Aktualisierte vorläufige Schülerausgabensätze im Schuljahr 2018/2019

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Aktualisierte vorläufige Schülerausgabensätze im Schuljahr 2018/2019 Vorbemerkungen: 1. Die vorläufigen Schülerausgabensätze das Schuljahr 2018/2019 wurden unter Berücksichtigung der im Februar 2019 erfolgten prognostischen Entwicklung der Bruttojahresgehälter im Schuljahr 2018/2019 fortgeschrieben. Damit werden die Steigerungen der Bruttojahresgehälter der Lehrkräfte an öffentlichen, die seit dem 1. Januar 2019 sukzessive erfolgen, in den Schülerausgabensätzen noch im Schuljahr 2018/2019 nachvollzogen und bereits in den Abschlägen ab April 2019 abgebildet. Hierbei wurden, sofern bei den einzelnen Schularten zutreffend, berücksichtigt: - Hebung der Grundschullehrkräfte von E 11 nach E 13 - Hebung von E13 nach E 14 grundständig ausgebildete Lehrkräfte an weiterführenden - Zahlung Zulage in Höhe von 170 Euro - Absenkung Lehrerdeputat Lehrkräfte mit fachpraktischem Unterricht an berufsbildenden - neuberechneter bedarfserhöhender Faktor Schuljahr 2018/2019 - Anpassung Anzahl Unterrichtstunden Klassenteilung bei GS und OS (Mehrgruppenstunden) - Verbeamtung von Lehrkräften Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder sind in die Berechnungen noch nicht eingeflossen. Die aufgeführten und in die Berechnung eingeflossenen Aspekte, die auch den haushälterischen Planungen im öffentlichen Bereich zu Grunde liegen, können nur eine Prognose verwendet werden. Maßgeblich die abschließende Berechnung sind die Ist-Werte der Bruttoentgelte in den einzelnen Schularten nach Abschluss des Schuljahres. Um die in freier Trägerschaft nicht erst nach Ablauf des Schuljahres rückwirkend von den Steigerungen im öffentlichen Dienst partizipieren zu lassen, wurden auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse zur Entwicklung der Bruttojahresgehälter neue vorläufige Schülerausgabensätze errechnet. Es ist vorgesehen, die aktualisierten Schülerausgabensätze im Monat März in das Auszahlungsprogramm einzupflegen und die vier verbleibenden Raten im April, Mai, Juni und Juli 2019 anhand dieser aktualisierten vorläufigen Schülerausgabensätze zu berechnen und auszuzahlen. Die vier monatlichen Abschlagszahlungen beinhalten dabei die einzelnen Schularten bzw. Bildungsgänge zum einen das übliche Zwölftel des neuen es und zum anderen einen Anteil der Nachzahlung die bereits abgelaufenen acht Monate des Schuljahres 2018/2019. Dieser Anteil der Nachzahlung beträgt jeweils ein Viertel des Betrags, der sich aus der Differenz der Abschlagszahlungen die Monate August 2018 bis März 2019 auf Basis des bisherigen es gegenüber dem neuen ergibt. Dies führt zu monatlichen Auszahlungen von April bis Juli 2019 Seite 1 von 13

