Adoptionsgesuch für volljährige Person

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Adoptionsgesuch. Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen.

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Transkript:

Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Bürgerrecht und Zivilstand Amt für Bürgerrecht und Zivilstand Davidstrasse 27 9001 St.Gallen T 058 229 33 09 F 058 229 35 61 www.afbz.sg.ch Adoptionsgesuch für volljährige Person Gemeinschaftliche Adoption Einzeladoption Stiefkindadoption 1 Der/Die Unterzeichnende/n als Gesuchsteller/in Personalien Stiefvater / -mutter Pflegevater Leiblicher Elternteil Pflegemutter Familienname Vornamen Heimatort/Staatsangehörigkeit Zivilstand Gemeinsamer Haushalt seit PLZ und Wohnort Strasse Beruf ledig / geschieden / verwitwet verheiratet eingetragene Partnerschaft faktische Lebensgemeinschaft seit: stellen / stellt das Gesuch um Adoption von: Familienname Vornamen Geburtsort und -datum Heimatort/Staatsangehörigkeit PLZ und Wohnort Strasse Beruf Namen der leiblichen Eltern

2 Die zu adoptierende Person lebt/e in meinem/unserem Haushalt seit von bis 3 Der/Die gesetzliche(r) Vertreter(in) der zu adoptierenden Person (falls unter umfassender Beistandschaft nach Art. 398 ff. ZGB) ist: 4 Wir/ich sind/bin über die rechtlichen Folgen der Adoption orientiert: - Der/Die zu adoptierende Person wird durch die Adoption in jeder Beziehung ein rechtliches Kind der adoptierenden Person/en und tritt in die vollen Rechtsbeziehungen zur/zu den adoptierenden Person/en und deren Verwandten, samt Erbberechtigung und Unterstützungspflicht. - Die Adoption ist endgültig und alle Rechtsbeziehungen der zu adoptierenden Person zu ihren jetzigen Eltern (Vater bzw. Mutter) und deren Familien erlöschen. Ausnahme: Bei der Stiefkindadoption erlischt das Kindesverhältnis nicht zu dem Eltern teil, der mit der adoptierenden Person verheiratet ist, in eigetragener Partnerschaft lebt oder eine faktische Lebensgemeinschaft führt (Beispiel: im Falle der Adoption durch den Stiefvater bleiben die Rechtsbeziehungen zur leiblichen Mutter unverändert). - Die Adoption kann eine Änderung des Familiennamens der zu adoptierenden Person sowie deren Ehefrau und Kinder zur Folge haben. Die konkrete Familiennamensführung wird im Einzelfall in Anwendung des seit 1. Januar 2013 in der Schweiz geltenden Namensrechts sowie der seit 1. Januar 2018 geltenden Adoptionsbestimmungen geprüft. - Die Adoption einer Person, die über 18 Jahre alt ist, hat keinen Einfluss auf das Bürgerrecht (vgl. sinngemäss Art. 267a ZGB). (Anmerkung: Bei Auslandbeteiligung der Adoptiveltern ist das jeweilige Heimatrecht massgebend.) - Bei Auslandbeteiligung der Adoptiveltern bzw. der zu adoptierenden Person ist zu beachten, dass die Beteiligten selbst die Vertretung ihres Staates hinsichtlich der in der Schweiz erfolgten Adoption in Kenntnis setzen müssen. Dies gilt im Übrigen auch für die Adoption eines ausländischen Staatsangehörigen durch schweizerische Adoptiveltern. Die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates werden alsdann über die Anerkennung und Wirkungen der nach Schweizer Recht erfolgten Adoption im Heimatstaat entscheiden. In diesem Sinne wird dringend empfohlen, sich vorgängig bei der Vertretung des Heimatstaates betreffend Anerkennung und Folgen im Heimatstaat einer nach Schweizer Recht ausgesprochenen Adoption einer volljährigen Person zu erkundigen.

5 Weitere Angaben Namen und Adressen aller weiteren Kinder der adoptionswilligen Person/en: Ich/wir habe/haben keine weiteren Kinder. Ich/wir habe/haben folgende weitere Kinder: Über Adoption informiert ja nein Über Adoption informiert ja nein Über Adoption informiert ja nein Über Adoption informiert ja nein Für weitere Kinder separate Aufstellung beilegen.

