MaStR-Nummernkonzept

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Transkript:

17.11.2016 MaStR-Nummernkonzept Die Nummern für Anlagen und Marktakteure im MaStR bestehen aus einem Präfix aus drei Buchstaben, der die Marktfunktion kennzeichnet, zehn zufälligen Ziffern und einer abschließenden Prüfziffer, bei Marktakteuren können drei sprechende Buchstaben zur Abgrenzung der Marktrollen als Suffixe angehängt werden. Prüfziffer Die Prüfziffer wird aus den Ziffern der Nummer berechnet; die Buchstaben der Präfixe und Suffixe bleiben unberücksichtigt. Für die Berechnung der Prüfziffer wird ein transparentes Verfahren verwendet. Jeder Nutzer des MaStR kann die Prüfziffer zur Verifikation der Nummer in seinem eigenen System verwenden. Zur Berechnung der Prüfziffer wird das EAN-Verfahren eingesetzt: Abwechselnde Multiplikation der Ziffern mit 3 und 1 Summe der Produkte die Prüfziffer ergänzt das Ergebnis zum nächsten Vielfachen von 10. Beispiel: 0123456789 Prüfziffer: 5 1023456789 Prüfziffer: 3-1 -

Nummern für Anlagen und Genehmigungen Beispiel: SEE12345678907 SVE01234567895 Die Definitionen der einzelnen Anlagenarten im MaStR sind dem Dokument MaStR Struktur der Anlagendaten zu entnehmen. Anlage Stromerzeugungslokation Stromverbrauchslokation Stromerzeugungseinheit Stromverbrauchseinheit Stromspeichereinheit EEG-Anlage KWKG-Anlage Genehmigung Strom Stromnetz Gaserzeugungslokation Gasverbrauchslokation Gaserzeugungseinheit Gasverbrauchseinheit Gasspeichereinheit Gasnetz Kennung SEL SVL SEE SVE SSE EEG KWK SGE SNE GEL GVL GEE GVE GSE GNE - 2 -

Nummern für Marktakteure Im Nummernsystem des MaStR sind zwei Begriffe, die vielfach synonym verwendet werden, mit unterschiedlichen Bedeutungen belegt: Marktfunktion ist im MaStR der übergeordnete Begriff. Ein Unternehmen, das eine Marktfunktion wahrnimmt, wird im MaStR als Marktakteur geführt. Marktrolle ist im MaStR der detailliertere Begriff. Er bezeichnet die verschiedenen Rollen, die ein Marktakteur einnehmen kann. Diesen Marktrollen sind insbesondere bei der Marktkommunikation oder bei Datenerhebungen von Bedeutung. Immer wenn die Marktrolle von Bedeutung ist, kann die MaStR- Nummer mit Suffix verwendet werden. Die Nummern des BDEW-Rollenkonzeptes für die Marktkommunikation sind diesen Nummern eineindeutig zuordenbar. Ein Unternehmen kann mehrere Marktfunktionen wahrnehmen; dafür erhält das Unternehmen mehrere Marktakteursnummern. Dies ermöglicht unter anderem die Berücksichtigung von Entflechtungs-Anforderungen. Es wird jedoch keine Unternehmens-MaStR-Nummer vergeben, da die Erfassung der Unternehmenszusammengehörigkeit nur der Vereinfachung der Dateneingabe und pflege dient und nicht öffentlich ist. Ein Marktakteur kann in einer Marktfunktion mehrere Marktrollen wahrnehmen. Die Marktakteure geben im MaStR an, welche Marktrollen sie wahrnehmen; sie können dann die entsprechenden Suffixe verwenden. Für einzelne Marktrollen können abweichende oder zusätzliche Angaben eingetragen werden (z.b. eine andere Adresse). Marktfunktion Netzbetreiber Kennung Marktrolle NBR Übertragungsnetzbetreiber Stromnetzbetreiber Bilanzkoordinator Fernleitungsnetzbetreiber Suffix Kommentar SUN SNB SBV SBK SMB GFN Umfasst auch Betreiber geschlossener Verteilernetze und die ÜNB in ihrer Funktion als Anschlussnetzbetreiber Die Kombination NBR SBV ist nur für Netzbetreiberbilanzkreise verwendbar. - 3 -

Organisierte Marktplätze Behörden, Verbände und Institutionen ABR AEM OMP BVI Marktgebietsverantwortlicher Gasnetzbetreiber Anlagenbetreiber Akteur im Energiemarkt Stromlieferant Gastransportkunden grenzüberschreitende Stromnetzkapazitäten Börse OTC-Plattform Gaskapazitäten Gasspeicher - 4 - GMV GNB GMB SBV SMB SLT GBV GMB GTK SKP BOR OTC GKP GSP BEH Umfasst auch die FNB in ihrer Funktion als Anschlussnetzbetreiber CAO = Central Allocation Office/ CASC = Capacity Allocating Service Company Service Company Joint-Allocation-Office (JAO) z.b. PRISMA (Art. 27 VO (EU) Nr. 984/2013.) Generelle Kennung für alle Behörden (EU, Bund, Land) BMWi, BMUB, BMF, Landesenergieministerien, Hauptzollämter, BNetzA, Landesregulierungsbehörden, BKartA, BAFA, UBA, DStatiS, statistische Landesämter, BLE, BfN, Landesnaturschutzbehörden, BImA, ACER,

Genehmigungsbehörden etc. Energiewirtschaftlicher Verband EWV BDEW, VKU, AGFW, DVGW, VDE etc. Sonstige SON Energiewirtschaftliche Institution Dienstleister Sonstige EWI DLE SON Clearingstelle, Schlichtungsstelle, AGEEStat, Forschungseinrichtungen - 5 -