nach folgender Berechnung: Jeweils ein Zwölftel des neuen es + jeweils ein Viertel des Differenzbetrags zwischen acht Zwölftel des bisherigen es und acht Zwölftel des neuen es. Die abschließende Berechnung der Schülerausgabensätze erfolgt Ende des Schuljahres 2018/2019. Anschließend werden die Finanzierungsbescheide erstellt und gegebenenfalls fällige Nachzahlungen ausgeglichen. 2. Die Sachausgabenanteile am wurden gemäß 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 das Schuljahr 2018/2019 neu berechnet. Die prozentuale Steigerung des Verbraucherpreisindex im Freistaat Sachsen wurde anhand folgender in der Fachserie 17, Reihe 7 des Statistischen Bundesamtes veröffentlichter Formel ermittelt: ( ) Die Höhe des Sachausgabenanteils beträgt gemäß 14 Absatz 5 SächsFrTrSchulG nach Steigerung um 2,10 % auf volle Eurobeträge gerundet im Schuljahr 2018/2019 je Schüler an 1. einer Grundschule: 1 406 Euro; 2. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen: 3 463 Euro; 3. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören: 3 531 Euro; 4. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: 5 537 Euro; 5. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: 7 216 Euro; 6. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 2 382 Euro; 7. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 2 195 Euro; 8. einer allgemeinbildenden Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: 3 202 Euro; 9. einer Klinik- und Krankenhausschule: 936 Euro; 10. einer Oberschule: 1 502 Euro; 11. einem Gymnasium: 1 481 Euro; 12. einer berufsbildenden Schule in Vollzeit, außer Förderschule: 1 358 Euro; das Berufliche Gymnasium erhöht sich dieser Betrag auf 1 401 Euro, die einjährige Fachoberschule auf 1 431 Euro und die zweijährige Fachoberschule auf 1 395 Euro; 13. einer berufsbildenden Schule in Teilzeit, außer Förderschule: 593 Euro; Seite 2 von 13

14. einer berufsbildenden Förderschule in Vollzeit, außer berufsbildende Blinde und Sehbehinderte sowie Hörgeschädigte: 1 934 Euro; 15. einer berufsbildenden Förderschule in Teilzeit, außer berufsbildende Blinde und Sehbehinderte sowie Hörgeschädigte: 823 Euro; 16. einer berufsbildenden Förderschule Blinde und Sehbehinderte in Vollzeit: 3 463 Euro; in Teilzeit reduziert sich dieser Betrag auf 1 435 Euro; 17. einer berufsbildenden Förderschule Hörgeschädigte in Vollzeit: 3 531 Euro; in Teilzeit reduziert sich dieser Betrag auf 1 462 Euro; 18. einer Abendoberschule: 667 Euro; 19. einem Abendgymnasiums: 953 Euro; 20. einem Kollegs 785 Euro. 3. Sofern Bildungsgänge sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit unterrichtet werden können, sind nachfolgend die Vollzeitsätze angegeben. Wird eine vollzeitschulische Ausbildung in Teilzeit durchgeführt, verringert sich der entsprechend der verlängerten Dauer der Beschulung. Seite 3 von 13

Teil 1: Allgemeinbildende 1. Grundschule 4.464,00 2. allgemeinbildende Förderschule a) Förderschule Blinde und Sehbehinderte Blinde b) Förderschule Blinde und Sehbehinderte Sehbehinderte c) Förderschule Blinde und Sehbehinderte Blinde mit Förderschwerpunkt Lernen d) Förderschule Blinde und Sehbehinderte Sehbehinderte mit Förderschwerpunkt Lernen 24.269,00 17.230,00 22.422,00 16.007,00 e) Förderschule Hörgeschädigte 19.330,00 f) Förderschule Hörgeschädigte Förderschwerpunkt Lernen 16.991,00 g) Förderschule geistig Entwicklung 30.746,00 h) Förderschule körperliche und motorische Entwicklung 20.334,00 i) Förderschule zur Lernförderung 9.981,00 j) Sprachheilschule 11.918,00 k) Förderschule emotionale und soziale Entwicklung l) Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Lernen 16.111,00 15.694,00 m) Klinik- und Krankenhausschule 7.688,00 n) Klinik- und Krankenhausschule zur medizinischen Rehabilitation von Schülern mit Sprach- und Sprechstörungen und psychosomatischen Begleiterkrankungen 11.064,00 3. Oberschule 5.960,00 4. Gymnasium 6.354,00 Seite 4 von 13