Namen und Adressen der Familienmitglieder der zu adoptierenden Person: Ich bin ledig Ich bin verheiratet / lebe in faktischer oder eingetragener Partnerschaft mit: Über Adoption informiert ja nein Ich habe keine Kinder Ich habe folgende Kinder bitte alle aufführen: Über Adoption informiert ja nein Über Adoption informiert ja nein Über Adoption informiert ja nein Für weitere Kinder separate Aufstellung beilegen.

6 Familienname der zu adoptierenden Person Durch die Adoption erhält die zu adoptierende Person möglicherweise aufgrund der gesetzlichen Namensführung einen neuen Familiennamen (siehe Merkblatt des AfBZ zu den Wirkungen der Adoption). Aus achtenswerten Gründen kann jedoch die Weiterführung des bisherigen Namens bewilligt werden (Art. 267a Abs. 3 ZGB). Ich bin mit einer allfälligen Änderung meines Familiennamens gemäss der gesetzlichen Namensführung einverstanden. Ich beantrage die Weiterführung des bisherigen Namens. Die schriftliche Begründung wird dem Gesuch beigelegt. 7 Unterschriften Ort und Datum Unterschrift/en Gesuchsteller/in Ort und Datum Unterschrift Adoptivkind

Beilagen (im Original, wenn nicht anders vermerkt) für die gesuchstellende/n Person/en: bei Schweizer Bürger/Bürgerin: aktueller Ausweis über den registrierten Familienstand, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes (Personenstandsausweis genügt nicht) bei ausländischer Person: Geburts- und Heiratsurkunde samt beglaubigter deutscher Übersetzung (Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate) oder falls bereits registriert: aktueller Ausweis über den registrierten Familienstand, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes (Personenstandsausweis genügt nicht) bei ausländischer und in Schweiz eingebürgerter Person: Bescheinigung durch die im (früheren) Heimatstaat zuständige Behörde für die gesuchstellende/n Person/en, ob und welche Nachkommen sie hat/haben bei ausländischer Person: beglaubigte Kopie des Passes und des Ausländerausweises aktueller Wohnsitzausweis, ausgestellt vom Einwohneramt bei Stiefkindadoption: aktueller Wohnsitzausweis des leiblichen Elternteils falls nicht bereits aus Wohnsitzausweise ersichtlich: Belege über die geforderte dreijährige Hausgemeinschaft zwischen dem Gesuchsteller und dem leiblichen Elternteil (Stiefkindadoption) respektive den beiden Gesuchstellern (gemeinschaftliche Adoption) falls nicht bereits aus Wohnsitzausweise ersichtlich: Belege über die geforderte einjährige Hausgemeinschaft zwischen dem Gesuchsteller und dem Adoptivkind schriftliche Darlegung der Motive für die beabsichtigte Adoption aktueller Steuerausweis (Kopie) aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister aktueller Strafregisterauszug, zu beziehen auf www.strafregister.admin.ch falls vorhanden: Familienbüchlein bzw. Familienausweis (rote Mappe für Zivilstandsdokumente) wird im Zusammenhang mit der Adoption kostenlos nachgeführt für die zu adoptierende Person: bei Schweizer Bürger/Bürgerin: aktueller Ausweis über den registrierten Familienstand, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes (Personenstandsausweis genügt nicht) bei ausländischer Person: Geburtsschein samt beglaubigter deutscher Übersetzung (nicht älter als 6 Monate) oder falls bereits registriert: aktueller Ausweis über den registrierten Familienstand, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes (Personenstandsausweis genügt nicht) bei ausländischer und in Schweiz eingebürgerter Person: Bescheinigung durch die im (früheren) Heimatstaat zuständige Behörde für die zu adoptierende Person, ob und welche Nachkommen sie hat bei ausländischer Person: beglaubigte Kopie des Passes und des Ausländerausweises aktueller Wohnsitzausweis, ausgestellt vom Einwohneramt schriftliche Darlegung der Motive für die beabsichtigte Adoption aktueller Strafregisterauszug, zu beziehen auf www.strafregister.admin.ch falls vorhanden: Familienbüchlein bzw. Familienausweis (rote Mappe für Zivilstandsdokumente) wird im Zusammenhang mit der Adoption kostenlos nachgeführt falls beantragt: schriftliches Gesuch betreffend Weiterführung des bisherigen Namens mit Angabe der achtenswerten Gründe Zustimmungserklärungen des gesetzlichen Vertreters der zu adoptierenden Person (falls unter umfassender Beistandschaft nach Art. 398 ff. ZGB).