (siehe Modulhandbuch) Lehrveranstaltung Art Regelsemestetungsgrad Verpflich- Nichtphysikalisches Fach V 3 Pfl ggfs. Übungen zum Ü 3 Pfl Nichtphysikalischen Fach ggfs. Praktikum zum P 3 Pfl. Nichtphysikalischen Fach Nichtphysikalisches Fach V 4 Pfl ggfs. Übungen zum Ü 4 Pfl Nichtphysikalischen Fach ggfs. Praktikum zum Nichtphysikalischen Fach P 4 Pfl. gemäß Vorgaben der kooperierenden Einrichtungen; siehe auch 16 (5). 6 SWS LP Kernangebot für nichtphysikalische Fächer SWS LP Biologie ( LP erforderlich) Zellbiologie und Biophysik Botanik Zoologie 4 V 2 V + 4 Ü 2 V + 4 Ü Chemie ( LP erforderlich) Chemie für Physiker 1 und 2 Chemie für Physiker 1 und 2 (mit AC-Praktikum) Informatik ( LP erforderlich) Einführung in die Informatik Einführung in die Informatik (mit Vertiefung Modul NF-Inf1b) 4 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü +6 P 4 V + 4 Ü 6 V + 6 Ü 15 12 18

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 12 Mathematik ( LP erforderlich) Funktionalanalysis I Funktionalanalysis I (mit Funktionalanalysis II) Partielle Differenzialgleichungen I Partielle Differenzialgleichungen I (mit Partielle DGL II) Grundlagen der Stochastik Grundlagen der Stochastik (mit Praktikum) Grundlagen der Stochastik (mit Stochastik I) Grundlagen der Numerischen Mathematik Grundlagen der Numerischen Mathematik (mit Praktikum) Grundl. der Numerik und Numerik gewöhnlicher.dgl. Elementare Differenzialgeometrie und Mannigfaltigkeiten Computeralgebra Computeralgebra (mit Praktikum) Meteorologie ( LP erforderlich) Einführung in die Meteorologie (Met-Einf) und Klimatologie und Klima (Met-KK) Atmosph. Thermodynamik und Wolken (Met-ThW) Angewandte Meteorologie und Statistik (Met-AnSt) Dynamik der Atmosphäre: Grundl. und Numerik (Met-DyN) Dynamik der Atmosphäre: Grundl. und Numerik (mit Praktikum/Übung zu Programmierung und Numerik) Volkswirtschaft (18 LP erforderlich) Grundzüge der Mikroökonomie Grundzüge der Makroökonomie Betriebswirtschaft (21 LP erforderlich) Externes Rechnungswesen Operations Management Internes Rechnungswesen Finanzwirtschaft Unternehmungsführung Philosophie (15 LP erforderlich) Argumentationstheorie Einführung in die Theoretische Philosophie I oder II..Schlüsseltexte der Theoret. Philosophie I oder II..Schlüsseltexte der Philosophie der Neuzeit Hauptseminar zur Philosophie 4 V + 2 Ü 8 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü 8 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü + 2 P 8 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü + 2 P 8 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü 4 V + 2 Ü + 2 P 5 V + 2 Ü + 3 V + 2 Ü 6 V + 4 Ü 4 V+2 Ü+1 P 4 V + 3 Ü 4 V + 7 Ü + 2 P 6 V+Ü 6 V+Ü 2 V+2 Ü 2 V+2 Ü 2 V+2 Ü 2 V+2 Ü 2 V+2 Ü 2Ü 2 V 2 Ü 2 Proseminar 2 Hauptseminar 15 15 12 15 15 12 7 +6 12 16 7 7 7 7 7 3 2 5 3 2 Im Bachelorzeugnis werden maximal 24 LP für Nebenfächer anerkannt. Auf Antrag kann das Nebenfach auch aus Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die nicht im der Modulliste genannt sind, zusammengestellt werden. Falls in diesen Fällen noch kein Kooperationsvertrag existiert, ist im Vorfeld ein rechtzeitiges Beratungsgespräch mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nötig.

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 13 Freiwilliges Modul EK: Erweiterte Kompetenzen gemäß Angebot der kooperierenden Einrichtungen Fachübergreifende Lehrveranstaltung Übungen zur Fachübergreifende Lehrveranstaltung V 1 Ü 1 Wahl empfohlen gemäß Angebot ca 2-3 SWS Physiknahe Veranstaltung V/P 5 gemäß Übungen zur Physiknahen Ü 5 Angebot Veranstaltung ca 2-3 SWS bis 3 LP einbringbar Bis 3 LP einbringbar Gemäß Vorgaben der kooperierenden Einrichtungen Gemäß Vorgaben der kooperierenden Einrichtungen Das Modul ist unbenotet und gilt als bestanden, wenn die Studienleistungen in der Fachübergreifenden Lehrveranstaltung und/oder der Physiknahen Veranstaltung erbracht wurden. ca. 2-6 SWS bis 6 LP einbringbar Kernangebot für das Modul Erweiterte Kompetenzen SWS LP Fachübergreifende Lehrveranstaltung (maximal 3 LP) Geschichte der Naturwissenschaften 1 Geschichte der Naturwissenschaften 2 2 V 2 V 3 3 Physiknahe Veranstaltung (maximal 3 LP) Sommerstudierendenprogramme am CERN, an der GSI oder dem DESY mit kompetitiven Zulassungsverfahren Blockpraktikum/ Vorlesungen Für die Fachübergreifende Lehrveranstaltung werden außerdem Veranstaltungen des Studium Generale mit 3 LP anerkannt. Sprachkurse, die nicht im Studium Generale angeboten werden, sowie geeignete Leistungen, die in einem Auslandssemester erbracht wurden, können nur nach Rücksprache mit einem Studienberater oder einer Studienberaterin anerkannt werden. Für die Physiknahe Veranstaltung können maximale 3 LP eingebracht werden, z.b. Praktika an Großforschungseinrichtungen ( Sommerstudierendenprogramme ). Praktika in Forschungsinstituten oder in der Industrie, sowie geeignete Leistungen, die in einem Auslandssemester erbracht wurden, können nur nach Rücksprache mit einem Studienberater oder einer Studienberaterin durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden. 3

Änderung im Bachelor of Science Physik (neue PO vom xx.01.12) im Vergleich zur PO vom 20.0.2010 14 Bachelor-Arbeit Pflichtmodul BA: Bachelor-Arbeit SWS LP Studienleistung Bachelor-Arbeit 6 Pfl 0 SWS 12 LP Schriftliche Bachelorarbeit mit Abschlusskolloquium (45 Min.). Die Note der wird gemäß 16 aus dem arithmetischen Mittel der Note der Bachelorarbeit und des Abschlusskolloquiums gebildet; dabei wird die Note der Bachelorarbeit und des Abschlusskolloquiums im Verhältnis 5:1 gewichtet. 0 SWS 12 LP Zugangsvoraussetzung Gemäß 14 Absatz (4) der Prüfungsordnung