Teil 2: Inklusive Beschulung an allgemeinbildenden und berufsbildenden 1. Förderschwerpunkt Sehen 19.982,00 2. Förderschwerpunkt Hören 18.160,00 3 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 30.746,00 4 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 20.334,00 5. Förderschwerpunkt Sprache 11.918,00 6. Förderschwerpunkt Lernen 9.981,00 7. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 15.902,00 Seite 5 von 13

Teil 3: Berufsbildende Abschnitt 1. Berufsschule 1. Berufsvorbereitungsjahr 6.050,00 10.341,00 2. Berufsvorbereitungsjahr gestreckt 4.657,00 7.902,00 3. Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten 4. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur Arbeit 5.756,00 10.080,00 1.766,00 2.995,00 5. Berufsgrundbildungsjahr 5.229,00 10.612,00 6. Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung 7. Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Körperpflege 8. Berufsgrundbildungsjahr im Berufsbereich Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen 5.229,00 10.612,00 4.789,00 9.564,00 4.789,00 9.564,00 9. duale Berufsausbildung, 2 Jahre 2.117,00 4.352,00 10. duale Berufsausbildung, 3 Jahre 2.117,00 4.352,00 11. duale Berufsausbildung, 3,5 Jahre 2.117,00 4.352,00 16.014,00 (17.689,00) 1 12.420,00 (13.601,00) 1 15.750,00 (17.427,00) 1 4.720,00 (5.158,00) 1 16.422,00 (18.155,00) 1 16.422,00 (18.155,00) 1 14.823,00 (16.327,00) 1 14.823,00 (16.327,00) 1 6.756,00 (7.486,00) 1 6.756,00 (7.486,00) 1 6.756,00 (7.486,00) 1 1 Die Schülerausgabensätze in der Klammer gelten die Berufsbildende Förderschule Blinde und Sehbehinderte Seite 6 von 13

Abschnitt 2: Berufsfachschule Unterabschnitt 1: Berufsfachschulen landesrechtlich geregelte Berufe 1. Pflegehilfe 4.466,00 2. medizinische Dokumentation 4.877,00 3. Sozialwesen 5.229,00 Unterabschnitt 2: Berufsfachschulen bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe 1. Altenpflege 4.544,00 2. Diätassistenten 5.043,00 3. Ergotherapie 4.685,00 4. Hebammen und Entbindungspfleger 3.775,00 5. Krankenpflege a) Gesundheits- und Krankenpfleger 4.212,00 b) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 4.212,00 6. Logopädie 3.596,00 7. Medizinisch-technische Assistenten a) Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent b) Medizinisch-technischer Radiologieassistent c) Medizinisch-technischer Assistent Funktionsdiagnostik d) Veterinärmedizinisch-technischer Assistent 5.312,00 4.877,00 4.444,00 5.222,00 8. Orthoptik 3.809,00 Seite 7 von 13

9. Physiotherapie a) Masseur und medizinischer Bademeister 4.589,00 (15.616,00) 1 b) Physiotherapeut 5.023,00 (16.892,00) 1 10. Pharmazeutisch-technischer Assistent 5.072,00 11. Podologe 5.020,00 12. Rettungsassistent 4.231,00 13. Notfallsanitäter 4.053,00 Unterabschnitt 3: Berufsfachschule Musikinstrumentenbauer 1. Geigenbauer 5.463,00 2. Handzuginstrumentenmacher 5.424,00 3. Zupfinstrumentenmacher 5.463,00 Unterabschnitt 4: Berufsfachschule Uhrmacher Uhrmacher 5.463,00 Abschnitt 3: Fachschule Unterabschnitt 1: Fachbereich Gestaltung 1. Kommunikationsdesign 5.463,00 2. Produktdesign (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) Unterabschnitt 2: Fachbereich Sozialwesen 1. a) Heilerziehungspflege (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Heilerziehungspflege (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) 5.463,00 4.515,00 4.417,00 1 Die Schülerausgabensätze in der Klammer gelten die Berufsbildende Förderschule Blinde und Sehbehinderte Seite 8 von 13

2. Heilpädagogik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) 3. a) Sozialpädagogik (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Sozialpädagogik (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) Unterabschnitt 3: Fachbereich Technik 4.173,00 4.437,00 4.417,00 1. Bautechnik 5.463,00 2. Bekleidungstechnik 5.463,00 3. Bergbautechnik 5.463,00 4. Bohrtechnik 5.463,00 5. Chemietechnik 5.463,00 6. Elektrotechnik 5.463,00 7. Fahrzeugtechnik 5.463,00 8. Farb- und Lacktechnik 5.463,00 9. Feinwerktechnik 5.463,00 10. Gebäudesystemtechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) 5.463,00 11. Geologietechnik 5.463,00 12. Gießereitechnik 5.463,00 13. Glastechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) 5.463,00 14. Holztechnik 5.463,00 15. Informatik 5.463,00 Seite 9 von 13

16. Kältetechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) 5.463,00 17. Kälte- und Klimasystemtechnik 5.463,00 18. Kunststofftechnik 5.463,00 19. Lebensmitteltechnik 5.463,00 20. Maschinentechnik 5.463,00 21. Mechatronik 5.463,00 22. Medizintechnik 5.463,00 23. Metallbautechnik 5.463,00 24. Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 5.463,00 25. Textiltechnik 5.463,00 26. Umweltschutztechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) Unterabschnitt 4: Fachbereich Wirtschaft 5.463,00 1. Betriebswirtschaft 5.023,00 2. Hotel- und Gaststättengewerbe 5.463,00 3. Wohnungswirtschaft in Teilzeit (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) 2.321,00 Unterabschnitt 5: landwirtschaftliche Fachschule 1. Zweijährige landwirtschaftliche Fachschulen a) Landwirtschaft 3.264,00 b) Hauswirtschaft 3.234,00 c) Gartenbau 3.352,00 Seite 10 von 13

2. Dreijährige landwirtschaftliche Fachschulen a) Agrartechnik mit Schwerpunkt aa) Gartenbau 4.036,00 bb) Garten- und Landschaftsbau 4.036,00 cc) Landbau 4.095,00 dd) Umwelt und Landwirtschaft 3.977,00 b) Agrarwirtschaft 4.095,00 Unterabschnitt 6: Zusatzausbildung Fachhochschulreife 2 1. Fachbereich Gestaltung 117,00 2. Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik 293,00 3. Fachbereich Technik 117,00 4. Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Betriebswirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe 5. landwirtschaftliche Fachschulen, Fachrichtungen Agrartechnik und Agrarwirtschaft Abschnitt 4: Fachoberschule 234,00 175,00 Unterabschnitt 1: einjährige Fachoberschule in Vollzeitausbildung 1. Agrarwirtschaft 5.184,00 2. Gestaltung 5.184,00 3. Sozialwesen 5.184,00 4. Technik 5.184,00 5. Wirtschaft und Verwaltung 5.184,00 2 bei zweijähriger Dauer der Zusatzausbildung Seite 11 von 13

Unterabschnitt 2: zweijährige Fachoberschule 1. a) Agrarwirtschaft (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Agrarwirtschaft (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) 2. a) Gestaltung (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Gestaltung (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) 3. a) Sozialwesen (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Sozialwesen (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) 4. a) Technik (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Technik (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) 5. a) Wirtschaft und Verwaltung (gilt Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) b) Wirtschaft und Verwaltung (gilt Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) 4.627,00 4.363,00 4.568,00 4.363,00 4.568,00 4.363,00 4.627,00 4.363,00 4.334,00 4.363,00 Abschnitt 5: Berufliches Gymnasium 5.999,00 Seite 12 von 13

Teil 4: des zweiten Bildungsweges 1. Abendoberschule 3.193,00 2. Abendgymnasium 4.942,00 3. Kolleg 5.839,00 Seite 13 von 13